Ich habe als Landesministerin die Verantwortung dafür, die Risiken und die finanziellen Auswirkungen auf das Land Nordrhein-Westfalen zu prüfen. Diese Generalistik birgt für mich drei Probleme. Das eine Problem ist: Wir haben es geschafft, von 9.269 Schülern und Schülerinnen auf 17.850 Plätze in 2016 aufzustocken. Das ist uns konsensual gelungen, weil wir es geschafft haben, die ambulanten Pflegedienste mit in die Ausbildungsverantwortung zu nehmen.
Bei dieser Generalistik werden in Zukunft die Auszubildenden auf die Fachkräfte prozentual in einem gewissen Anteil angerechnet. Das heißt, Sie bekommen nicht wie bei uns bei der Umlage 100 % und haben sozusagen einen Auszubildenden, der einfach mitlaufen kann, sondern er wird mit einem eigenen Finanzierungsanteil zu Buche schlagen. Das werden ambulante Pflegedienste, die davon null haben, weil er nur mitlaufen und nicht eigenständig pflegen kann, nicht mehr machen. Deswegen werden wir eine massive Gefährdung haben, diese Ausbildungskapazitäten, wie wir sie heute haben, halten zu können. Diesen Diskurs müssen wir wenigstens zunächst gemeinsam führen.
Das Zweite ist das finanzielle Risiko, das NordrheinWestfalen mit diesem Gesetz vor sich hat. Ich würde gern, dass der Ausschuss dann dafür die Verantwortung trägt. Denn ich kann sie im Moment nicht tragen, weil das Risiko, das auf NordrheinWestfalen zukommt, so immens hoch ist, da die Ausbildungskosten ja nicht, wie in der heutigen Pflege bei 280 € pro Platz, pro Schüler, liegen werden, sondern auf das Niveau der Krankenpflege werden ansteigen müssen.
Damit sind wir bei ganz anderen Größenordnungen und Finanzierungszahlen. Sie finden, dass das marginal ist; ich meine das nicht. Ich denke, ich bin
das sowohl den Pflegebedürftigen in diesem Land schuldig, das intensiv und umfassend zu diskutieren, damit wir keinen Pflegefachkraftmangel bekommen, als dem Haushaltsgesetzgeber gegenüber, das sorgfältig zu prüfen, damit wir hier nicht in ein Defizit und in eine Schieflage kommen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der „NRW-Aktionsplan für Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und gleichgeschlechtlicher Vielfalt – gegen Homo- und Transphobie“ hat eindeutig gezeigt, dass in allen Feldern der Politik mitgedacht werden muss, wenn es um das Thema LSBTTI geht. Diese Art des Umdenkens ist richtig und notwendig.
Im Einzelplan 15 Titelgruppe 75 ist eine Erhöhung der Mittel um 100.000 € notwendig, und zwar für eine Stärkung der Beratung im psychosozialen und rechtlichen Bereich und um Konzepte und Strategien zu entwickeln, die Vernetzung zwischen Förder- und Beratungsinstitutionen zu verbessern, damit das Thema LSBTTI auch überall dort präsent ist, wo es notwendig ist. Es muss unser Ziel sein, Homophobie aus unserer Gesellschaft zu verdrängen. Das funktioniert jedoch nur, wenn gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften nicht mehr als etwas Außergewöhnliches dargestellt werden. Noch sind wir ein gutes Stück von diesem Ziel entfernt. Darum brauchen wir auch diesen Aktionsplan.
Aber wir sollten uns auf der anderen Seite hüten, ein Netzwerk von neuen Strukturen aufzubauen. Es muss eine Selbstverständlichkeit sein, in allen Beratungsstrukturen das Thema LSBTTI aufzunehmen und dort zu bearbeiten.
Im Einzelplan 15 Titelgruppe 61 haben die Koalitionsfraktionen im Haushalt eine Erhöhung der Mittel um 1 Million € eingestellt. Diese Summe teilt sich wie folgt auf: 330.000 € veranschlagen wir für die notwendige Betreuung von zumeist traumatisierten Kindern innerhalb der Frauenhäuser. Im Hinblick auf die Zukunft gilt weiterhin das Motto: Kein Kind zurücklassen!
450.000 € sollen für Modellprojekte „Second Stage“ verwendet werden. Hier geht es darum, zehn Wohnprojekte zu fördern, die Frauen einen Übergang in ein selbstständiges Leben ermöglichen. Es geht da um eine Art betreutes Wohnen, das sich an die Phase im Frauenhaus anschließt. Dies ist notwendig, um den Drehtüreffekt zu verhindern und den Frauen Hilfestellung zu geben, ein selbstbestimmtes Leben erst einmal in einer teilgeschützten Atmosphäre zu führen.
Jedenfalls ist der Bereich äußerst wichtig. Denn das eingesetzte Geld zahlt sich schnell wieder aus. Damit stabilisieren wir die Frauen auf ihrem neuen Weg, und es besteht ein weitaus geringeres Risiko für sie, letztendlich wieder im Frauenhaus zu landen.
