Protocol of the Session on November 4, 2015

(Michele Marsching [PIRATEN]: Korrekt!)

Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Lamla. – Frau Ministerin Schulze spricht in Vertretung von Frau Ministerin Kampmann.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich darüber, dass es den Fraktionen gelungen ist, einen gemeinsamen Antrag zur Olympia 2024 zu beschließen. Ich würde mich der – wie Herr Müller sagte – überwiegend friedlichen Stimmung, die hier jetzt eingekehrt ist, auch gern anschließen und diesen Antrag vonseiten der Landesregierung unterstützen. Die Landesregierung hat schon an verschiedenen Stellen die Bewerbung unterstützt. Wir werden das in der kommenden Woche noch einmal auf der Konferenz der Sportministerinnen und Sportminister in Köln tun.

Ganz grundsätzlich sind Olympische und Paralympische Spiele ein Weltereignis, das im Land der Ausrichter enorme Kräfte freisetzen kann, und diese Kräfte werden besonders im und für den Sport mobilisiert. Das wird man sicherlich auch nutzen können, um das ehrenamtliche Engagement gerade junger Menschen im Sport zu stärken. Das wollen wir in Nordrhein-Westfalen tun, und das können wir gut mit vorbereitenden Veranstaltungen der Olympischen und Paralympischen Spiele verbinden.

Ich bin sehr zuversichtlich, dass der gesamte Sport in Deutschland profitieren wird, wenn Hamburg nach dem Referendum Ende November weitermachen darf und dann im Verfahren auch den Zuschlag erhalten würde. Es sind hier viele wichtige Dinge gesagt worden, die ich nicht noch einmal wiederholen möchte. Wir werden Hamburg weiter unterstützen, und wir werden zielgerichtet die Chancen nutzen, die sich aus der Olympiabewer

bung ergeben, auch für das Land NordrheinWestfalen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind am Schluss der Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen erstens ab über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP Drucksache 16/10148. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag mit Stimmen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP gegen die Stimmen der Piraten und des fraktionslosen Abgeordneten Schwerd angenommen.

Wir müssen dann über den Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/10066 abstimmen. Die antragstellende Fraktion der CDU hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag in der Form, so wie wir ihn gerade durch die Abstimmung geändert haben. Wir stimmen jetzt also über diesen geänderten CDU-Antrag Drucksache 16/10066 ab. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Da haben wir das gleiche Ergebnis wie eben: Zustimmung zu dem Antrag Drucksache 16/10066 in der soeben geänderten Fassung von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP gegen die Stimmen der Piraten und des fraktionslosen Abgeordneten Schwerd.

Jetzt rufe ich auf:

17 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die

Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Landtag Nordrhein-Westfalen (Wahlkreisgesetz)

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/9794

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses Drucksache 16/10095

zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die SPDFraktion dem Kollegen Herter das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann das kurz machen, weil die zum Teil etwas aufgeregten Wortmeldungen schon

am Anfang des Jahres anlässlich eines Berichts des Innenministers erfolgt sind. Danach hat, wie ich finde, eine sehr konstruktive Gesprächsatmosphäre zwischen den Parlamentarischen Geschäftsführern geherrscht.

Man hat mit dem hier vorliegenden und zur Abstimmung stehenden Entwurf eines Wahlkreisgesetzes in den einzelnen Punkten jedenfalls Lösungen gefunden, mit denen wir alle im Ergebnis leben können. An der einen Stelle hat der oder der eine die größeren Bauchschmerzen. An der anderen Stelle hat der oder die eine größere Bauchschmerzen. So ist das bei Kompromissen.

Kompromisse sind hinterher welche, bei denen wir bei dem Wahlkreisgesetz durchaus in der Lage sind, festzuhalten: Es lohnt sich, sich in allen Einzelpunkten die Grenzen noch einmal anzusehen und Vergleiche zu ziehen. Wir finden hier einen Gesetzentwurf mit den zusätzlichen Änderungen vor, die der Hauptausschuss in seiner Sitzung am letzten Donnerstag noch hinzugefügt hat. Dazu zählen technische Änderungen im Bereich Hilden und im Bereich Bonn.

Für meine Fraktion kann ich Zustimmung empfehlen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Herter. – Für die CDU-Fraktion spricht der Kollege Lienenkämper.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt heute ein Gesetzentwurf vor, der aus unserer Sicht Licht und Schatten hat. Das Verfahren, wie wir zu ihm gekommen sind, war ausdrücklich in Ordnung. Es war dasselbe Verfahren wie bei der letzten Änderung der Wahlkreise zwischen 2005 und 2010.

Wir sind in den unterschiedlichen Gesprächen zu Veränderungen des Vorschlags des Innenministeriums gekommen, aus unserer Sicht jedenfalls auch zu sehr guten Veränderungen. Andere Punkte sind allerdings aus unserer Sicht noch nicht so, wie wir uns das im Idealfall vorgestellt hätten.

Wir wären schon der Auffassung gewesen, dass man gerade im Bereich Duisburg, wo wir mit einem erheblichen Rückgang der Bevölkerung zu tun haben, schon jetzt eine nachhaltige und zukunftsfeste Lösung hätte wählen können, indem man dort einen der Wahlkreise weggenommen und ihn woanders, wo das rechnerisch am besten gewesen wäre, geschaffen hätte. Das wäre wahrscheinlich das Münsterland gewesen. So müssen wir das vermutlich prognostisch beim nächsten Mal anpacken. Man hätte es auch jetzt machen können.

