Seit dem 1. Januar dieses Jahres ist in Deutschland das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft. Dort sind ebenso erste positive Effekte zu beobachten wie beim Verhaltenskodex der Europäischen Union und der großen IT-Unternehmen.
Hier ist jetzt die Landesregierung gefragt, auch in NRW ein ähnliches Instrument auf den Weg zu bringen und zu befördern – Stichwort: Initiative „Netzkodex“ der Vorgängerregierung; Hannelore Kraft hat das auf den Weg gebracht. Ob der jetzige Ministerpräsident hier auch aktiv wird, muss sich erst noch erweisen.
Die Kritik, die Sie an der Bundesregierung äußern – sowohl an der vergangenen als auch an der jetzigen –, kann ich so auch nicht stehen lassen. Hier gar von fehlender Handlungsbereitschaft zu sprechen, ist schon ein starkes Stück.
Außerdem haben doch Ihre Kolleginnen und Kollegen auf Bundesebene erst kürzlich, am 12. April, eine sogenannte Kleine Anfrage mit sage und schreibe 53 Fragen an die gerade erst im Amt befindliche Regierung verfasst. Warten Sie die Beantwortung doch erst mal ab, bevor Sie zum Marsch nach Berlin aufrufen!
Bundesministerin Barley forderte kürzlich, die Datenschutzaufsichtsbehörden zu stärken. Da wird sicherlich etwas passieren, und da muss auch etwas passieren.
Die Landesregierung ist natürlich ebenso in vielen Bereichen in der Pflicht. Mein Kollege Vogt hat in der letzten Woche bereits mit einer Kleinen Anfrage zum Thema „Hate Speech“ den Handlungsbedarf unterstrichen. Für eine Ausweitung der in der letzten Legislaturperiode durch die rot-grüne Landesregierung aufgesetzten Projekte zur Förderung von Medien- und Datenschutzkompetenz gibt es in NRW bereits ein gutes Fundament. Das muss jetzt nur genutzt werden.
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung wird im Augenblick hier im Landtag durch alle Gremien gepeitscht. Die Anhörung war erst Ende letzter Woche. Sollten wir die nicht erst einmal auswerten?
Wir sollten uns gemeinsam bei diesen wichtigen Themen auf unseren Wirkungskreis hier in NRW beschränken. Die Bundes- und die Europapolitik haben ihre eigenen Zuständigkeiten.
Die SPD-Fraktion stimmt dem Antrag der Grünen in vielen, vielen zentralen Anliegen und Zielsetzungen zu, nicht aber in allen Punkten, die zum Ende aufge
listet werden. Darum werden wir uns bei der Abstimmung enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich habe gesehen, dass Sie gleich zum nächsten Tagesordnungspunkt eine zweite Gelegenheit haben werden. Wir kennen ja hier oben die Zukunft schon.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Skandal rund um abgegriffene Facebook-Daten durch das britische Unternehmen Cambridge Analytica ist der vorläufige traurige Höhepunkt einer langen Reihe von Datenskandalen. Stand heute wurden mehr als 80 Millionen Nutzerdaten unrechtmäßig weitergegeben. Mindestens 300.000 betroffene Nutzerinnen und Nutzer sind es, Stand heute, in Deutschland.
Die Reaktionen der Facebook-Verantwortlichen gleichen sich dabei ein ums andere Mal: öffentliche Entschuldigungen, Beteuerungen, es in Zukunft besser zu machen. Und am Ende passiert nichts. Im Gegenteil, Facebook, Google und Co. machen sich bei Steuern und Haftbarkeitsfragen einen schlanken Fuß in den Staaten, in denen sie Gewinne erwirtschaften.
Es wird also ganz deutlich, dass es über die tagesaktuelle Lage hinaus Rede- und vor allem Handlungsbedarf gibt.
Vor diesem Hintergrund danke ich den Kolleginnen und Kollegen von den Grünen für ihren Antrag und teile in vielen Punkten auch die vorgebrachte Kritik am Vorgehen der Internetkonzerne.
