Protocol of the Session on November 29, 2017

(Beifall von der CDU, der FDP und den GRÜNEN – Zurufe von der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Dr. Stamp. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/1288 an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend. Die abschließende Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte jemand gegen die Überweisung stimmen? – Möchte sich jemand enthalten? – Das ist beides nicht der Fall. Damit haben wir so überwiesen.

Ich rufe auf:

4 Selbstbestimmtes Wohnen für Menschen mit

Pflege- und Unterstützungsbedarf in NRW weiter ausbauen

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1279

Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner spricht für die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Kollege Mostofizadeh.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Selbstbestimmtes Wohnen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf in NRW weiter ausbauen“ haben wir unseren Antrag überschrieben.

Worum geht es? Wir haben in Nordrhein-Westfalen bereits jetzt über 640.000 Menschen, die pflegebedürftig sind, und – das ist ein weiterer sehr wichtiger Fakt – 320.000 Menschen, die an Demenz erkrankt sind oder mit ihrer Demenzerkrankung leben müssen.

Diese Zahlen werden sich in den nächsten Jahren deutlich erhöhen. Auch der Kollege Sozial- und Ge

sundheitsminister gehört zu der Generation der geburtenstarken Jahrgänge, über die wir heute mit diesem Antrag in ganz besonderer Weise reden.

Allerdings möchte ich direkt einschränkend sagen: Es betrifft alle Bevölkerungsgruppen. Wir wollen in Nordrhein-Westfalen altersgerechtes Wohnen sicherstellen. Denn jede Bevölkerungsgruppe profitiert davon, wenn wir altersgerechte Quartiere ermöglichen und auch erstellen.

Ich möchte an dieser Stelle deutlich machen, dass sich das Menschenbild deutlich gewandelt hat. Früher war das Heim, die stationäre Einrichtung, durchaus eine Option für viele Menschen – allerdings auch vor dem Hintergrund, dass viele Menschen längst nicht so alt geworden sind, wie es heute der Fall ist, worüber wir uns freuen. Mit zunehmendem Alter kommt es zunehmend zu Erkrankungen, Behinderungen oder Assistenzbedarfen, auf die wir eingehen müssen.

Meine Damen und Herren, es ist nicht so, dass wir in Nordrhein-Westfalen – und erst recht nicht in den anderen Bundesländern – eine Wahlfreiheit hätten. Deswegen müssen wir das altersgerechte Wohnen bedarfsgerecht weiter ausbauen.

Ich nenne Ihnen einmal eine Zahl, die ganz besonders wichtig ist, weil wir von Wahlfreiheit sprechen und die FDP mich da nie versteht: Wir haben in Nordrhein-Westfalen 170.000 stationäre Plätze in Heimen für Menschen mit umfassendem Wohnbedarf und gerade einmal 6.000 Plätze in Pflege- und Hausgemeinschaften sowie 44.000 Plätze im betreuten Wohnen. Wahlfreiheit ist also längst nicht gegeben. Das liegt nicht daran, dass Nordrhein-Westfalen Schlusslicht wäre. Nordrhein-Westfalen ist bei altersgerechten Wohnungen für Menschen mit Unterstützungsbedarf ganz vorne.

Herr Minister, deswegen machen wir als Fraktion mit diesem Antrag – wie schon im Ausschuss – noch einmal den Ausbaubedarf deutlich. Es ist falsch, wieder stationär vor ambulant zu machen, wie Sie es im Koalitionsvertrag anlegen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das ist der völlig falsche Weg und widerspricht letztlich auch der Zielsetzung des Bundes und des Pflegegesetzes des Bundes.

Dabei möchte ich Folgendes klarstellen – ich selbst habe viele Jahre in einer stationären Einrichtung gearbeitet –: Es gibt viele gute stationäre Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen.

Mit dem Alten- und Pflegegesetz ist es auch möglich gemacht worden, diese stationären Pflegeeinrichtungen zu modernisieren und auf den Weg zu bringen. Viele haben das auch getan. Es geht nicht darum, sie in den Senkel zu stellen. Ganz im Gegenteil: Sie müssen sich qualifizieren. Sie müssen sich zum

Quartier hin öffnen. Sie müssen besser werden. Die allermeisten Träger machen das auch, insbesondere die Träger der Wohlfahrtspflege. Das müssen wir profilieren.

Wenn wir eine Wahlfreiheit haben wollen, müssen wir aber das ermöglichen, was die allermeisten Menschen wollen, nämlich, dass die Menschen entweder zu Hause oder in der Umgebung wohnen können, die sie sich aussuchen. Das müssen wir ausbauen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Um das nicht nur baulich, sondern auch inhaltlich zu ermöglichen, bedarf es der Beratung. Deswegen blicken wir mit Argusaugen auf das, was Sie im Moment in den Haushaltsberatungen machen. Wir haben vorhin beim Sozialticket gesehen, wie schnell das Pendel hin und her schlagen kann.

