Protocol of the Session on March 21, 2018

Ja, richtig, diese Konzepte werden Sie bekommen, wenn wir sie ruhig und zielgerichtet in der Sache ausgearbeitet haben. Dieses Vorgehen unterscheidet uns sehr. Gründlichkeit vor Schnelligkeit – wir nehmen uns die notwendige Zeit.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Wie die Bildungsministerin schon mitgeteilt hat, ist dieses Konzept zur Neuausrichtung der schulischen Inklusion spätestens für das Schuljahr 2019/20 angekündigt. Die von der Landesregierung jetzt schon umgesetzten, sinnvollen Maßnahmen zum Schuljahr 2018/19 – die Sie eben teilweise angesprochen haben, Frau Beer – möchte ich aufgrund der fortgeschrittenen Zeit heute nicht aufzählen.

Der Überweisung des Antrags stimmen wir selbstverständlich zu. Dennoch sollten die Antragsteller mal überdenken, ob sich das Beschäftigen mit Selbstverständlichkeiten politisch auch positiv auswirkt. Ich hoffe nicht, dass wir uns wieder mit einer Anhörung zu diesem Thema beschäftigen müssen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Danke schön, Herr Kollege Rock. – Für die SPD spricht nun Frau Voigt-Küppers.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Sigrid, wir werden natürlich diesem sinnvollen Antrag in vollem Umfang zustimmen.

Es ist – das hat auch Herr Rock ausgeführt – immer klug, sich beraten zu lassen, insbesondere von betroffenen Menschen, die uns mitteilen können, was sie brauchen und wie sie es brauchen. Insofern gibt es keinen Dissens, dass es sinnvoll ist, wenn sich die Monitoringstelle dem gesamten Inklusionsprozess – dazu gehört natürlich auch der schulische Inklusionsprozess – widmet.

Etwas einschränkend will ich an dieser Stelle sagen: Im Grunde genommen habe ich mich gefreut, dass wir diese Diskussion, die oft sehr hitzig und manchmal auch polemisch geführt worden ist, in letzter Zeit etwas sachorientierter geführt haben, zumindest an den wenigen Punkten, wo wir sie geführt haben.

Ein wenig enttäuscht bin ich aber darüber, dass wir zur Inklusion lange nichts gehört haben. Wir haben über die Mindestgrößenverordnung diskutiert. Anschließend haben wir meines Wissens über Inklusion überhaupt nicht mehr diskutiert, obwohl zum nächsten Schuljahr Maßstäbe verändert werden sollen, obwohl wir neue Richtlinien zur Mindestgröße bekommen sollen und obwohl an ganz vielen Stellen Riesenunterschiede existieren, wie Inklusion umgesetzt wird.

Ich freue mich, dass wir mit diesem Antrag wieder in eine gute Diskussion einsteigen können, und habe die Hoffnung, dass uns dabei die Monitoringstelle gute Tipps geben kann.

Herr Rock, ich verstehe Sie nicht ganz. Sie haben gerade ausgeführt, wir wären in der Vergangenheit in vielen Dingen viel zu schnell gewesen, weshalb Sie das jetzt langsamer machen könnten. Dann haben Sie uns jedoch vorgeworfen, dass wir gar nichts getan hätten. Das ergibt keine sinnvolle Argumentation. So kann das nicht diskutiert werden. Sie müssen sich schon für eins entscheiden.

Wir haben in der letzten Legislaturperiode sehr häufig gesagt – hier stimme ich Ihnen wieder zu, Herr

Rock –, dass Inklusion eine Generationenaufgabe ist. Wir müssen lernen, mit dieser Aufgabe umzugehen. Auch dafür ist es besonders gut, Beratung zu haben.

Darüber hinaus haben wir immer wieder gesagt, dass wir uns selber korrigieren wollen und bereit sind, uns evaluieren zu lassen. Insofern wäre es gut, wenn wir alle diesem Antrag zustimmen würden. Es kann eigentlich nur uns allen nutzen, und ganz besonders hoffe ich, dass es den Betroffenen nutzt. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. Glück auf!

