Wer stimmt dem Antrag zu? – Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt gegen diesen Antrag? – CDU, FDP und die fraktionslosen Abgeordneten Langguth und Pretzell stimmen gegen den Antrag. Wer enthält sich? – Es enthalten sich die SPD-Fraktion, die AfDFraktion und der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Wir haben das zur Kenntnis genommen und aufgenommen; es ist eine klare Entscheidung. Der Antrag Drucksache 17/533 ist mit den Mehrheitsstimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.
rechtssichere und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen – Umlagebefreiung für effiziente und umweltfreundliche Anlagen erhalten
Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/1988 an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung. Die abschließende Aussprache und Abstimmung nach Vorlage einer Beschlussempfehlung soll im Anschluss erfolgen. Ich bitte um die Entscheidung dazu. Wer stimmt für die Überweisung? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag überwiesen wie vorgesehen.
Damit kommen wir zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/1983 an den Ausschuss für Europa und Internationales. Alle im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, den Antrag mitberatend an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Der Ausschuss für Europa und Internationales soll die Federführung erhalten. Die abschließende Aussprache und Abstimmung soll nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Wer stimmt diesem Verfahren zu? – Gibt es dazu Gegenstimmen oder gar Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist auch hier einstimmig beschlossen, wie beschrieben zu verfahren.
der Behauptung der Städte Bonn und Velbert, §§ 8 Abs. 3 Satz 2 und 3, 27 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2017 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2017 – GFG 2017) vom 15. Dezember 2016 i. V. m. Anlage 3 zu diesem Gesetz verletzten die Vorschriften der Landesverfassung über das Recht der gemeindlichen Selbstverwaltung
Wir kommen also zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 17/1833, in dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht keine Stellung zu nehmen. Wir kommen zur Abstimmung über diese Beschlussempfehlung. Wer stimmt ihr zu? – Gibt es dazu Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 17/1833 einstimmig angenommen.
Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2045
Ich darf zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Ministerialrat Burkhard Stadtmann begrüßen, der auf der Besuchertribüne Platz genommen hat. – Sie stehen sogar! Schön, dass Sie da sind, Herr Stadtmann – vielen Dank. Sie dürfen wieder Platz nehmen.
Wir kommen daher zur Abstimmung über den Wahlvorschlag Drucksache 17/2045. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – SPD, Grüne, CDU, FDP, AfD und die drei fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen zu diesem Wahlvorschlag? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 17/2045 einstimmig angenommen.
Ich gratuliere Ihnen, Herr Stadtmann, ganz herzlich im Namen des Hohen Hauses und wünsche Ihnen im Namen von uns allen viel Erfolg bei Ihrer anspruchsvollen und wichtigen Aufgabe.
Die Übersicht 17/4 enthält vier Anträge, die vom Plenum nach § 82 Abs. 2 der Geschäftsordnung an einen Ausschuss zur abschließenden Erledigung überwiesen wurden. Das Abstimmungsverhalten der Fraktionen ist aus der Übersicht ersichtlich.
Ich lasse nun über die Bestätigung des Abstimmungsverhaltens der Fraktionen in den jeweiligen Ausschüssen entsprechend der Übersicht 17/4 abstimmen. Wer stimmt dem so zu? – Gibt es dazu Gegenstimmen? – Nein. Gibt es Enthaltungen? – Nein. Damit sind Abstimmungsergebnisse der Ausschüsse in Drucksache 17/2029 einstimmig bestätigt.
Gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses mindestens vierteljährlich dem Landtag zur Bestätigung vorzulegen. Ihnen liegen mit der Übersicht 17/9 die Beschlüsse zu Petitionen vor, über deren Bestätigung wir abstimmen.
Wir stimmen also ab. Wer stimmt dieser Bestätigung zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses in Übersicht 17/9 einstimmig bestätigt.
Damit sind wir am Ende unserer heutigen Sitzung angelangt. Das Plenum ist für morgen, Donnerstag, den 1. März, um 10 Uhr wieder einzuberufen. Das ist der meteorologische Frühlingsanfang.