Protocol of the Session on November 16, 2017

(Zuruf von Minister Prof. Dr. Andreas Pink- wart)

und Sie haben jede Möglichkeit genutzt, den CO2Ausstoß nicht zu reduzieren.

(Beifall von der SPD)

Und Sie stellen sich heute hier hin und tun so, als wäre etwas geschehen.

Ich war damals dabei, und wir hatten eine Enquetekommission zum Thema der Energiepreise. Ich sage Ihnen: Da hat die Fraktion der CDU noch über Kugelkopfreaktoren geredet. Und jetzt lasse ich es nicht durchgehen, dass Rot-Grün hier dargestellt wird, als hätten sie hier den Klimaschutz nicht vorangebracht.

(Zuruf von Minister Prof. Dr. Andreas Pink- wart – Christof Rasche [FDP]: Was haben Sie denn gemacht?)

Sie waren „tradition“, wie es Herr Ritter vorhin gesagt hat, und wir waren Fortschritt. – Danke.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Stinka. – Damit sind wir am Schluss der Debatte. Weitere Wortmeldungen habe ich nicht.

Wir kommen zur Abstimmung. Die Fraktion der Grünen hat direkte Abstimmung beantragt. Wer also stimmt dem Inhalt des Antrags zu? – Bündnis 90/Die Grünen stimmen zu, was zu erwarten war. Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP, AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten Neppe und Langguth stimmen dagegen. Wer enthält sich? – Es enthält sich wie angekündigt die SPD-Fraktion. Damit ist das Ergebnis eindeutig. Der Antrag Drucksache 17/1119 ist mit breiter Mehrheit im Hohen Hause abgelehnt.

Ich rufe auf:

5 Bundesratsinitiative zur Aufhebung des Fami

liennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte

Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/1127

Die Aussprache ist eröffnet. – Ich darf um etwas mehr Ruhe im Saal bitten, Kolleginnen und Kollegen,

weil die Rednerin schon am Pult steht. Es ist die Kollegin Walger-Demolsky. Sie hat das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Vielen Dank. Sehr geehrte Kollegen! Im August 2015 wurde der Familiennachzug für Ehegatten und minderjährige Kinder zu subsidiär Schutzberechtigten nach Deutschland deutlich erleichtert. So wurde zum Beispiel auf einen Nachweis ausreichenden Wohnraums und auch auf die eigenständige Finanzierung des Lebensunterhalts verzichtet.

Noch im selben Jahr wurde allerdings, möglicherweise unter dem Eindruck der massiven Zuwanderung, in einer abrupten Kehrtwende der Nachzug für alle nach März 2016 als subsidiär schutzberechtigt anerkannten Personen bis zum 17. März 2018 vollständig ausgesetzt. Den Grünen und Linken gefiel das damals nicht. Alle anderen fanden die Suspendierung letztlich wohl vernünftig.

Ohne einen erneuten Eingriff des Gesetzgebers lebt das Nachzugsrecht zum 18. März 2018 automatisch wieder auf. Das halten wir in der gegebenen Situation für falsch.

2016 wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bundesweit 154.000 Menschen als subsidiär schutzberechtigt anerkannt. 2017 kamen bis einschließlich September noch einmal 86.000 Menschen hinzu, und weitere werden sicherlich auch bis März noch zu erwarten sein.

Gemäß Königsteiner Schlüssel entfallen von diesen 240.000 Personen rund 21,1 % auf Nordrhein-Westfalen. Wir können also davon ausgehen, dass aktuell um die 50.000 subsidiär Schutzberechtigte in Nordrhein-Westfalen leben. Auch hier ist mit einem weiteren Anstieg zu rechnen.

Das sich daraus ergebende Nachzugspotenzial kann nicht exakt bestimmt werden, aber doch annäherungshalber. Das Bundesinnenministerium und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gehen von einer Person, also eins zu eins, je Schutzberechtigten im Moment aus.

Nordrhein-Westfalen wird also von der Entscheidung des Bundes über den weiteren Umgang mit dem Familiennachzug in erheblichem Maße betroffen sein. Nach offizieller Schätzung werden dann also demnächst über 50.000 Familienangehörige zu uns kommen können.

Rechnet man jetzt noch etwas realistischer, also mit einem Zuzug von rund drei Personen pro Schutzberechtigten – da würden wir von einem Erwachsenen und zwei Kindern ausgehen –, kommt man bereits auf über 150.000 Personen für Nordrhein-Westfalen. Berücksichtigt haben wir da keine Mehrfachehen.

Unser Land ist heute schon mit der Bewältigung der unkontrollierten Massenzuwanderung der letzten Jahre strukturell vollkommen überfordert.

(Beifall von der AfD)

Es fehlt selbst in schrumpfenden Gemeinden an Wohnraum, an Schulen, an Kitakapazitäten usw. Das aktuelle Bildungssystem ist zu einer adäquaten Ausbildung zigtausend weiterer nicht deutsch sprechender Kinder derzeit gar nicht imstande.

