Den Entschließungsantrag von CDU und FDP lehnen wir ab, weil er eben nicht gewährleistet, dass überhaupt und wie in den geplanten Integrationsausschüssen in den Kommunen tatsächlich auch gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Migrantinnen und Migranten partizipieren sollen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Aymaz. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der AfD Frau Abgeordnete Walger-Demolsky das Wort. Bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Damen und Herren! Vorweg: Seit der Gründung der AfD haben wir ein Gesetz zur Regelung der Zuwanderung gefordert. Dazu gehört selbstverständlich auch jede sinnvolle Maßnahme zur Integration.
2010 wurden erstmalig flächendeckend in NRW Integrationsräte in den Kommunen gewählt. Die Wahlbeteiligung der damals rund 1,14 Millionen wahlberechtigten Ausländer lag bei knapp über 11 % und blieb dabei weit hinter den Erwartungen zurück. 2013
2014 wurden die Integrationsräte dann – zeitgleich mit den Kommunalwahlen, aber dennoch mit einem großen logistischen Aufwand – neu gewählt. Diesmal gab es 1,8 Millionen Wahlberechtigte; denn man hatte das Wahlrecht auf einen Teil der deutschen Staatsbürger ausgeweitet. Wählen durften also nicht nur Ausländer, sondern auch Deutsche mit Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder Deutsche, die als Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft durch Geburt im Inland erworben haben.
Es gibt also seit 2014 eine große Zahl Deutscher mit einem besonderen Wahlrecht, das den sogenannten Bio-Deutschen aber vorenthalten bleibt. Das mag auch ein Grund sein, warum diese Integrationsräte in der Bevölkerung zum Teil gar nicht bekannt sind und zu einem anderen Teil mit einer gewissen Skepsis betrachtet werden.
Dennoch möchte ich an dieser Stelle schon einmal feststellen, dass in sehr vielen Integrationsräten – trotz einiger Kritikpunkte am Konzept – zum Teil richtig gute Arbeit geleistet wird. Aber dazu komme ich später.
Trotz der deutlich vergrößerten Wahlberechtigtengruppe blieb auch 2014 die Wahlbeteiligung ernüchternd gering, nämlich bei 13,6 %.
Eine weitergehende Analyse der Zahlen, die vom Landesintegrationsrat NRW herausgegeben wurde – denn im Land hat man sich nicht die Mühe gemacht, die Daten zu sammeln –, war ebenfalls erstaunlich. Lag die Wahlbeteiligung 2010 immerhin noch in zehn Gemeinden über 20 %, waren es 2014 gerade noch drei Gemeinden mit einer Wahlbeteiligung von oder über 20 %. In 32 Gemeinden ist die prozentuale Beteiligung sogar gesunken, und zwar zum Teil sehr deutlich, beispielsweise in Gladbeck von über 27 auf 19 % oder in Kamen von über 32 auf 18 %. Es muss doch einfach einmal analysiert werden, warum das so ist. Da kann man nicht einfach weitermachen. Das ist nicht sinnvoll.
An mangelnder Unterstützung kann es auch nicht gelegen haben. Denn gemeinsam mit dem Landesverband der Volkshochschulen von NRW, der Landeszentrale für politische Bildung NRW, dem Landesintegrationsrat, dem damaligen Landesministerium für Arbeit, Integration und Soziales und den Kommunalen Integrationszentren wurden im Vorfeld der Wahlen an Volkshochschulen beispielsweise Informations- und Qualifizierungsreihen zum Thema „Die Politik in unserer Stadt mitgestalten“ oder zu Themen wie Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation für die Kandidaten angeboten.
Wahlberechtigte wurden weitgehend aktiv informiert. Für Rückfragen standen die Wahlbüros jederzeit hilfreich zur Seite.
Was die Wahlen gekostet haben, konnte mir kein Kreiswahlleiter sagen. Ich habe einige angerufen und gefragt. Eine solche Statistik wurde ebenfalls nicht geführt. Das finde ich äußerst bemerkenswert.
Daher halte ich es allerdings auch für unwahrscheinlich, dass der Kostendruck eine Kommune veranlassen könnte, Integrationsräte durch Integrationsausschüsse zu ersetzen, wenn Gemeinden die Wahlfreiheit bekämen. Das hatte Herr Yetim in der letzten Ausschusssitzung angemerkt. Ich glaube vielmehr, dass die mangelnde Legitimation durch die geringe Wahlbeteiligung eine solche Entscheidung maßgeblich beeinflussen wird – insbesondere bei den 40 Gemeinden, bei denen die Beteiligung noch unter dem Landesdurchschnitt von 13,6 % gelegen hat.
Ein weiterer Kritikpunkt ist in vielen Gemeinden die Verknüpfung der Listen mit Parteien, die eigentlich schon über die Fraktionen entsendet werden, oder auch mit Religionsgemeinschaften. Ein paar Beispiele sind die Liste der islamischen Kulturvereine, die allgemeine türkisch-islamische Liste oder auch die Liste der alevitischen Kulturvereine. Hier sehen wir also eine enge Verquickung, die die Trennung zwischen Kirche und Staat nicht wirklich fördert.
Trotz unserer Kritik am Wahlverfahren, an der mangelnden Legitimation und auch an den Listen, die aus unserer Sicht zum Teil problembehaftet sind, machen viele Integrationsräte einen guten Job. Ich habe zig Niederschriften der letzten Jahre gelesen und konnte feststellen, dass im Prinzip alle Diskussionen kommunale Themen und Fragen behandeln. Die Arbeitsweise schien mir der der kommunalen Ausschüsse dabei ohnehin sehr ähnlich zu sein – zumindest bei denen, bei denen ich es nachgelesen habe.
Wenn man dann in der Zeitung liest, man sei eine Art Kaffeekränzchen, das sich nur um Straßenfeste kümmere, kann ich die Empörung durchaus verstehen – übrigens auch die Empörung mancher Bezirksvertreter, die aufgrund geringer Entscheidungsbefugnis möglicherweise einer ähnlichen Beurteilung unterliegen. Hier wäre tatsächlich mehr Fingerspitzengefühl angesagt. Denn nicht jeder hat so ein dickes Fell wie wir, Herr Stamp.
Eine Neustrukturierung, klare Ziele und Arbeitsbereiche sowie die Möglichkeiten für die Kommunen, zwischen der Einrichtung von sinnvollen paritätischen Ausschüssen und der Beibehaltung der Integrationsräte zu wählen, halten wir für durchaus vernünftig. Ob nicht auch jeder Inländer das Recht haben sollte, durch aktives Wahlrecht an Integration beteiligt zu
In diesem Sinne sehen wir einer Novellierung durch die Regierung entgegen und werden dem Antrag der SPD nicht zustimmen.
Der Entschließungsantrag von CDU und FDP ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Der Antrag entbindet die Regierung aber nicht von der Aufgabe, die kompletten Rahmenbedingungen zu überarbeiten und weiterzuentwickeln. – Herzlichen Dank.
Weil es gerade angefragt wurde, erlaube ich mir folgenden Hinweis: Die Abgeordnete hat, als sie an das Mikrofon herangetreten ist, das Präsidium mit „Frau Präsidentin!“ gegrüßt. Es ist aber offensichtlich schon mehrfach aufgefallen, dass dies manchmal nicht ins Mikrofon gesprochen wird und dann auch nicht vom Sitzungsdokumentarischen Dienst protokolliert wird. Ich erlaube mir den Hinweis, dass es hier im Haus geübte Praxis ist, dies ins Mikrofon zu sagen, damit es auch für das Protokoll erfasst werden kann.
Als nächster Redner hat nun für die Landesregierung Herr Minister Dr. Stamp das Wort. Bitte schön, Herr Minister.
„Die Beiräte sind zwar die einzigen demokratisch legitimierten Gremien von Einwohnerinnen und Einwohnern mit ausländischer Staatsangehörigkeit, aber sie erhielten im Laufe der Jahre aufgrund ihrer ausschließlich beratenden Kompetenzen immer weniger Rückhalt in der ausländischen Wahlbevölkerung. Dies spiegelt sich in der Wahlbeteiligung wieder, die sowohl im Laufe der Jahre als auch zwischen den Gremien sehr unterschiedlich ist und oft unter 5 % und selten über 20 % liegt.“
Das ist eine Feststellung aus dem Nationalen Integrationsplan unter der Verantwortung von Frau Özoğuz. Herr Kollege Yetim, liebe Abgeordnete der Sozialdemokratie, wir halten es an dieser Stelle wie Ihre Parteifreundin und haben uns deshalb vorgenommen, die Mitbestimmung in den Räten aufzuwerten.
Wir werden das im Dialog mit dem Landesintegrationsrat, mit den Oppositionsfraktionen und mit den Migrantenselbstorganisationen tun.
Die Federführung liegt deswegen im Ministerium für Kommunales, weil dann natürlich für die Wahl 2020 eine Änderung der Gemeindeordnung notwendig wird. Deswegen haben wir diese Aufteilung so vorgenommen.
Es hat bereits erste Gespräche gegeben, die die Zielrichtung haben, zwei Alternativen für die Kommunen zu schaffen. Zum Ersten sollen sie dort, wo es funktioniert, die Integrationsräte beibehalten können. Zum Zweiten sollen sie die Möglichkeit haben, aufgewertete Integrationsausschüsse zu bekommen, die dann auch tatsächlich ein Mitspracherecht in der Kommune haben.
Frau Abgeordnete, es besteht sehr wohl ein Unterschied zwischen den Kompetenzen eines Integrationsrates und den Kompetenzen der Bezirksvertretungen; denn es gibt ganz bestimmte Bereiche, in denen die Bezirksvertretungen ganz alleine entscheiden können. Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich einmal mit der Gemeindeordnung auseinandersetzen, bevor Sie hier Vergleiche vortragen, die schlichtweg nicht der Wahrheit entsprechen.
Uns geht es – und das haben wir von Anfang an gesagt – um eine Stärkung der Mitwirkung. Der Kollege Yetim hat es angesprochen: Ich bin selbst zehn Jahre lang Mitglied eines Integrationsrates gewesen – eines Integrationsrates, bei dem ich mir manchmal gewünscht hätte, er wäre wenigstens ein Kaffeekränzchen gewesen, und bei dem ich mir manchmal gewünscht hätte, dass man nicht die Zeit mit Diskussionen über Resolutionen vergeudet, die überhaupt keine politische Relevanz hatten.
Ich hätte mir eine ernsthafte Auseinandersetzung beispielsweise über die Frage gewünscht, wie wir in den Stadtteilen zu einem anderen Quartiermanagement kommen und wie die Beteiligung von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in den entsprechenden Vierteln auch tatsächlich relevant werden kann.
Das ist aber nicht der Fall gewesen, weil dieses Gremium schlichtweg nicht die Kompetenz gehabt hat.
Wir machen hingegen verbindliche Integrationsarbeit. Das lassen wir hier auch nicht infrage stellen, meine Damen und Herren.
Hören Sie auch einmal auf mit der Mär, wir hätten die Kommunen verunsichert. Wir haben vielleicht ein paar Funktionäre verunsichert, denen es im Grunde genommen nur darum geht, den Status quo beizubehalten, weil sie als Repräsentanten auf den Empfängen entsprechend begrüßt werden. Das ist aber nicht die Art und Weise, wie wir uns die Integrationsarbeit weiterhin vorstellen.
Insofern sage ich hier noch einmal ganz deutlich: Wir werden mit dem Landesintegrationsrat selbstverständlich weiter die Dinge diskutieren und in einem Austausch bleiben. Aber zur Wahrheit gehört auch, dass ich es sehr kritisch sehe, wenn man eine Resolution vorlegt, in den Medien Dinge kritisiert, der Landesregierung Dinge unterstellt, die überhaupt nicht im Raum stehen,