Protocol of the Session on October 8, 2020

Als ich Ihren Antrag las, war ich begeistert, wie es den Fraktionen von CDU und FDP gelungen ist, ein aktuelles Thema auf der Höhe der Zeit und der fachlichen Diskussion aufzugreifen. Ich zitiere:

„Mit einem leistungsstarken und effizienten Management wird es gelingen, dass Liegenschaften des Landes, die heute und in absehbarer Zukunft für das Land entbehrlich sind, identifiziert, kategorisiert und letztlich verwertet werden. Auf diese Weise werden einerseits Entwicklungschancen an den jeweiligen Standorten genutzt. Andererseits kann auch das Land seine eigenen Bedarfe besser und frühzeitiger erkennen und managen.“

Lassen Sie es mich noch einmal sagen: Ich bin begeistert. Zudem gelingt Ihnen eine Auflistung von substanziellen Forderungen im Zusammenhang – alles hervorragend. Es war also wirklich alles gut in der Klein-Jungen-Welt.

Meine Rede könnte hier zu Ende sein – ist sie natürlich nicht. Ein paar von Ihnen haben es schon angesprochen, und ich habe auch aus alter Gewohnheit und aufgrund einer kleinen Vorahnung einfach mal Grundstücke, Land und NRW gegoogelt. Ich hatte in meiner früheren beruflichen Tätigkeit auch schon mal vom BLB gehört.

Dann wollen wir doch einfach mal schauen, was in der Welt da draußen passiert. Wenn Sie sagen, es passiert noch nicht genug und nicht richtig, ist das eine Sache.

Hören wir doch mal rein, was draußen ungefähr seit 20 Jahren passieren soll. Dazu schaue ich in ein kleines Papier namens Grundlagen, Strukturen und Eröffnungsbilanz des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW. Hören wir daraus den ersten Satz des Grußworts des damaligen Finanzministers des Landes NRW, Peer Steinbrück – Zitat –:

„Zum 1. Januar 2001 ist zur Neuorganisation der Bau- und Liegenschaftsverwaltung unseres Landes das Sondervermögen Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW gegründet worden.“

Abgekürzt: BLB. Hören wir kurz, was der Vorsitzende des Verwaltungsrates des BLB, Herr Dr. Harald Noack, damals Staatssekretär im Finanzministerium, zu sagen hatte – Zitat –:

„Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW hat entsprechend seinem gesetzlichen Auftrag die Aufgabe, ein Immobilienmanagement aus einer Hand ressortübergreifend für die Landesregierung NRW auf der Grundlage wirtschaftlichen Handelns aufzubauen. Dazu sind ihm bis auf wenige Sonderliegenschaften die gesamten Grundstücke und Gebäude des Landes übertragen worden.“

Das heißt, alle Grundstücke des Landes bis auf ein paar Sonderliegenschaften wie dieser wunderbare Landtagsbau, der Altenberger Dom und ein paar Kirchengebäude sind schon beim BLB. War es das, was Sie damit meinen, Landesflächen zentral zu managen?

Weiter heißt es – Zitat –:

„Der Verwaltungsrat hat die Grundsätze der vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb durchgeführten Inventur eingehend in seinen Sitzungen am 18. April und 29. Mai 2002 beraten und sich von der Ordnungsmäßigkeit (…) überzeugt.“

Noch einmal der Lagebericht der Geschäftsführung. Nach der Gründung des BLB wurde zunächst eine detaillierte und aussagekräftige Bestandsaufnahme der Grundstücke und Gebäude erstellt.

War es das, was Sie damit meinten, Liegenschaften zu identifizieren und zu kategorisieren sowie Potenziale und Hemmnisse auszuwerten, wenn also geprüft wird, welche Gebäude und Grundstücke dem Land gehören, wie die Eigentumsverhältnisse sind und welche Einschränkungen und Auflagen es gibt? Das soll ja schon alles vorliegen.

Hören wir weiter, was der Lagebericht zu sagen hat:

„Gleichzeitig bildet die Öffnungsbilanz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Grundlage für das weitere Handeln im Sinne des vom Gesetzgeber erteilten Auftrags: Die dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb übertragenen Grundstücke ‚für Zwecke des Landes nach kaufmännischen Gesichtspunkten zu erwerben, zu bewirtschaften, zu entwickeln und zu verwerten‘.“

War es das, was Sie in Ihrem Antrag damit meinten, Entwicklungschancen zu nutzen, Bedarfe besser zu erkennen und Liegenschaften zu verwerten?

Was Sie fordern, ist dem Grunde nach alles schon im BLB angelegt, und das seit 20 Jahren; das steht auch im BLB-Gesetz und in verschiedenen Darstellungen des BLB. Das wissen Sie auch alle. Die SPD hat es zumindest leise angesprochen und Herr Remmel von den Grünen auch.

Sie sagten nur, es funktioniert wohl nicht richtig; aber wenn das bei einem Betrieb von über 2.000 Mitarbeitern bei einem Gebäudebestand von – ich glaube – über 4.600 Gebäuden und zig Liegenschaften noch aufgegleist werden muss, ist es doch vielleicht eine Idee, diesen Riesenbetrieb mal mit dieser Aufgabe zu betrauen und das – wenn es nicht funktioniert – auszukoppeln und nicht da zu belassen, anstatt neue Posten und Aufgaben zu verteilen, sich aber dafür zu feiern.

Insofern – erlauben Sie mir den Hinweis – erscheint der Antrag ehrlich gesagt in dieser Art und Weise nicht handwerklich schlecht gemacht – das würde ich niemals sagen –, aber überflüssig. – Danke.

