Protocol of the Session on September 30, 2015

machen würde, ist ein Desiderat im Gesetz. Bei jedem WDR-Gesetz, das wir verabschieden, geht es um einen Sender, der in seinem öffentlichrechtlichen Anspruch gestärkt zu werden verdient.

Auch im WDR hat sich über viele Jahre der sich selbst eingeredeten Konkurrenz zu den Privaten eine Orientierung an der Quote durchgesetzt, die wie ein Gift das Denken von Machern und Redaktionen bestimmt. In dieser Situation ist es unsere Aufgabe, deutlich zu machen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Legitimation nicht aus der Bespaßung möglichst vieler bezieht, sondern aus der Erfüllung seiner Kultur- und Bildungsaufgaben.

Dieses Gesetz wird bei einer Antwort zu dieser Kernfrage keine Hilfe sein. Es dient auch nicht größerer Staatsferne, sondern es ist ein weiterer Baustein in dem Versuch, die Medienlandschaft im Griff der Landes- und Parteipolitik zu halten. Wir werden im Ausschuss zu diskutieren haben.

Bevor ich schließe, noch ein Dank an die zuständige Ministerin Frau Dr. Schwall-Düren. Sie haben in der Zusammenarbeit immer die Rollenverteilung von Exekutive und Legislative beachtet – ich wünschte mir das übrigens auch von Kollegen, die vorhin geredet haben, in dieser Weise. Das möchte ich ganz besonders loben und hervorheben. In Ihrer noblen und zurückhaltenden Art haben Sie zwischen Sachauseinandersetzung und persönlichem Respekt immer zu unterscheiden gewusst. Auch von uns vielen Dank und alle guten Wünsche. Ad multos annos! – Vielen Dank!

(Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Sternberg. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Keymis.

Vielen Dank, Herr Präsident! „Demokratieabgabe“ hat Jörg Schönenborn den Rundfundbeitrag genannt, als er dafür geworben hat, dass wir vom Rundfunkgebührenmodell, bezogen auf Geräte, auf ein haushaltsbezogenes Modell umgestiegen sind.

60 Eurocent pro Tag kostet uns der öffentlichrechtliche Rundfunk in seiner Gesamtheit in der Bundesrepublik Deutschland. Ein Anteil davon wird an den WDR abgeführt. Der Westdeutsche Rundfunk ist gleichwohl der größte unserer Landessender, und er sitzt in Nordrhein-Westfalen.

In NRW haben wir nicht nur den größten öffentlichrechtlichen Sender, sondern wir haben mit RTL auch den größten Privatsender mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Nachdem wir uns mit dem Landesmediengesetz beschäftigt haben, debattieren wir nun über das WDR-Gesetz – dank der Einbrin

gungsrede und der Einbringungsarbeit von Frau Ministerin Schwall-Düren und vor allem auch von ihrem Team, bei dem ich mich sehr herzlich bedanken möchte: bei der Staatskanzlei, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die diesen Entwurf vorgelegt und sich mit viel Mühe ans Werk gemacht haben.

Ich will fünf Punkte nennen, die jedenfalls aus meiner Sicht ganz entscheidend zur erfolgreichen Beratung beitragen werden. Ich bin sicher: Wir werden erfolgreich miteinander beraten, auch mit den kritischen Einwendungen, die gerade der Kollege Sternberg von der Opposition schon angeführt hat.

Zunächst einmal möchte ich für die Onlinekonsultationen danken. Das ist ein Verfahren, das nicht gewöhnlich, sondern neu ist, und das in NordrheinWestfalen schon erfolgreich beim Landesmediengesetz erarbeitet wurde. Es war aus meiner Sicht auch hier beim WDR-Gesetz sehr hilfreich, weil – Sie haben es gesagt, Frau Ministerin –, ganz viele Reaktionen und Anregungen gekommen sind, und zwar mehr als beim Landesmediengesetz. Das zeigt, dass der WDR eben als Landessender auch in der Wahrnehmung vieler von Interesse ist, und der Umgang mit ihm und dem, was wir ihm gesetzlich aufzugeben haben, ebenso.

