Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben. (siehe Anlage 1)
Damit können wir direkt zur Abstimmung kommen. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in der Drucksache 17/11003, den Gesetzentwurf Drucksache 17/10652 anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst und nicht über die Beschlussempfehlung.
Ich darf fragen, wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Keine Neinstimme, keine Enthaltung. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/10652 einstimmig angenommen und verabschiedet.
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU dem Kollegen Schrumpf das Wort. Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, was Sie der Landesregierung und der Ministerin mit Ihrem Antrag vorwerfen, ist doch einer ehemaligen Volkspartei mehr als unwürdig.
Dass Sie allen Ernstes behaupten, hier würde die weltweite Pandemie mit mittlerweile über einer Million Toten genutzt, um Diskussionen Ihres Antrags zu umgehen, ist schlichtweg geschmacklos.
Die Ministerin stellt sich ihrer Verantwortung und stellt sich der Diskussion, genau wie wir das auch als regierungstragende Fraktionen tun, hier im Plenum genau wie im Ausschuss. Wir stehen an der Seite der Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen,
Denn beides geht doch nur Hand in Hand: Ohne ein Mehr an Wohnungsbau gibt es auch keinen nachhaltigen Mieterschutz. Das scheinen Sie immer noch nicht verstanden zu haben, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD.
In Ihrem Antrag nennen Sie – Zitat – „die soziale Realität des Wohnungsmarktes im Land“. Ja, das ist ein toller Begriff. Daher fordere ich Sie auch auf, endlich in dieser Realität, von der Sie selbst sprechen, anzukommen. Denn dass Sie immer noch der Umwandlungsverordnung hinterhertrauern, zeigt, dass Sie die Realität immer noch nicht erkannt haben.
Die Umwandlungsverordnung ist nämlich so gut wie nie zum Einsatz gekommen und war ein reines Placebo.
Das ist im Übrigen genau das, was unsere Politik von der Ihren unterscheidet: Wir schaffen Gesetze und Verordnungen auf der Basis empirischer Datenerhebungen und eben nicht auf der Grundlage eines diffusen Bauchgefühls.
Was rein ideologisch motivierte Instrumente zur Begrenzung von Mieten anrichten können, sehen wir doch gerade wieder eindrucksvoll in Berlin. Der von Rot-Rot-Grün installiere Mietendeckel sorgt dort momentan für einen Rückgang des Angebotes an Mietwohnungen um ganze 25 % innerhalb eines einzigen Jahres.
Statt nur die Symptome zu bekämpfen, packen wir dagegen die Ursache an. Für uns gilt: Die neue Mieterschutzverordnung schützt Mieterinnen und Mieter da, wo es auch tatsächlich notwendig ist. Gleichzeitig baut sie staatliche Regulierungen dort ab, wo sie Investitionen in neue Wohnungen hemmen.
Denn mehr Wohnungsbau ist und bleibt der beste Mieterschutz. Es muss mehr gebaut werden. Das schaffen wir nicht, indem wir immer wieder Instrumente diskutieren, die diejenigen verunsichern, die in unserem Land dafür sorgen, dass mehr gebaut wird, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Im Übrigen sind wir in Nordrhein-Westfalen auf einem sehr guten Weg, was den Wohnungsbau angeht. Allein im vergangenen Jahr sind in unserem Land gut 43.000 neue Wohnungen in Neubauten entstanden. Das waren 3 % mehr im Vergleich zu 2018 und mehr als in den zehn Jahren zuvor. Das war also ein Rekordjahr für den Wohnungsbau in NRW. Auch das ist Teil der Realität.
Zu dieser Realität gehört auch, dass die Landesregierung mit zahlreichen Initiativen für mehr verfügbare Grundstücke und damit auch für noch mehr Neubaumöglichkeiten sorgt.
Auch die neue Landesbauordnung schafft Anreize für Investoren, neue Wohnungen zu bauen, indem sie Genehmigungsverfahren beschleunigt, Regelungen vereinfacht und das Bauen nicht weiter verteuert.
