Wir werden jedenfalls dem Wissenschaftskapitel im Einzelplan 06 gerne zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Recht herzlichen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Stand und der Stellenwert von Wissenschaft und Forschung sind neben anderen Indikatoren der Ausweis eines Landes für das Niveau seiner Kultur und für seine geistige Verfasstheit. So scheint im Land NRW alles in leidlicher Ordnung zu sein, denn der Einzelplan 06 weist doch die zweithöchsten Finanzmittel auf, und es scheint alles in Ordnung zu sein. Das ist eine ordentliche Summe.
Aber die Quantität alleine macht es ja nicht. Man erkennt die Qualität des Hochschulwesens sehr gut daran, ob die Meinungsführer einer Gesellschaft und ihre geistigen Eliten den rationalen Zugriff auf die Wirklichkeit wählen, um Sachverhalte und Probleme anzugehen, sie zu analysieren und objektiv nachprüfbare und wirksame Lösungen zu finden, oder ob sie sich lieber mit den eigenen Vorstellungen von der Welt beschäftigen und Wissenschaft dann nur noch Handlanger des vorgeschriebenen Weltbildes zu sein hat.
Letzteres kennzeichnet das mittelalterliche Wissenschaftssystem, in dem die europäische Wissenschaft von theologischen Grundannahmen bestimmt wurde und sich im Grunde stets auf wissenschaftlich anerkannte Autoritäten stützte. Welche Widerstände Giordano Bruno und Galilei zu spüren bekamen, wenn sie wissenschaftliche Autoritäten wie Aristoteles infrage stellten, ist bekannt. Mit den gleichen Widerständen hatten die Verfechter der Evolutionstheorie im 19. Jahrhundert zu kämpfen und in einigen Ländern ja bis heute noch.
Wer jedoch glaubt, dass diese autoritätshörige Haltung völlig überwunden ist – Herr Dr. Berger, da muss ich Ihnen leider widersprechen –, muss nur in den Einzelplan 06 schauen, um wenigstens Überreste einer solchen Einstellung entdecken zu können.
Im Kapitel „Förderung der Gleichstellung“ werden 3,3 Millionen € veranschlagt, mit der auch die Genderforschung finanziert wird. So sehr man die Gleichstellung von Frauen und Männern in Staat, Gesellschaft, Studium und Beruf natürlich begrüßt – wer täte das nicht – und sie auch fördert, so wenig ist eine so immense Summe für diese Zwecke zu rechtfertigen,
zumal geschickterweise die Finanzierung eines „Netzwerkes Frauen und Geschlechterforschung“ sowie des „Landesprogramms für geschlechtergerechte Hochschulen“ darin enthalten, aber eben nicht getrennt ausgewiesen sind. Die Förderung von Genderforschung und die Finanzierung solcher Lehrstühle, die diesen Forschungsschwerpunkt betonen, ist durch nichts zu rechtfertigen.
Die Vorstellung vom Geschlecht als ausnahmslos kulturelles Konstrukt erfasst weder den Sachverhalt der Geschlechterprägung, noch trägt sie etwas zur Situationsanalyse bei. Sie transportiert dagegen Anweisungen und Aufforderungen zur sogenannten Destruktion, zur Sinnvernichtung ganz nach dem französischen Philosophen Jacques Derrida, dem Hohepriester der Postmoderne, dem neuen Aristoteles. In der Nachfolge von Judith Butler unterwerfen sich nun ihre Schwestern im Geiste völlig unkritisch seinem apodiktischen Verlangen nach Dekonstruktion, und der Steuerzahler soll solch einen schädlichen Unsinn finanzieren.
Wie weit der Unsinn geht – vielleicht hat der eine oder andere von Ihnen Enkel –, kann man in England sehen, wo man die Sendung „Bob der Baumeister“ abgesetzt hat, weil sie angeblich gegen alles verstößt, was man so durch die Genderforschung als neue Erziehungsvorschriften entwickelt hat. Da fügen dann die 200.000 € für Diversity Management dem Steuerzahler auch keinen großen Schaden mehr zu. Herr Dr. Berger, hier hätten Sie wissen müssen, dass eben doch noch ein Stück Ideologie im Einzelplan steckt.
