Protocol of the Session on February 28, 2018

Herr Präsident, ich habe noch eine Nachfrage.

Frau Ministerin hatte vorhin ausgeführt, dass es ein Vertragsverhältnis mit Herrn Hendriks in Person ist. Jetzt hat gerade die Kollegin Lüders noch einmal nachgefragt. Dabei ist sie davon ausgegangen, dass die Vertragsbeziehung mit dem Beratungsunternehmen von Herrn Hendriks besteht. Ich wüsste gerne, was denn nun zutrifft.

Vielen Dank. – Frau Ministerin, bitte schön.

Vielen Dank. Das ist ein guter Hinweis. Da gab es sicherlich gerade eine Unklarheit. Also noch einmal deutlich gesagt: Es gibt einen Vertrag ad personam, wie wir es vorhin gesagt haben, mit dem Beauftragten.

Er hat aber – und das habe ich eben vielleicht ein bisschen zu schnell gesagt – eine Firma, mit der er unabhängig vom Beauftragtendasein – das ist ja kein Fulltimejob, wie Sie sich vorstellen können – Verträge über Beratungen abschließt.

Trotzdem, denke ich, hat so etwas immer eine Wirkung. Deswegen muss man es einfach diskret im Sinne von schützend behandeln. Aber Sie werden die Auskunft ja bekommen.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Frau Aymaz hat eine Frage. Bitte schön, Frau Aymaz.

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben soeben auf die Nachfrage meiner Kollegin Sigrid Beer geantwortet, dass es einen Kabinettsbeschluss gibt für die Benennung des Beauftragten vom 23. Januar. Ich möchte genauer wissen wollen, ob in dem Kabinettsbeschluss vom 23. Januar explizit steht, dass der Beauftragte auch für Flüchtlinge zuständig ist.

Frau Ministerin, bitte schön.

Wenn Sie mir eine Minute Zeit geben, hole ich es noch einmal heraus. – Er ist für die deutschen Flüchtlinge nach dem Krieg zuständig. So ist die genaue Formulierung in dem Kabinettsbeschluss, damit das auch ganz exakt zitiert ist.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Frau Lüders hat ihre zweite und letzte Frage. Bitte schön, Frau Lüders.

Aufgrund der Ausführungen, Frau Ministerin, hätte ich die Nachfrage, ob Sie in der Abwägung, die Sie getroffen haben, auch die Belange der Firma von Herrn Hendriks berücksichtigt haben, um keine Preisgabe gegenüber dem Parlament vorzunehmen.

Frau Ministerin.

Das kann ich kurz und klar beantworten: Es ging um die persönlichen Belange des Beauftragten.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Auf dem Platz von Herrn Bischoff sitzt Herr Kollege Hübner. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Die Belange der Firma haben mich auch aufmerksam gemacht. Frau Ministerin, können Sie mir erklären, wie viele Auftragnehmer die Firma hat und

welche Tagessätze oder Stundensätze verrechnet werden?

Frau Ministerin.

Wenn wir jemanden bitten, einen bestimmten Auftrag mit einem Stundeneinsatz von round about zweimal neun Stunden an zwei Tagen vorzunehmen, muss das für uns die Arbeitsgrundlage sein. Es ist nicht unseres Amtes, zu kontrollieren, wie die Auftragslage an den restlichen drei Tagen der Woche ist. Ich denke, das steht uns auch nicht zu.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Frau Aymaz hat noch eine zweite und ihre letzte Frage. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Ministerin, in der Pressemitteilung vom 26. Februar dieses Jahres heißt es, Herr Hendriks sei neuer Landesbeauftragter für die Belange der deutschen Heimatvertriebenen, Flüchtlinge, Aussiedler und Spätaussiedler. Ihrer Antwort eben entnehme ich aber, dass er zuständig ist für die Belange der deutschen Heimatvertriebenen, der deutschen Flüchtlinge. Ist es so, dass er gar nicht der Beauftragte für alle Flüchtlinge, sondern nur für deutsche ist?

Frau Ministerin.

