Protocol of the Session on January 18, 2018

Ein „Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalens“ mit dem Anspruch, das Geschichtsbewusstsein der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen zu fördern, sollte aber nicht nur durch ein Fachgremium entwickelt werden. Ich rege deshalb an, auch Verbände und Gruppen wie beispielsweise die der Bergleute im Ruhrgebiet – um einen aktuellen Anlass aufzugreifen – anzusprechen, um das Lebensgefühl der Menschen in den jeweiligen Zeiträumen angemessen abzubilden.

Ich wünsche dieser Gruppe viel Erfolg.

(Beifall von der CDU, der FDP und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Wir sind damit am Ende der Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 17/1662.

Wer für den Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, Grüne, CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Das ist die AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann darf ich feststellen, dass dieser Antrag mit der gerade festgestellten Mehrheit angenommen worden ist.

Ich rufe auf:

8 Landesregierung darf Bürgen von syrischen

Geflüchteten finanziell nicht im Regen stehen lassen – zügig einen Hilfsfonds auflegen!

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1668

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellenden Grünen Frau Aymaz das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sie alle können sich sicherlich noch erinnern: In den Jahren 2013 und 2014 stieg die Zahl der Geflüchteten aufgrund des Krieges in Syrien massiv an. 7,6 Millionen Syrer waren Binnenvertriebene, und knapp 4 Millionen Syrer suchten Schutz in den Nachbarländern.

Zur Milderung dieser humanitären Krise in Syrien, aber auch in der gesamten Region entschied der Bundesminister des Inneren im März 2013 gemeinsam mit seinen Länderkollegen, syrische Flüchtlinge vorübergehend in Deutschland aufzunehmen.

Vor diesem Hintergrund ist auch das Land NRW seiner humanitären Verpflichtung nachgekommen und hat in dieser Zeit ein Landesaufnahmeprogramm aufgelegt, das syrischen Bürgerkriegsflüchtlingen eine sichere Einreise nach Deutschland ermöglicht hat. So konnte übrigens auch gewährleistet werden, dass Menschen nicht kriminellen Schlepperbanden oder der lebensbedrohlichen Fluchtroute über das Mittelmeer überlassen waren.

(Beifall von den GRÜNEN)

In dieser Not haben Menschen damals ihren Verwandten geholfen und sich bereit erklärt, im Rahmen einer Verpflichtungserklärung mit ihrem Einkommen und Vermögen für sie zu bürgen, um sie vor Krieg und Vertreibung zu retten.

Nach Auskunft des Integrationsministers konnten dann tatsächlich rund 2.600 Personen auf dieser Grundlage nach NRW einreisen.

Die Verpflichtungsgeber haben in einer schwierigen Zeit Solidarität bewiesen. Sie haben die immense gesellschaftliche Herausforderung angenommen und mit dafür gesorgt, dass die Folgen einer humanitären Katastrophe gemildert werden konnten. Sie sind nicht nur finanziell eingesprungen. In vielen Fällen haben sie auch den Alltag der Geflüchteten begleitet, sie an unsere Gesellschaft herangeführt und ihnen den Weg in Sprachkurse oder Ausbildung und Arbeit erleichtert.

Diejenigen, die für ihre Angehörigen eine Verpflichtungserklärung abgegeben haben, gingen dabei – wie übrigens auch das damalige Innenministerium – immer davon aus, dass ihre Haftung als Verpflichtungsgeber durch eine Anerkennung der Flüchtlinge im Rahmen eines Asylverfahrens enden würde.

Die Jobcenter treten aber nun mit zum Teil hohen Rückforderungen an die Verpflichtungsgeber heran und berufen sich dabei auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Januar 2017, wonach diese auch dann weiterhin der Verantwortung stehen, wenn Asyl bewilligt wurde.

