Protocol of the Session on December 4, 2015

Natürlich ist es rein formalrechtlich so, dass dann der RVR an die Stelle der sechs Ruhrgebietsstädte treten würde und diese Aufgabe zwangsläufig wahrnehmen müsste.

Nur, Herr Hovenjürgen, als Vorsitzender der Verbandsversammlung des RVR wissen Sie doch selbst,

(Marc Herter [SPD]: Richtig!)

dass der RVR mit Blick auf die anstehende Regionalplanaufstellung aktuell dazu personell überhaupt nicht in der Lage ist. Wir sind beide in verantwortlicher Position in Essen, und beide wünschen wir uns, dass dies zeitnah ermöglicht wird.

Würden Sie eine weitere Frage des Kollegen Hovenjürgen zulassen?

Ich habe nur noch einen Satz. Dann bin ich fertig.

Zum Ende noch ein Hinweis: Ich hoffe, dass mit der heutigen Zustimmung zum FDP-Gesetzentwurf der in diesem Haus so häufig erhobene Vorwurf etwas relativiert wird, dass die Regierungskoalition keine wichtigen und richtigen Ansätze der Opposition wahrnimmt und konstruktiv unterstützt. Genau hier und heute machen wir das, weil dieser Gesetzentwurf der FDP in der Sache richtig ist und allen Beteiligten weiterhilft. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Goldmann. – Für die FDP-Fraktion spricht Holger Ellerbrock.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Thiel, wie schwer muss es Ihnen fallen, einem Gesetzentwurf von uns zuzustimmen, wenn Sie gleichzeitig sagen, Sie stimmen zu, weil Schwarz-Gelb irgendetwas Unsauberes gemacht hat?

Wenn man sich mit der Geschichte auskennt – 2005 bis 2010; der RVR hat seit 2009 die regionale Planungskompetenz –, dann weiß man, dass es Kollegen aus der SPD waren, die gesagt haben: Wir brauchen so eine lange Frist gar nicht. Wir sind ja viel schneller. Wir sind ja viel besser.

Das war schon damals eine Frist, die Ihnen eigentlich viel zu lang war. Das muss man wissen.

Zweiter Punkt: Kollege Bergmann, Sie führen bei der Planungskompetenz fürs Ruhrgebiet wieder die drei Regierungspräsidenten an. Das ist doch unmöglich. Es ist doch nicht die Schuld der Regierungspräsidenten, dass wir im Ruhrgebiet unterschiedliche Spurweiten von Straßenbahnen hatten. Das war der Neid der Kommunen untereinander, und die Kaufkraft sollte auf den eigenen Bereich konzentriert werden. Damit haben die Regierungspräsidenten doch null Komma null zu tun gehabt.

(Norwich Rüße [GRÜNE]: Das ist richtig!)

Ich weiß aus eigener Erfahrung: Wenn es grenzüberschreitende Probleme gab, dann lief unter den Regierungspräsidenten, ob Düsseldorf, Münster oder Arnsberg, ein Wettbewerb, wer die Entscheidungsvorlage für den Regionalrat am ehesten hinbekommt. All das ist vorgeschoben und hat mit der Realität nichts zu tun, lässt sich aber populistisch so darstellen. Das ist aber wirklich nicht der Fall.

Herr Kollege Hovenjürgen, ich möchte die Querelen innerhalb des RVR überhaupt nicht ansprechen, aber allein die Diskussion darüber, ob es zu einer Rechtslücke führt, belegt, dass es eine Rechtsunsicherheit gibt.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Nein!)

Ja, Sie sehen sie nicht. Alle anderen sehen sie. Sie sind wie der Geisterfahrer, der sich wundert, dass ihm auf der Autobahn Tausende Autos entgegenkommen.

(Heiterkeit von der FDP, der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN)

Sie sehen sie nicht, aber die anderen sehen sie. Jetzt unterstelle ich mal wider besseres Wissen, Sie hätten recht. Dann bleibt es doch dabei, dass wir eine Rechtsunsicherheit haben, und dann ist es doch sinnvoll, wenn eine aus unserer Sicht bestehende Rechtsunsicherheit behoben wird, die Ihrer Zielsetzung in Wahrheit überhaupt nicht schadet.

Also, lassen Sie uns die Rechtsunsicherheit beseitigen. Lassen Sie uns dem Gesetzentwurf zustimmen. Dann haben wir die Klippe umschifft. Leute, wir sollten alles etwas tiefer hängen und uns nicht mit Vergangenheitsbewältigung und erst recht nicht mit Geschichtsklitterung aufhalten. Wie gesagt, Kollege, eine Rechtsunsicherheit besteht auf jeden Fall. – Schönen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Ellerbrock. – Für die Fraktion der Piraten spricht Herr Kollege Bayer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuschauer auch am weihnachtlichen Stream! Ich bin mir sicher, dass sich auch die Abgeordneten, die jetzt nicht anwesend sind, diese Debatte gerne nachträglich am Nikolaustag angucken.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Ja, schon klar!)