Ich stimme Ihnen zu: Das Wettbewerbs- und Kartellrecht muss mit den Entwicklungen im digitalen Zeitalter Schritt halten. An der Stelle ist der Bund, ist Frau Ministerin Barley, gefordert, zu handeln und nicht bloß Steigbügelhalter der Internetgiganten zu sein. Monopolisierungstendenzen, wie wir sie aktuell bei Amazon in der digitalen Wirtschaft beobachten können, muss politisch und rechtlich entgegengewirkt werden.
Klar ist aber auch, dass es bereits umfangreiche Anpassungen des Kartellrechts gegeben hat und abzuwarten bleibt, ob diese Änderungen den neuen Herausforderungen gerecht werden.
Die Ausgestaltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung durch die Landesebene liegt dem Parlament bereits vor. Ich denke, wir sind gut beraten, die Umsetzung eng zu begleiten und diese Wegmarke europäischer Rechtsprechung so auszugestalten, dass der maximale Schutz der Bürgerinnen und Bürger sichergestellt ist. So schafft die Grundverordnung eine neue Qualität für den Datenschutz und die entsprechenden Werkzeuge, um die Verbraucherrechte auch wirklich zu schützen.
Darüber hinaus fehlt mir in der Debatte rund um den Datenschutz jedoch oft ein Aspekt, der die Bürgerinnen und Bürger nicht zu unreflektierten Erfüllungsgehilfen finsterer politischer Mächte degradiert, der Aspekt der Datenhoheit. Es ist völlig klar: In der digitalen Wirtschaft sind Daten der Rohstoff der Gegenwart und Zukunft. Sie sind die Grundlage von Unternehmensgewinnen. In vielen Diskussionsbeiträgen stehen sich dabei unternehmerisches Interesse und Datenschutzrecht des Einzelnen unversöhnlich gegenüber, ein Fehler aus meiner Sicht.
Das Ziel sollte es vielmehr sein, Bürgerrechte und Unternehmensinteressen zusammenzubringen. Datenhoheit bedeutet in diesem Fall also, dass der Nutzer jederzeit Herr seiner Daten ist, diese zur Verfügung stellen kann, sie aber auch genauso gut wieder zurücknehmen kann.
Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Unternehmen wie Facebook und Google viel transparenter mit der Verwendung von Nutzerdaten umgehen.
Hier sehe ich die Aufgabe für die Politik in NordrheinWestfalen, in Deutschland, in Europa und in der Welt. Nur wenn es gelingt, hier Augenhöhe herzustellen, lassen sich Skandale wie der aktuelle in Zukunft besser verhindern oder gegebenenfalls sanktionieren.
Viele Anmerkungen des Antrages haben also durchaus das richtige Ziel vor Augen. Allerdings – das finde ich an dieser Stelle ausgesprochen schade – driftet der Antrag schließlich ab in politischen Aktionismus.
Sie fordern die bessere Ausstattung des Landesdatenschutzbeauftragten. – Genau das ist bereits geschehen, personell und finanziell. Obwohl er selber gar nicht darum gebeten hat, hat der Landtag ihn bereits mit drei zusätzlichen Stellen unterstützt.
Sie fordern weiter, die Landesregierung solle sich für die Verabschiedung der ePrivacy-Verordnung einsetzen. – Genau das tut sie in den entsprechenden Gremien seit geraumer Zeit und begleitet den Prozess dort eng und im intensiven Austausch mit den zuständigen Stellen.
tegie fordern. – Erstens wissen Sie selbst am allerbesten, dass eine Fristsetzung hierfür bis Ende 2018 das Anliegen einer solchen Strategie, einen qualitativ hochwertigen Beitrag zum Datenschutz zu leisten, konterkariert. Zweitens arbeitet das Ministerium von Herrn Minister Pinkwart bereits seit Beginn der Legislaturperiode an einer ganzheitlichen Digitalstrategie für Nordrhein-Westfalen, in der der Datenschutz auf Landesebene ebenfalls entsprechend Berücksichtigung findet.
