Protocol of the Session on April 29, 2015

Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat für die SPD-Fraktion Herr Kollege Eiskirch das Wort.

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für das Ruhrgebiet und für Nordrhein-Westfalen,

(Henning Höne [FDP]: Das ist falsch!)

und zwar im Hinblick auf dieses RVR-Gesetz für beide, für das Ruhrgebiet und für ganz NordrheinWestfalen. Denn wir beschließen heute über eine große Breite des Parlaments hinweg gemeinsam ein Gesetz zur Stärkung des Ruhrgebiets, des Kommunalverbands, des Regionalverbands im Ruhrgebiet.

In diesem wird deutlich gemacht, wie regionale Kooperation möglich sein soll, wie regional kooperiert werden soll, wie die Ziele des Klimaschutzes gemeinsam im Ruhrgebiet angegangen werden sollen und wie das Thema „Verkehrsentwicklungsplanung“, eine der dringenden Herausforderungen im Ruhrgebiet, aber auch das Thema der Vernetzung der Europaarbeit, zu bearbeiten ist.

Das sind alles wichtige Bausteine, um im Ruhrgebiet mehr Gemeinsamkeit zu leben, Kirchturmdenken weiter zu überwinden, aber vor allem effizienter und effektiver im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu arbeiten. All dies gibt dieses Gesetz uns mit.

Es ist nur gelungen, weil es Gemeinsamkeit gibt, und zwar Gemeinsamkeit, die man von außen betrachtet in der Vergangenheit dem Ruhrgebiet nicht zugetraut hätte. Ich will ehrlich sagen: Dieser Frage hätten auch einige im Ruhrgebiet nicht bis an dieser Stelle getraut. Trotzdem ist es gelungen, die Interessenlagen aller 15 Mitgliedskörperschaften, der elf kreisfreien Städte und der vier Kreise, in einem ausführlichen Diskussionsprozess so miteinander zu verschränken, dass es eine gemeinsame Sicht aus dem Ruhrgebiet über alle Kommunen hinweg gibt, wie das Ruhrgebiet zusammenarbeiten möchte. Ich finde, das ist bemerkenswert.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Es gibt im Ruhrgebiet auch Gemeinsamkeiten über Parteigrenzen hinweg. Es ist früher auch nicht vermutet worden, dass die drei wichtigen Parteien, die die Politik im Ruhrgebiet, aber auch hier im Landtag von der Größenordnung her mitbestimmen können,

(Beifall von der SPD – Zuruf von Thomas Ku- fen [CDU])

gemeinsam und geschlossen zu einem solchen Gesetz stehen. Das ist bemerkenswert, weil es populäre Themen sind, mit denen man sich schön gegeneinander treiben kann. Deswegen ist es im Sinne der Menschen im Ruhrgebiet, dass SPD, Grüne und CDU gemeinsam den Versuch unternommen und auch bewältigt haben, zu einem Ergebnis zu kommen, welches die Anforderungen aus den Ruhrgebiet heraus beschreibt.

Ich habe aber auch gesagt, es ist ein guter Tag für ganz Nordrhein-Westfalen, weil die letzten Wochen und Monate dieser Diskussion deutlich gemacht haben, dass diese Initiative aus dem Ruhrgebiet, im Ruhrgebiet mehr Gemeinsamkeit organisieren und gestalten und diese Option auch nutzen zu wollen, zum einen aus anderen Regionen zu der Diskussion „Das wollen wir nicht“ im Blick auf das Ruhrgebiet geführt haben, aber irgendwann zu einem Prozess geführt hat: Okay, wenn das kommt, müssen wir uns auch Gedanken über kommunale Zusammenarbeit machen.

Die Grundlage, die dieses Parlament mit dem GkG, dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit, schon vor zwei Monaten geschaffen hat, ist eine gute Grundlage dafür. Das heißt, dieses Gesetz ist Impuls für das Ruhrgebiet, aber auch Impuls für das Land, in den anderen Regionen kommunale Zusammenarbeit zu stärken und sich auf diesen Weg zu machen. Das begrüße ich sehr, das begrüßt die Sozialdemokratie sehr, weil es ein Angebot an alle Regionen ist,

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

die Effizienzmöglichkeiten von kommunaler Zusammenarbeit gemeinsam zu heben und für die Bürgerinnen und Bürger zu nutzen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Ich will an dieser Stelle nicht den Entschließungsantrag vorstellen – er wird von drei Parteien getragen; dazu werden wir gleich bestimmt noch etwas hören –, sondern ich möchte mich an dieser Stelle – ich glaube, das kann ich für die anderen auch sagen – ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit bedanken, und zwar für die gute Zusammenarbeit, auch wenn man das bei Legislative und Exekutive vielleicht ein bisschen komisch findet, zwischen den zuständigen Ministerien und den die Landesregierung tragenden Parteien und Fraktionen im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Diese war notwendig und gut.