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank. – Für die FDP spricht der Kollege Lenzen.

Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln einen Antrag der Grünen, bei dem ich mich frage, was wir mit diesen Forderungen anfangen sollen. Die Intentionen der Antragsteller sind klar: Sie wollen sich mit Blick auf die gestrige Anhörung der behindertenpolitischen Verbände aus NRW durch die MonitoringStelle der UN-Behindertenrechtskonvention als deren vermeintlicher Sachwalter präsentieren und suchen verzweifelt nach Argumenten für eine Kritik an der Inklusionspolitik des Landes. Ihre Forderungen gehen aber völlig an der Sache vorbei.

Erstens. Die Monitoringstelle ist in ihrer Arbeit völlig unabhängig. Das sollte auch Ihnen bewusst sein.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Man kann doch berich- ten!)

Sie entscheidet ganz alleine, ob und wie sie die Landesregierung in ihre Aktivitäten einbindet. Dazu zählt die angesprochene Verbändekonsultation ebenso wie Gespräche im politischen Raum. So habe auch ich in der letzten Woche die Gelegenheit gehabt, mich mit Frau Dr. Grobosch als die für NRW Verantwortliche auszutauschen. Es gibt also bereits Verknüpfungen mit der Arbeit des Landtags.

Zweitens. Die Stellungnahmen von Verbänden wie auch andere Informationen werden ausschließlich von der Monitoringstelle selber gesammelt und ausgewertet. Sie hat angekündigt, auch in der weiteren Arbeit die Vertreter der Politik zu beteiligen. Vor einer Auswertung sollten aber keine unkommentierten Stellungnahmen veröffentlicht werden. Die Forderung nach einem Bericht der Landesregierung über die Stellungnahme der Verbände läuft damit völlig ins Leere.

Drittens. Die Monitoringstelle plant, am Ende des Sommers einen ersten Bericht zur Lage in NRW zu veröffentlichen. Das hätten Sie erfahren, wenn Sie vorher einmal mit der Stelle gesprochen hätten. Zu

diesem Bericht wird es einen Austausch mit den Fraktionen und dem Ministerium geben. Erst dann haben wir eine Grundlage, über die wir diskutieren können. Dann können wir bewerten, wo wir in der Inklusion auf einem guten Weg sind und wo wir noch nacharbeiten müssen. Vorher kann auch die Landesregierung keine Analysen der Monitoringstelle in ihre Arbeit einbeziehen. Auch Ihre zweite Forderung ist daher gegenstandslos.

Viertens. Sie stellen vorrangig die schulische Inklusion in den Fokus.

(Eva-Maria Voigt-Küppers [SPD]: Das ist über- haupt nicht wahr!)

Aber die Monitoringstelle – das hat sie uns letzte Woche mitgeteilt – wird in ihrem ersten Bericht besonders verschiedene Lebensbereiche analysieren, sei es gesellschaftliche Teilhabe, Wohnen oder Mobilität. Die schulische Inklusion stellt hier nur einen Ausschnitt dar.

(Eva-Maria Voigt-Küppers [SPD]: Richtig!)

Insofern wundere ich mich schon, dass sich der Schulausschuss federführend mit dem Antrag befassen soll und nicht unser Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der eher für die Monitoringstelle zuständig wäre.

Bezüglich der schulischen Inklusion sollten sich aber gerade die Grünen ein bisschen kritischer hinterfragen. Wer hat denn die Probleme bei der Umsetzung der Inklusion zu verantworten? Wer hat denn die Kinder mit Behinderung ohne ausreichende personelle Unterstützung überall in Regelklassen geschickt? Wer ist denn auch wegen des Unmuts der Eltern im letzten Jahr abgewählt worden? Diese Fragen sollten Sie einmal beantworten.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Bevor man irgendwelche Berichte einfordert, sollte man sich die Mühe machen, mit der Monitoringstelle zu sprechen. Die NRW-Koalition musste doch erst einmal Ihre schlimmsten Fehler angehen, damit überhaupt die Rahmenbedingungen für ein gemeinsames Lernen geschaffen werden. Das haben wir mit unserer Schulministerin, der Regierung und der Koalition auch getan. Insofern ist das kommende Schuljahr ein Übergangsjahr.

