Eines darf ich hier auch noch ausführen. Sie haben uns vorgehalten, wir würden nicht in Bildung investieren. Auch das stimmt nicht. Allein seit dem 16. März 2020 – jetzt ist November; wir sind also acht Monate weiter – haben Sie als Landtag 525,7 Millionen Euro extra nur für Coronamaßnahmen im Bereich „Schule“ bewilligt. Davon stehen den Kommunen 310 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung.
Somit ist Ihr Anwurf an die Landesregierung, wir würden nicht zusätzlich in Bildung investieren, einfach falsch. Dem muss ich – das gestehen Sie mir zu – auch entgegenwirken. Schließlich wurden in den letzten acht Monaten 525 Millionen Euro aus dem Rettungsschirm für verschiedenste Maßnahmen bewilligt, von denen 310 Millionen Euro den Kommunen zur Unterstützung zugeflossen sind.
Gestatten Sie mir abschließend nur noch einen Hinweis. Schließlich werden wir das alles noch weiter miteinander ausführen. Die Gemeindefinanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen ist vom letzten GFG von SPD und Grünen im Jahr 2017 bis zum laufenden Jahr 2020 um 2,2 Milliarden Euro bzw. 21 % aufgewachsen. Dieses Jahr war mit 12,8 Milliarden Euro bereits ein Rekordjahr. Ich sage an dieser Stelle noch einmal: Wir stützen diese Gemeindefinanzierung. Wir wissen alle nicht – das sage ich auch sehr offen –, was im Januar, Februar, März sein wird. Ich hoffe, dass wir alle vernünftig miteinander zurecht
kommen und zurande kommen werden. Jedenfalls sind das Riesenwerte, die zusätzlich in die kommunale Familie gegangen sind.
Abschließend ein letzter Hinweis: Da wir den Vorwegabzug – Herr Kollege Höne ist darauf eingegangen –, den Kommunal-Soli, abgeschafft haben, stehen den Kommunen seit 2018 bis einschließlich 2020 rund 690 Millionen Euro mehr zur Verfügung. Das ist das Geld, das Sie über Ihren Kommunal-Soli aus den kommunalen Haushalten herausgezogen hätten.
Wir belassen es in den Kommunen; denn da gehört es hin. Das ist schließlich das Geld der Kommunen. Sie wissen es auch entsprechend einzusetzen.
Ich freue mich auf die weitere Debatte zur Gemeindefinanzierung 2021, die mit einer hohen Verlässlichkeit daherkommt. Ich sage noch einmal: Die Parameter sind weitgehend gleich gehalten worden, damit keine zusätzlichen Verwerfungen entstehen, abgesehen von dieser außergewöhnlichen wirtschaftlichen Lage. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin Scharrenbach. – Für die Fraktion der SPD hat nun Herr Abgeordneter Kämmerling das Wort.
Danke schön. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte hier noch einmal zu einem bestimmten Punkt Stellung nehmen, weil ich mich falsch zitiert fühle, Frau Ministerin.
Ich habe nach meiner Erinnerung und auch nach meinem Skript überhaupt nicht über die Investitionspauschale gesprochen. In einem früheren GFG gab es da einmal eine Veränderung. Damals haben Sie das eingeführt. Wenn ich mich recht erinnere, waren es im ersten GFG 120 Millionen Euro.
Das habe ich damals kritisiert. Zu der Kritik, dass Sie das zulasten der Schlüsselzuweisungen und zugunsten der allgemeinen Investitionspauschale verschoben haben, stehe ich immer noch. Dazu habe ich eben aber nichts gesagt. Sie haben mich gerade so zitiert, als hätte ich mich zur Investitionspauschale verhalten, und daraus abgeleitet, ich wollte kritisieren, dass die Landesregierung den Kommunen mehr Beinfreiheit gibt. Das ist überhaupt nicht Gegenstand der Diskussion gewesen. Jedenfalls war es nicht Gegenstand meines Wortbeitrages.