(Beifall von der AfD)

Danke schön, Herr Beckamp. – Es spricht für die Landesregierung Frau Ministerin Scharrenbach.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Antrag von CDU und FDP ist ein kluger Antrag; da hätten Sie auch mal applaudieren können.

Die Landesflächen zusammenzuführen und zu schauen, wo man welche Fläche für welche Entwicklung verwenden kann, ist doch sinnvoll. Sie wissen doch, dass am Ende nicht nur der Bau- und Liegenschaftsbetrieb Flächen in seinem Portfolio hält, sondern auch in Ressorts und verschiedenen Entitäten Flächen vorhanden sind.

Das in einem landesweiten zentralen Liegenschaftsmanagement zusammenzuführen, ist sinnvoll, weil man davon nicht nur in dieser, sondern auch in den nachfolgenden Legislaturperioden profitieren kann. Es geht also um die Gesamtschau.

Dieser Antrag hat insofern Charme, als er uns alle in die Lage versetzt, über die heutige Gestaltung des § 15 Abs. 3 Haushaltsordnung zu diskutieren und uns auszutauschen.

Sie wissen, dass wir auch auf Ihre Anregung, auf Ihre Rückfragen hin mit der heutigen Fassung des § 15 Abs. 3 vielfach an Grenzen stoßen, was die Verwertung von Landesliegenschaft betrifft. Immer dann, wenn beispielsweise Kommunen Interesse an Flächen haben, auf denen weniger als 100 % öffentlicher Wohnungsbau errichtet werden soll, stoßen wir an die Grenzen der heutigen Gesetzgebung.

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Beckamp?

Ja.

Danke schön. – Bitte schön, Herr Beckamp.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Sie sprachen davon, dass der BLB nicht alle Grundstücke hält. Das ist richtig: Es gibt auch Sonderliegenschaften, die er verwaltet, aber an denen er nicht das Eigentum hält.

Welche Entitäten meinen Sie denn, wenn Sie nicht diese Sonderliegenschaften wie das Landtagsgebäude oder irgendwelche Forste und solche Sachen meinen?

Wir führen gerade alles zusammen, was an Flächen dem Grunde nach in unmittelbarem und mittelbarem Besitz des Landes ist. Das können beispielsweise Liegenschaften sein, die schon mit einer Entbehrlichkeitserklärung durch die verschiedenen Ressorts versehen sind.

Die Thematiken kennen Sie: beispielsweise aufgegebene Justizgebäude, aufgegebene Polizeigebäude, weil die Polizei neu gebaut hat, vorhandene Flächen insofern brachliegen und man sich unterhalten muss, was man entwickeln kann.

Wir haben zahlreiche Flächen im Zusammenhang mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz; das sind Wald- und Forstflächen. Da wird man zu dem Ergebnis kommen, dass da nur Wald und Forst gehen. Das ist dann auch in Ordnung.

Wir haben aber eine landesweite Erfassung der Flächen. Das ist insofern wichtig, als dass man in Summe schauen kann. Das betrifft auch mögliche Ausgleiche in Natur, was auch immer wieder ein Thema hier im Landtag ist.

Ich komme auf § 15 Abs. 3 zurück. Der Antrag von CDU und FDP eröffnet den Austausch darüber, wie man den Verkauf von Flächen gestaltet.

Die Verbilligungsrichtlinie des Bundes, die für die BImA gilt und auch über einen entsprechenden Haushaltsvermerk in der Bundeshaushaltsordnung hinterlegt ist, regelt beispielsweise – anders als in Nordrhein-Westfalen – die Veräußerung von Flächen an Kommunen bzw. an im Besitz von Kommunen befindliche Gesellschaften.

Deswegen lohnt es sich, über diesen Punkt nachzudenken. Ich finde es gut, dass er auch so offen als Prüfauftrag an die Landesregierung formuliert worden ist.

Wenn Sie heute die Überweisung an die Ausschüsse beschließen, werden Sie dort beraten. Ich hoffe, dass wir dann im Interesse der Städte und Gemeinden, im Interesse des öffentlichen Wohnungsbaus und im Interesse der Stadtentwicklung in NordrheinWestfalen zu einer zielgerichteten Weiterentwicklung des § 15 Abs. 3 kommen.

Deswegen wiederhole ich: Der Antrag von CDU und FDP für ein landesweites zentrales Liegenschaftsmanagement ist in seinen Facetten zielführend. Dafür sage ich zum jetzigen Zeitpunkt für die Landesregierung herzlichen Dank und bedanke mich zugleich für die Beratung. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Danke schön, Frau Ministerin Scharrenbach. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/11163 an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss; die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Gibt es dazu Gegenstimmen? – Nein. Enthaltungen? – Auch nicht. Damit ist einstimmig so überwiesen.

Ich rufe auf:

16 Der Wissenschaftsstandort NRW gerät deutsch

landweit ins Hintertreffen – Landesregierung darf die Landschaftsarchitektur nicht im Stich lassen!

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/8590

Beschlussempfehlung des Wissenschaftsausschusses Drucksache 17/10966

Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben. (Siehe Anlage 2)

Kommen wir also zur Abstimmung. Der Wissenschaftsausschuss empfiehlt in Drucksache 17/10966, den Antrag Drucksache 17/8590 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer möchte dem Antrag zustimmen? – Die SPD-Fraktion. Wer möchte gegen diesen Antrag stimmen? – Die AfD-Fraktion, fraktionslose Abgeordnete sehe ich nicht, die FDP- und die CDU-Fraktion. Gibt es