Die Landesplanung erlebt derzeit eine Umbruchsphase. Das Beteiligungsverfahren für den nunmehr zweiten Entwurf des Landesentwicklungsplans ist vor einigen Wochen angelaufen, und auch für das Landesplanungsgesetz liegt eine Novellierung der Landesregierung vor. Damit werden wir uns in den nächsten Monaten beschäftigt. Die Debatte dazu heute Morgen war noch nicht alles.

Es wird sicherlich weiterhin Debatten über die Regionalplanungskompetenz des RVR geben. Aber das ist hier nur indirekt Thema.

Ein Sachverhalt muss noch in diesem Jahr geklärt werden. Eine Überleitungsvorschrift im derzeitigen Landesplanungsgesetz läuft Ende des Jahres aus; Herr Thiel hat das eben bereits etwas näher erklärt.

Ich könnte jetzt noch sagen, dass es bei den sechs Städten um Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim und Oberhausen geht; die sollen weiterhin Änderungen und Ergänzungen am Regionalen Flächennutzungsplan vornehmen dürfen. Das muss noch vor Jahresfrist geändert werden, das ist auch ein Ziel des entsprechenden Gesetzentwurfs.

Ich kann es deshalb kurz machen: Wir stimmen dem vorliegenden Gesetzentwurf zu; das haben wir auch schon im Wirtschaftsausschuss getan. Ich bin von meiner Fraktion gar nicht gefragt worden: Wieso sollen wir denn einem FDP-Entwurf zustimmen? – Das war sachlich leicht zu begründen. Das könnte man eigentlich immer so machen. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Bayer. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Lersch-Mense.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich glaube, der Inhalt des Gesetzentwurfs der FDP ist hinreichend von verschiedenen Seiten erläutert und beleuchtet worden, sodass ich darauf verzichte, dies zu wiederholen.

Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich mich darauf beschränke, Ihnen zu sagen: Auch aus Sicht der Landesregierung ist die Verlängerung der Übergangsfrist durch Streichung der Verfallsfrist rechtlich und fachlich richtig und notwendig. Das haben wir auch dadurch dokumentiert, dass wir in unseren eigenen Gesetzentwurf zur Novellierung des Landesplanungsgesetzes eine entsprechende Vorschrift aufgenommen haben. Der wird nun nicht so rechtzeitig beraten werden können, dass über diesen Entwurf die entsprechende Verlängerung der Übergangsregelung erfolgen kann. Deshalb bittet auch die Landesregierung darum, dem vernünftigen Entwurf der FDP zuzustimmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN, der FDP und den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk empfiehlt in Drucksache 16/10314, den Gesetzentwurf Drucksache 16/8458 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/8458 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zu

stimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen von SPD, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion, der Piraten gegen die Stimmen der CDU-Fraktion angenommen.

Ich rufe auf:

4 Fünftes Gesetz zur Ausführung des Kinder-

und Jugendhilfegesetzes (5. AG-KJHG)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/10309

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend Drucksache 16/10315

zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die SPDFraktion dem Kollegen Jörg das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein Kind ist ein Kind ist ein Kind. Kinder und Jugendliche bedürfen unseres besonderen Schutzes. Gerade dann, wenn es sich um unbegleitete Flüchtlingskinder handelt, die unser Land ohne Eltern erreichen, müssen wir uns besonders um sie kümmern.

NRW hat nicht erst, seitdem es die Bundesinitiative gab und wir uns auf eine Verteilung von Flüchtlingen geeinigt haben, gesagt: Mit diesen Kindern müssen wir in besonderer Weise umgehen. Geleitet von Respekt und Empathie hat gerade das Jugend- und Familienministerium erklärt: Wir müssen einen Umgang mit diesen Kindern und Jugendlichen finden, bei dem nicht die Ausländerbehörden, sondern die Jugendämter den Takt angeben.

In Nordrhein-Westfalen haben wir eine Handreichung formuliert, die genau diesen Umgang zwischen dem Innenministerium und dem Kinder- und Jugendministerium regelt, damit Ausländerbehörden und Jugendämter in den Gemeinden, in den Kommunen eine Orientierung haben. Das war eine beispielgebende Arbeit. Wir waren in der Frage also Taktgeber für alle Länder in der Bundesrepublik. Dafür, finde ich, kann man unserem Ministerium hier einmal Dankeschön sagen und das auch mit Applaus unterstützen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Das war auch im Sinne der Kinder, die bei uns bleiben werden, eine wunderbare Arbeit.

Darüber hinaus hat das Ministerium nach der Einigung im Bund innerhalb von drei Wochen ein Ausführungsgesetz formuliert, das uns heute vorliegt. Das ist ein atemraubender Zeitraum. Wir haben