Wie Sie sicherlich alle schon mitbekommen haben, haben in zwei Fällen auch Bürgen aus NRW gegen diese Erstattungsforderung geklagt, allerdings ohne Erfolg vor dem OVG Münster. Somit sind Bürginnen und Bürgen in NRW von Rückzahlungsforderungen der Sozialleistungsträger betroffen und von finanziellen Härten bedroht.

Für uns Grüne, meine Damen und Herren, ist es ein besonders Anliegen, dass diejenigen, die in schwierigen Zeiten aus humanitärer Überzeugung anderen Menschen zur Seite gestanden haben, mit dieser Verantwortung nun nicht alleine gelassen werden.

(Beifall von den GRÜNEN)

Was wäre es für ein Zeichen, wenn gerade diese Menschen auf hohen Kosten, die gravierende Einschnitte in die eigene wirtschaftliche Existenz bedeuten können, sitzen gelassen würden? Ich finde, das wäre eine Bankrotterklärung an unsere Gesellschaft, die von Menschlichkeit und Solidarität zusammengehalten wird.

Deshalb muss das Land NRW jetzt sicherstellen, dass diese Menschen für ihre Haltung nicht bestraft werden.

Ich begrüße es, dass Sie, Herr Minister Stamp, diese Problematik sehr schnell erkannt haben und sich an die ehemalige Bundesarbeitsministerin Nahles mit einem Brief gewandt haben. Das ist schon einmal ein guter Ansatz. Auch heute werden Sie ja zu dieser Problematik zitiert.

Es reicht allerdings nicht aus, die Verantwortung nur auf die Bundesebene zu schieben. Dort ist, wie Sie sicherlich auch wissen, derzeit aufgrund der politischen Lage nicht mit schnellen Entscheidungen zu rechnen. Es bleibt ungewiss, wann und ob sich eine neue Bundesregierung bildet.

Jetzt darf es aber nicht dabei bleiben, die Problematik nur zu erkennen. Der Erkenntnis müssen auch schnelle Taten hier in NRW folgen.

Wir fordern daher die Einrichtung eines Hilfsfonds für Verpflichtungsgeberinnen und -geber in Höhe von 5 Millionen €, bis eine tragfähige bundesweite Lösung gefunden wird.

Den Helferinnen und Helfern in schwierigen Zeiten muss zügig und unbürokratisch geholfen werden, meine Damen und Herren. Das können wir in NRW. Wir dürfen diese Menschen nicht im Regen stehen lassen.

In diesem Sinne hoffe ich und freue ich mich auf eine konstruktive Beratung in den entsprechenden Ausschüssen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Aymaz. – Jetzt spricht für die CDU der Abgeordnete Blondin.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! Im Jahr 2012 lebten mehr als 40.000 Syrer und Menschen mit syrischer Herkunft in Deutschland – Mitmenschen, die hier studierten, die hier arbeiteten und die hier eine Berufsausbildung machten.

Klar ist, dass diese den Kontakt zu Verwandten und Freunden in ihrem Heimatland pflegten. Ab 2013 mussten sie zusehen, wie die Sicherheit von Freunden und Familien mit dem einsetzenden Bürgerkrieg nicht mehr gewährleistet werden konnte und die Auseinandersetzungen stetig bedrohlicher wurden.

Ich denke, wir hier in Deutschland können uns heute kaum noch vorstellen, was es bedeutet, tagtäglich in der Angst um das Wohl unserer Verwandten leben zu müssen.

Gerade weil dies so ist, finde ich es aller Ehren wert, dass Bürgerinnen und Bürger bereit waren, Bürgschaften zu unterzeichnen, um bundesweit ca. 22.000 sogenannte Kontingentflüchtlinge aus Syrien nach Deutschland und somit in Sicherheit bringen zu können.

