Protocol of the Session on May 21, 2015

Die Landesregierung bzw. das Land NordrheinWestfalen ist selbstverständlich an den Bundesratsverfahren beteiligt, und dort haben wir uns mit anderen Ländern gemeinsam zu Positionen zusammengefunden, die man durchaus als konstruktiv, in Teilen aber auch als kritisch bezeichnen kann.

Bei dieser gemeinsamen Positionierung des Landes Nordrhein-Westfalen mit anderen Bundesländern im Bundesratsverfahren zielte eine zentrale Forderung immer auf die Frage, wie das zukünftige Datenschutzniveau aussieht. Insbesondere, wenn es zu einer europäischen, unmittelbar geltenden Verordnung kommen sollte, wollen wir, dass zumindest mitgliedsstaatliche Befugnisse zum Erlass strengerer nationaler Datenschutzvorschriften erhalten bleiben, also sozusagen on top zu der europäischen Richtlinie.

Mit der Frage der Kompetenzen der nationalen Aufsichtsbehörde wird aus unserer Sicht ebenfalls eine zentrale Fragestellung berührt. Auch dazu haben wir im Bundesrat klargemacht, dass wir deutliche Vorbehalte gegen das ursprüngliche One-StopShop-System haben, demzufolge diejenige Aufsichtsbehörde allein zuständig wäre, in deren Bereich der Hauptsitz eines Unternehmens fällt. Wir dagegen haben eine federführende Zuständigkeit am Hauptsitz eines Unternehmens vorgeschlagen. Dies ließe zu, dass andere tangierte Datenschutzaufsichtsbehörden ebenfalls mit in Bewertungen einbezogen würden.

Nach unserer Einschätzung wird von dieser OneStop-Shop-Strategie auf europäischer Ebene zurzeit Abstand genommen. Das ist auch gut so. Aber wenn man künftig eine Zusammenarbeit verschiedener Datenschutzaufsichtsbehörden miteinander regulieren muss, muss auch die Frage beantwortet werden, welches Rechtsniveau, welche Rechtsanwendung tatsächlich maßgeblich für ein Unternehmen sein wird. Das wird natürlich noch zu diskutieren sein.

Meine Damen und Herren von der Fraktion der Piraten, abschließend möchte ich gern noch einmal auf Ihre Forderung eingehen, den LDI mit allen Informationen zur EU-Datenschutzreform zu versorgen.

Sofern er überhaupt eine mangelnde Information kritisiert haben sollte – ich spreche bewusst im Konjunktiv –, wäre ich darüber überrascht. Klar ist, der LDI ist eine unabhängige Behörde. Der LDI wird durch das Parlament gewählt. Aus persönlichen Gesprächen mit diesem LDI weiß ich, dass er bestens vernetzt und regelmäßig gerade über europäische Datenschutzverfahren informiert ist, manchmal besser als das Innenministerium. Von daher hoffe ich, Herr Kern, habe ich diese Frage beantwortet. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Für die Fraktion der Piraten spricht noch einmal der Kollege Kern.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, ich werte das so, dass Sie unser Anliegen dem Grundsatz nach durchaus teilen. Das freut mich. Wir haben – das hat auch der Kollege Dr. Wolf bestätigt – einfach die Aussagen des Landesdatenschutzbeauftragten aufgenommen, die er in der Ausschusssitzung getätigt hat. Insofern würde ich das hier nicht in Zweifel ziehen wollen. Ich denke, der Landesdatenschutzbeauftragte weiß, was er uns im Ausschuss berichtet.

Was hier ansonsten an Kritik geäußert worden ist, geht wohl darauf zurück, dass Sie unseren Antrag nicht gelesen haben und/oder meiner Rede nicht wirklich gefolgt sind. Natürlich möchten wir am Konzept der betrieblichen Datenschutzbeauftragten festhalten. Ich weiß nicht, wie Sie darauf kommen können, dass wir da etwas anderes fordern wollen. Aber ich sehe, dass wir hier eine konstruktive Diskussion geführt haben. Ich hoffe, sie führt dann auch zu Ergebnissen, mit denen der Landesdatenschutzbeauftragte leben kann. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Kern. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor, und wir sind am Schluss der Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der Piraten hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrages Drucksache 16/8637. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann ihm nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag Drucksache 16/8637 mit den Stimmen von SPD,

