Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Antragsteller, Sie sprechen mit diesem Antrag den Menschen, die an dieser Pipeline wohnen, aus dem Herzen, und nehmen ihre Sorgen auf, aber Sie helfen ihnen nicht.
Wir haben in der Zeit der rot-grünen Koalition vereinbart, dass wir zunächst einmal abwarten, was die Gerichte entscheiden, was die Bezirksregierung nach der Prüfung entscheidet, und uns dann entsprechend verhalten wollen, nicht zuletzt auch um Schadenersatzforderungen für unser Land zu vermeiden. Diesen Weg wollen und werden wir an dieser Stelle fortsetzen.
Es ist schlicht unseriös, den Menschen vor Ort zu sagen, dass mit einer einfachen Abstimmung dafür gesorgt werden könnte, dass das Thema endgültig vom Tisch ist.
Das funktioniert so nicht. Wir müssen den Weg weiter fortgehen, den wir gegangen sind, und zumindest den Versuch unternehmen, Schadensersatzforderungen von unserem Land fernzuhalten. Wir haben erlebt, wie schnell das geht, als nach Kyrill jemand versucht hat, aus dem Hemdsärmel schnell Lösungen zu finden, Holz irgendwohin verkauft hat und dann plötzlich festgestellt hat, dass es Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe gibt, obwohl dieses Land das Geld eigentlich bitter für andere Dinge braucht. Deshalb wollen wir diesen Weg, so wie wir ihn bisher gegangen sind, fortsetzen.
NRW ist ein Industrieland. Hier wird zwangsläufig mit gefährlichen Stoffen umgegangen, die gefährlich für die Gesundheit sind, die gefährlich für unsere Umwelt sind. Das ist weitgehend auch gut und richtig so, solange damit fachgerecht umgegangen wird.
Die Menschen im Land, die Arbeitnehmer müssen sicher sein, dass die Menschen, die mit gefährlichen Stoffen umgehen dürfen, dies mit Sorgfalt tun, insbesondere bei Stoffen, die die Umwelt und die Gesundheit gefährden. Mit diesen Stoffen ist fachgerecht umzugehen, sie sind fachgerecht weiterzuverarbeiten und zu transportieren. Wenn das Vertrauen der Menschen in die Industrie, in die, die mit diesen Stoffen umgehen, verloren geht, ist ein Stück weit auch unser Industriestandort gefährdet. Unternehmen, die dies fahrlässig tun, schaden unserem Industriestandort.
Schon vor dem ersten Spatenstich gab es kein Vertrauen in die CO-Pipeline. Planungen wurden verändert, verbessert, wieder verändert. Selbst die, denen es anfangs egal war oder die das wohlwollend begleitet haben, sind am Ende in Sorge gewesen: Tun die da eigentlich noch irgendetwas Vernünftiges?
Nach der Planung kam die eher stümperhafte Ausführung. Diese Netze, die darüber gespannt werden sollten, lagen nicht richtig. Es waren die falschen
Netze mit der falschen Farbe. Die Stabilität der Rohre passte vorne und hinten nicht und so weiter und so weiter. Sie kennen die einzelnen Punkte.
Neue Industrieanlagen, insbesondere mit gefährlichen Stoffen, müssen transparent und sicher geplant werden. Dies ist der Firma Bayer bzw. Covestro nicht gelungen. Firmen, die so mit dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen im Land umgehen, schaden nachhaltig unserem Industriestandort. Egal, ob es eine neue Pipeline durch ein Wohngebiet ist oder eine bereits bestehende Pipeline wie die der Firma Shell in Wesseling – so kann man das Vertrauen in unsere Industrie, in das Handeln der Menschen zerstören.
Es wird immer deutlicher, dass es Unternehmen gibt, denen eine Gefährdung des Grundwassers völlig egal ist.
Lassen Sie uns dafür Sorge tragen, dass auch in unserem Industriestaat fachgerecht mit diesen Stoffen umgegangen wird und wir so auch unseren Industriestandort langfristig sichern und auch die Gesundheit und Sicherheit unserer Bürger schützen. – Glück auf!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Elf Jahre ist es her, dass sich der Landtag mit dem Rohrleitungsgesetz beschäftigt hat und es verabschiedet hat. Ich gehöre vermutlich zu den wenigen Abgeordneten, die damals schon dabei waren und das ganze Beratungsverfahren in der Zeit verfolgt haben.
Es ist damals in der Tat inhaltlich nicht plenar hier an diesem Rednerpult darüber diskutiert worden. Das war sicherlich im Nachhinein gesehen auch nicht gut. Aber, meine Damen und Herren, das Gesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht überprüft und ist als verfassungsgemäß bestätigt worden. Es ist damals nicht deshalb nicht diskutiert worden, weil es uns Abgeordneten irgendwie zu heikel gewesen wäre und man die Debatte gescheut hätte.
Nein, meine Damen und Herren, es ist nicht debattiert worden, weil damals in der Sache – in der Sache! – Einvernehmen bestand zwischen SPD, Grünen, CDU und FDP, in allen vier Fraktionen, die damals hier diesem Hohen Hause angehört haben.
Das Einvernehmen in der Sache wird in den Ausführungen des damals vortragenden Ministers Pinkwart in Vertretung von Ministerin Thoben in dem entsprechenden Protokoll deutlich, der gesagt hat:
Sie – die CO-Pipeline – gewährleistet Versorgungssicherheit, verbindet die Chemiestandorte und fördert die Zusammenarbeit der Unternehmen. Die Neustrukturierung der CO-Versorgung bewirkt eine nachhaltige Unterstützung und Sicherung der Kunststoffindustrie und wirkt sich positiv auf die gesamte Wirtschaftsstruktur aus, meine Damen und Herren.
