ums Informationen über Erste Hilfe anzubieten oder zumindest auf der Website darüber zu informieren. Erste Hilfe gehört schließlich nicht ins Hinterzimmer, sondern in die Öffentlichkeit. Nur so können wir Hemmungen und Ängste abbauen. Hier ist das Ministerium in der Pflicht, dringend entsprechende Angebote zu erarbeiten.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich erkläre Ihnen gerne, was Sie brauchen, wenn Sie einen Menschen wiederbeleben müssen. Sie brauchen lediglich Mut – ich nenne es gerne „German Mut“ –, also: nicht zögern, sondern machen.
Sie dürfen das niemals an einem gesunden Menschen versuchen, sondern nur im Notfall. Legen Sie einen Handballen auf das Brustbein des Patienten, legen Sie dann den anderen Handballen darüber, und drücken Sie mit durchgestreckten Armen durch Verlagerung Ihres Körpergewichts das Brustbein ca. 5 cm nach unten. Hören Sie damit nicht auf. Wenn es knackt, ist eine Rippe gebrochen; die heilt wieder. Aufhören sollten Sie allerdings, wenn der Patient Sie anspricht.
Das Ganze sollten Sie ungefähr 100 bis 120 Mal in der Minute tun, und dann klappt das auch. Der eine oder andere überlegt jetzt sicher: 100 bis 120 Mal? Wie schnell muss man das machen? Auch das ist einfach. Singen Sie gedanklich einfach das schöne alte Lied „Stayin' Alive“ von den Bee Gees; denn genau das wollen wir: dass der Patient am Leben bleibt. Sollten Sie eine progressivere Musik bevorzugen, können Sie auch „Highway to hell“ von AC/DC nehmen. Den älteren Kollegen empfehle ich den Radetzky-Marsch. Es ist aber egal, welchen Titel Sie persönlich bevorzugen, denn mit diesem Rhythmus drücken Sie richtig.
Falsch machen, sehr geehrte Damen und Herren, können Sie nur eines, nämlich gar nichts zu tun. Genau das müssen wir den Menschen in NordrheinWestfalen vermitteln. – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Schneider. Ich darf hinzufügen: Selten haben Redebeiträge im Landtag von NordrheinWestfalen einen so unmittelbaren Praxisbezug wie der, den wir gerade gehört haben. – Nächster Redner für die SPD-Fraktion ist Herr Kollege Dr. Adelmann. Bitte schön.
Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Lieber Frau Schneider, danke für den anschaulichen Unterricht. Was Sie gesagt haben, kann man nicht oft genug wiederholen. Was mich an dem Antrag gefreut hat, ist die Überschrift. Ich habe ihn dann aber leider ganz gelesen. Ich hätte nämlich von der FDP erwartet, dass sie einige Punkte dieses Antrags besser ausarbeitet bzw. ein genaueres Konzept präsentiert.
Sie haben die Bundesländer erwähnt, die das flächendeckend eingeführt haben. Ich formuliere es einmal ganz vorsichtig und sage: Das stimmt nicht so ganz. Am liebsten würde ich sagen, dass es gar nicht stimmt; denn die Beschlüsse, die Sie dann hoffentlich auch im Ausschuss vorlegen lauten etwas anders, als sie sich in dem Antrag darstellen.
Es ist richtig, dass wir Erste-Hilfe-Kurse regelmäßig auch in der Schule anbieten und die Kinder an dieses Thema heranführen sollten, damit die Jugendlichen so weit sind, dass sie vielleicht bei der Führerscheinprüfung oder auch schon früher wissen, was sie tun, und auch den Mut haben, es zu tun. Die Frage ist, wie wir das erreichen. Die SPD-Fraktion ist sehr gespannt darauf, wie Ihre Vorschläge dazu konkret lauten werden.
Ich darf daran erinnern, dass es bereits Modellprojekte für, ich glaube, 450 Schüler in NRW gab – jetzt müssten Sie eigentlich sagen, das war unter Schwarz-Gelb –, die damals ein paar Hunderttausend Euro gekostet haben. Sie dürfen mich gern korrigieren. So etwas ist jedoch nicht flächendeckend umsetzbar. Das ist auch der Grund dafür, warum die neuen Bundesländer es noch nicht eingeführt haben. Das ist auch zu beachten.
Wir müssen vielmehr etwas Praktikables machen, was die Eltern und die Schüler wollen und was die Lehrer in ihrer Vorbildfunktion auch durch- und umsetzen können. Wir werden sicher etwas finden. Ich bin gespannt, welche konkreten Vorschläge Sie hierzu machen werden.