CDU und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Piraten abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt

6 Planungsgrundsätze für den Landeshoch

schulentwicklungsplan

Antrag des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung gemäß § 6 Absatz 2 Hochschulgesetz Vorlage 16/2594

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Innovation, Wissenschaft und Forschung Drucksache 16/8658

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/8730

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die SPDFraktion Herrn Kollegen Schultheis das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Heute gilt es, zwei wichtige Vorhaben im Bereich der Hochschul- und Wissenschaftspolitik im Landtag zu beschließen. Einmal geht es um die vom Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung vorgelegten Planungsgrundsätze für den Landeshochschulentwicklungsplan und zum anderen damit verbunden um den Entschließungsantrag „Planungssicherheit für unsere Hochschulen“.

Meine Damen und Herren, der Landeshochschulentwicklungsplan war eines der zentralen Vorhaben auch im Zusammenhang mit der Novellierung des Hochschulgesetzes, also im Zusammenhang mit dem Hochschulzukunftsgesetz. Wer die Anhörungen von Expertinnen und Experten im Landtag verfolgt hat, wird feststellen können, dass dieses Vorhaben von allen gewünscht gewesen ist, dass der Landtag von Nordrhein-Westfalen an der Entwicklung des Landeshochschulentwicklungsplans wirklich aktiv beteiligt wird.

Insofern geht es heute darum, die Planungsgrundsätze – das ist Teil der Gesetzgebung gewesen –, die die Landesregierung vorgelegt hat, zu billigen. Es geht im Kern um sieben Grundsätze, die seitens der Landesregierung vorgelegt worden sind. Diese Grundsätze dienen jetzt der Entwicklung der Planungen, die von Hochschulen und Ministerium gemeinsam entwickelt werden müssen und dann wiederum Gegenstand der Beratungen im Landtag sein werden.

Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben nach einer intensiven Beratung im Fachausschuss diese Planungsgrundsätze gebilligt und empfehlen dem Hohen Haus, heute diese Planungsgrundsätze ebenfalls zu billigen, damit dieser Prozess vorangebracht werden kann und wir noch in dieser Wahlperiode einen Landeshochschulentwicklungsplan beschließen können.

Das ist ein wichtiger Bestandteil, eine wichtige Grundlage für die Planungen und für die Zukunftssicherheit unserer Hochschulen in Nordrhein-Westfalen und der Studienangebote für Studierende und für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die wir für dieses Land gewinnen wollen.

Die Anhörung hat erwiesen, dass eine Gruppe meint, die Planungsgrundsätze seien zu präzise, während die andere Gruppe der Ansicht ist, sie seien nicht präzise genug. Dann ist die Mitte dessen, was zwischen diesen beiden Positionen liegt, sicherlich das Richtige. Es gibt eine gewisse Flughöhe, die es ermöglicht, im Endeffekt mit den Hochschulen auf dieser Grundlage im Detail Vereinbarungen einzugehen.

Der Entschließungsantrag zur Planungssicherheit der Hochschulen, der heute hier zur Abstimmung gebracht wird, steht in Verbindung mit dem Landeshochschulentwicklungsplan, weil diese Hochschulvereinbarung, die dieser Entschließungsantrag fordert, parallel geschaltet sein soll mit dem Landeshochschulentwicklungsplan und damit auch die materielle Basis für die Umsetzung des Landeshochschulentwicklungsplans bieten wird.

Wir können sagen, dass die Hochschulvereinbarung oder -pakte wie Qualitätspakt und Zukunftspakt und im dritten Schritt die Hochschulvereinbarung seit den 90er-Jahren für die Entwicklung unserer Hochschulen eine hervorragende Grundlage waren, sodass es sinnvoll ist, diese Planungssicherheit über einen längeren Planungszeitraum auch in Zukunft für unsere Hochschulen bereitzustellen, um damit auch die Konkurrenzfähigkeit des Hochschulsystems NRW im Vergleich zu anderen Bundesländern zu sichern.

Mit dieser Hochschulvereinbarung hat NordrheinWestfalen ein Patent. Wir haben damit begonnen, und mittlerweile sind dem viele Bundesländer gefolgt.