Die verbleibenden 220.000 € aus unserem Haushaltsantrag sind für Investitionen in Frauenhäuser mit überdurchschnittlicher Platzzahl gedacht. Dieser Mehrbedarf ergibt sich, weil wir eine große Unterschiedlichkeit in der Ausstattung der Frauenhäuser bezüglich des Bettenbedarfs haben. Manche Frauenhäuser halten sechs, andere zehn oder zwölf Betten vor. Die Förderung unterscheidet sich jedoch nicht. Ich glaube, da müssen wir einsteigen, für mehr Gerechtigkeit sorgen und eine Umverteilung vornehmen.
Obwohl ich sehr wenig Zeit habe, würde ich gerne noch einen Punkt ansprechen, mit dem Herr Burkert seinen Redebeitrag begonnen hat: die Kompetenzzentren. Ja, gerade die Kompetenzzentren sind ein wichtiger Bereich unserer rot-grünen Politik. Hätten Sie seinerzeit nicht die Regionalstellen, die eine ähnliche Arbeit gemacht haben, abgeschafft, hätten wir schon eine wesentlich höhere Rate in der sozialversicherungspflichtigen Frauenerwerbsarbeit.
Aber Gott sei Dank sind jetzt die Kompetenzzentren da. Ich habe mich auch gefreut, dass die CDU großen Anteil daran genommen hat, als im letzten Sommer die Finanzierung ein bisschen schwer zu beraten und zu bewerkstelligen war.
An Frau Schneider, die gesagt hat, unsere Haushaltsanträge können wir von dem Geld der Kompetenzzentren fördern, noch folgenden Hinweis:
Das geht leider nicht. Denn die werden durch den EFRE gefördert, und die EFRE-Mittel können wir weder für die Frauenhäuser …
Vielen Dank, Frau Kollegin Kieninger. – Für die FDP-Fraktion hat Frau Kollegin Schneider ein zweites Mal das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Rot-Grün verpasst auch an dieser Stelle mal wieder die Chance, nicht nur die Frauen-, sondern auch die Männergesundheit zu fördern. Nur das Kompetenzzentrum Frauen und Gesundheit erhält wieder eine Finanzspritze in Höhe von einer Viertelmillion Euro. Frau Ministerin, auch Männer brauchen Hilfe. Wir Liberale sind der Ansicht,
Das wünsche ich mir mit meiner Fraktion. Wenn Ihnen die Worte „Mann und Gesundheit“ nicht über die Lippen kommen wollen, nennen wir es eben „geschlechtergerechte Gesundheit“. Vielleicht können Sie damit umgehen.
Für das kommende Jahr haben Sie sich viel vorgenommen: erstens die Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes, zweitens die Fortschreibung des Landesaktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, drittens die flächendeckende Umsetzung der anonymen Spurensicherung, viertens die Förderung der Beratung und Unterstützung traumatisierter Flüchtlingsfrauen und fünftens die Fortschreibung des Aktionsplans gegen Homo- und Transphobie.
Fünf große Vorhaben wollen Sie vor der nächsten Landtagswahl noch realisieren. Das ist eine Mammutaufgabe, die die Frage in den Raum wirft, warum das alles im letzten Regierungsjahr raus muss.
Es ist doch eigentlich üblich, habe ich mir erklären lassen, große Vorhaben direkt zu Beginn einer Legislaturperiode zu realisieren. Denn dann ist ausreichend Zeit, sie ordentlich und ohne Hektik auf den Weg zu bringen.
Sie, Frau Ministerin, haben sich durch langwierige Gutachten, zum Beispiel zu dem Landesgleichstellungsgesetz, schlichtweg verzettelt. Wir Liberalen werden aber als Parlamentarier die Suppe nicht auslöffeln, indem wir das geplante Landesgleichstellungsgesetz im Schweinsgalopp durch den Landtag jagen. Gerade in diesem Bereich werden wir auf einem ordentlichen Verfahren bestehen.
Wir wollen im Übrigen ein Landesgleichstellungsgesetz, das auch die Belange von Männern berücksichtigt und zeitgemäß in die Richtung des Bundesgleichstellungsgesetzes geht.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir sind auch nicht zufrieden, dass die flächendeckende Einführung der anonymen Spurensicherung so lange auf sich warten lässt. Sie haben die Betroffenen aus unserer Sicht viel zu lange im Regen stehen lassen.
Die 400.000 € werden für die landesweite Installierung des Systems sicherlich ausreichend sein. Aber ich bezweifle nach wie vor, dass ein solcher Betrag den Roll-out finanzieren wird, der im kommenden Jahr ansteht.
Wir geben keine gesetzlichen Verpflichtungen vor, wo und in welcher Höhe die Gelder im Emanzipationsetat ausgegeben werden sollen. Diese große Handlungsfreiheit ist natürlich verlockend und verleitet dazu, wieder mal Spielwiesen zu bedienen. Ich mahne jedes Jahr, sorgsam und verantwortungsvoll im Sinne einer sparsamen wirtschaftlichen Haushaltspolitik mit den Geldern umzugehen. Das sind wir den Menschen in Nordrhein-Westfalen, vor allem den Steuerzahlern,