Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben gerade gesagt, es ist ein freier Dienstvertrag mit einer pauschalen Vergütung für den Zeitaufwand vereinbart worden. Meine Frage ist: Ist dieser freie Dienstvertrag mit Herrn Hendriks in Person verabredet, vereinbart worden, oder ist unter Umständen seine Beratungsfirma – die Firma RECITAS – Vertragspartner?
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Frau Abgeordnete Müller-Witt, ich erteile Ihnen für Ihre zweite Nachfrage das Wort. Bitte schön.
Frau Ministerin, wie erklären Sie die Anwesenheit des stellvertretenden Landesvorsitzenden der Ost- und Mitteldeutschen Vereinigung der CDU NRW, des Landtagsabgeordneten Herrn Rüdiger Scholz, bei der Pressekonferenz der Landesregierung zur Vorstellung des neuen Beauftragten für die Belange von deutschen Heimatvertriebenen, Aussiedlern und Spätaussiedlern?
Oder anders gefragt: Ist es neue Praxis der Landesregierung, bei Regierungsveranstaltungen wie Pressekonferenzen Vertreter der Regierungsfraktionen einzuladen und teilnehmen zu lassen?
Das war eine ganz normale Pressekonferenz, zu der die Üblichen eingeladen worden sind. Herr Scholz war nicht eingeladen, aber er war da.
Schon im Hauptausschuss hat die Landesregierung keine Auskunft über die Höhe der Vergütung geben wollen, selbst in einer vertraulichen Sitzung nicht. Auch heute verweigern Sie eine Auskunft über die Vergütung. Ich frage Sie: Auf welcher Rechtsgrundlage stützen Sie Ihre Auffassung, uns hier im Parlament in öffentlicher Sitzung keine Auskunft über die Höhe der Vergütung geben zu wollen vor dem Hintergrund, dass wir doch hier der Landeshaushaltsgesetzgeber sind und die Mittel zur Verfügung stellen? Zumindest ich leite daraus einen Anspruch her, dass der Landesgesetzgeber und insofern auch die Öffentlichkeit wissen darf, was die Beauftragten verdienen. Welche rechtliche Begründung haben Sie dafür?
Ich weiß jetzt nicht, ob Sie vorhin vielleicht nicht zugehört haben. Ich habe das eben schon einmal erläutert, aber ich tue es gerne noch einmal.
Hier geht es um eine Güterabwägung zwischen dem Informationsrecht des Parlaments und den schützenswerten persönlichen Daten des einzelnen Betroffenen. Deswegen habe ich Ihnen ja das Angebot gemacht – ich habe es übrigens auch schon unterschrieben –, einen Brief an den Vorsitzenden des Hauptausschusses zu schreiben und vertraulich alle Informationen mitzugeben.
Aber Sie wissen auch – das hatte man Ihnen, glaube ich, auch schon im Hauptausschuss berichtet –, dass als Orientierungspunkt das Gehalt eines Referatsleiters, einer Referatsleiterin genommen worden ist. Insofern bekommen Sie Ihre Information, auch wenn Sie gerade vielleicht nicht zuhören mögen.
Es hat jetzt noch zahlreiche Wortmeldungen gegeben. Als Nächstes ist Frau Kollegin Müller-Witt für ihre dritte und letzte Nachfrage dran. Bitte schön.
Frau Ministerin, wie viele Beauftragte hat die Landesregierung bislang ernannt? Mir ist klar, dass das jetzt ad hoc für Sie als Fachministerin nicht zu beantworten ist, aber vielleicht kann man es nachreichen. Und wie hoch ist der Gesamtaufwand für Beauftragte der Landesregierung, aufgeteilt nach entstehenden Sachkosten und Personalkosten sowie der individuellen Bezahlung, Entschädigung der Beauftragten pro Jahr?
Sie haben schon richtig bemerkt, dass ich Ihnen das jetzt nicht enumerativ aufzählen kann. Einiges ergibt sich übrigens aus dem Haushaltsplan. Ich würde aber sagen, damit Sie eine ganz präzise und genaue Antwort bekommen, dass wir das schriftlich nachreichen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie haben eben auf meine erste Frage recht allgemein geantwortet. Deswegen möchte ich es konkretisieren: Hat es bei der Beauftragung von Herrn Hendriks eine formale Prü
fung möglicher Interessenskollisionen zwischen öffentlichem Amt und Parteiamt gegeben, oder hat man sich einfach hingesetzt und gesagt: „Mach‘ das mal überparteilich und vermeide Interessenskonflikte“?