Das macht das, was Sie tun, aber nicht richtiger. Denn ich möchte hier etwas erwähnen, auf das Sie gar nicht eingegangen sind und auf das Sie nie eingehen.
Sie können den einen Euro, den Sie ins GFG geben, nur einmal verteilen, solange Sie die Masse nicht erhöhen. Und das tun Sie nicht. Darum bleibt das, was ich gesagt habe und was Sie nicht kritisiert haben, nämlich, dass die finanzkraftabhängigen Schlüsselzuweisungen sinken, wenn Sie die Pauschalen insgesamt erhöhen, zutreffend.
Es wäre schön, wenn Sie dazu einmal etwas sagen würden. Mit den Kommunen, mit denen Sie sprechen und die sich für mehr Beinfreiheit Gedanken machen, spreche ich übrigens auch; ich habe auch schon die eine oder andere positive Rückmeldung dazu bekommen. Aber Sie können doch nicht bestreiten, dass es ein durchaus kritikwürdiger Punkt ist, der zumindest von mir aus der Opposition heraus erwähnt werden darf, dass Sie Kommunen mit weniger Steuerkraft durch dieses Modell faktisch weniger Geld zur Verfügung stellen als vorher.
Ihre Kolleginnen und Kollegen, insbesondere die der CDU-Fraktion, gehen immer wieder hin und sagen: Durch dieses neue Modell bekommen alle Kommunen mehr Geld. – Das ist inhaltlich falsch. Und das habe ich hier gerade ausgeführt.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kämmerling. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Abgeordneter Mostofizadeh das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist eine etwas ungewöhnliche Art der Beratung des GFG. Normalerweise bringt die Landesregierung ein, und anschließend sprechen die Fraktionen. Aber gut; dann machen wir das heute so.
Frau Ministerin, es ist immer schön, wenn Sie sich in Rage reden; denn dann legen Sie die Wahrheiten auf den Tisch.
Sie haben gesagt, dass Sie als Landesregierung nicht bereit sind, den Kommunen das Geld – wie haben Sie es formuliert? – bedingungslos oder ohne Auflagen zuzugestehen. Vielmehr solle das in Form eines Kredites geschehen, den sie zurückzahlen müssten. Denn wir hätten auch keine Alternative. Die
Frau Ministerin, dann sagen Sie doch, was bei den Kommunen gekürzt werden soll. Was sollen denn die Kommunen machen? Sie sind jetzt schon an der Kante angelangt, was ihre Pflichtaufgaben anbetrifft. Dann soll eine Stadt wie Essen 70 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich zurückzahlen,
was den Altschuldenfonds anbetrifft, weil Sie nicht bereit sind, zu helfen. Sie soll die COVID-Kosten zusätzlich zurückzahlen.
Ich sage Ihnen, was wir Ihnen vorschlagen werden: Wir werden Ihnen per Antrag vorschlagen, dass von den 12 Milliarden Euro, die sich der Finanzminister als fetten Schluck aus der Pulle des Rettungsschirms genehmigt, natürlich die Kompensation der Gewerbesteuer seitens des Landes bezahlt werden soll.
Es wäre auch meine Empfehlung an Sie, mit dem Bundesfinanzminister darüber zu reden, dass sich der Bund erneut wie dieses Jahr an diesen Kosten beteiligt und eine faire Aufteilung zustande kommt. Ich bin ganz bei Ihnen, dass Sie das nicht alleine machen sollen.
Aber das muss die Landesregierung schon tun. Denn die Kommunen werden ansonsten – das wissen Sie ganz genau; sonst hätten Sie die COVID-Isolierung nicht gemacht – nicht in der Lage sein, ihre Haushalte zu fahren. Sie werden auf die Ausgabenbremse drücken. Sie werden wichtige Aufgaben nicht mehr wahrnehmen. Sie werden wieder beim Personal einsparen, wie das in den Jahren zwischen 2010 und 2020 geschehen ist. Sie werden auch die Investitionsausgaben, die ja richtigerweise angeführt worden sind, zum Beispiel bei „Gute Schule 2020“, zurückfahren. Sie werden das alles nicht mehr tun. Das wäre ein Desaster für unser Bundesland, das wir uns nicht leisten können.