Auf die Beratungsleistung konnten wir uns immer verlassen, und wir konnten dann auswählen, was wir davon annehmen wollten oder nicht. In diesem Kräfteverhältnis ist das auch völlig richtig.

(Beifall von der SPD)

Herzlichen Dank vor allem noch einmal an die Kolleginnen und Kollegen in diesem Haus, aber auch im Ruhrgebiet selber, die über die Parteigrenzen hinweg über den gesamten Prozess, der durchaus Spielräume für ein Gegeneinanderstellen geboten hat, Seite an Seite geblieben sind – so wie es in einem sozialdemokratischem Lied heißt: Schreiten Seit an Seit– und das Ganze miteinander nach vorne gebracht haben.

Ich möchte noch sagen: Der heutige Tag ist ein guter für das Ruhrgebiet und für Nordrhein-Westfalen. Der heutige Tag ist aber auch einer, der uns allen ein Stück Verantwortung mitgibt, um dieses Gesetz nun mit Leben zu füllen. Das bedeutet die Verantwortung, im Ruhrgebiet die ersten Projekte zu benennen, die wir gemeinsam wuppen wollen, die wir gemeinsam schaffen wollen, die wir gemeinsam nach vorne bringen wollen, um die Synergien zu nutzen.

Die Redezeit.

– Ich komme zum Ende, Frau Präsidentin.

Wir haben auch eine Verantwortung für die anderen Regionen des Landes, das, was wir in den letzten Wochen gehört haben – nämlich „dann wollen wir auch“ –, umzusetzen und zu prüfen, wie regionale Zusammenarbeit in den anderen Regionen aussehen kann.

Die Redezeit!

– Das ist mein letzter Satz – Ein Mehr an kommunaler Zusammenarbeit in einem gestärkten RVR – deswegen ist es ein guter Tag –, mit einem Mehr an Verantwortung, mit einem Mehr an Verbindlichkeit für die Region ist ab 2020

durch die Direktwahl mit diesem Gesetz verbunden. Deswegen ist es in vielerlei Hinsicht ein guter Tag für das Ruhrgebiet und für Nordrhein-Westfalen. Ich finde, wir können stolz auf die gemeinsam geleistete Arbeit sein. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Eiskirch. Das war ein letzter Satz mit mehreren Kommata. – Als nächster Redner für die CDU-Fraktion hat Herr Kollege Kuper das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der erste Referentenentwurf zum RVR-Gesetz der Landesregierung aus dem vergangenen Jahr hat für einen riesigen Diskussionsprozess im Land gesorgt, und zwar innerhalb des RVR und auch außerhalb des Ruhrgebiets. Er hat auch – das darf man an dieser Stelle nicht unterschätzen – Sorgen und Befürchtungen ausgelöst.

Ich persönlich – das sage ich ganz ehrlich als Abgeordneter, der aus dem Bereich OstwestfalenLippe kommt – war zu Beginn des Verfahrens kein großer Befürworter dieses Gesetzgebungsvorhabens und hatte zunächst erhebliche Bedenken gegenüber dem Vorhaben der Landesregierung.

Aber die intensive Auseinandersetzung mit dem Gesetz, die gründliche Auseinandersetzung mit den besonderen Problemen und Herausforderungen des Ruhrgebiets, vor allem aber die in den interfraktionellen Gesprächen erzielten Änderungen am Gesetz, die heute auch zur Abstimmung stehen, und insbesondere der aus unserer Sicht wichtige Entschließungsantrag haben zu einem anderen Blick auf dieses Gesetz geführt. Wir konnten wesentliche Verbesserungen für das RVR-Gebiet und zur Wahrung der Chancengleichheit der Regionen erreichen.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Nach all den Diskussionen können wir jetzt das RVR-Gesetz mitsamt den Änderungen und der Aufforderung an Landtag und Landesregierung als eine wirkliche Chance begreifen, alle Regionen in NRW zu stärken.

In der interkommunalen und regionalen Zusammenarbeit liegt ein wesentlicher Schlüssel für die Zukunftsfähigkeit des Landes. Wir als Landesgesetzgeber können heute in Richtung des Ruhrgebietes und der anderen Regionen nur sagen: Nutzt die Chancen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger für eine positive wirtschaftliche Entwicklung.

