Was sollte denn eine Niederländerin singen, wenn in der im 16. Jahrhundert entstandenen Nationalhymne die Übersetzung der ersten Zeile lautet: „Ich bin Wil
helmus von deutschem Blut“? – Sie ist weder Wilhelm, noch männlich, noch fühlt sie sich heute als Deutsche. Trotzdem ist es bis heute die Nationalhymne des Königreichs der Niederlande.
In unserer Verfassung, dem Grundgesetz, sind staatliche Einheit, Rechtstaatlichkeit und Freiheit im Kern die Verfassungsprinzipien, an denen wir uns orientieren, und zwar gemeinsam mit unseren Grundrechten, verbindlich für alle staatlichen Organe – auch in Nordrhein-Westfalen, auch für uns als Parlamentarier.
Um dies auf Dauer zu sichern, braucht man aber keine Verankerung des Liedtextes von Hoffmann von Fallersleben im Grundgesetz. Ein solches Vorgehen ist nicht nur weltweit völlig unüblich, es wäre auch angesichts der Funktion einer Nationalhymne völlig überzogen.
Unsere Nationalhymne ist nicht unsere Verfassung und ersetzt sie auch nicht. Man kann es vielleicht so sagen: Unsere Nationalhymne gibt unseren Verfassungsprinzipien eine Melodie.
Um dem Anliegen unserer Nationalhymne, der dritten Strophe des Liedes der Deutschen, jeden Tag zu entsprechen, ist es am sinnvollsten, sich nicht Gedanken darüber zu machen, was man an dem Text ändern oder nicht ändern, in die Verfassung aufnehmen oder nicht aufnehmen kann, sondern jeden Tag das zu leben, was die Kernaussage vorgibt – sowohl für uns im Parlament als auch für die Menschen in unserem Land –, nämlich: „Einigkeit und Recht und Freiheit sind des Glückes Unterpfand.“ – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Staatssymbole sind geronnene Werte der politischen Kultur. Die Einstellungen ihnen gegenüber spiegeln die Bindung der Bevölkerung an die politische Gemeinschaft wider.
In diesem Fall spiegelt der vorliegende Antrag die Einstellung der AfD zu unseren Staatssymbolen wider. Die AfD fordert, die Nationalhymne in der historisch überlieferten Form gesetzlich zu normieren. Werfen wir also zunächst einen ideologiekritischen Blick auf die historische Überlieferung aus Sicht der AfD.
Das Gedicht August Heinrich Hoffmanns wird in den Kontext der Reaktion auf Gebietsansprüche Frankreichs und der deutschen Nationalbewegung eingeordnet.
Tatsächlich – Herr Kollege Optendrenk hat es auch schon gesagt – ging es dem Autor nicht um territoriale Ansprüche anderer Staaten, sondern um die Kleinstaaterei im eigenen Land. Hoffmann war ein Patriot, aber er war kein Nationalist.
Er gehörte zu den Freisinnigen einer Vorläuferbewegung des deutschen Liberalismus. Doch vom Vormärz und der Revolution mit den Werten „Recht und Freiheit“ liest man in dem AfD-Antrag nichts. Stattdessen wird der Mythos von Langemarck bemüht.
Auch hier kommt es auf die Botschaft an: die narrative Inszenierung blinder Opferbereitschaft aufgrund eines übersteigerten Nationalismus.
(Andreas Keith [AfD]: Jetzt geht aber Ihre Fan- tasie mit Ihnen durch! – Christian Loose [AfD]: Vielleicht sollten Sie den Antrag vorher lesen!)
Auch die Ausführungen zur NS-Diktatur sind euphemistisch. Die zweite und dritte Strophe der Hymne galten unter Nazis nicht nur als – Zitat – „verpönt“, sondern deren Werte wurden geradezu pervertiert. Richard von Weizsäcker hat dies 1991 sehr gut zusammengefasst. Ich zitiere:
„Das ‚Lied der Deutschen‘, von Hoffmann von Fallersleben vor hundertfünfzig Jahren in lauteren Gedanken verfaßt, ist seither selbst der deutschen Geschichte ausgesetzt gewesen. Es wurde geachtet und bekämpft, als Zeichen der Zusammengehörigkeit und gemeinsamen Verantwortung verstanden, aber auch in nationalistischer Übersteigerung mißbraucht.“
Herr Kollege Bovermann, Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche. Herr Seifen würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.
