Danke schön, Herr Kollege Tritschler. – Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Dr. Pinkwart.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Frau Kampmann, es war doch interessant, zu hören, was Sie hier gesagt haben. Es mag vielleicht daran liegen, dass Sie dem Landtag in der vorvergangenen Legislaturperiode 2010 bis 2012 und auch noch danach nicht angehört haben, sondern erst später als Ministerin dazugekommen sind, als von Ihrer Partei und den Grünen schon alles verändert wurde. Aber es ist trotzdem nett, dass Sie hier eine aus meiner Sicht sehr sympathische Forderung, hinter der Ihre Fraktion hoffentlich steht, aufgestellt haben, indem Sie gesagt haben: Wir brauchen eine Entfesselung der Schulen und Hochschulen in Nordrhein-Westfalen.
Das fand ich ein bemerkenswertes Statement; denn gerade das haben wir zwischen 2005 und 2010 gemacht, und Sie haben es massiv rückabgewickelt. Sie haben die Hochschulen in ihren Möglichkeiten sehr stark eingeengt und beklagen jetzt, etwa bei der Digitalisierung, dass man nicht weit genug kommen würde.
Wir wollen es wieder ändern, weil wir glauben, dass dort der Sachverstand ist und dass dort die Möglichkeiten bestehen, mit eigenen Ideen und Konzepten voranzugehen. Wir sorgen für die Rahmenbedingungen und eine hinreichende Finanzierung. Das machen wir auch bei der Infrastruktur. Hier stehen 220 Millionen € – das ist angesprochen worden – für die Kofinanzierung bereit, eine ganze Menge Geld.
Aber das gibt es auch für die digitalen Modellregionen. Erst einmal danke ich Ihnen, dass Sie anerkennen, dass OWL das macht. Das freut uns auch. 12 Millionen € im Jahr 2018 sind aber nur der Einstieg. Sie hätten auch sagen können – das ersehen Sie aus dem Haushalt –, dass der Betrag in den nächsten Jahren aufwächst und dass bis 2021 weitere 79 Millionen € für die Modellregion zur Verfügung stehen.
Meine Damen und Herren, zeigen Sie mir bitte einmal eine Modellregion in Deutschland, die so viel Geld bekommt, wie wir es in Nordrhein-Westfalen bereitstellen.
Im Übrigen: Ostwestfalen-Lippe ist für uns nicht nur bei der digitalen Verwaltung und bei der digitalen Stadtentwicklung ein Vorreiter, sondern auch bei Factory 4.0. Hier war es der Landtag als Ganzes, der 2016 gefordert hat, man müsse den Bundescluster fortsetzen. Aber es sind doch diese Regierung und die sie tragenden Fraktionen, die sich vorgenommen haben, it’s OWL fortzusetzen und für diese Region in den nächsten Jahren insgesamt 50 Millionen € zusätzlich bereitzustellen, damit wir in Deutschland und in Europa weiterhin führend bei 4.0 sein können.
Ich finde, das ist ein ganz tolles Commitment – vor allen Dingen ein Commitment den Unternehmern, die wir haben, den Wissenschaftlern und den Menschen gegenüber, die die Dinge vorantreiben.
Das gilt auch bei der Schule. Wir steigen bei der ergänzenden Digitalausstattung mit einem Betrag von 5 Millionen € ein, haben für die Folgejahre aber bereits weitere 55 Millionen € in Aussicht genommen. Ich sage Ihnen hier: Wenn es gut anläuft, wenn alle mitmachen, wird es sicherlich nicht am Haushaltsgesetzgeber scheitern, wenn wir hier noch etwas draufsatteln. Dann werden wir das auch tun.
Wir haben die gute Schule; hier sind Investitionen möglich. Wir haben zusammen mit dem Bund die Kofinanzierungsmittel, mit denen wir jetzt auch die Gigabitnetze in die Schulen einführen können. Die Infrastruktur wird sich also wesentlich verbessern. Darauf freuen wir uns.
Lassen Sie mich noch etwas zu den Gründern sagen. Das habe ich eigentlich nicht ganz verstanden. Frau Kampmann, Sie beklagen, dass wir uns um Start-ups kümmern, und Herr Bolte-Richter sagt, es sei gut, dass wir uns weiter um sie kümmerten und das fortsetzten, was Sie damals mit begründet haben.
Ich freue mich, dass wir DWNRW haben. Es ist sehr spät gekommen, aber es hilft uns jetzt beim Start. Wir werden es weiter ausbauen. Wir brauchen diese Gründerinnen und Gründer, und das, Frau Kampmann, ist im positiven Sinne „Privat vor Staat“. Ja, wer sonst ist denn ein Gründer? Ein Gründer ist privat. Wollen wir denn jetzt, dass die Landesregierung Unternehmen gründet? Sollen wir die Zukunft gestalten, indem wir Unternehmen gründen? Oder sollen wir für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land gute Rahmenbedingungen setzen, damit sie aus sich selbst heraus ihre Talente zur Entfaltung bringen und sich unternehmerisch einbringen?