Zum Zweiten – und das finde ich wichtig – haben wir insgesamt unter dem Stichwort „Mehr Netz“ im Gesetz neue Entwicklungen beschrieben bekommen. Wir haben das Verstärkungsgebot im Hinblick auf die Kooperation. Sie alle wissen, was damit gemeint ist, wenn es heißt: Der WDR, der NDR und die „Süddeutsche Zeitung“ haben gemeinsam recherchiert. – Sie alle haben auch schon registriert, dass so manches, was wir durch die öffentlichrechtlichen Medien auf dieser Kooperationsbasis herausgefunden und erfahren haben, für unsere weiteren Debatten von großem Interesse und von inhaltlichem Belang ist.

Unter dem Stichwort „Mehr Transparenz“ haben wir wichtige Hinweise im Gesetz, die sich unter anderem darauf beziehen, dass wir künftig einen öffentlich tagenden Rundfunkrat haben werden. Das wiederum führt dazu, dass die Leute, wenn es sie interessiert, an den Beratungen eines bisher nichtöffentlich tagenden Gremiums teilhaben können.

Wir haben als Vorschlag auch ein Mehr an Gremienkompetenz im Gesetz, was ich gut finde, da es wichtig ist, dass die Gremien insgesamt in der Überwachungsfunktion, in ihrem Auftrag, Kontrolle auszuüben, gestärkt werden.

Wir haben – das finde ich ebenfalls wichtig – einen gestärkten Verwaltungsrat. Das ist sicherlich ein ganz wichtiger Punkt. Den hat sogar Kollege Sternberg hervorgehoben; in seinem ansonsten sehr kritischen Beitrag war das ein positiver Punkt. Ich denke, dies teilen wir.

Wir haben damit einen Gesetzesvorschlag, den wir natürlich noch intensiv miteinander beraten werden. Er ist heute eingebracht worden und wird unseren Beratungen vorbehalten sein, vor allen Dingen im Hinblick darauf, ob wir noch über Änderungen zu diskutieren haben. Der Bedarf mag aus Sicht der Regierungskoalitionsfraktionen möglicherweise

nicht viel sein, etwas mehr aus Sicht der Oppositionsfraktionen. Das ergibt sich ein bisschen aus der Rollenverteilung.

Insgesamt jedoch haben wir meines Erachtens eine interessante Novelle vorliegen, über die wir angeregt und vielfältig diskutieren können. Am Ende ist bisher kein Gesetz so in die Beratungen hineingegangen, wie es später dann verabschiedet wurde. Insofern bleibt uns das jetzt als Parlamentarier überlassen.

Ich will noch auf den Begriff der „Versteinerung“ eingehen. Darauf bin ich gestoßen, und dieser Begriff wird im Entwurf, verehrte Regierung, auch zitiert. Das ist ein Begriff, der mich irgendwie stört, weil er suggeriert, dass das, was beim ZDF galt, auch beim WDR gegolten hätte. Ich weise das ein Stück von uns. I

Ich habe bisher den Eindruck, dass wir in Nordrhein-Westfalen eben nicht wie beim ZDF

Fernsehrat versteinerte Gremien vorgefunden haben, sondern einen Sender, der insgesamt in weiten Teilen seiner Konstruktion dem entspricht, was das sogenannte ZDF-Urteil vom 25. März 2014 nun auch für das ZDF vorgegeben hat. Insofern ist Nordrhein-Westfalen da ein Stück Vorbild gewesen, und wir verbessern mit dem Gesetzentwurf jetzt noch bestimmte Beteiligungs- und Gremienaspekte. Das ist auch gut so.