Schließlich gibt es Ihren als Forderung formulierten Vorwurf an die Landesregierung, Datenschutz immer mitzudenken und – Zitat – „nicht mehr pauschal hinter andere Zielsetzungen zurückzustellen“:
Meine Damen und Herren von den Grünen, an dieser Stelle entlarvt sich Ihr gut begonnener Antrag selbst als bloße Profilierung, anstatt einen echten Beitrag zur Debatte zu leisten. Denn würden Sie eine echte Diskussion anstoßen wollen, wäre eine Überweisung an den neu gegründeten Ausschuss für Digitalisierung und Innovation sicher die bessere Wahl gewesen als eine direkte Abstimmung.
Deshalb, meine Damen und Herren, lassen Sie mich folgende Zusammenfassung des Antrages versuchen: zu viel Alarm, zu viel Parteipolitik und zu wenig, um unsere Zustimmung zu finden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Grünen sprechen mit ihrem Antrag grundsätzlich ein wichtiges Thema an. Die Daten unserer Bürger bedürfen besonderer Sicherheit. Ja, neue Technologien und Geschäftsmodelle bergen auch viele neue Herausforderungen in diesem Zusammenhang. Und ja, der Zugriff des deutschen Rechtsstaates auf Big-DataKonzerne ist schwach.
Aber wenn man sich Ihren Antrag weiter durchliest, weiß man gar nicht, ob man das überhaupt ändern will.
Meine Damen und Herren von den Grünen, das ist, wie so oft, nichts als pure Heuchelei. Es geht Ihnen nämlich gar nicht um den vermeintlichen oder tatsächlichen Missbrauch von Daten, sondern lediglich darum, dass Sie und Ihre Freunde in der Welt kein Monopol mehr darauf haben. Warum sonst nennen Sie nur genau zwei Beispiele? Warum nennen Sie nur die Trump-Kampagne und die Brexit-Kampagne?
Kein Wort davon, dass in Ihren Reihen noch 2012 Barack Obama, damals Ihr Poster Boy, dafür gefeiert wurde, dass er seine Wiederwahl unter massiver Mithilfe der großen Internetkonzerne gesichert hat! Seine Kampagne verfügte nämlich nicht nur wie Trumps Kampagne über einen Ausschnitt der Facebook-Daten, sondern unter anderem über eine vollständige Aufstellung sämtlicher Freundschaftsbeziehungen im gesamten Facebook-Netzwerk.
Und das ist keine wilde Verschwörungstheorie, sondern das sagt Carol Davidsen, Datenbeauftragte der Obama-Kampagne 2012. Zitat:
„Facebook war überrascht, dass wir das gesamte Freundschaftsnetz heraussaugen konnten … Tage nach der Wahl kamen sie in unser Büro und sagten sehr freimütig, dass sie uns Dinge erlaubt hatten, die sie anderen verboten hätten, weil sie auf unserer Seite waren.“
Meine Damen und Herren von den Grünen, wo war da der Aufschrei? Wo war da die Empörung, die jetzt aus diesem Antrag trieft?
In Wahrheit geht es Ihnen doch gar nicht um Datenschutz, sondern um Bestandsschutz – Bestandsschutz für Sie und Ihresgleichen in der Welt. Ihre Angst ist in dem Antrag mit Händen zu greifen. Sie haben Angst, die Meinungshoheit zu verlieren. Sie haben Angst davor, dass wir den in Deutschland sorgfältig abgesteckten Meinungskorridor, der irgendwo zwischen Ihnen, ARD und ZDF zusammengezimmert ist, aufbrechen könnten. Und dazu führen Sie jetzt ein Rückzugsgefecht.
Die Menschen in Deutschland vertrauen Ihnen nicht mehr; deshalb wählen sie uns. Die Menschen in den Vereinigten Staaten vertrauen ihren Freunden dort nicht mehr; deshalb wählen sie Trump. Die Menschen in Großbritannien haben dem Establishment nicht vertraut; deshalb haben sie für den Brexit gestimmt.
Daran, Herr Hafke, sind keine finsteren Mächte schuld. Daran ist auch nicht Facebook schuld, nicht Putin und nicht Fake News und auch keine Eidechsenmenschen. Dafür sind Sie und Ihre Politik, die die Menschen nicht mehr haben wollen, verantwortlich. Die Menschen wollen eben keine offenen Grenzen, kein Multikulti, keine Klima-Religion usw.