Protocol of the Session on March 21, 2018

Ich eröffne die Aussprache, und als erster Redner hat für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Dr. Berger das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gibt Anträge, die stellt man nicht nur um des Antrags willen, sondern um ein politisches Ziel klarzumachen. Natürlich ist mir klar, dass Sie, meine Damen und Herren von Rot-Grün, unseren Antrag gleich diskutieren wollen. Sie werden

versuchen, ein Haar in der Suppe zu finden und Argumente bringen, warum Sie ihn ablehnen.

Die Situation ist jetzt so, dass wir am Beginn eines Gesetzgebungsverfahrens stehen – eines Gesetzgebungsverfahrens, mit dem wir das klare Ziel verbinden, wieder mehr Hochschulfreiheit in NordrheinWestfalen einzuführen und die Hochschulfreiheit für alle Hochschulen insgesamt wiederherzustellen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Wir wollen mit diesem Antrag im Parlament klarmachen, dass wir nicht nur bei der letzten Landtagswahl eine gesellschaftliche Mehrheit errungen haben, sondern wir wollen zugleich klarmachen, dass eine gesellschaftliche Mehrheit in diesem Bundesland unser Anliegen teilt, wieder mehr Hochschulfreiheit herzustellen.

Das Hochschulzukunftsgesetz, das in NordrheinWestfalen derzeit noch Gültigkeit hat und das, nebenbei bemerkt, den Namen „Hochschulzukunftsgesetz“ völlig zu Unrecht trägt, hat Nordrhein-Westfalen nicht verbessert – im Gegenteil. Die organisatorischen Voraussetzungen, die im Hochschulzukunftsgesetz angelegt sind, sind geeignet, dieses Bundesland zu degenerieren. Es hieß nicht zu Unrecht an vielen Stellen „Hochschulentmündigungsgesetz“.

Die damalige Ministerin Schulze, der wir jetzt ein glückliches Händchen zum Segen der Bundesrepublik auch von hier aus wünschen, hat neben der Atomkugel-Affäre auch noch eine Affäre um die Veröffentlichung von Rektorengehältern auf der Homepage eines früheren SPD-Staatssekretärs benötigt, um dieses Hochschulzukunftsgesetz gegen den Widerstand aller Beteiligten im Parlament durchsetzen zu können.

Weil wir mit den Vorgängen um die Einführung des Hochschulzukunftsgesetzes schon nicht einverstanden waren, ebenso wenig mit der organisatorischen Ausgestaltung dieses Gesetzes, wollen wir mit diesem Antrag klar machen: Wir sind willens, ein Gesetzgebungsverfahren auf den Weg zu bringen, um wieder mehr Hochschulfreiheit einzuführen. Wir sind auch willens, das Ganze zu Ende zu bringen.

Beispielhaft haben wir in dem Antrag nur einige Punkte aufgeführt; unter anderem Rahmenvorgaben, die Zwangsmittel für die Hochschulen sind, um Verhalten zu erzwingen, sowie verbindliche Landeshochschulentwicklungspläne. Allein schon das Wort „Landeshochschulentwicklungsplan“ verträgt sich nicht mit dem Forschen und dem Streben von Tausenden von Professoren.

Wir wollen Zivilklauseln zurücknehmen, die die Forschungsvorhaben politisch diskreditieren sollen. Wir wollen im Gegensatz dazu die kreative Kraft unserer Hochschulen von unten ertüchtigen und fördern, um mit mehr Geld einen Ausgleich zu den anderen Bundesländern schaffen zu können.

In diesem Sinne bitte ich um Unterstützung für diesen Antrag, der der Auftakt für unser Gesetzgebungsverfahren ist. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Berger. – Für die FDP-Fraktion erhält Herr Kollege Körner das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Der Kollege Dr. Berger hat ausgeführt, was der Inhalt unseres Antrags ist.

Zu Beginn möchte ich an die letzte Novellierung des Hochschulgesetzes erinnern: Da gab es einen massiven Protest der gesamten Hochschullandschaft. Die Zeitungen haben damals getitelt: Hochschulen laufen Sturm gegen NRW-Regierung. Uni-Aufstand in Nordrhein-Westfalen. – Das war die damalige Situation.