Deshalb habe ich das hier noch einmal scharf dargestellt. Wir werden in den Haushaltsberatungen entsprechende Anträge stellen. Da können Sie sicher sein, Frau Ministerin.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Mostofizadeh. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit sind wir am Schluss der Aussprache angelangt.
Wir kommen zur Abstimmung, und zwar über die Empfehlung des Ältestenrates, den Gesetzentwurf Drucksache 17/11623 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den
Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen zu überweisen. Gibt es Gegenstimmen gegen diese Überweisungsempfehlung? – Das ist nicht der Fall. Gibt es eine Kollegin oder einen Kollegen, die oder der sich der Stimme enthalten möchte? – Das ist ebenfalls nicht der Fall. Dann stelle ich die einstimmige Annahme dieser Überweisungsempfehlung fest. Dagegen gibt es auch keinen Protest. Damit ist das so beschlossen und überwiesen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der SPD Frau Kollegin Kapteinat das Wort. Bitte sehr.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befinden uns am 11. November 2020 im zehnten Monat der Pandemie. Man kann sich sicherlich fragen: Gibt es für diesen Antrag eine Notwendigkeit? Wie muss man sich das vorstellen? Müsste nicht längst klar sein, welches Testverfahren richtig ist, welches Testverfahren wichtig ist und wie so etwas aussieht?
Ich muss sagen: Doch, mehr denn je besteht eine Notwendigkeit für diesen Antrag. Denn wir haben nach wie vor kein geordnetes Verfahren. Wir haben aber sich immer wieder verändernde Rahmenbedingungen. Dem müssen wir eine Lösung entgegensetzen.
Ich habe gerade den Tweet einer Journalistin aus Nordrhein-Westfalen gelesen, die geschrieben hat: Auf welcher Zahlengrundlage wollen die Kanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten eigentlich das nächste Mal diskutieren?
Wenn das RKI eine neue Teststrategie auf den Weg gebracht hat und die Rate der positiv Getesteten extrem hochgegangen ist – nachdem sie lange weniger als 1 % betrug, liegt sie heute Morgen, wie es der Gesundheitsminister gesagt hat, der jetzt leider nicht da ist, mittlerweile bei 8 % –: Wie sollen wir dann Zahlenangaben noch vergleichen können, und wie sollen wir erkennen können, wie effektiv unsere Maßnahmen sind?
Wir bekommen jeden Tag den Bericht des MAGS. Im gestrigen Bericht wurde deutlich, dass es in ganz Nordrhein-Westfalen noch sage und schreibe vier Kreise gibt, in denen die Inzidenz 50 bis 99 Infektionsfälle pro 100.000 Einwohner beträgt. Alle
anderen Kreise liegen deutlich darüber, teilweise deutlich über 200. Wir hatten immer die Vorstellung, dass wir die Inzidenz von 50 als große böse Zahl genannt haben, um zu sagen, dass es uns bis zu dieser Grenze noch gelingt, die Infektionen nachzuverfolgen.
Wir müssen jetzt ganz klar feststellen: Mit diesen Maßnahmen, mit dieser Art von Testung und mit der Art von Rückverfolgung, die wir bisher praktiziert haben, ist es uns nicht gelungen, die Pandemie einzudämmen. Im Gegenteil: Wir befinden uns in einem Wachstum. Wir mussten in einen zweiten Lockdown gehen und können im Moment nur zuschauen, wie sich die Zahlen verändern, ohne diese – ich habe es gerade schon gesagt – wirklich bewerten zu können.