Sie kennen sie doch auch aus Bielefeld und aus Gütersloh. Wenn Sie mit den jungen Menschen reden, ist es faszinierend, sie zu beobachten: hochqualifiziert, bestens motiviert und bereit, die Zukunft für sich und andere in die Hand zu nehmen. Wir sollten stolz darauf sein, dass wir diese jungen Talente haben und dass sie sich in diesem Lande entfalten. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Der Minister hat die Redezeit um 1:40 Minuten überzogen. Wenn es seitens der Fraktionen den Wunsch gibt, noch einmal zu reden, würde ich das zulassen. – Nein, das ist nicht der Fall.
Dann danke ich Ihnen und schließe an dieser Stelle die Aussprache, weise aber mit Blick auf die Uhr darauf hin, dass wir uns in der abstimmungsfreien Mittagszeit befinden und wir somit die Abstimmung über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion und über den Einzelplan 14 nach Beratung und Abstimmung über den Einzelplan 08 nachholen werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Beim Entwurf der Mitterechts-Regierung für das Gemeindefinanzierungsgesetzt 2018 zeigen sich eklatante Schieflagen.
Der Gesetzentwurf für das GFG sieht zum großen Teil noch die gleichen Parameter wie das GFG 2017 vor. Dass Sie während unserer Regierungszeit beschlossene Strukturen und Parameter übernehmen, freut uns sehr, und das begrüßen wir als SPDLandtagsfraktion.
(Henning Höne [FDP]: Das wird nicht so blei- ben! – Sven Wolf [SPD]: Das ist eine Drohung, Herr Höne!)
Die Summe, die 2018 über das GFG ausgeschüttet wird, soll sogar gegenüber 2017 auf den Betrag von 11,7 Milliarden € wachsen – das hat der Finanzminister heute Morgen schon dargestellt. Im Vergleich zum Vorjahr sind das 1,1 Milliarden € mehr. Ich sage aber ganz deutlich: Ursache hierfür sind die gestiegenen Einnahmen bei den Verbundsteuern. Das ist keine politische Leistung Ihrer Regierungstätigkeit. Ganz im Gegenteil: Sie nehmen den Kommunen noch einen Teil dessen weg, was ihnen eigentlich zusteht; dazu komme ich aber später noch.
Die gegenseitige Deckungsfähigkeit bei den Investitionspauschalen tragen wir mit. Das ist ein Wunsch der kommunalen Familie, und wir stehen durchaus dahinter.
Herr Kollege Dahm, Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche. Herr Kollege Ott würde Ihnen gern eine Zwischenfrage stellen
Es hat sich schon erledigt, weil die Ministerin hereingekommen ist. Wir sind ja in der Zeit, und es wäre gut, wenn die zuständige Ministerin der Debatte folgen würde. Danke.
(Henning Rehbaum [CDU]: Was ist jetzt die Frage? – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das hat etwas mit Respekt zu tun!)
Ich freue mich, dass die Ministerin nun auch bei den sie betreffenden Haushaltsberatungen anwesend ist. Herzlich willkommen! – Ich hätte sie jetzt auch begrüßt, Herr Kollege Ott.
Ich setze fort: Im Rahmen der Änderung des Stärkungspaktgesetzes wollen Sie jedoch die Abundanzumlage in Höhe von insgesamt 91 Millionen € zum Jahr 2018 – also im kommenden Jahr – ersatzlos abschaffen. Korrespondierend soll der Vorwegabzug im GFG zur Finanzierung des kommunalen Anteils im Stärkungspakt in drei Schritten verringert werden.
Die geplante Streichung der Abundanzumlage im Stärkungspakt lehnen wir strikt ab. Das sage ich ausdrücklich, und das wird Sie sicherlich nicht überraschen.
Die Finanzierung durch die kommunale Solidargemeinschaft erfolgte bisher zum einen durch einen Vorwegabzug aus der Finanzausgleichsmasse nach
dem GFG, zum anderen wurden abundante Kommunen bisher über die Abundanzumlage zur Finanzierung herangezogen. Ohne die Abundanzumlage würde der kommunale Anteil der finanziellen Mittel für den Stärkungspakt von 300 Kommunen ausschließlich über den Vorwegabzug im GFG aufgebracht. Steuerstarke Kommunen, die nicht auf Schlüsselzuweisungen angewiesen sind, würden bei der Finanzierung völlig außen vor bleiben. Das ist nicht gerecht, das wäre nicht solidarisch, und das spaltet die kommunale Familie.
Die Abundanzumlage wurde 2014 eingeführt, um eine faire und gleichmäßige Lastenverteilung zwischen allen Kommunen bei der Finanzierung des Stärkungspakts sicherzustellen. Eine Abschaffung unter Beibehaltung des Vorwegabzugs führt zu ungerechten Verschiebungen zulasten finanzschwacher Städte. Sie stärken finanzstarke Kommunen, Sie schwächen weiterhin die Finanzschwachen.