Ich weiß jetzt im Moment nicht ganz genau, was Sie mit einer formalen Prüfung meinen. Ich kenne natürlich formale Eignungsprüfungen. So etwas hat es natürlich gegeben. Selbstverständlich – ich habe es vorhin schon einmal gesagt – ist darüber gesprochen worden, dass es ein überparteiliches Amt ist. Dessen ist sich der Beauftragte bewusst.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Herr Schmeltzer – auf dem Platz von Herrn Herter, wenn ich es richtig sehe – hat eine Frage. Bitte schön, Herr Schmeltzer.
Nichts ist so beständig wie der Wandel, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie haben eben gesagt, Herr Kutschaty habe Ihnen vielleicht nicht richtig zugehört. Vielleicht haben Sie seiner Frage nicht richtig zugehört. Er hat nach der Rechtsgrundlage gefragt. Ich gehe davon aus, dass Sie das dann gleich noch einmal beantworten werden.
Ich frage Sie, ob Sie mit Ihren Antworten, die Sie hier gegeben haben, die Interessen eines ehemaligen Abgeordneten über die Interessen der Abgeordneten des aktuellen Parlaments stellen?
Auch ehemalige Abgeordnete haben nach ihrem Abgeordnetendasein ein Berufsleben; so ist es auch bei Herrn Hendriks. Er ist selbstständiger Unternehmensberater. Wenn die Verträge, die er abschließt, veröffentlicht werden, hat das natürlich auch eine Rückwirkung auf seine übrige Berufstätigkeit. Deswegen wählen wir einen Weg, der dem Informationsbedarf des Parlaments und dem Schutz der Daten des Einzelnen gerecht wird. Das würden wir bei jedem anderen auch tun.
Danke schön, Herr Präsident. – Frau Ministerin, wenn man die Pressemitteilungen der Landesregierung aufmerksam verfolgt,
Ich zitiere die Pressemitteilung vom 23. Januar 2018, als verlautbart wurde, dass Heiko Hendriks zum Beauftragten für die Belange von deutschen Heimatvertriebenen, Aussiedlern und Spätaussiedlern bestellt wurde. Dann gab es im Februar 2018 eine erneute Pressemitteilung, wonach er nun Landesbeauftragter für die Belange der deutschen Heimatvertriebenen, Flüchtlinge, Aussiedler und Spätaussiedler ist.
Ich frage: Gibt es dazu einen neuen Kabinettsbeschluss, und wie erklärt sich die Aufgabenerweiterung? Wie ist hier die Abgrenzung zum Ressort von Herrn Stamp vorgesehen?
Den Landesbeirat gibt es bereits, wie ich vorgetragen habe, seit 1948. Diese beiden Aufgaben ergänzen sich. Selbstverständlich gibt es dazu einen Kabinettsbeschluss.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. Frau Ministerin, Sie haben gerade Herrn Schmeltzer geantwortet, dass die Belange von Herrn Hendriks aufgrund seiner Tätigkeit als selbstständiger Unternehmensberater höherrangig wären als die des Parlaments. Habe ich Sie da richtig verstanden, dass Sie jetzt die Belange des Unternehmens, in dem Herr Hendriks selbstständig tätig ist, höher bewerten? Vorher haben Sie es als Privattätigkeit eingeordnet. Ist da eine Diskrepanz?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich sehe da jetzt keinerlei Widerspruch. Es gibt da auch nichts Höher- oder Niederrangiges, wie Sie gerade versucht haben, zu insinuieren. Es ist einfach der Punkt, dass man abwägen muss, wie man mit dem Informationsbedürfnis im Verhältnis zu den schützenswerten privaten Daten umgeht. Die Lösung, die ich Ihnen vorgetragen habe, finden wir angemessen.
Frau Ministerin, herzlichen Dank für die Ausführung und dass Sie gesagt haben, dass es einen weiteren Kabinettsbeschluss gibt. – Wann ist der denn gefasst worden? Hatten Sie beim ersten Mal das Thema „Flüchtlinge“ vergessen?
Wann genau der gefasst worden ist, muss ich eben nachfragen; das habe ich nicht im Kopf. – Der Kabinettsbeschluss war am 23. Januar; ich wollte es Ihnen genau sagen. Das war sozusagen der erste Schritt. Der zweite Schritt war dann die Benennung des Vorsitzenden. Das hat mein Haus gemacht.
Solche Zwiegespräche sind auch gar nicht vorgesehen. Eine Nachfrage gibt es nicht mehr. Insofern müssen wir das sehr formal behandeln, wie sich das für eine Fragestunde gehört.