Das Gleiche gilt für das Bergische Städtedreieck. Man hätte vermeiden können, dass es jetzt eine Lö

sung gibt, die Wahlkreise über die Grenzen von Regierungsbezirken schafft. Beides hätten wir vorzugswürdig und nachhaltiger gefunden. Das war allerdings in den Gesprächen nicht möglich.

Demgegenüber ist es gelungen, Verbesserungen auch aus unserer Sicht im Kreis Viersen zu erzielen. Wir haben aus unserer Sicht Verbesserungen im Rhein-Sieg-Kreis erzielt, sodass Verbesserungen Positionen gegenüberstehen, die wir unglücklich finden.

Deswegen können wir dem Gesetzentwurf auch nicht zustimmen. Das Unglückliche ist aber nicht so, dass das Glückliche dadurch an den anderen Ecken zerstört würde. Deswegen kommen wir hier im Endergebnis zu einer Enthaltung. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Herzlichen

Dank, Herr Kollege Lienenkämper. – Für die Fraktion der Grünen spricht Frau Kollegin Beer.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident! Ich will mich auch am Anfang für die Gesprächsatmosphäre und die konstruktiven Gespräche untereinander bedanken.

Ja, es ist ein Geben und Nehmen. Aber wir waren uns miteinander einig, wirklich nur das verändern zu wollen, was zwingend notwendig ist, und weitere Entwicklungen miteinander abzuwarten. Da hat es unterschiedliche regionale Akzente gegeben. Wir wollten auch „minimalinvasiv“ vorgehen und jetzt nicht die ganze Landschaft durcheinanderwirbeln. Auch das ist gelungen.

Dass wir vor allen Dingen auch nachvollzogen haben, was sich an kommunalen Wahlkreisen verändert hat, ist eine technische Angelegenheit, die wir noch eingewoben haben.

Daher können wir gut gerüstet in die nächsten Jahre hineingehen und schauen, wie die Entwicklungen wirklich sein werden und das dann vornehmen. Es sind immer tiefe Eingriffe. Das muss gut miteinander „ausgemendelt“ werden. Das ist auch in der Fläche diskutiert worden. Die Rückmeldungen dazu sind äußerst positiv.

Licht und Schatten, hat der Kollege Lienenkämper gesagt – aber ein tragfähiger Kompromiss für alle Seiten. Daher werden wir dem Gesetzentwurf heute mit Freude zustimmen. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Beer. – Für die FDP-Fraktion spricht Angela Freimuth.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der Zuschnitt von Wahlkreisen berührt die essentiellen Grundlagen der Demokratie. Wahlrechtsgleichheit bedeutet nicht nur abstrakt den grundsätzlich gleichen Zähl- oder Erfolgswert abgegebener Stimmen, sie bedeutet in diesem Zusammenhang auch, dass sich die Zahl der Stimmberechtigten, die in einem bestimmten geografischen Gebiet einen Kandidaten oder eine Kandidatin in das Parlament wählen, nicht substantiell voneinander unterscheiden darf.

Deshalb ist es natürlich notwendig, die Einteilung der Landtagswahlkreise gelegentlich anzupassen, um sie mit einer möglichst vergleichbaren Zahl an Wahlberechtigten zu versehen. Über entsprechende Anpassungsnotwendigkeiten hatte das Innenministerium im vergangenen Winter berichtet.

Dabei entstand der Eindruck, sich nicht auf die demografisch notwendigen Anpassungen beschränkt zu haben, sondern auch andere Wahlkreise ohne Not umgestaltet zu haben. Meine Fraktion hat seinerzeit mit Blick unter anderem auf die Vorschläge zum Wahlkreis 68 in Essen und den Wahlkreiszuschnitt in Viersen, aber auch auf zahlreiche andere Wahlkreiszuschnitte ihre Position und Anregungen für das Gesetzgebungsverfahren formuliert.

Wir haben inzwischen den Antrag zurückgenommen, weil in den konstruktiven Gesprächen mit den anderen Fraktionen – hierfür sei gedankt – und auch mündend in den vorliegenden Gesetzentwurf viele unserer Anregungen aufgenommen werden konnten. Für die genannten Wahlkreise Essen und Viersen ist das zu unserem großen Bedauern nicht gelungen. Der Neuzuschnitt dieser beiden Wahlkreise ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar und entspricht auch nicht den gewachsenen örtlichen Zusammenhängen. Insofern halten wir unsere Kritik aufrecht und können dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, sondern werden uns als Fraktion der Stimme enthalten.

Ich erlaube mir an der Stelle, uns in Erinnerung zu rufen, dass die Wahlkreiseinteilung nie den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit aus den Augen verlieren sollte, ganz unabhängig im Übrigen von der jeweiligen politischen Couleur. Anderenfalls liefen wir Gefahr wie zum Beispiel in den USA, wo durch das aus politischen Gründen erlaubte Gerrymandering letztlich nur wenige Wahlkreise landesweit politisch umstritten sind und überhaupt ein Wechselpotenzial aufweisen.

Die sich daraus ergebende Konsequenz einer Fokussierung und Konzentration des Wahlkampfes und des politischen Diskurses trägt eher nicht dazu bei, den Bürgern den Eindruck zu vermitteln, es komme auf ihre Stimme entscheidend an. Das ist aber wesentlich und wünschenswert für eine lebendige und von den Bürgerinnen und Bürgern breit ge

tragene parlamentarische Demokratie. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)