Das, was Sie zu der Rettungskette und der Verbesserung der Laienreanimation durch die Rettungsleitstelle gesagt haben, ist sicherlich umsetzbar; wobei ich Ihnen auch sagen muss: Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass das Ministerium nicht bereits daran arbeitet? Dazu werden wir aber im Ausschuss sicher genauere Ausführungen hören. Ich freue mich auf die Diskussion. Die SPD befürwortet eindeutig, dies im Ausschuss zu behandeln. – Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Eines möchte ich vorweg sagen: Der Antrag der FDP hat die richtige Stoßrichtung; über Details können wir sicherlich im Ausschuss sprechen. Ich bin der FDP jedenfalls sehr dankbar, dass sie dieses Thema aufgegriffen hat.
Zur Situation: Der plötzliche Herztod und der Kreislaufstillstand führen in Nordrhein-Westfalen zu ca. 12.000 bis 20.000 Todesfällen pro Jahr. Dazu gibt
es unterschiedliche Statistiken. Jedenfalls handelt es sich um eine sehr häufige Todesursache. Die Sauerstoffversorgung des Gehirns ist von entscheidender Bedeutung, und die ersten drei bis fünf Minuten entscheiden praktisch über die spätere Lebensqualität der Betroffenen. Es gehört zur Wahrheit, dass unsere Rettungsdienste zwar sehr schnell reagieren, aber in diesem Zeithorizont nicht vor Ort sein können. Diese drei bis fünf Minuten sind ein sehr kleines Zeitfenster. Es ist ein Rennen gegen die Uhr, in dem es um Sekunden geht, und – das wurde bereits richtig gesagt – jeder kann davon betroffen sein.
Wie wir wissen, stellt die manuelle Reanimation eine wirksame Maßnahme bei einem Kreislaufstillstand dar. Das ist hier eben sehr plastisch aufgezeigt worden. Es steht unzweifelhaft fest, dass mehr gut ausgebildete Ersthelfer und die Sicherstellung der Wiederbelebung durch Laien über die erfolgreiche Versorgung von Patienten mit Kreislaufstillstand entscheiden. Hier liegt der Schlüssel zur Verbesserung.
Was können wir denn in Nordrhein-Westfalen in diesem Bereich verbessern? Die Bereitschaft zur Ersten Hilfe muss durch eine bessere Vermittlung der Kenntnisse gesteigert werden. Es reicht nicht aus, dass das nur im Rahmen der Führerscheinprüfung geschieht. Wir brauchen mehr Ausbildungsangebote, die die Bevölkerung wiederholt und regelmäßig erreichen. Wir brauchen in ganz NordrheinWestfalen ein konsequentes Konzept zur Realisierung der Telefonreanimation. Die Disponenten in unseren Leitstellen müssen in ihrer Arbeit systematisch unterstützt werden. Hier besteht vielerorts – so sagen es mir Fachleuchte – noch Trainings- und Umsetzungsbedarf.
Das wichtige Thema der standardisierten Notrufabfrage durch die Disponenten ist hier zu nennen. Beim standardisierten Verfahren benötigen wir ein flächendeckendes Angebot im Land in allen Leitstellen. Das bereits im Kreis Gütersloh – Sie haben es sicherlich gelesen; das wurde hier heute nicht erwähnt – erfolgreich angewandte Verfahren der Alarmierung von ausgebildeten Ersthelfern in unmittelbarer Nähe des Notfallpatienten ist eine herausragende Idee, die schnellstmöglich landesweit umgesetzt werden kann. Die Vorteile dieses Konzepts sind durchschlagend.
Der Notarzt Dr. Ralf Stroop aus Halle/Westfalen hatte die Idee, die App „Mobile Retter“ zu entwickeln. Dieses inzwischen bundesweit ausgezeichnete Projekt – in einem Wettbewerb der Deutschen Bank hat er damit den ersten Platz erreicht – ist eine Innovation, die ihre Bezeichnung wirklich verdient. Die App „Mobile Retter – smartphonebasiertes Ersthelfersystem“ ist ein echter Gewinn für die Menschen unseres Landes. Die landesweite Einführung darf deshalb nicht mehr lange warten. Im Übrigen möchte ich als Ostwestfalen-Lipper darauf hinweisen, dass
wir die Region der Innovationen sind, weshalb ich besonders stolz darauf bin. Wir sollten dieses System also auch landesweit einführen.
Unser gemeinsames Ziel muss es sein, das flächendeckend breiter, schneller und fachlich kompetent gehandelt wird.
Zur Beschlussfassung möchten wir sagen: Es ist richtig, dass die Befähigung zur Ersten Hilfe durch mehr praxisorientierte Unterrichtseinheiten ausgebaut werden muss. Hier haben wir im internationalen Vergleich gegenüber anderen Ländern noch sehr aufzuholen. Die Deutschen sind faktisch Wiederbelebungsmuffel. Da könnte Nordrhein-Westfalen einen Quantensprung machen.
Meine lieben Zuhörerinnen und Zuhörer, die Telefonreanimation erhöht die Überlebenschancen von Hilfebedürftigen. Deshalb ist es ein mehr als sinnvolles Ziel, die standardisierte Notfallabfrage und Anleitung zur Wiederbelebung mit aller Konsequenz auf alle Leitstellen in Nordrhein-Westfalen zu übertragen. Die Innovation der Smartphone-App bietet diese Chance; ich hatte es eben schon gesagt.