Hätten sich die Hobbyhistoriker der AfD ernsthaft mit der Geschichte der Hymne auseinandergesetzt, wäre ihnen vielleicht Folgendes aufgefallen: Während der historisch überlieferte Text blieb, veränderte sich dessen Interpretation mehrfach. In der Symbolforschung wird deshalb auch zwischen dem Zeichen,
Der Text der Hymne ist nur das Zeichen. Der Symbolgehalt und der Sinn erschließen sich nur im Kontext unserer demokratischen Werte. Begriffe wie „Vaterland“ und „brüderlich“ sind also aus dem heutigen Verständnis zu interpretieren, nicht aus dem des 19. Jahrhunderts. Aber der AfD geht es ja nicht wirklich um die Begriffe,
sondern um die Instrumentalisierung gegen die von ihr sogenannte – Zitat – „Genderideologie“, zu der auch geschlechterneutrale Sprache gezählt wird.
Die Programmatik der AfD zeigt auch in diesem Fall: Ungleichheit ist das zentrale Paradigma des Rechtspopulismus.
Doch zurück zur Hymne und zum zweiten Aspekt im AfD-Antrag. Die Diskreditierung der Hymne im Nationalsozialismus ist auch der Grund, warum sie in der jungen Bundesrepublik umstritten war und nicht durch Gesetz, sondern durch zwei Briefwechsel normiert wurde. Die Wirkung von Symbolen ist jedoch nicht von einer gesetzlichen Verankerung abhängig. Ihre Anerkennung kann man nicht verordnen. Im Übrigen fällt sie auch unter den Schutz von § 90a Strafgesetzbuch, der bei Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vorsieht.
Ich komme zum Schluss: Der Antrag der AfD ist abzulehnen. Es bedarf keiner Festschreibung der historisch überlieferten Form und keiner gesetzlichen Normierung der Hymne. Sie ist ein Zeichen für die Einigungs- und Freiheitsbewegung vor 1848. Als Symbol unterliegt sie dem geschichtspolitischen Diskurs. Ihre Interpretation ist selbst Teil unserer Geschichte. Ihr Sinn liegt in der Vermittlung zentraler Verfassungsgrundsätze, die gleichrangig nebeneinanderstehen: „Einigkeit und Recht und Freiheit“. – Danke schön.
Herr Kollege Bovermann, Entschuldigung. Sie ist zwar sehr spät angemeldet worden, aber es gibt noch den Wunsch nach einer Kurzintervention bei der AfD, und zwar von Herrn Seifen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Professor Bovermann, Sie enttäuschen mich ein bisschen. Ich gehe davon aus, dass Sie
Texte sehr genau und präzise erfassen können. In unserem Antrag steht ganz klar: Die dritte Strophe des Liedes der Deutschen ist die deutsche Nationalhymne.
Niemand von uns hat davon gesprochen, dass wir das Lied der Deutschen verfassungsmäßig verankern wollen. Die ersten beiden Strophen – das hat Herr Dr. Optendrenk doch eigentlich hervorragend vorgetragen – sind aus dem historischen Kontext zu verstehen. Sie heute zu singen, wäre unsinnig, weil sich die historische Situation völlig geändert hat.
Die dritte Strophe aber – auch das hat Dr. Optendrenk richtig gesagt – hat einen staatsphilosophischen Gehalt, der weit über jede historische Epoche hinaus Gültigkeit hat, nämlich Einigkeit, Recht und Freiheit.
Die Brüderlichkeit war der Aspekt, dass der paternalistische Staat von einem brüderlichen Staat abgelöst worden ist. Ich denke, das muss ich Ihnen nicht erklären. Ich gehe eher davon aus, dass Sie das wissen und Ihre Rede hier wider besseres Wissen vorgetragen haben, um uns zu diffamieren.
Wir stehen vollkommen genau auf diesem staatsphilosophischen Fundamten der Einigkeit, des Rechts und der Freiheit. Uns gibt es genau aus dem Grunde,
Herr Seifen, ich habe Ihnen auch nicht unterstellt, dass Sie zur ersten Strophe zurückkehren wollen, sondern ich habe mir den Text Ihres Antrags kritisch angesehen und genau geprüft, in welchen Kontext Sie die Geschichte dieser Hymne gestellt haben.
Dabei ist mir aufgefallen, dass das, was Sie jetzt angeführt haben, Einigkeit und Recht und Freiheit, in dieser Gewichtung nicht vorkommt.
ins Auge gefasst und das in einen, wie ich finde, sehr kritikwürdigen Kontext gestellt. Das habe ich nicht erfunden, sondern Sie haben selbst darauf verwiesen, dass die Hymne erst 1914 als Mythos von Langemarck zu einer bestimmten Bedeutung gelangt sei. Sie haben aus meiner Sicht auch nicht die Diskreditierung der Hymne im Nationalsozialismus herausgearbeitet.