Wenn Sie mir eben zu Ende zugehört hätten, hätten Sie auch gehört, dass ich, nachdem wir es noch einmal präzisiert haben, „der deutschen Flüchtlinge nach 1945“ gesagt habe. Das sind natürlich in erster Linie die deutschen Flüchtlinge nach 1945. Das ist eine ganz klar definierte Personengruppe.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich sehe eine weitere Wortmeldung von Frau Kollegin Philipp von der SPD-Fraktion. Bitte schön, Frau Philipp.

Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, die Firma von Herrn Hendriks wirbt auf ihrer Internetseite damit, dass sie Beratung für Behörden, Verbände und weitere Parteien unternimmt. Hat die Landesregierung geprüft, ob im Zuge der Beschäftigung und der neuen Funktion der Landesregierung irgendwelche Interessenkonflikte bestehen?

Frau Ministerin, bitte schön.

Wir haben einen Dienstvertrag mit Herrn Hendriks. Punkt.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Ich danke Frau Ministerin für die Beantwortung und schließe damit die Fragestunde.

Ich rufe auf:

12 Philosophie verleiht Flügel!

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/533

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule und Bildung Drucksache 17/2001

Die Aussprache wird eröffnet durch den Redebeitrag des Kollegen Rock von der CDU-Fraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das Thema „Philosophieunterricht in der Grundschule“ beschäftigt das Parlament schon eine ganze Weile. Es war unter anderem Bestandteil eines Antrags in der letzten Legislaturperiode, wobei seinerzeit nicht der Begriff „Philosophie“, sondern „nichtkonfessioneller Werteunterricht“ benutzt wurde. In Deutschland wird in zehn von 16 Bundesländern der Begriff „Ethik“ benutzt, in fünf in unterschiedlichen Formen der Begriff „Philosophie“, und das Land Niedersachsen nutzt für das Unterrichtsfach den Begriff „Werte und Normen“.

Dieser Unterricht ist in einigen Bundesländern als verpflichtender Ersatz zum konfessionellen Religionsunterricht etabliert worden. Andere haben eigene landesrechtliche Regelungen getroffen. Man könnte auch einmal eine einheitliche Begrifflichkeit bei der KMK vorschlagen oder sich eine solche wünschen; denn es gibt insgesamt acht verschiedene Namensgebungen in Deutschland für eigentlich ein und dieselbe Sache.

Der Grund für die Einrichtung des Ersatzfaches war die fortschreitende Säkularisierung und die immer heterogeneren Bekenntnissituationen in unseren Schulen. Dieser Intention hat sich auch die NRWKoalition im Rahmen der Beratungen ihres Koalitionsvertrages nicht entzogen.

Die Position der NRW-Koalition ist dabei klar. Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass wir Ethikunterricht an Grundschulen ermöglichen werden. Ja, wir werden in dieser Legislaturperiode ein Ersatzfach für diejenigen Kinder einführen, die nicht am konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen. Aber nein, dieses Fach wird nicht so aussehen, wie es von den Grünen gefordert wird, und es wird nicht den Stellenwert des Fachs Religion berühren.

Ich möchte in dem Zusammenhang kurz die Chance wahrnehmen, ins Jahr 2014 zurückzuschauen. Damals stand ein Antrag der FDP mit dem Wunsch auf ein Konzept für einen nichtkonfessionellen Werteunterricht zur Diskussion. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten aus dem Plenarprotokoll vom 2. Juli 2014, das heißt, von vor gut dreieinhalb Jahren, die Kollegin Beer. Wenn Frau Beer von „wir“ spricht, meint sie die damaligen regierungstragenden Fraktionen. Ich zitiere:

„Wir wollen auf diese veränderte Gesellschaftslage, wie Sie sie richtig beschrieben haben, reagieren. Das bedeutet aber nicht, weil Sie etwas entdeckt haben, was Sie auch gut finden, zu sagen: Jetzt muss das hopplahopp umgesetzt werden. – Dazu brauchen wir auch einen Diskurs.“

Ja, Frau Beer, hopplahopp geht das nicht. Leider haben Sie die Idee eines Philosophieunterrichts in der Grundschule dreieinhalb Jahre nicht mehr verfolgt. Jetzt nach dem Regierungswechsel lesen Sie unseren Koalitionsvertrag und möchten hopplahopp die neue Ministerin bzw. die regierungstragenden Fraktionen unter Druck setzen.