(Vereinzelt Beifall von der CDU und der FDP)

Viele von ihnen sehen sich nun mit horrenden Rechnungen von Jobcentern konfrontiert. Das gilt auch für Bürger und Gemeinschaften, die aus Solidarität mit

vor dem Krieg Flüchtenden eine Bürgerschaft übernahmen. Dieser Zustand ist für die NRW-Koalition nicht akzeptabel; ich denke, dass da aber auch die Abgeordneten der Grünen und der SPD zustimmen. Denn Helfer dürfen für ihre Solidarität und ihr Engagement nicht bestraft oder zur Kasse gebeten werden.

(Sven Werner Tritschler [AfD]: Dann ist es ja keine Bürgschaft!)

Dennoch verwundert es mich, dass die antragstellende Fraktion erst jetzt einen Fonds zur Unterstützung der Bürgen syrischer Flüchtlinge fordert und auflegen möchte.

Blicken wir zurück: Die Menschen, die bis August 2016 eine Bürgschaft unterzeichneten, teilten die Rechtsauffassung der Regierung Kraft und gingen davon aus, dass ihre Verpflichtungserklärung gemäß § 68 Aufenthaltsgesetz mit dem Wechsel des Aufenthaltszwecks endet. Das Bundesministerium des Innern vertrat dementgegen die Haltung, dass die Verpflichtungen nicht mit dem Wechsel des Aufenthaltszwecks enden. Genau diese Auffassung teilten auch die Jobcenter.

Durch den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts von Anfang 2017 wurde schließlich festgelegt, dass Bürgen für insgesamt drei Jahre ihren Verpflichtungen nachkommen müssen, wenn sie ihre Erklärungen vor Mitte 2016 unterzeichnet hatten.

Spätestens als dieser Beschluss getroffen wurde, hätte der damaligen rot-grünen Landesregierung klar werden müssen, dass die Jobcenter mit hohen Forderungen an die Bürgen herantreten werden. Denn erste Fälle, in denen Verpflichtungsgeber in NRW vom Jobcenter aufgefordert wurden, Verpflichtungen zu begleichen, waren seit Mitte 2016 bekannt.

So hätte Rot-Grün spätestens Anfang 2017 aktiv werden können und hätte auch den nun geforderten Hilfsfonds einrichten können. Passiert ist jedoch nichts.

Den Vorwurf, Sie seien dafür verantwortlich, dass Bürgerinnen und Bürger, die Verwandten und Freunden aus Syrien helfen wollten, nun Verpflichtungen leisten müssen, die so hoch sind wie der Wert eines Kleinwagens, mache ich Ihnen nicht. Den Vorwurf, keine Lösung in der Zeit Ihrer Regierungsverantwortung gefunden bzw. nicht mit Nachdruck darauf hingearbeitet zu haben, müssen Sie sich allerdings gefallen lassen.

(Beifall von der CDU)

Mit der Abwahl der rot-grünen Landesregierung und dem Regierungswechsel in NRW blieb dieses Problem bestehen, und Jobcenter verlangen in Einzelfällen mehr als 10.000 € von Verpflichtungsgebern.

Die NRW-Koalition wird sich nun im Sinne der Verpflichtungsgeber für eine verbindliche Lösung einsetzen. Da macht es jedoch wenig Sinn, das Problem isoliert zu betrachten und eine lediglich auf NRW bezogene Lösung zu finden. Denn erstens sind Fälle, in denen Jobcenter absurd hohe Forderungen an die Bürgen stellen, auch aus anderen Bundesländern bekannt, und zweitens sind die Jobcenter dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und nicht dem Landesministerium unterstellt. Daher gilt es, einheitliche und bundesweit verbindliche Lösungen zu finden.

Wir unterstützen die Landesregierung ausdrücklich in ihrem Bestreben, sich gegenüber dem Bund weiterhin für eine Lösung im Interesse der Verpflichtungsgeber einzusetzen. Ihnen, Herr Minister, möchte ich an dieser Stelle für Ihr Wirken im Namen der CDU-Landtagsfraktion ausdrücklich Danke sagen.