Die Hochschulen müssen diese verfehlte Politik ausbaden. Bestes Beispiel sind die Kompensationsmittel für die Abschaffung der Studienbeiträge. Die sind immer noch auf dem Stand von 2010 festgefroren. Sie haben es in der Beantwortung unserer Kleinen Anfrage mittlerweile selbst vorgerechnet.
Weil man bei Ihren Berechnungen – wie wir jüngst noch am Beispiel des Waldzentrums sehen konnten – stets vorsichtig sein sollte, haben wir es nachgeprüft, und es stimmt: Die Hochschulen haben mittlerweile Einnahmeausfälle von mehr als 50 Millionen €. Frau Ministerin, Sie hatten eine vollständige Kompensation versprochen. Ich kann mich an diese vollmundigen Ankündigungen noch gut erinnern.
zu 2010 tatsächlich weniger Mittel zur Verfügung haben. Die Uni Köln und die RWTH Aachen haben jeweils 4 Millionen € weniger zur Verfügung.
Was bedeutet diese rot-grüne Haushaltspolitik konkret für die Hochschulen? – Auch das will ich gerne an ein paar Zahlen festmachen. Vor einigen Wochen haben wir beispielsweise mit einer Kleinen Anfrage die Entwicklung der Betreuungsrelation in Nordrhein-Westfalen abgefragt. Seit 2010 kommen auf einen Professor um 14 Studierende mehr. Besonders nachteilig hat sich die Betreuungsrelation in Düsseldorf entwickelt. Dort stieg die Relation um über 37 Studierende. An nahezu jeder Hochschule hat sich unter Rot-Grün die Relation dramatisch verschlechtert.
Das müssen diese Landesregierung und die sie stützenden Fraktionen doch endlich mal zur Kenntnis nehmen.
Eine weitere Kennzahl – auch die habe ich letztes Jahr bereits angesprochen – betrifft die Grundmittel pro Studierenden. Hier sind die Daten leider etwas älter, nämlich von 2013; aber der Trend ist eindeutig. 2012 war Nordrhein-Westfalen insgesamt Viertletzter. Doch da der Wert von 6.220 € pro Studierenden noch weiter auf 6.140 € abgesunken ist, befindet sich Nordrhein-Westfalen mittlerweile auf dem drittletzten Platz. Noch einmal: Unser Ziel sollte eigentlich sein, in die Spitze vorzudringen und nicht weiter in die Abteilung „Schlusslicht“ zu sinken. Nur noch Rheinland-Pfalz und Bremen schneiden in dieser Statistik schlechter ab.
Besonders besorgt bin ich jedoch weniger wegen der Platzierung, sondern vielmehr wegen des Abstands zur Spitzengruppe. Daran sollten wir uns orientieren. 2013 standen in Niedersachsen 9.500 € pro Studierenden zur Verfügung, in Bayern und Baden-Württemberg jeweils mehr als 7.910 €. Davon ist diese rot-grüne Landesregierung Lichtjahre entfernt, und eine Trendumkehr ist auch nicht zu erkennen.
Niemand weiß so genau, wie Ihre Vorgaben rechtssicher umzusetzen sind, beispielsweise bei den Frauenquoten zu Hochschulgremien, die in letzter Konsequenz bedeuten würden, dass alle Wahlordnungen umgeschrieben werden müssten und nur noch quotierte Wahllisten zulässig wären. Dass so etwas unvereinbar mit den Wahlrechtsgrundsätzen ist, vermag eigentlich jeder zu erkennen – offensichtlich nur nicht die rot-grüne Landesregierung.
Noch deutlicher wurde diese Diskrepanz bei den Studentenwerken. Hier lassen Sie ja bereits so lange wählen, bis das gewünschte Ergebnis erzielt
wird. Aber auch der Rahmenkodex hat rechtlich erhebliche Bedenken ausgelöst. Das wird dann wohl – das habe ich hier in diesem Hohen Hause auch schon einmal gesagt – nicht durch Gutachten, sondern im Zweifel von den dafür zuständigen Instanzen in einem Rechtsstreit zu klären sein.
Während Sie die Hochschulen an die Kandare genommen haben, wurde der Forschungsbereich sträflich vernachlässigt.
Gerade ist schon die endgültige Abwanderung von CARE angesprochen worden. Aktuell ist es das Wald-Zentrum, das unter den Ungereimtheiten in Ihrem Ministerium zu leiden hat.
Durch solche Vorgänge wird der Ruf NordrheinWestfalens als Wissenschaftsstandort gewaltig ramponiert. Das können Sie auch nicht als Lappalie abtun. Die forschende Zunft beobachtet das ganz genau. Zusagen erscheinen nicht mehr rechtssicher, und auf Rahmenbedingungen ist kein Verlass.
Meine Damen und Herren, zur desolaten Lage und den Verantwortungsbereich der Landesregierung ließe sich noch vieles ausführen. Leider lässt die Redezeit – Herr Präsident – das nicht mehr zu.
Deswegen können wir nur feststellen, dass der aktuelle Einzelplan einen falschen Kurs fortführt. Ein notwendiger Kurswechsel fehlt. Daher können wir diesem Einzelplan auch nicht zustimmen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Freimuth, Herr Dr. Berger, ich bin jetzt Ihren Ausführungen zum Haushalt sehr geduldig gefolgt. Ich habe aufmerksam zugehört. Aber ich muss sagen: Es ist mir nicht ganz leicht gefallen, dabei die Contenance zu bewahren. Denn leider sind Ihre verbalen Einlassungen, die Sie heute in die Debatte einbringen, mehr als erbärmlich.
Die Aneinanderreihung dieser Plattitüden, die sich seit vielen Jahren wiederholen – die QVM, die Grundfinanzierung, die Hochschulfreiheit –; das ist schlichtweg kalter Kaffee, den Sie uns hier servieren wollen.
Sie prangern an, dass zu wenig Geld im System sei, sagen dabei aber gar nicht erst, wo es herkommen soll, geschweige denn, dass Sie es bis jetzt überhaupt geschafft hätten, uns einen entsprechenden Antrag vorzulegen.
Selbst wenn man Ihnen Ihre Oppositionsrolle im Landtag zugutehalten muss, so erwartet man doch bei dieser wichtigsten Aufgabe des Parlamentes – nämlich der Beratung über den Haushalt –, dass Sie hier zumindest qualitative Mindeststandards einhalten.
Ich will auf einige Ihrer Behauptungen eingehen. Wenn Sie sagen, die Grundfinanzierung der Hochschulen sei nicht ausreichend, möchte ich Ihnen gerne folgende Fakten entgegenhalten:
Erstens. Der Wissenschaftsetat steigt in diesem Jahr um 431 Millionen € auf mehr als 8,2 Milliarden € an. Das sind sage und schreibe 41 % mehr Mittel als zu Ihrer Regierungszeit.
Zweitens. Während der Landeshaushalt um 3,7 % ansteigt, liegt die Steigerung des Wissenschaftshaushaltes bei über 5,5 %. 5 Milliarden € gehen an die Hochschulen; 1,1 Milliarde € fließt in die Hochschulmedizin; 705 Millionen € verausgaben wir für die Forschungsförderung und 640 Millionen € für die Förderung der Studierenden. Das Land NordrheinWestfalen gibt so viel Geld für seine Hochschulen aus wie noch nie. Das ist die schlichte Wahrheit.
Wer jetzt meint, hieraus erwachse auch keine größere Verantwortung sowohl für das Land als auch für die Hochschulen, der nimmt auch seine politische Aufgabe in diesem Parlament nicht ernst. Denn Ihr Vorwurf einer vermeintlichen Rücknahme von Hochschulautonomie durch das Hochschulzukunftsgesetz ist in diesem Zusammenhang angesichts der Verdopplung der Mittel völlig absurd.
Deshalb ist es auch noch einmal wichtig, festzuhalten, dass das Hochschulzukunftsgesetz die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Land deutlich gestärkt hat. Ich nenne hier den Rahmenkodex; ich nenne auch den Landeshochschulentwicklungsplan. Diese erfreuliche Entwicklung – der Kollege Bell hat das ja eben zitiert – hat uns kürzlich auch Professor Prenzel, der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, in Bielefeld nachdrücklich bestätigt.
Ihre Rechenbeispiele, was die Qualitätsverbesserungsmittel und die Ausgabenfinanzierung pro Studierenden angeht, sind immer selektiv auf einzelne Töpfe bezogen. Das ist ja Ihre Strategie. Sie lassen die Gesamtfinanzierung für Lehre und Studium außen vor.
allein an Landesmitteln beim Hochschulpakt zu verzeichnen. Da sind plus 289 Millionen € für die Globalbudgets, 378 Millionen € beim Hochschulpakt und plus 249 Millionen € an Qualitätsverbesserungsmitteln zu verzeichnen. Alle diese Mittel kommen natürlich auch den Studierenden zugute und gehören damit zur statistischen Wahrheit dazu. Auf dieser Grundlage würde sich dann eben auch im bundesweiten Vergleich ein ganz anderes Bild ergeben.
Ich kann nur sagen: Wer sich angesichts dieser Dimensionen über rund 50 Millionen € an Kompensationsmitteln – das haben Sie ja errechnet – echauffiert, der betreibt Erbsenzählerei.
Aber wenn Sie ehrlich sind, verfolgen Sie ja ein ganz anderes Ziel. Tatsache ist doch, dass Sie mit Ihrem Vorwurf einer nicht ausreichenden Studienfinanzierung klammheimlich die Debatte über die Wiedereinführung der Studiengebühren anheizen wollen.
Ich erinnere daran: Zu Ihrer Regierungszeit haben Sie doch überhaupt kein Landesgeld für die Qualität der Lehre in die Hand genommen. Da gab es doch gar keine Qualitätsverbesserungsmittel. Da wurde vielmehr den Studierenden und ihren Eltern in die Tasche gegriffen. Das war doch eine rein private Finanzierung.
Aber wenn Sie dieses Ziel für die Zukunft weiter propagieren wollen, dann sollten Sie das den Menschen draußen auch deutlich vermitteln und nicht versuchen, durch die Hintertür die Studiengebühren wieder einzuführen.
Auch den Forschungsbereich in Nordrhein-Westfalen, den Sie eben erwähnt haben, lassen wir uns von Ihnen keineswegs schlechtreden. 2011 bis 2013 erhielt NRW gut ein Fünftel der Fördergelder der DFG. Das sind 1,24 Millionen €, und damit liegt NRW an der Spitze der Bundesländer.
Von den nordrhein-westfälischen Hochschulen ist die RWTH Aachen mit 272 Millionen € noch immer die erfolgreichste Hochschule; bundesweit liegt Aachen damit auf Platz drei. In der Einwerbung von Mitteln für die Natur- und Ingenieurwissenschaften liegen die Universität Bonn und die RWTH Aachen bundesweit jeweils auf dem ersten Platz. Das sind doch die Qualitätsstandards, über die wir heute reden.