(Beifall von der AfD)

Auch wenn die Situation von Ihnen gerne schöngeredet wird – Eltern oder Großeltern von schulpflichtigen Kindern im Ruhrgebiet oder in Köln wissen, wovon ich rede. Vor diesem Hintergrund unzureichender Ressourcen die Zuwanderung noch einmal zu forcieren, wäre hochgradig unverantwortlich.

(Beifall von der AfD)

Nicht umsonst warnt auch der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes vor einer Wiederaufnahme des Familiennachzugs. Die Städte bzw. ihre Vertretungen beginnen einen realistischen Blick auf die Situation zu bekommen.

Da der Familiennachzug seit 2015 auch noch von den Erfordernissen ausreichenden Wohnraums und der selbstständiger Finanzierung losgelöst wurde, läuft er auf eine weitere Einwanderung in die Sozialsysteme hinaus. Dies gilt es aus der Sicht der AfD dringend zu verhindern.

(Beifall von der AfD)

Das UNHCR hat wohl bereits im Juni deutliche Verbesserungen in den Bürgerkriegsgebieten – deutlich weniger Kampfeinsätze usw. auch in Syrien – registriert und festgestellt, dass immer mehr Syrer in ihre Heimat zurückkehren und dass Millionen Flüchtlinge im Moment davon träumen, nach Hause zu gehen. „Welt online“ berichtet am 11. August 2017, dass zwischen Januar und Juli mehr als 600.000 syrische Flüchtlinge in ihre Heimatorte in dem Bürgerkriegsland zurückgekehrt sind.

Mehr als 80 % der Menschen sind innerhalb Syriens auf der Flucht gewesen, weitere waren in der Türkei, im Libanon, in Jordanien usw. Allein aus der Türkei sind 2015 ca. 260.000 syrische Flüchtlinge in ihre Heimat im Norden Syriens zurückgekehrt.

Wer könnte nicht verstehen, dass Menschen sich nach ihren Familien sehnen, gerade wenn sie unter dramatischen Umständen von ihrer Familie getrennt wurden? Eine Familienzusammenführung der Syrer aber zum Beispiel in Deutschland käme zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt.

Unser Ziel muss es sein, die in der Regel männlichen Personen auf ihre baldige Rückkehr in ihr Land, auf den Wiederaufbau ihrer Heimat vorzubereiten. Dies

bezüglich sollte sich auch ein Teil der Integrationsbemühungen in Nordrhein-Westfalen dringend umstellen. Ein umfassendes Programm, das auf die Rückkehr dieser jungen Männer in ihre Heimatländer und die dort auf sie zukommenden Anforderungen eingeht, also auf eine Heimat mit Zukunft vorbereitet, sucht man in den vielen Programmen vergebens.

Wir stellen daher den Antrag, der Landtag möge die Landesregierung auffordern, eine Bundesratsinitiative zu starten mit dem Ziel, das Recht auf Familiennachzug – § 29 – subsidiär Schutzberechtigter im Sinne des § 4 des Asylgesetzes aufzuheben oder hilfsweise die Suspendierung des Familiennachzugs dieser Gruppe um drei Jahre zu verlängern. – Danke schön.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Frau Walger-Demolsky. – Nun spricht für die CDUFraktion Frau Kollegin Wermer, und es ist ihre erste Rede.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wenn man dieser Tage Richtung Berlin schaut, wird man feststellen, dass der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte nicht nur ein Thema ist, das uns in Nordrhein-Westfalen bewegt.

Schaut man sich aber den vorliegenden Antrag an, wird schnell deutlich, dass Sie von der AfD nicht konstruktiv über dieses Thema diskutieren wollen, sondern die Menschen in NRW verunsichern möchten.

(Zuruf von der AfD: Ha!)

Im Falle eines seriösen Dialogs hätten Sie nämlich mit ihrem Antrag gewartet, bis die aktuellen Koalitionsgespräche auf Bundesebene abgeschlossen wären.

(Zurufe von der CDU und der AfD)

Außerdem hätten Sie einen anderen Zungenschlag verwendet.

(Zuruf: Vielleicht gibt‘s Neuwahlen!)

Ich möchte vor allen Dingen auf den Zungenschlag zu sprechen kommen. Denn wie unseriös Sie an dieses Thema herangehen, möchte ich mit einem Beispiel belegen. In Ihrem Antrag zitieren Sie den ersten Abschnitt eines Artikels von „WELT online“, in dem von der Rückkehr von 600.000 Syrern in ihre Heimat gesprochen wird. Bewusst verschweigen Sie aber den zweiten Teil des Artikels, worin es heißt:

„Insgesamt befinden sich den UN-Angaben zufolge mehr als elf Millionen Syrer innerhalb und

außerhalb des Landes auf der Flucht. Eine geordnete Rückkehr sei nicht möglich, solange die 2011 begonnene Gewalt andauere.“