(Beifall von den GRÜNEN)

Frau Ministerin, dieses sind meine letzten Sekunden – die Redezeit ist gerade abgelaufen –, aber quasi auch Ihre heute im Amt, die wir gemeinsam damit verbringen, dass Sie noch einen Vorschlag in Ihrer Verantwortung hier lassen.

Ich möchte mich dem sehr langen und sehr herzlichen Applaus mit einem ganz kurzen Dank anschließen. Ich möchte mich noch einmal im Namen meiner Fraktion ausdrücklich für die gute Kooperation bedanken, ganz besonders im Namen meines Kollegen Stefan Engstfeld, der mir das aufgetragen hat.

Ich darf Ihnen, Frau Ministerin, liebe Angelika, auch ganz persönlich danken für die Zusammenarbeit in den letzten fünf Jahren. Das waren angenehme Kooperationen; es waren bereichernde Begegnungen. Vor allen Dingen habe ich in der Medienministerin auch immer die Europaministerin erlebt und umgekehrt.

Das hat mich besonders gefreut, weil ich glaube, dass die Offenheit, mit der man diese Themen be

rät, und die europäische Dimension, die Medienpolitik immer hat, in dieser Verbindung ganz besonders gut untergebracht waren. – Herzlichen Dank persönlich von mir, im Namen meiner Fraktion und von Stefan Engstfeld. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Keymis. – Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Nückel das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin Schwall-Düren, ich möchte mit dem beginnen, womit Herr Keymis geendet hat. Ich bedauere es sehr, dass Sie sich aus der ersten Linie zurückziehen, und ich möchte Ihnen danken für Ihre ruhige, unaufgeregte und, wie ich finde, auch sehr uneitle Art sowie für den Stil Ihrer Auseinandersetzung, bei der man immer die große Wertschätzung gegenüber dem politischen Gegner erkennen konnte.

Für dieses stilvolle Arbeiten möchte ich Ihnen im Namen meiner Fraktion danken. Ich wünsche Ihnen für den neuen Lebensabschnitt, der Sie sicherlich zu neuen Ufern und auch Zielen führen wird, von ganzem Herzen viel Erfolg und viel Glück.

(Beifall von allen Fraktionen)

Damit Sie an Ihrem letzten Tag als Ministerin nicht enttäuscht sind, geht es jetzt im Text so weiter, wie Sie es von mir gewöhnt sind.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem ZDF-Urteil vom März 2014 eine wegweisende Entscheidung über die Aufsichtsstrukturen der öffentlich-rechtlichen Sender getroffen. Der Einfluss der Politik auf die nach wie vor mit erheblicher publizistischer Macht ausgestatteten Rundfunkanstalten muss zu Recht begrenzt werden. Gebetsmühlenartig wurde das ja auch von den Vertretern von SPD und Grünen gerade wiederholt.

Aber das kann leider nicht darüber hinwegtäuschen, dass SPD und Grüne in Nordrhein-Westfalen exakt in die entgegengesetzte Richtung marschieren. Die Rigorosität und Härte, mit der Rot-Grün die politischen Interessen in der Medienpolitik und über die Medienpolitik durchsetzen will, nimmt, wie ich finde, bedrohliche Züge an. Es gibt immer wieder diesen Drang, dem Medienbereich die Zügel anzulegen – kurzum: Kontrolle statt Konzept. Das ist der Humus für ein langsam wachsendes Gängelband.

Das haben wir am Landesmediengesetz schon bemerkt; Kollege Sternberg hat darauf hingewiesen. Übrigens: Heute auf den Tag genau in 365 Tagen muss der Direktor der Landesanstalt für Medien, weil er politisch nicht genehm war, seinen Schreib

tisch räumen, da man die Bedingungen für sein Amt verändert hat.

Wir sehen das ganz deutlich beim vorgelegten Entwurf des WDR-Gesetzes: Da wird zwar immer auf das ZDF-Urteil Bezug genommen. Da fällt immer das Wort „Transparenz“; ohnehin verwenden RotGrüne gerne die Wörter „Transparenz“ und „Partizipation“. Aber ich glaube, Sie meinen nur die eigene Partizipation.