(Beifall von der CDU)

Ein Beispiel aus OWL: „It`s OWL“ – dieser Cluster ist ein gutes Beispiel dafür, wie erfolgreiche Zusammenarbeit praktiziert werden kann.

Rückblickend war für uns als CDU wichtig, Bedenken, die es bekanntermaßen reichlich gab und gibt, ernst zu nehmen und bestenfalls auch aus der Welt zu schaffen. Daher gibt es gegenüber den ersten Entwürfen mit dem vom Kommunalausschuss vorgelegten gemeinsamen Änderungsantrag wichtige Verbesserungen: zum Beispiel die Beibehaltung der Freiwilligkeit der Mitgliedschaft im RVR, verbunden mit der Möglichkeit, diese einseitig kündigen zu können;

(Beifall von Marie-Luise Fasse [CDU])

Verfahrenserleichterungen, eine Fristverlängerung, der Ausschluss der Konnexität, was befürchtet worden war; sowie der Ausschluss von direkt laufenden Finanztransfers aus dem GFG zulasten anderer Regionen. Außerdem ist der Aufgabenkatalog des RVR nun abschließend geregelt worden.

Der wichtigste Punkt: Wir haben politisch die Chancengleichheit aller Regionen sichergestellt. Keine Region wird durch das RVR-Gesetz schlechtergestellt.

(Beifall von der CDU)

Im Gegenteil: Das Ruhrgebiet wird ebenso gestärkt, wie alle anderen Regionen in NRW gestärkt werden. All dies ist jetzt ein Angebot an die Städte und Gemeinden. Es liegt nun an den Regionen und Kommunen im RVR, die neuen Möglichkeiten zu nutzen, um die Anforderungen an die Zukunft regional und interkommunal zu bewältigen.

Die Voraussetzungen für mehr Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum durch Bündelung der Kräfte sind gegeben. Nutzen Sie im RVR jetzt diesen Vertrauensvorschuss gut, der Ihnen mit diesem Gesetzentwurf gegeben wird. Wir erwarten vom RVR als Vorreiter mehr gemeinsame Arbeit und dadurch mehr Effizienz oder Effektivität. Lassen Sie uns in diesem Sinne das Gesetzespaket bitte gemeinsam als Chance begreifen. – Danke schön.

(Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Kuper. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Krüger.

Meine Damen, meine Herren! Frau Vorsitzende! Lassen Sie mich an die Worte von Thomas Eiskirch anknüpfen. Er begann mit dem Hinweis: Ein guter Tag für die Metropole Ruhr – er sprach von „Ruhrgebiet“; ich spreche von „Metropole Ruhr“ – und für NRW. – Das sehen wir genauso.

Wir schließen damit einen langjährigen – und das will ich durchaus zugestehen; ich habe es so nicht erwartet – und sehr kontrovers diskutierten Prozess zur Novellierung des RVR-Gesetzes ab. Alle Beteiligten – und damit meine ich auch die Beteiligten aus dem Münsterland, aus Ostwestfalen-Lippe oder auch aus den Regionalräten – waren sich einig, dass das Zusammenwirken der Städte und Kreise im Ruhrgebiet zu stärken ist.

Die Vernetzung innerhalb des Ruhrgebietes und die Beziehungen in das angrenzende Umland sind zu verbessern, damit die Metropole insgesamt eine entsprechende Aufwertung erfahren soll. Diese Einigkeit bestand; das bestätigte zum Beispiel der Regionalrat Düsseldorf in seiner Stellungnahme aus dem April 2013.

Genau diese Intention verfolgt dieser Gesetzentwurf. Wir reihen uns ein in frühere Vorlagen, die in diesem Haus beschlossen worden sind. Ich erinnere nur an das Gesetz über den Regionalverband aus 2003/04, in dem insbesondere dem Regionalverband die Möglichkeiten zur interkommunalen Zusammenarbeit in den Bereichen Freizeit, Erholung, Kultur und Wirtschaftsförderung gegeben worden sind, aber auch an die Möglichkeiten zur Erarbeitung von interkommunalen Flächennutzungsplänen.

Ich erinnere an das Gesetz zur Übertragung der Regionalplanung für die Metropole Ruhr auf den Regionalverband Ruhr in den Jahren 2006 und 2007. Damit wurden erstmalig dem RVR als Regionalplanungsträger die Aufgaben übertragen, städteübergreifende Lösungen beispielsweise in der Freiraumgestaltung oder in der Ausweisung von Gewerbe- und Wohnflächen zu suchen.