Ich kann Sie nur auffordern und bitten, Herr Minister, dass das Landesbüro altengerechte Quartiere.NRW und das Landesbüro innovative Wohnformen.NRW nicht nur keine Kürzungen erfahren, sondern weiter gestärkt und ausgebaut werden und als Unterstützung für die Menschen da sind, die etwas im Quartier entwickeln wollen, sowie für die Investoren da sind, damit es besser wird und diese wichtigen Strukturen nicht verloren gehen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich hoffe, dass wir im Ausschuss die von FDP und CDU angekündigte Kehrtwende, einen Paradigmenwechsel wieder hin zu „stationär vor ambulant“ zu machen, stoppen können und Sie überzeugen können, dass wir die Menschen im Quartier haben wollen, dass wir ihnen die Möglichkeit geben wollen, eine Wahlfreiheit zu haben. Das muss ausgebaut werden. Dazu lade ich Sie ganz herzlich ein. – Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Mostofizadeh. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Hagemeier.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Besuchertribüne! Pflege ist wohl eines der wichtigsten Themen, mit denen wir uns im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales in den nächsten Wochen und Monaten auseinandersetzen müssen. Dort wird auch der Antrag abschließend beraten werden, den die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heute einbringt.

Um es vorwegzunehmen: Wir werden der Überweisung zustimmen.

Allerdings ist ein Teil des Inhalts sogar schon Thema im Fachausschuss gewesen, weshalb mich der Antrag etwas verwundert. Schon in der Sitzung am 8. November 2017 hat unter Tagesordnungspunkt elf „Absichten der Landesregierung zum Masterplan ‚altersgerechte Quartiere‘ und zum ‚Landesförderplan Alter und Pflege‘„ die Vorlage 17/216 vorgelegen, in der sich Minister Karl-Josef Laumann zu den Absichten der Landesregierung zum Masterplan „altersgerechte Quartiere“ und zum „Landesförderplan Alter und Pflege“ äußert.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Er war doch nicht mal dabei!)

Der Masterplan sieht eine Evaluierung erster Zwischenergebnisse vor, die zum Ende dieses Jahres vorliegen sollten. Sie ist auf den 31. Dezember 2018 befristet. Der Landesförderplan wird für jede Wahlperiode erstellt. Eine Prüfung im Ministerium, ob die für den bisherigen Landesförderplan gewählte Ausgestaltung beibehalten oder verändert werden sollte, ist noch nicht abgeschlossen.

Ohne vorzugreifen, möchte ich dazu Folgendes sagen: Wir alle können sicher sein, dass das von Herrn Minister Laumann geführte Ministerium den Plan schnellstmöglich vorlegen wird.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Sie sind doch das Parlament und nicht er!)

Beruhigen Sie sich; der Fachausschuss kommt ja noch.

Nun aber zu den Forderungen, die die Grünen an die Landesregierung stellen möchten: Offenbar haben Sie ganz andere Vorstellungen als meine Fraktion und ich davon, was selbstbestimmtes Wohnen bedeutet.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Es geht doch um die Menschen!)

Der Begriff „Selbstbestimmung“ bezeichnet laut „Brockhaus“ die Möglichkeit und Fähigkeit des Individuums, frei dem eigenen Willen gemäß zu handeln.

(Zuruf von Sigrid Beer [GRÜNE])

Mit „Wille“ wird die Fähigkeit des Menschen bezeichnet, sich bewusst für ein Verhalten zu entscheiden und ein Ziel anzustreben.

Wenn ich dann aber einen Absatz weiter in Ihrem Antrag, liebe Grüne, lesen muss, dass ambulant Vorrang vor stationär haben soll, muss ich sagen: An dieser Stelle widersprechen Sie sich doch.

Wenn der Mensch im Mittelpunkt steht und selbst bestimmt, was für ihn als Individuum das Beste ist, dann kann er auch entscheiden, dass er eine stationäre Unterbringung für sich bevorzugt.

Eine echte Wahlfreiheit kann nur bestehen, wenn ambulante und stationäre Angebote vorhanden sind.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Zur Wahlfreiheit und Selbstbestimmung gehört aber auch die Möglichkeit, dass ein pflegebedürftiger Mensch grundsätzlich im Familienverbund bleiben kann bzw. dass ein Angehöriger die ambulante Pflege übernimmt.

Für diese Menschen müssen wir die Kurzzeitpflegeplätze ausbauen. Denn auch Angehörige können zeitlich begrenzt ausfallen. Für Urlaube ist eine solche Kurzzeitpflege gut planbar. Aber wenn ein pflegender Angehöriger durch eigene Krankheit ausfällt – um einfache Beispiele zu nennen: jeder kann mal mit fiebriger Grippe flachliegen oder sich einen Fuß verknacksen –, müssen auch hier spontan Plätze verfügbar sein.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, bitte verabschieden Sie sich davon, stets Ihre eigenen Ideale in den Vordergrund zu stellen. Man braucht nicht für jedes Anliegen eine eigene Beratungsstelle. Sie führen in Ihrem Antrag mehrere davon an. Vielleicht macht es viel mehr Sinn, Beratungsstellen zu bündeln, damit Beratung Suchende nicht von Pontius zu Pilatus laufen müssen.

Um zumindest kurz auf die weiteren Forderungen aus Ihrem Antrag einzugehen: