Ich habe gerade erst die Sitzungsleitung übernommen. Sie hatten wohl eine Frage stellen wollen, was der Abgeordnete Markert abgelehnt hat. Gleichzeitig ist aber noch eine Kurzintervention angekündigt worden. Wie würden Sie es denn gern machen?
Vielen Dank. – Herr Markert, ich habe den Antrag zur Kennzeichnung zunächst ins umgekehrte Verfahren gegeben, weil ich die Zusage der regierungstragenden Fraktionen hatte, einen gemeinsamen Antrag zum Verbot von Bisphenol A zu stellen. Als das wieder zurückgezogen wurde, habe ich natürlich den stärkeren Antrag mit der Prüfung eines Verbotes gestellt und dementsprechend den Antrag zur Kennzeichnung zurückgezogen. Unser ursprünglicher Antrag hat betont, was Sie gerade zum Schluss gesagt haben, nämlich dass der Verbraucher aufgeklärt werden und selbst die für sich richtigen Entscheidungen treffen solle. Das war der ursprüngliche Ansatz. Da gehe ich eigentlich mit Ihnen d'accord.
die es nicht genau treffen. Wir haben nie – weder im Antrag noch ich gerade – davon gesprochen, Bisphenol A generell zu verbieten. Sowohl in Frankreich als auch in unserem Antrag geht es um Bisphenol A in Verbindung mit Lebensmitteln und anderen Produkten und nicht um ein generelles Verbot. Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen. – Vielen Dank.
Liebe Kollegin Brand, ich sage es noch einmal: Die Exegese war letztendlich von Ihnen angesprochen worden, und zwar mit dem Ziel, ein Verbot contra eine Kennzeichnung, wie die Piraten es ursprünglich genannt hatten, einzubringen. Jetzt liegt hier sozusagen das Ergebnis einer Genese vor; denn zu dem Zeitpunkt, als wir uns darüber verständigt haben, ein Verbot zu prüfen, gab es die rechtliche Einschätzung in Frankreich, dass ein generelles, auch nationalstaatliches Verbot möglich sei. Es gibt inzwischen in Frankreich ein Urteil bzw. eine Rechtsprechung, die besagt, dass ein generelles Verbot dieses Stoffes nationalstaatlich nicht möglich sei. Das ist jedenfalls noch ein offener Prozess. Insofern kann man ein nationales Verbot hier nicht fordern.
Deswegen haben wir gesagt, wir verschließen uns einem solchen Verbot nicht, wenn der rechtliche Weg frei ist – insofern steht es auch noch in der Überschrift –, aber wir schreiben hier hinein – und das geht in der Tat weiter als eine Kennzeichnung –, auf europäischer Ebene Alternativen zu Bisphenol A anzustreben.
Das heißt, es ist ein Forschungsauftrag, und es ist letztendlich auch ein politisches Signal, dass wir diesen Stoff insgesamt für gefährlich und beobachtungswürdig halten, dass wir ihn in Teilen sogar jetzt schon verboten haben und dass wir für die Zukunft davon ausgehen, dass man ihn aussourcen muss, dass es aber im Moment für ein Verbot auf nationaler Ebene nicht ausreicht und dass auf europäischer Ebene erst noch geprüft werden muss.
Das ist auch der Grund für diesen Antrag mit dem Verbot in der Überschrift und der Formulierung im Text, Alternativen zu Bisphenol A auf europäischer Ebene anzustreben. Übrigens geht das weiter als Ihr ursprünglicher Antrag, und ich denke, wir liegen nicht so weit auseinander. Vielleicht kann man das gleich auch in der Abstimmung deutlich machen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Schaut man auf die Internetseiten der Europäischen Union, dann erhält man unter der Überschrift „Verbraucher“ ein vollmundiges Versprechen – ich zitiere –:
„Die EU bietet Ihnen in zahlreichen Bereichen ein hohes Maß an Sicherheit: Es gelten verbindliche Sicherheitsnormen […]“
Ich nenne hier nur ein paar Beispiele. Darunter fallen Spielzeug, Kosmetika, Arzneimittel und Lebensmittel. Aus diesem Grund darf der Verbraucher mit Recht erwarten, dass sein Gesundheitsschutz einen sehr hohen Stellenwert bei der Europäischen Union genießt.
Die uns vorliegenden Anträge beschäftigen sich mit dem Stoff Bisphenol A. Dabei handelt es sich zweifelsfrei um eine chemische Verbindung, die gesundheitsschädlich ist. Verbraucherschutz bedeutet für uns daher, dass ein möglichst großes Maß an Sorgfalt einzuhalten ist. In der Theorie ist das natürlich schnell formuliert, aber wie sieht das in der Praxis aus?
Erst einmal legt die EU Rahmenverordnung für Lebensmittelkontaktmaterialien fest, dass keine gesundheitlich bedenklichen Stoffe auf Lebensmittel übergehen dürfen.