Ich habe jetzt relativ wenig Protest wahrgenommen; nach der Vorstellung der Eckpunkte zuletzt sogar einiges Lob. Ich habe explizit mit Studierendenvertretern sehr konstruktive Gespräche geführt. Wir sind nicht in allem einer Meinung, aber immerhin entwickeln wir die Hochschullandschaft wieder weiter.

Man muss sagen: Dieser Prozess hat bereits Wirkung gezeigt. Sie haben damals vieles, was ursprünglich geplant war, abgeschwächt und einige der Eingriffsrechte, die Sie sich ursprünglich zurechtlegen wollten, gar nicht genutzt. Umso wichtiger ist es, dass wir das Damoklesschwert der Rahmenvorgaben – das Eingriffsrecht des Ministeriums in die Hochschulen – wieder zurücknehmen und unseren Hochschulen die Freiheit zurückgeben. Denn das macht sie stärker und besser.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Autonomie und Wettbewerb sind immer bessere Steuerungsmechanismen als staatliche Regulierungen und Detailsteuerungen. Deswegen sind überzeugt: Die einzelnen Hochschulen können mit Finanzautonomie und Organisationsautonomie effizienter und effektiver arbeiten und bessere Bildungschancen für uns alle schaffen.

Die Hochschulen können wieder stärker eigene Schwerpunkte setzen sowie neue Innovationen und neue Ideen anschieben. Dass Hochschulen so etwas im Rahmen ihrer eigenen Freiheit gut gemacht haben, zeigt gerade die Tatsache, dass NordrheinWestfalen beispielsweise in der Runde der Exzellenzstrategie hervorragend dasteht. Wir haben viele Universitäten, die da hervorragend positioniert sind. Genau das konnten sie aufgrund der Freiheit, die wir ihnen mit dem Hochschulfreiheitsgesetz schon gegeben haben.

Gleich werden die Kritikpunkte kommen. Die Opposition sieht immer einen enormen Steuerungsbedarf. Es gibt hochschulübergreifende Landesziele, die formuliert werden sollen. Das will niemand zurücknehmen.

(Matthi Bolte-Richter [GRÜNE]: Sie wollen es abschaffen!)

Der Staat wird immer schon allein durch die Finanzierung, übrigens auch durch Hochschulverträge, einen Rahmen setzen.

Der Unterschied zu Ihnen ist aber: Wir glauben an die Vernunft der einzelnen Menschen, der Experten vor Ort. Wir glauben, dass man mit ihnen auf Augenhöhe gemeinsame Ziele für die Hochschullandschaft verhandeln kann. Sie wollten das über ministerielle Vorgaben, über Rahmenvorgaben durchsetzen. Genau das werden wir nicht machen! Das ist der Unterschied.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Deswegen ist es Quatsch, wenn Sie sagen, dass über eine Novellierung keine Steuerung mehr möglich sei.

Abschließend möchte ich noch auf ein Detail – es gibt verschiedene Aspekte, die noch intensiv beraten werden, wenn erst mal ein Gesetzentwurf vorliegt – zu sprechen kommen, nämlich die Zivilklauseln, die Sie im Hochschulgesetz vorgeschrieben haben. Man kann sicher darüber streiten. Meines Erachtens sollte man das grundsätzlich nicht ins Hochschulgesetz schreiben, sondern die Hochschulen sollten das selber regeln können.

Ich finde die Sache aber auch grundsätzlich problematisch. Mir konnte noch niemand die Dual-UseProblematik erklären. Wie will man es sauber lösen, dass Grundlagenforschung nicht vielleicht auch zu militärischen Zwecken eingesetzt werden kann?

Ich finde es schon komisch, wie ernsthaft der Kollege Bolte, digitalpolitischer Sprecher seiner Fraktion, das Internet nutzt, obwohl es doch aus der Militärforschung hervorgegangen ist. Sie sind einfach nicht konsequent!

(Zuruf von Matthi Bolte-Richter [GRÜNE])

Wir werden mit diesem Hochschulgesetz unseren Hochschulen die Freiheit zurückgeben. Das neue Hochschulgesetz ist ein Befreiungsschlag für die Hochschulen in diesem Land. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Körner. – Für die SPD-Fraktion spricht Kollege Bell.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Es ist nicht das erste Mal, dass wir in diesem Hohen Hause über Hochschulgesetzgebung diskutieren.