Und schließlich ist die öffentliche Wohnraumförderung für Nordrhein-Westfalen mit so viel Geld bestückt wie nie zuvor. Dadurch und durch zeitgemäße Förderbedingungen gilt auch weiterhin: In unserem Land wird kein gutes Projekt für mietpreisgebundenen Wohnraum an fehlendem Geld scheitern, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Bei alledem steht aber zugleich fest, dass sich die Versäumnisse der vergangenen Jahrzehnte – größtenteils übrigens unter Regierungsverantwortung der SPD – nicht innerhalb von drei Jahren vollständig beheben lassen. Deshalb fallen die besonders angespannten Wohnungsmärkte wie Düsseldorf, Köln oder Münster auch weiterhin in vollem Umfang unter die neue Mieterschutzverordnung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gemeinsam werden wir auch weiterhin hart daran arbeiten, Wohnraum in allen Segmenten des Wohnungsmarktes zu schaffen. Dafür haben wir mit den beschriebenen zahlreichen Maßnahmen die Weichen richtig gestellt. Auch mit der neuen Mieterschutzverordnung tragen wir zu einem Klima für den Neubau bei. Denn das ist es, was wirklich hilft.
Sie sagen nun, die Mieterschutzverordnung der Landesregierung sei ein – Zitat – „Wolf im Schafspelz“. Ich sage: Dieser Wolf hat ordentlich Biss und ist Ihren Vorschlägen zum Mietrecht damit deutlich voraus; denn diese sind allenfalls ein zahnloser Tiger.
Vielen Dank, Herr Kollege Schrumpf. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD Herr Kollege Becker das Wort. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte nach der Rede von Herrn Schrumpf gleich zu Beginn noch einmal klarstellen, dass wir bei diesem Thema immer über die Einlösung des gesetzlich verbrieften Grundrechts auf Wohnen reden. Denn wenn es um die Einlösung des gesetzlichen Auftrages geht, die Bürgerinnen und Bürger des Landes mit ausreichend bezahlbarem Wohnraum zu versorgen, dann sind öffentlich geförderter Wohnungsbau und der Schutz der Mieterinnen und Mieter vor ungerechtfertigten Mieterhöhungen zwei Seiten derselben Medaille.
Wie ist denn da die Lage? Der öffentlich geförderte Wohnungsbau bricht ein. In Ihrer Regierungszeit ist er um 40 % zurückgegangen, und weil immer mehr Wohnungen aus der Mietpreisbindung fallen, wird es für entsprechend Bedürftige immer schwieriger, sich am Wohnungsmarkt mit Wohnraum zu versorgen.
Es wird aktuell nicht besser. Denn der aktuelle Wohnungsmarkt ist doch einer der wenigen Bereiche, an denen die Coronapandemie vorbeizugehen scheint. Die Preise und Mieten steigen weiter, während viele Menschen von Einkommenseinbußen betroffen sind. Sie müssen doch einfach auch einmal zur Kenntnis nehmen, dass es Bereiche gibt, in denen eine Familie mit zwei Kindern keinen entsprechenden Wohnraum findet, auch wenn beide Elternteile berufstätig sind. Das können Sie doch nicht immer verneinen.
In einer solchen Situation schleifen Sie den Mieterschutz. Da können Sie noch so reden, wie Sie wollen; Sie werden die Lage nicht schönreden können.
Die neue Mieterschutzverordnung gilt in deutlich weniger Kommunen für immer weniger Menschen. Das geht in die falsche Richtung. Wir brauchen nicht weniger Mieterschutz, sondern mehr Mieterschutz in unserem Land.
Und: Sie schleifen den Mieterschutz auf Grundlage eines Gutachtens, das sowohl nach Auffassung der Kommunen und der kommunalen Spitzenverbände als auch aus Sicht der Wohnungsverbände erhebliche methodische Mängel aufweist.