Zweitens listet die EU-Kunststoff-Verordnung 10/2011 auf, welche Stoffe überhaupt für die Herstellung von Kunststoffen verwendet werden dürfen. In dieser Positivliste ist Bisphenol A aufgeführt und darf folglich als Ausgangsstoff für die Herstellung von Kunststoffen verwendet werden.
Angesichts der gesundheitlichen Gefährdung, die Bisphenol A zugeschrieben wird, scheint das erst einmal ein Widerspruch zu sein; dieser lässt sich aber auflösen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit wertet fortlaufend Daten aus und zieht Studien zur Bewertung des Gesundheitsrisikos hinzu. Aus diesem Grund ist die täglich tolerierbare Aufnahmemenge von 50 auf 4 µg Bisphenol A pro kg Körpergewicht pro Tag herabgesetzt worden.
Gefahr hat aber in der Vergangenheit trotz der höheren Werte nicht durch die Aufnahme von Bisphenol A in den menschlichen Körper bestanden, da die Aufnahme zu niedrig war. Selbst wenn Personen Verpackungen genutzt haben, die Biosphenol A enthalten haben, ist die maximal mögliche Aufnahme deutlich unter diesen Grenzwerten geblieben.
Das heißt aber nicht, dass der derzeitige Wissensstand in Stein gemeißelt ist. Selbstverständlich erwarten wir, dass neue Ergebnisse fortlaufend in die Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und des Bundesinstituts für Risikobewertung einfließen.
Und nun zum Abstimmungsverhalten unserer Fraktion. Ein Verbot, wie von der Fraktion der Piraten gefordert,
Der Entschließungsantrag von SPD und Grünen ist eigentlich nur eine reine Copy-and-Paste-Leistung. Ein inhaltlicher Unterschied besteht nur in einem Punkt.
Das Wort „Verbot“ findet sich im Text nicht. Das ist allerdings auch nicht ganz richtig; denn in der Überschrift befindet sich das Wort „Verbot“ immer noch. Ich habe bis gerade gedacht, dass es sich dabei nur um einen Fehler handelt.
Ich bin mir auch nicht sicher, inwieweit sich die entsprechenden Aussagen mit denen decken, die Ihr SPD-Kollege gerade gemacht hat.
Daher werden wir dem Änderungsantrag der FDP zustimmen, der zum Inhalt hat, das Wort „Verbot“ aus der Überschrift zu streichen. Das wäre unserer Meinung nach richtig. Sie denken schließlich auch sonst nur in Überschriften. Insofern sollte die Überschrift auch zum Text passen und der Text nicht mit zweierlei Strategien vorgetragen werden. Ein bisschen Verbot gibt es nicht. Also, entweder steht das Verbot im Text und in der Überschrift – dann sind Sie beim Piratenantrag –, oder Sie streichen das Wort „Verbot“ – schließlich kommt es auch nicht in Ihrem Text vor – aus der Überschrift. Dann können wir dem Ganzen zustimmen.
Wie gesagt, wir werden dem Änderungsantrag der FDP zustimmen. Wenn Sie diesem anschließend auch zustimmen, können wir das Ganze hier einvernehmlich verabschieden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass uns Bisphenol A im Umweltausschuss schon etwas länger beschäftigt oder immer mal wieder beschäftigt hat, ist eben schon gesagt worden. Jetzt liegen hier zwei fast identische Anträge vor.
Über Bisphenol A und die Wirkung dieses Stoffes wird in der Wissenschaft seit vielen Jahren diskutiert – auch kontrovers diskutiert. Zentral ist für die FDP-Fraktion aber das kürzlich vorgestellte Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, EFSA, das übrigens der Ansicht des Bundesinstituts für Risikobewertung entspricht, das bei der Erstellung der Studie eingebunden war.
Wenn man sich mit diesem Thema beschäftigt, muss man gar nicht lange über Umwege diskutieren, sondern man kann sich dieses Ergebnis einfach einmal anschauen. Spannend fand ich es schon, dass vonseiten der antragstellenden Fraktion gar nicht oder nur sehr am Rande genauer auf diese Ergebnisse eingegangen wurde. Die dafür zuständige Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit kommt zu dem Schluss – ich zitiere –, dass
„BPA bei der derzeitigen Verbraucherexposition für keine Altersgruppe ein Gesundheitsrisiko darstellt (einschließlich ungeborener Kinder, Kleinkinder und Jugendlicher).“
Die Exposition über die Ernährung bzw. eine Kombination verschiedener Quellen – Ernährung, Staub, Kosmetika und Thermopapier – liegt deutlich unterhalb der sicheren Obergrenzen, der sogenannten tolerierbaren täglichen Aufnahmegrenze.
Ja, meine Kolleginnen und Kollegen, der Grenzwert wurde nach unten korrigiert, aber – so wieder die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit – „die höchsten Schätzungen für die von Lebensmitteln und einer Kombination von Quellen ausgehende Exposition … [liegen] um das 3- bis 5-Fache unter dem neuen … TDI-Wert.“ – dem Grenzwert.
So viel zur sachlichen Diskussion. Damit würden sich eigentlich die von Ihnen vorgestellten Anträge erübrigen.