Dies war damals Einvernehmen. – Einvernehmen bestand auch darin, dass die Pipeline für flüssige und gasförmige Produkte das sicherste Transportmittel ist.
Von diesem Einvernehmen verabschieden Sie sich seitens Bündnis 90/Die Grünen heute hier auf wirklich billige, populistische Art.
„Die Landesregierung wird aufgefordert, unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Gesetzes … in den Landtag einzubringen.“
Sieben Jahre – sieben Jahre! – hatten Sie Zeit, um hier eine entsprechende Regelung zu treffen. Sie haben es nicht gemacht, meine Damen und Herren. Sie haben nichts getan. Es ist einfach unverantwortlich und heuchlerisch, sich heute hier so hinzustellen.
Sie fordern, dies zu tun, ohne das laufende Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster abzuwarten. Das ist, ehrlich gesagt, unseriös. Dies ist aber auch populistisch.
Oder wollen Sie bewusst das Verfahren nicht abwarten, weil etwa das Gericht bislang nur Ergänzungen und Nachbesserungen des Planfeststellungsbeschlusses angeordnet hat? Das ist gut und richtig im Übrigen, denn auch wir wollen natürlich, dass Sicherheit hier Vorrang hat.
Das Gericht hat sich grundsätzlich hinter die Konzeption des Projektes gestellt und auch die Trassenführung und die Betriebssicherheit nicht infrage gestellt. Das Gericht hat – und das ist gut so – bisher vielmehr festgestellt, dass ausreichende Vorsorge vor Gesundheitsschäden getroffen wurde und hier auf dem Stand der neuesten Technik gearbeitet wird.
Das Gericht hat sogar festgestellt, dass die Pipeline mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen weit über den bisherigen Stand der Technik hinausgeht. So wird die Leitung zum Beispiel mit 200 bar geprüft, aber nur mit 13,5 bar – also weniger als 10 % des Prüfdrucks – betrieben.
Zudem muss die Rohrleitung unterirdisch in einer Regeltiefe von 1,40 m verlaufen, ist also für den Fall, den Sie eben bewusst populistisch beschrieben haben, gar nicht angreifbar. Durch Schiebeaktionen in
mehreren Abschnitten ist sie im Übrigen unterteilt und nach oben durch ein Geotextil und ein Trassenwarnband kenntlich gemacht und auch gegen Korrosion geschützt.
All dies zeigt, dass wir sehr verantwortlich mit dieser Chemikalie umgehen. Deshalb ist es einfach nur populistisch, sich heute hier während eines laufenden Gerichtsverfahrens hinzustellen und das zu fordern, wozu Sie selbst sieben Jahre lang nicht in der Lage waren, nicht sein wollten. Deshalb werden wir Ihren Antrag heute hier ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir haben es eben gehört: Vor über zehn Jahren hat der Landtag das Rohrleitungsgesetz beschlossen. Unter den verschiedenen Regierungskoalitionen wurde mehrfach der Nutzen der Versorgungsleitung zwischen Krefeld-Uerdingen und Dormagen festgestellt. Auch haben die Richter in Karlsruhe die Verfassungskonformität des Gesetzes bestätigt.
Obwohl nun alle Argumente in den letzten zehn Jahren gehört wurden, beziehen sich die Grünen auf ein vier Jahre altes Gutachten. Dieses Gefälligkeitsgutachten vom ehemaligen Umweltminister Remmel wurde bei der Erhebung von Zahlen ohne Beteiligung des Betreibers geschrieben. So heißt es im Antrag der Grünen, das Rohrleitungsgesetz sei zur Aufrechterhaltung der Kunststoffproduktion nicht notwendig.
Liebe „GrünInnen“, woher wollen Sie das eigentlich so genau wissen, was in der Chemieproduktion notwendig ist oder nicht? Wenn Sie im Chemieunterricht aufgepasst hätten, würden Sie verstehen, warum das synthetische Gas als Rohstoff für die Kunststoffproduktion gebraucht wird. Neben der Verwendung in der Kunststoffproduktion kann es auch zur Synthese von Methanol und synthetischen Kraftstoffen genutzt werden. Da liegt übrigens die Zukunft des Automobilverkehrs.
Es ist gerade die Vielfältigkeit in der Anwendung, welche die Bedarfsabschätzung so schwierig macht. Also: Woher wollen Sie den Bedarf für die über 70 Chemieunternehmen, die an diesen Standorten angesiedelt sind, so genau wissen? Sie haben wahrscheinlich ein Chemieunternehmen noch nie von in
nen gesehen. Denn für gewöhnlich stehen Sie mit Ihrem Protestschild „Giftgas-Pipeline“ vor dem Zaun eines Chemieunternehmens.
Oder haben Sie sich vielleicht unerlaubt Zutritt verschafft und Ihre Nase in das Bilanzbuch der Firmen gesteckt?
Nordrhein-Westfalen ist der bedeutendste Chemiestandort in Deutschland. Über ein Drittel aller Umsätze in der chemischen Industrie erwirtschaften die NRW-Unternehmen. Der Wirtschaftsstandort zeichnet sich durch erstklassige Forschung sowie einen besonderen Mix aus einem breiten Mittelstand und zahlreichen international erfolgreichen Großunternehmen aus.
Als zentraler Materiallieferant stoßen Neuentwicklungen in der Chemie einen hohen Anteil an Innovationen in vielen anderen Wertschöpfungsketten an.