Meine Damen und Herren, auch für den Entschließungsantrag bitten wir um Zustimmung, damit die Arbeit an der Vereinbarung und am Landeshochschulentwicklungsplan vorangetrieben werden kann. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schultheis. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Dr. Berger.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute über die Planungsgrundsätze für den Landeshochschulentwicklungsplan. Allein schon der Titel dieses Tagesordnungspunktes beinhaltet in den Worten „Planungsgrundsätze“ und „Landeshochschulentwicklungsplan“ bereits zweimal den Begriff „Plan“.

(Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)

Ja, sehen Sie. – Das Schöne ist, dass Sie meiner Erkenntnis folgen können. Im Gegensatz zu der Gewinnung dieser Erkenntnis steht jedoch, wenn Sie sich mit Wissenschaft befassen, dass in der Wissenschaft das Schöne die Freiheit ist. Und das Gegenteil von Freiheit ist Planung. Daraus resultiert Zwang. Planung und Freiheit schließen sich gegenseitig aus.

(Beifall von der CDU – Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)

Nichtsdestotrotz hat die Landesregierung mit dem sogenannten Hochschulzukunftsgesetz einen Landeshochschulentwicklungsplan wieder hervorgeholt. Als Begründung für solch einen Plan sagt Wissenschaftsministerin Svenja Schulze in einem Interview im „Westfalen-Blatt“:

„Wenn 37 Hochschulen planen, kommt am Ende nicht unbedingt das Landesinteresse heraus.“

Nun hat uns das Ministerium sieben Planungsgrundsätze vorgelegt, sieben Punkte, die jetzt offensichtlich die Leitlinien des Landesinteresses sein sollen. Da stellt sich doch sofort die Frage: Woher wissen Sie eigentlich, Frau Ministerin, dass diese sieben Punkte das Landesinteresse umfassend abbilden?

(Nadja Lüders [SPD]: Weil sie einen Plan hat!)

Das ist eine reine Behauptung von Ihnen, schlimmer noch, es ist eine Anmaßung des Wissens, das die Hochschulen jetzt in eine Richtung zwingen soll, in die sie vielleicht gar nicht gehen wollen.

(Beifall von der CDU – Zuruf von der SPD: Woher wissen Sie das?)

Den sieben Punkten kann man manchmal widersprechen, manchmal nicht. Sie sind so allgemein gehalten, dass man alles oder nichts darunter subsumieren könnte.

(Nadja Lüders [SPD]: Das war ein Wider- spruch in sich!)

Das ist eigentlich im tiefen Kern albern. Darüber hinaus ist auch völlig unklar, weshalb dort bestimmte Punkte stehen und andere nicht. Es fehlt jede fachliche Begründung für diese sieben Punkte. Zudem fehlt auch der Hinweis darauf, woher das Geld kommen soll, mit dem die Hochschulen diese sieben Punkte erreichen sollen.

Letztlich frage ich mich auch, wenn ich auch einen so schönen Plan entwickeln wollte oder dürfte, weshalb so ein wichtiger Zukunftspunkt wie die Digitalisierung dort überhaupt nicht vorkommt. Auf der einen Seite schwadroniert Hannelore Kraft über NRW 4.0, auf der anderen Seite erheben Sie die Digitalisierung noch nicht einmal zum Ziel in irgendwelchen Planungsgrundsätzen. Das passt nicht zusammen und zeigt, dass Sie die Hochschulen auf einen linksorientierten gesellschaftspolitischen Kurs zwingen wollen

(Beifall von der CDU – Lachen von der SPD)

und nicht auf einen wettbewerbs- und erfolgsorientierten Weg.

(Zuruf von der SPD: Die Mauer muss her!)

Sie setzen einen Prozess in Gang, in dem eine angebliche Diskussion auf Augenhöhe mit den Hochschulen stattfinden soll. In Wahrheit jedoch haben Sie schon im Vorfeld einen Expertenrat konstituiert, was eigentlich, wenn man die Aussage zur Augenhöhe ernst nehmen wollte, für die Hochschulen ein Schlag ins Gesicht ist. Das Hochschulzukunftsgesetz gibt Ihnen in Verbindung mit den Rahmenvorgaben die Möglichkeit, den Landeshochschulentwicklungsplan jeweils diktatorisch in einen eigenen Hochschulplan für die jeweiligen Hochschulen vor Ort umzusetzen.