Genauso ideologiebehaftet ist die eine Million € im Kapitel 06 100 zu bewerten. Die Ausbildung der Lehrkräfte im Feld der Inklusion soll der Tatsache geschuldet sein, dass die Vorgängerregierung in einer unvorstellbaren Rücksichtslosigkeit hyperhetero
gene Lerngruppen geschaffen hat, die zieldifferent unterrichtet werden sollen. Doch wird keine noch so lange und intensive Ausbildung die Lehrkräfte in die Lage versetzen, solch hyperheterogene Lerngruppen effizient und menschenfreundlich zu unterrichten.
Erkundigen Sie sich einfach einmal in Hamburg, wo man mittlerweile – man muss sich das mal vorstellen – Sandwesten für Schüler anschafft. Auf diese Idee wäre ich nie gekommen.
So etwas Fürchterliches! Erkundigen Sie sich mal in Hamburg oder in den skandinavischen Ländern, wo man regelmäßig, ständig und immer wieder homogene Lerngruppen bildet, wenn man merkt, dass die jeweiligen Schüler eben nicht zusammen unterrichtet werden können. Dort beginnt man einzusehen, was die Bildungspolitiker in Deutschland vor Jahrzehnten
noch wussten, dass nämlich die Lerngruppen eine bestimmte Heterogenität nicht überschreiten dürfen und die Lehrkräfte besonders erfolgreich unterrichten, die für einen bestimmten Schultyp ausgebildet sind.
Sparen Sie also lieber das Geld an dieser Stelle und verwenden Sie es noch für die Erweiterung der Ausbildungskapazitäten für die Förderpädagogik! Da wäre dieses Geld sehr gut angelegt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, Sie haben sich durchaus auf den Weg gemacht, die Studienbedingungen in diesem Land zu verbessern. Genannt werden soll hier nur die Einrichtung von neuen Studienplätzen für Medizin – meine Vorredner haben mehrfach darauf hingewiesen – und auch die erhöhten Mittel für die Ausbildungskapazitäten von Förderschullehrern.
Aber räumen Sie endlich mit den Überbleibseln quasi mittelalterlich anmutender Wissenschaftsansätze auf, und führen Sie doch die von Ihnen so groß angekündigte Entfesselung auch im Bereich Wissenschaft und Forschung durch! Befreien Sie Wissenschaft und Forschung von den letzten ideologischen Fesseln einer spekulativen, wirklichkeitsverweigernden Philosophie und machen Sie Ihr Versprechen wenigstens im nächsten Jahr wahr. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Seifen. – Für die Landesregierung spricht nun die Wissenschaftsministerin, die Ministerin für Kultur und Wissenschaft, wie man sie korrekt nennt, nämlich Frau Ministerin Pfeiffer-Poensgen. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mein Ziel ist es, dass die Hochschulen wieder mehr Autonomie erhalten.
Dazu gehört auch das eben angesprochene Thema „Anwesenheit“, das uns demnächst auch im Ausschuss sehr beschäftigen wird. Ich möchte jetzt schon anmerken, dass die Hinweise, die uns der VGH Baden-Württemberg in Mannheim gibt, genau auf der Linie liegen, die der Rechtsstaat vorgibt. Da auch unsere Hochschulen auf der Grundlage des Rechtsstaats stehen, bin ich ganz unbesorgt, dass sie das genau richtig machen werden.
Bessere Rahmenbedingungen und eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung sind natürlich auch ganz wesentlich. Diese finden sich auch in dem Entwurf für den Einzelplan 06 wieder.