(Beifall von der FDP)

Denn was machen Sie? – Sie blähen den Rundfunkrat auf. Er wird ein wenig mehr auf Rot-Grün gebürstet. Und dann verlagern Sie noch, weil Sie, glaube ich, wissen, dass es in einem solchen Gremium schwierig wird mit der Arbeit, bedeutende Teile der operativen Aufsicht auf das kleine Kämmerlein namens Verwaltungsrat. Und der soll jetzt im Grunde die Geschicke leiten.

Ich fürchte, Sie haben damit die Intention des Urteils völlig verkannt. Der Verwaltungsrat besteht aus neun Mitgliedern. Sieben werden durch Mehrheitsbeschluss des Rundfunkrates gewählt, aber neun Personen entsprechen mit Sicherheit nicht den möglichst unterschiedlichen Perspektiven und Erfahrungshorizonten aus allen Bereichen des Gemeinwesens, denen – wie es im ZDF-Urteil gefordert wird – diese Personen entsprechen sollen.

Aus unserer Sicht ist es ein Versuch, den WDR ein bisschen der gesellschaftlichen Kontrolle zu entziehen. Ich glaube, das steht auch nicht mit der Verfassung im Einklang. Gut – böse Zungen beim WDR behaupten, Sie wollen mit der „kleinen KEF“. wie man sie vielleicht bald nennen wird, den Intendanten lebendig einmauern. Herr Eumann liest möglicherweise Edgar Allan Poe – mag sein.

Ich möchte noch über die zunehmende Zweckentfremdung von Beitragsmitteln reden, mit denen Sie Ihre politischen Vorhaben aufgrund der gescheiterten Haushaltspolitik dieses Landes sozusagen um die Ecke querfinanzieren wollen.

Die Filmschule, um das deutlich zu sagen, gehört ins Wissenschaftsressort. Oder bei Grimme: Ihre Vorhaben bedrohen in fataler Weise die Unabhängigkeit des Grimme-Preises, und es droht das Renommee von Grimme ins Provinzielle gezogen zu werden. Man hängt am Tropf von NRW, ist zu WDR-zentriert. Der WDR ist da aber kein unabhängiger Mitspieler. Er fördert sich jetzt selbst bei Grimme. Das sagen nicht nur Produzenten, das sagen uns auch viele Medienkritiker.

Dann die Scheinheiligkeit beim Thema „Werbung“! SPD und Grüne wollten ja zumindest symbolisch die Spitze der Entwicklung hin zu werbefreiem Rundfunk setzen. Wir hatten ja sogar zwei Anträge, einen im Dezember 2013 und einen im Juni 2015. Aber auch hier machen Sie wieder das Gegenteil – Stichwort: 90 Minuten. Sie sind also nicht an der

Spitze der Werbefreiheitsbewegung, sondern Sie machen den WDR zur Spitze bei der erlaubten Werbung.

Und Staatssekretär Eumann – lassen Sie mich das noch zum Schluss erwähnen – wartet ja laut „RP“Interview von heute auf einen neuen Staatsvertrag. Komisch – der NDR hat es auch ohne Bundesregelung hinbekommen, seine Werbezeiten im Hörfunk deutlich zu reduzieren. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Nückel. – Für die Piratenfraktion erteile ich Herrn Kollegen Schwerd das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Tribüne und im Stream! So gut es mit dem Landesmediengesetz funktioniert hat, so sehr ist es jetzt mit dem WDR-Gesetz in die Hose gegangen. Transparenz, Staatsferne, Partizipation – weit gefehlt. Ein Gesetz ändern zu wollen, und dabei all die Chancen, die sich jetzt geboten haben, liegen zu lassen – das ist schon eine reife Leistung.