In der vorletzten Sitzung des Wissenschaftsausschusses kam es zu einer bemerkenswerten Episode. Nach einem Redebeitrag des Kollegen Bolte hat Herr Dr. Berger zur Mäßigung in der Debatte über das Hochschulgesetz aufgerufen. Er telefoniert gerade im Plenum – macht auch nichts. Ich habe ihm damals in der Sitzung gesagt: Da sagt ja der Richtige etwas zur Mäßigung in der Debatte über das Hochschulgesetz.

Welches Niveau Sie haben, Herr Dr. Berger, um ein solches Gesetz zu diskutieren, haben Sie gerade wieder beispielhaft gezeigt.

(Zuruf des Dr. Stefan Berger [CDU])

Wenn Sie den so ernst nehmen, dann Vorsicht an der Bahnsteigkante! – Wenn Sie allen Ernstes vortragen, unser Hochschulzukunftsgesetz wäre geeignet gewesen, dieses Bundesland zu degenerieren – ich habe mir extra mitgeschrieben, was Sie gesagt haben –, dann will ich darauf deutlich erwidern: Das ist an Niveau nicht mehr zu unterbieten! Sie legen damit den hochschulpolitischen Offenbarungseid ab. Es ist nur noch schäbig, wie Sie hier auftreten!

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Wi- derspruch von der FDP)

Lassen Sie mich das so deutlich sagen. Sie sollten sich wirklich um die Inhalte kümmern, anstatt hier verbal in einer derartigen Qualität aufzutreten.

Ich will Ihnen auch noch Folgendes sagen: Dass Sie in Bezug auf die ehemalige Landesministerin und jetzige Bundesumweltministerin erneut nachtreten, ist erkennbar schlechter Stil. Ich habe Ihnen schon einmal erklärt, Herr Dr. Berger, dass es lümmelhaft ist, was Sie hier tun. Das ist das Niveau, das Sie hier auf die Platte bringen.

(Beifall von der SPD – Widerspruch von der CDU)

Jetzt will ich zu den Fragen kommen, die Sie in der Beschlussfassung aufrufen. Sie beauftragen „die Landesregierung, die Erfolge des Hochschulfreiheitsgesetzes zu würdigen.“ Es ist eine wirklich bemerkenswerte Formulierung, die Sie hier finden, wenn Sie meinen, die vorvorherige Landesregierung und ihr Gesetz noch einmal würdigen zu müssen.

Sie sollten sich eher den aktuellen Herausforderungen der Hochschulpolitik widmen. Dass Sie das nicht

hinreichend tun, wird bei der Formulierung der Beschlussfassung deutlich. Sie schreiben unter anderem im ersten Punkt, „ministerielle Eingriffsbefugnisse wie beispielsweise Rahmenvorgaben und den verbindlichen Landesentwicklungsplan zurückzunehmen.“

(Beifall von der FDP)

Ich habe Ihnen schon in der Ausschusssitzung sehr deutlich gemacht – wir hatten dazu auch eine Kleine Anfrage –, dass Sie bei der Rahmenvorgabe nichts als einen Popanz aufrufen. Die Landesregierung hat in der Antwort auf die Kleine Anfrage und in der Debatte, die wir im Ausschuss hatten, erklärt, sie nehme keine der bisherigen Rahmenvorgaben zurück. Sie sind bisher jeden Beweis schuldig geblieben, Herr Körner, dass dieses Instrument missbräuchlich oder regulierend in die Hochschulen eingegriffen hätte. Die Rahmenvorgaben sind im Einvernehmen mit den Hochschulen erarbeitet worden. So steht es übrigens auch im Gesetz. Es ist nichts anderes als ein argumentativer Popanz, den Sie hier aufbauen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ein zweiter Punkt: Sie haben überhaupt nicht begriffen, dass der Landeshochschulentwicklungsplan keine Eingriffsbefugnisse des Ministeriums beinhaltet. Es war ein konsultativer Prozess mit den Hochschulen,

(Zuruf von der FDP)