Die Gesamtausgaben im Einzelplan belaufen sich für das Jahr 2018 auf rund 8,678 Milliarden €. Gegenüber dem Vorjahr ist das im Haushaltsplanentwurf 2018 vorgesehene Ausgabenvolumen – es wurde hier schon mehrfach angesprochen – um rund 116 Millionen € – das sind 1,3 % – gemindert. Dies beruht im Wesentlichen auf dem planmäßigen Rückgang der Mittel für den Hochschulpakt in Höhe von ca. 200 Millionen €.
Bereinigt um diesen Effekt des Hochschulpakts steigen die Ausgaben im Einzelplan 06 im kommenden Jahr um 297 Millionen €. Ich sage es einfach noch einmal; es wurde schon gesagt: Das entspricht einer Steigerung um 3,6 %.
Nur um sich gut zu erinnern, wie es so war: Einen ähnlichen Effekt hat es schon einmal gegeben, nämlich im Jahr 2015 – nur für diejenigen, die sich nicht mehr daran erinnern. Damals betrug die Verminderung des Ausgabenvolumens aufgrund des planmäßigen Rückgangs der Mittel für den Hochschulpakt rund 169 Millionen € gegenüber dem vorhergehenden Jahr 2014. So etwas gibt es eben.
Im Themenfeld Wissenschaft und Forschung sind mit der Umressortierung zudem Haushaltsstellen und Zuständigkeiten an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie abgegeben worden. Auch das wurde hier erwähnt. Das hat natürlich zu großen Veränderungen auch im Haushalt geführt.
Nichtsdestotrotz sind wir natürlich nach wie vor die Ansprechpartner für die Hochschulen und für die Forschungseinrichtungen des Landes in allen Forschungsbereichen. Aber in dem sozusagen anwendungsnahen Bereich ist jetzt das MWIDE in der Verantwortung und hat natürlich auch die entsprechenden Haushaltsstellen übernommen.
Die Ausgaben der Bereiche Hochschulen und Hochschulmedizin bilden mit 73 % auch im kommenden Jahr den weitaus größten Anteil des Einzelplans.
Auf eine Besonderheit möchte ich noch kurz eingehen, die auch vorhin schon anklang. Die Steigerung der Zuschüsse an die Hochschulen in den letzten Jahren war ganz stark auf den Hochschulpakt zurückzuführen. Diese Mittel dienen maßgeblich der Erhöhung der Zahl der Studienplätze. An den Hochschulen in NRW sind insgesamt etwa 768.000 Studierende eingeschrieben, Stand Wintersemester 2016/2017. Der überwiegende Teil, rund 656.000 Studierende, studiert an den Hochschulen in der Trägerschaft des Landes.
Das macht alles ziemlich deutlich, dass wir uns gemeinsam – das möchte ich wirklich noch einmal deutlich sagen – auf den Weg machen müssen, um eine Zukunft des Hochschulpakts im Verein von Bund und Ländern zu erreichen. Ich glaube, im Moment sind
Erst in der vergangenen Woche hat das CHE eine Studie veröffentlicht, wonach die Zahl der Studienanfänger weiterhin auf hohem Niveau bleiben wird. Sie steigt nicht, aber sie bleibt auf hohem Niveau. Also, die Verlängerung des Hochschulpakts ist für uns von ganz entscheidender Bedeutung.
Im Hinblick auf die Situation, in der wir uns derzeit befinden, haben wir den Ansatz für die Globalhaushalte der Hochschulen im Vergleich zum laufenden Jahr um knapp 180 Millionen € auf nun fast 3,8 Milliarden € angehoben.
Insbesondere werden wir ab 2018 die Kostensteigerungen an den Hochschulen abfedern, und zwar erstens durch die Berücksichtigung der Preissteigerungen in wesentlichen Bereichen der Bewirtschaftungskosten. Hier stehen zukünftig jährlich 20 Millionen € mehr zur Verfügung.
