Unsere Intention zur Wahlmöglichkeit stellt nicht die ambulante Versorgung in den Vordergrund. Wie bereits erläutert, bewerten wir diesen Aspekt anders, mehr auf die Selbstbestimmung hin orientiert.
Zu Punkt 5 Ihres Antrags sollten Sie wissen, dass die Landesbauordnung aktuell noch überarbeitet wird und eine Verbändeanhörung aussteht. Ich kann Ihnen versichern, dass es auch unser Ziel ist, mehr Wohnungen barrierefrei oder sogar rollstuhlgerecht auszubauen. Aber das werden wir zu einem späteren Zeitpunkt im federführenden Ausschuss zu entscheiden haben.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Grünen fordern in ihrem Antrag den weiteren Ausbau und den Erhalt des Landesförderplans Alter und Pflege. Die entstandenen Pflegewohnberatungsstellen sollen in ihrer Arbeit weiterhin wertgeschätzt und landesseitig unterstützt werden. Innovative Wohnformen wie quartiersnahe
Wohnpflegegemeinschaften sollen bekannter gemacht werden. Die Förderung des Landesbüros altengerechte Quartiere.NRW soll fortgeführt werden. Individuelle Wohn- und Pflegeformen sollen weiter ausgebaut werden.
Menschen – so ist die Grundphilosophie – sollen die Möglichkeit erhalten, so lange wie möglich in ihrem vertrauten Wohnumfeld zu bleiben, auch wenn Pflegebedürftigkeit oder Unterstützungsbedarfe eintreten.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wer kann dazu schon Nein sagen? Die SPD unterstützt diese im Antrag erhobenen Forderungen. Insofern besteht keine Differenz zwischen den Grünen und uns.
Wir sind aber – das wird Sie nicht überraschen, liebe Kolleginnen und Kollegen – dennoch der Auffassung, dass der Antrag ein wenig zu kurz springt. Denn den Anforderungen einer alternden Gesellschaft wird der Antrag nicht vollumfänglich gerecht. Das hat sicherlich auch etwas damit zu tun, dass Sie an einigen Stellen in Bezug auf das, was in der vergangenen Legislaturperiode gewesen ist, Patentsicherung betreiben wollen.
Lassen Sie mich beispielhaft begründen, was ich meine. Der Antrag legt Wert auf einen Angebotsmix vor Ort, aus dem die Bewohner ihren Bedürfnissen entsprechend auswählen können, von ambulanter Betreuung bis zur Rund-um-die-Uhr-Pflege. Stationäre Einrichtungen werden in Ihrem Antrag als „traditionelle Großeinrichtungen“ bezeichnet. Sie sprechen von Alternativen, die die ambulante Versorgung zu den traditionellen stationären Einrichtungen beisteuern soll.
Nur: Ist das realistisch? Sehen wir wirklich Zeiten entgegen, in denen die stationären Einrichtungen weitgehend überflüssig werden, weil die Versorgungsstrukturen in den Quartieren so umfassend sind, dass man auf stationäre Einrichtungen verzichten kann?
Die Zahl der älteren Menschen wird sich bis 2040 um 40 % erhöhen. Das geht aus dem Altenbericht des Landes Nordrhein-Westfalen hervor. Sie erwähnen in Ihrem Antrag selber eine Zahl von rund 450.000 alten Menschen mehr in 2030.
Aber schon heute ist die Realität so weit anders, dass man daran zweifeln kann, dass das Konzept wirklich vollumfänglich gelingen kann. Wir als Sozialdemokraten glauben weiterhin, dass stationäre Einrichtungen gebraucht werden, und zwar wahrscheinlich sogar in weit größerem Umfang, als uns allen das lieb ist.
Der Wunsch danach, so lange wie möglich in der vertrauten Umgebung leben zu können, ist so neu nicht. An den Kollegen, der vor mir gesprochen hat, gerichtet füge ich hinzu:
Der Unterschied zwischen Ihnen und uns liegt darin, dass Sie, wenn Sie über Pflege im Quartier reden, vor allen Dingen darüber sprechen, dass es um die Pflege durch pflegende Angehörige zu Hause geht.
Unser Begriff oder unsere Vorstellung von Pflege im Quartier geht aber darüber hinaus. Die Menschen, die ihre Angehörigen im Quartier pflegen, sollen unterstützt werden, aber auch diejenigen, die nicht in familiären Zusammenhängen leben wollen. Auch sie wollen im Quartier verbleiben und brauchen Unterstützung.