Aber seien Sie versichert: Das Konzept zur Neuausrichtung der Inklusion wird mit der entsprechenden Sorgfalt erarbeitet und dann dem Parlament vorgelegt. Ich gehe davon aus, dass unsere Schulministerin mit ihrer realistischen Inklusionspolitik auf dem richtigen Weg ist.

Insofern hilft Ihr Antrag keinen Deut weiter. Aber der Überweisung in die Ausschüsse werden wir zustimmen. – Danke schön.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank. – Für die AfD hat nun der Abgeordnete Herr Seifen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der Grünen verfolgt den Zweck, die jetzige Landesregierung an eine Entscheidung der Vorgängerregierung zu binden.

(Eva-Maria Voigt-Küppers [SPD]: Blödsinn!)

Das Deutsche Institut für Menschenrechte soll weiterhin als Instanz den Integrationsstand von Behinderten im Land überprüfen, Mängel in diesem Bereich dem Parlament melden und die eigenen Vorstellungen von Inklusion in die parlamentarischen Entscheidungsprozesse einpflegen.

Was hier so harmlos daherkommt und so erscheint, als wenn damit einer Professionalisierung der Behindertenbetreuung das Wort geredet wird, ist in Wirklichkeit doch eine verdeckte Maßnahme zur einseitigen Beeinflussung gewählter staatlicher Instanzen und die partielle, wenn auch nur partielle Entmündigung all der Menschen vor Ort, die sich längst ohne Vormundschaft einer Menschenrechtsorganisation um die Teilhabe Behinderter am gesellschaftlichen Leben kümmern.

(Beifall von der AfD)

Man muss nämlich wissen, dass das Deutsche Institut für Menschenrechte als Verein Unabhängigkeit genießt und somit die Besetzung und die Arbeit unkontrolliert und intransparent vollzogen werden kann.

Von welchen Interessen lassen sich die Mitglieder des Vereins leiten? Welche Maßstäbe legen sie bei der Beurteilung von Menschenrechtsfragen an? Unabhängigkeit ist doch nicht gleichzusetzen mit Objektivität, Überparteilichkeit oder Ideologiefreiheit.

(Beifall von der AfD)

Im Zusammenhang mit der Inklusionsidee ist die Position des Vereins durch seine eigene Pressemitteilung vom 30. Januar 2018 offensichtlich geworden. Dort beklagt der Verein, dass 40 % der Auszubildenden mit Behinderungen ihre Ausbildung in eigens dafür geschaffenen Einrichtungen erfolge. Das beklagt er also.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte dagegen fordert, die Ausbildung von Menschen mit Behinderung viel stärker auf den ersten Arbeitsmarkt zu verlagern. Damit vertritt der Verein ein totales und holistisches Inklusionsverständnis.

Diesem aber steht eine Alternative entgegen, nämlich ein gemäßigtes, approximatives, differenziertes Inklusionsverständnis. Das Letztere war maßgeblich

für die Schul- und Bildungspolitik der letzten zig Jahre, und es war ein unglaublich erfolgreiches Modell.

Das mehrgliedrige Schulsystem mit den Förderschulen war nach den Vorstellungen eingerichtet, dass für die jungen Menschen ein begabtengerechtes Angebot vorgehalten werden müsse, das ihnen die Entfaltung ihrer Talente optimal ermöglicht. Ich darf zitieren mit Erlaubnis des Präsidenten:

„Sonderpädagogische Förderung soll das Recht der behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen auf eine ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung und Erziehung verwirklichen. Sie unterstützt und begleitet diese Kinder und Jugendlichen durch individuelle Hilfen, um für diese ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung zu erlangen.“

So ein Auszug aus dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. Mai 1994.