Die CDU-Fraktion sieht nicht nur die Schüler als Zielgruppe, um all das noch weiter zu verbreiten – darüber müssen wir vielleicht noch einmal im Ausschuss sprechen –, sondern an unseren Gesundheitstagen könnte man durchaus auch einmal ein Fortbildungsseminar für Abgeordnete anbieten.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir eine Abschlussbemerkung. Für die CDU stellt sich die Frage, ob man in den Leitstellen die verbindliche Einführung eines Qualitätsmanagements oder eine öffentliche Zertifizierung anstreben sollte. Die Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren hat das bereits vor 15 Jahren gefordert. Das ist leider noch nicht in allen Leitstellen der Fall. Das sollten wir uns im Ausschuss gemeinsam ansehen.
Wir halten den Antrag für einen sehr wichtigen Impuls, sollten aber im Ausschuss noch einmal sehr gründlich darüber sprechen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Kern, und erteile für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Maaßen das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Deutschland ist jeder verpflichtet, in Not geratenen oder hilflosen Personen Hilfe zu leisten, wenn es ihnen den Umständen nach zuzumuten ist.
Erste-Hilfe-Kurse sind verpflichtend vorgeschrieben, um einen Führerschein zu erhalten. Aber auch un
abhängig davon ist der Besuch von Erste-HilfeKursen zu empfehlen, um in einer Notsituation richtig reagieren zu können. Deshalb ist es wichtig, so wie es in NRW schon geregelt ist, dass die Grundausbildung in Erster Hilfe bereits im schulischen Unterricht angeboten wird.
Es gibt längst viele verschiedene Konzepte und Möglichkeiten, Erste Hilfe umzusetzen, so auch viele der Maßnahmen, die die FDP in ihrem Antrag vorschlägt. So kommen in zahlreichen Bereichen schon automatisierte externe Defibrillatoren zum Einsatz. Auch die Telefonreanimation, die eben von meinem Kollegen Walter Kern beschrieben worden ist, wird im Rahmen der standardisierten Notabfrage durch die nordrhein-westfälischen Leitstellen in einigen Kreisen und kreisfreien Städten durchgeführt.
Die Telematik spielt im Rettungswesen eine wichtige Rolle. Verschiedene Projekte – eben wurden schon Smartphone-Apps erwähnt – zum Einsatz von Ersthelferinnen und Ersthelfern oder auch Such-Apps, wo Defibrillatoren zu finden sind, werden in NRW erprobt und eingesetzt.
Darüber hinaus hat sich der Einsatz von ausgebildeten Laienhelferinnen und -helfern für lebensrettende Sofortmaßnahmen und Erste Hilfe bewährt. Diese Angebote, die es nicht flächendeckend in NRW gibt, gilt es kontinuierlich weiterzuentwickeln und da, wo es notwendig ist, auch auszubauen.
Notwendig ist sicher auch Mut; Frau Schneider sprach es an. Viele Menschen haben Hemmungen, ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse anzuwenden. Wir müssen dafür Sorge tragen und motivieren, dass sie sich dies trauen. Hierzu gibt es schon verschiedene Ausbildungsprogramme und Motivationsveranstaltungen. Diese gilt es noch bekannter zu machen, gegebenenfalls auch auszubauen; denn jeder von uns kann in die Notlage gelangen, auf Erste Hilfe angewiesen zu sein oder Erste Hilfe leisten zu müssen.
Wir stimmen der Überweisung an den Ausschuss zu und freuen uns da auf eine intensive Diskussion. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Zuschauer auf der Tribüne und zu Hause! Liebe FDP, als ich den Antrag gelesen habe, dachte ich mir: Irgendwoher kennst du diesen Text. – Ja, richtig, auf www.rettungsdienst.de findet sich ein Artikel vom 15. Oktober 2010. Ganze Passagen sind
Ich meine: Hey, ich bin Pirat. Sharing is Caring. Damit bin ich angetreten. Ich finde es super. Ich bin ein großer Freund der Remix-Kultur, ich bin aber auch ein Freund von Quellenangaben. Persönlich finde ich es ein bisschen schade, dass man sich so wenig Mühe gibt, dass man so wenig Herzblut in das Ganze investiert; denn es ist ein wichtiges Thema.
Es hätte Ihnen zum Beispiel auffallen müssen, dass die 30-zu-2-Regelung im BLS, also im Basic Life Support, bereits seit 2005 gang und gäbe in der Laienausbildung und auch in der professionellen Ausbildung ist. Das ist also nichts Neues. Auch die lustigen Anekdötchen von „Stayin‘ Alive“, RadetzkyMarsch und „Highway to Hell“ sind nichts Neues, keine eigene kreative Leistung, sondern bereits seit 20 Jahren im Leitfaden für die Erste-Hilfe-Ausbildung.