Wenn wir die einzelnen Abgeordneten fragen, wer in Zukunft in einer stationären Einrichtung leben will, dann ist die Antwort doch klar und deutlich: keiner. Das kann man auch nachvollziehen. Denn sich aus der heutigen Position heraus vorzustellen, wie es ist, nicht mehr vollumfänglich souverän entscheiden zu können, ist etwas, was niemandem in unserem Lebensalter und dem Gesundheitszustand, in dem wir sind, besonders angenehm ist. Dennoch wird es so sein, dass auch von denen, die heute so kregel im Saal sitzen, wahrscheinlich ganz schön viele irgendwann Pflege in einer stationären Einrichtung brauchen werden und dort versorgt werden müssen.
Schon heute sinkt die durchschnittliche Verweildauer in den stationären Einrichtungen stetig. 20 % der Bewohner sterben innerhalb der ersten vier Wochen nach der Aufnahme.
Ja, ja. – Ein Jahr nach der Aufnahme ist bereits die Hälfte der Bewohnerinnen und Bewohner in der stationären Altenhilfe verstorben.
Menschen kommen heute also in stationäre Einrichtungen, wenn ihre Versorgung in anderen Wohn- und Pflegeformen nicht mehr zu gewährleisten ist. Das verändert die Situation der stationären Einrichtungen erheblich. Deshalb haben sich die stationären Einrichtungen auch schon erheblich verändert.
Das wird in Ihrem Antrag, wie wir finden, nicht deutlich genug. Es kann aber durchaus sein, dass wir in der Diskussion über den Antrag auch in diesem Punkt weiterkommen werden.
In Ihrem Antrag fehlt der Hinweis, dass schon heute stationäre Alteneinrichtungen zu Kristallisationspunkten im Quartier und zu Pflege im Quartier geworden sind. Wir sind überzeugt davon, dass wir die stationäre Altenhilfe auch weiterhin brauchen werden und ihre Veränderung deshalb unterstützen müssen.
Auf noch eines möchte ich hinweisen: Ich glaube schon, dass wir es in Zukunft mit einer anderen Generation von Menschen zu tun haben werden. Allerdings – erlauben Sie mir, das zu sagen – bezweifle ich, ob der unbedingte Glaube daran berechtigt ist,
dass Pflegebedürftige immer in der Lage sein werden, als souveräne Verbraucherinnen und Verbraucher aufzutreten und den Pflegemix, den sie brauchen, auszuwählen.
Ich möchte Sie gerne einladen, einmal die Tagespflege Oase in einer Einrichtung der Arbeiterwohlfahrt Niederrhein, zu besuchen. Dort werden Sie feststellen, dass es im Sinne der Unterstützung der Angehörigen eine ganze Menge von Angeboten gibt. Es findet eine professionelle Versorgung dieser Leute statt. Sie sind aber sicher nicht immer in der Situation, selber entscheiden zu können, dass sie dahin kommen wollten, wo sie jetzt sind.
Deshalb sollten wir grundsätzlich noch einmal über unsere Haltung und Einstellung zu den Menschen, die pflegebedürftig sind und Unterstützungsbedarfe haben, nachdenken. Die Souveränität müssen viele Menschen leider zum Beispiel aufgrund ihrer demenziellen Veränderung, aber auch aufgrund ihres gesundheitlichen Gesamtzustandes, ihrer Multimorbidität, möglicherweise aufgeben. Ihnen die Angst zu nehmen und ihnen zu zeigen, dass sie trotz allem entsprechend ihren Bedarfen und Bedürfnissen unterstützt und versorgt werden, ist nach meiner Auffassung und nach Auffassung meiner Fraktion die Aufgabe der Landespolitik in Nordrhein-Westfalen.
Wir dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass die Souveränität in der stationären Altenhilfe keine größere Rolle mehr spielen würde, sondern sollten alle gemeinsam dafür Sorge tragen, dass die Menschen so lange, wie es möglich ist, Souverän ihrer eigenen Lebenssituation sind.
Wir haben allerdings erhebliche Zweifel daran, dass dies, wenn nicht in einer stationären Alteneinrichtung, dann immer und auf jeden Fall im Quartier stattfinden kann. Das ist aber auch keine große Neuigkeit, Mehrdad. Insofern werden wir in dieser Hinsicht sicher gut zueinanderfinden. Denn die Ansätze, die in der letzten Legislaturperiode in dieser Hinsicht gelegt worden sind, sind richtig. Deshalb unterstützen wir sie auch. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Antrag der Grünen löst bei mir vor allem Kopfschütteln aus. Da wird die Politik Ihrer Ex-Ministerin Steffens gefeiert und ihre Fortsetzung gefordert. Aber das war eine Politik, die zu immensen Verwerfungen und Verunsicherun
gen in der Pflegelandschaft geführt hat, und eine Politik, die in der handwerklichen Umsetzung krachend gescheitert ist.