(Beifall von Bodo Löttgen [CDU])

Ihre jetzige Initiative beruht doch darauf, dass Sie das Thema in Ihrer eigenen Regierungszeit nicht auf der Agenda hatten – wie so vieles, Frau Beer.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten die ehemalige Bildungsministerin Sylvia Löhrmann aus derselben Sitzung, Frau Beer:

„Die Umsetzung des Faches Philosophie für die Grundschule ist im Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode nicht enthalten und stellenplanmäßig auch nicht abgesichert. Das ist stellenneutral nicht zu machen. Wir haben heute Morgen darüber gesprochen, wie wir sozusagen die Dinge, die wir uns vorgenommen haben, umsetzen wollen und dass wir nicht mal eben sagen können – auch wenn es wünschenswert ist –: Ach, da fällt uns noch dieses und jenes ein.“

Liebe Kolleginnen der SPD und der Grünen, mal eben geht eben nicht. Ja, wir werden Ihr Versäumnis nachholen.

Die Annahme, welche man dem Antrag der Grünen in Teilen entnehmen kann, dass die Einführung eines

Faches simpel und von heute auf morgen durchzuführen ist, widerlegen Ihre eigenen Einschätzungen aus dem Jahre 2014. Nicht zuletzt der Expertenanhörung konnte man entnehmen, dass die Einführung eines breiten Diskurses bedarf. Es bedarf einer intensiven Prüfung, ob wir einen komplett eigenständigen Studiengang vorhalten müssen, um den komplexen Anforderungen des Philosophierens mit Kindern gerecht zu werden. Denn alle Sachverständigen waren sich darin einig: Wir brauchen ein gut ausgearbeitetes Konzept, damit der Werteunterricht an Grundschulen flächendeckend erfolgreich sein kann.

Selbstverständlich benötigen wir durch ein neues Fach auch mehr Lehrkräfte, und wir geben uns nicht damit zufrieden, dass hier fachfremd unterrichtet wird. Das ist in vielen weiterführenden Schulen schon der Fall. Hier gilt auch, die Qualität des Unterrichts im Auge zu behalten. Der große Mangel bei der Lehrerversorgung hilft auch hierbei nicht. Die Zusammenhänge muss ich Ihnen nicht erklären, und die Verantwortung für den Mangel hat diese Landesregierung beim besten Willen nicht zu tragen. Wir stellen fest, dass es der Sache nicht dienlich wäre, das Fach einfach so zwischendurch mal einzuführen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir als neu gewählte NRW-Koalition haben uns insbesondere in der Bildungspolitik vorgenommen, grundsätzlich Gründlichkeit vor Schnelligkeit in den Vordergrund zu rücken. Damit heben wir uns deutlich von der Vorgängerregierung ab. Es ist nicht sinnvoll, aktuell neben den Großprojekten G8, G9, Inklusion, OGS und Integration, die auch im Land kontrovers diskutiert werden, mit der sofortigen Einführung des Faches Ethik bzw. Philosophie in der Grundschule eine weitere Baustelle aufzumachen.

In persönlichen Gesprächen mit vielen Kolleginnen und Kollegen haben sie mir bestätigt, dass sie andere Herausforderungen als dringender ansehen als die Einführung eines neuen Ersatzfaches. Ich habe keine Grundschulkollegin und keinen Grundschulkollegen gefunden, der oder die die zeitnahe Einführung priorisieren würde. Die Rahmenbedingungen der im Koalitionsvertrag vereinbarten Einführung des Faches Ethik werden wir im Rahmen des Masterplans Grundschule prüfen und sorgfältig ausarbeiten. Den Antrag der Grünen lehnen wir, wie schon im Ausschuss, ab. – Vielen Dank.