Zweitens sollen die Tarifsteigerungen für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte berücksichtigt werden. Das Land übernimmt jährlich 11,1 Millionen € für diesen Zweck. Die Hochschulen übernehmen ihrerseits rund 50 % der in den letzten Jahren kumulierten Tarifsteigerungen selbst. Unter dem Strich stehen damit allein rund 22 Millionen € mehr für die Bezahlung der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte an Hochschulen zur Verfügung.
Natürlich ist das Thema „Digitalisierung“, das sich durch alle Einzelpläne zieht, auch im Bereich Lehre und Forschung ein Schwerpunktthema. Für die Hochschulen sollen hierfür rund 79 Millionen € bereitgestellt werden.
Kommen wir zur Hochschulmedizin und hier zunächst, damit wir das schnell abräumen, zum Thema der Gutachterkosten. Wir werden im neuen Jahr mit einer groß angelegten Evaluierung der Hochschulmedizin, das heißt der acht hochschulmedizinischen Klinika, und der neuen Pläne seitens des Wissenschaftsrats beginnen. Das kostet eben einfach Geld, das aber meines Erachtens sehr gut investiert ist.
Das ist natürlich alles längst ordentlich kalkuliert. Deshalb sind diese 420.000 € genau der Betrag, den wir dafür brauchen. Nur um einer Legendenbildung entgegenzuwirken: Wir machen damit die Evaluierung der Hochschulmedizin in Nordrhein-Westfalen.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Steigerung der Absolventenzahlen. Warum? – Auch das ist mehrfach angeklungen: Weil es einen großen Bedarf gibt. Dazu werden wir mehrere Maßnahmen ergreifen.
Das ist zum einen der schon häufig genannte Aufbau der Medizinischen Fakultät OWL. Es ist natürlich nicht geplant, dass wir einmalig 4,5 Millionen € einstellen und dann nie mehr etwas, so wie es hier eben
anklang. Wenn man den Haushaltsplan studiert, sieht man, dass sich das langsam steigert und dass wir im Jahr 2021 bei 45 Millionen € sein werden. Das sind im Moment die Planzahlen. Ich denke, das ist eine klare Aussage. Dass wir heftig daran arbeiten, versteht sich von selbst.
Der Modellversuch „Medizin neu denken“ in der Kooperation der Universitäten Siegen und Bonn ist auch ein sehr interessanter und wesentlicher Ansatz. Hier erfolgt der Aufbau schrittweise. Es liegt deshalb auf der Hand, dass diese neuen Strukturen, die ich gerade genannt habe, erst mittelfristig zu ersten Absolventen führen.
Dagegen kann die Schaffung zusätzlicher Medizinstudienplätze in Witten/Herdecke unmittelbar erfolgen, da dort auf bestehende Strukturen zurückgegriffen werden kann. Nach der Planung der Universität Witten/Herdecke soll sich die Zahl der Studienplätze von heute jährlich 84 Plätze auf 168 Plätze ab 2019 verdoppeln. Die Förderung des Landes wird entsprechend aufgestockt. Damit wollen wir im kommenden Jahr beginnen, und zwar mit 3,8 Millionen €.
Im Bereich der Sanierung und Modernisierung der Universitätskliniken wollen wir die investiven Zuschüsse um rund 4,1 Millionen € aufstocken. Das ist der Einstieg in eine in den nächsten Jahren aufwachsende Finanzierung einer verstärkten Sanierungs- und Modernisierungsoffensive an den Universitätskliniken. Zudem ist ein Zuschuss für IT-Investitionen in Höhe von 12 Millionen € an die Universitätsklinika ab dem kommenden Jahr vorgesehen.
Wir wollen die Voraussetzungen für exzellente Forschung weiter verbessern. Dabei wollen wir statt einer punktuellen Erhöhung der Zuschüsse für einzelne Mitgliedsinstitute von außeruniversitären Forschungsgemeinschaften vielmehr strukturelle Impulse geben, die in der Forschung von besonderer Bedeutung sind. Das gilt gerade auch mit Blick auf andere Mittelgeber.