Unter der Prämisse „ambulant vor stationär“ geht es für Sie eben nicht nur um einen Ausbau ambulanter Versorgungsangebote und mehr Wahlfreiheit, sondern gerade auch um ein Zurückdrängen stationärer Einrichtungen. Beispiele dafür gibt es viele.
Das fängt bei den neuen Fördergrundsätzen hinsichtlich der Investitionskosten für Pflegeeinrichtungen an. Als Oppositionsfraktionen konnten wir bei den Beratungen des Alten- und Pflegegesetzes zumindest noch Festlegungen von Refinanzierungsansätzen und Flächenberechnungen verhindern, die jeder wirtschaftlichen Grundlage entbehrten. Doch zum Beispiel bei Einrichtungen im Mietmodell ist durch den auf fünf Jahre beschränkten Bestandsschutz ihre Zukunft gefährdet. Sie haben immer nur entgegnet, dass dann Mietverträge neu verhandelt werden müssten. Dabei handelt es sich um Verträge, die über 20 oder 30 Jahre abgeschlossen wurden und bei denen kein Vermieter einfach auf fest kalkulierte Einnahmen verzichtet. Das würde eher zur Schließung der Einrichtungen führen.
Weitere Punkte betreffen die starre Größenbegrenzung von 80 Plätzen oder die verbindliche kommunale Pflegebedarfsplanung, die darauf zielt, den Bau neuer Pflegeheime zu verhindern.
Diese Politik wollte den Betreibern und Investoren eben keine Sicherheit geben, dass sich ein wirtschaftliches Engagement in der Pflege überhaupt rechnen könnte.
Sie haben ja grundsätzlich infrage gestellt, dass man mit Pflege auch Geld verdienen dürfe. Doch die erzeugte Verunsicherung hat vor allem den kleinen und mittelständischen Betreibern das Leben erschwert und manche sogar zur Aufgabe gezwungen. Damit wurde das vermeintliche Ziel einer kleinteiligen Infrastruktur konterkariert.
Dann war die Neuausrichtung Ihrer Politik aber auch noch schlecht gemacht. So sollte bis Ende 2015 die Umstellung mit der Erteilung von neuen Förderbescheiden erfolgen. Das war absolut illusorisch. Bereits die Antragstellung ist mit Problemen verbunden, wenn tatsächliche Aufwendungen der Einrichtungen nicht nachgewiesen werden können, weil relevante Unterlagen für Investitionen, die viele Jahre zurückliegen, nicht aufbewahrt wurden.
Noch größere Schwierigkeiten bereitete das neue ITSystem PfAD.invest. Berechnung und Bescheiderteilung mussten lange Zeit mit einem hohen Aufwand für die Landschaftsverbände manuell erfolgen. Der Einsatz von PfAD.invest in Massenverfahren verzögerte sich immer weiter. So blieb die überwiegende Zahl der Anträge unbearbeitet.
Die Frist zur Gültigkeit der alten Bescheide haben Sie dann bis zum letzten gesetzlich zulässigen Datum verlängert. Dennoch müssen wir weiterhin Rückstände bei der Bearbeitung feststellen. Zahlreiche rückwirkende Bescheide werden inzwischen erteilt, die dann nachträgliche Korrekturberechnungen zur Folge haben. Diese belasten nicht nur die Einrichtungen, sondern auch die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen.
Daraufhin wollte Ihre Ex-Ministerin noch mit einer Broschüre zur Erklärung der neuen Berechnungen von der misslungenen Umsetzung ablenken und die Verantwortung mit einigen tendenziösen Formulierungen in Richtung Heimbetreiber schieben. Wenn meine jüngste Tochter mit einer Hausaufgabe dieser Qualität angekommen wäre, dann hätte ich diese zerrissen und gesagt: Mach das noch einmal; das kannst du besser.
Ein Neustart in der Pflegepolitik war bzw. ist dringend notwendig, um wieder Vertrauen zu schaffen. Die NRW-Koalition aus Christdemokraten und FDP tritt dafür ein, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen möglichst selbstbestimmt wählen können, wo und in welcher Form sie betreut werden möchten, sei es im häuslichen Umfeld, in Wohngemeinschaften oder auch in stationären Pflegeheimen.