Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner wird Herr Kollege Witzel für die FDP-Fraktion sprechen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reden hier über ein hochaktuelles und besonders relevantes Thema dieses Plenartags. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ schreibt heute von einem Aufstand in der Union gegen Pläne zur Erbschaftsteuer. IHK-NRWPräsident Ralf Kersting erklärt heute in einem Pressedienst, die vom Bundesfinanzminister vorgelegte Reform könne die Sorgen der Wirtschaft nicht ausräumen. – So ist das auch.
Worum geht es? – Dramatische Mehrbelastungen für inhabergeführte Familienunternehmen stehen im Raum, die allein in Nordrhein-Westfalen die Existenz Tausender Betriebe bei der Unternehmensnachfolge gefährden. 1 Million Beschäftigte allein in Nordrhein-Westfalen sind von der wirtschaftlichen Lage der großen inhabergeführten Mittelstandsbetriebe betroffen.
Hohe Mehrbelastungen drohen abhängig davon, welche Entscheidungen nun im Detail getroffen werden für die Steuerfreigrenzen im Kontext der Unternehmenswertermittlung mittelständischer Betriebe, der sogenannten Bedürfnisprüfung für Familienunternehmen, die eine Einbeziehung des Privatvermögens bedeutet, und der stark umstrittenen Eingruppierung in produktives und nicht produktives Betriebsvermögen.
Wir brauchen für alle diese drei zentralen Fragestellungen verfassungskonforme Regelungen, die das Kernziel verfolgen und nicht aus dem Blick verlieren, Unternehmen zu erhalten und Arbeitsplätze zu sichern.
Das IHK-Memorandum skizziert ein großes Mittelstandsproblem. Es gibt immer weniger Nachfolger für immer mehr Unternehmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ein Kernproblem unserer Wirtschaft. Auf der einen Seite erreichen immer mehr Inhaber aus der Gründergeneration in den nächsten Jahren ein hohes Alter; sie sind schon längst im Rentenalter. Auf der anderen Seite befinden sich übernahmeinteressierte Existenzgründer zahlenmäßig auf einem Tiefstand; es sind deutlich zu wenig für die Vielzahl an Altinhabern.
Wir dürfen nicht den Trend verschärfen, dass immer mehr Familienbetriebe teilweise geschlossen werden oder filetiert an internationale Konzerne verkauft werden müssen. Der Mittelstand ist oft prägend für eine Region. In vielen kleineren Städten und Standortgemeinden ist er der wichtigste Arbeitgeber und Ausbilder.
Nordrhein-Westfalen ist hier – wie die meisten anderen westlichen Flächenländer auch – stärker betroffen als der Bundesdurchschnitt. Mehr als ein Viertel der 500 umsatzstärksten Familienunternehmen in Deutschland stammt aus Nordrhein
Über 1.000 Familienunternehmen mit mehr als 50 Millionen € Umsatz sind in unserem Land besonders hart von der Erbschaftsteuer betroffen. In fast jedem vierten Familienbetrieb mit einem Umsatz über 50 Millionen € steht laut Studie des Instituts für Mittelstandsforschung in den nächsten Jahren ein Generationenwechsel an.
Das ifo-Institut in München hat sich für das Jahr 2014 ganz aktuell die Entwicklungen seit der letzten unternehmensfreundlichen Erbschaftsteuerreform
Wer bei einer Betriebsübernahme im Erbfall sein gesamtes sonstiges Privatvermögen durch Steuerpflicht verliert, wird das Unternehmen auflösen oder verkaufen, daraus die Erbschaftsteuer bezahlen und den Rest anderweitig verwenden.
Es reicht deshalb nicht aus, nur verbal, wie das auch unser Wirtschaftsminister gerne tut, von Hidden Champions zu reden und sie zu Recht als internationale Innovatoren und Weltmarktführer zu loben, aber hier nicht entsprechend zu handeln, wenn es um den Erhalt von Arbeitsplätzen geht.
Unsere Auffassung ist ganz klar: Betriebe, die ordentliche Gewinne erwirtschaften, sollen ausdrücklich auch einen fairen Anteil zum Steueraufkommen beitragen und damit die öffentliche Infrastruktur mitfinanzieren, die sie auch für ihre wirtschaftliche Aktivität nutzen. Das Problem sind da aber gerade nicht die Familienunternehmen, die genügend Steuern zahlen, sondern einige internationale Konzerne, über die wir uns oft auch gemeinsam ärgern, die in weltweiten steuerlichen Verflechtungen Gestaltungsmöglichkeiten nutzen und kaum zur Staatsfinanzierung beitragen.
Unser Appell an die Landesregierung lautet deshalb, sich im Bund dafür einzusetzen, dass die Reform der Erbschaftsteuer nicht zu einer massiven Steuererhöhung ausartet. Wir brauchen einen steuerschonenden Betriebsübergang und keine Defacto-Wiedereinführung einer Vermögensabgabe auf betriebliche Substanz, wie sie die Grünen ansonsten so lieben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, notwendig sind bürokratiearme Regelungen, die nicht mit jahrelanger Rechtsunsicherheit verbunden sind. Jetzt sind konkret Taten statt Worte gefragt für den Standort Nordrhein-Westfalen, für zahlreiche Arbeitsplätze und für die Fortführung vieler Unternehmen in unserem Land.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Witzel, das war ein massives Plädoyer für eine Wirtschaftspolitik, die ich übrigens nachdrücklich unterstütze, die ich allerdings nicht in Form einer Steuerpolitik entsprechend Ihrem Ansinnen unterstütze.
Es ist ja auch Fastenzeit, Herr Witzel. Bei Ihrem Antrag habe ich gerade etwas vermisst, für das ich die FDP eigentlich kenne. Normalerweise tragen Sie Anträge zu steuerlichen Fragen immer mit einem Wort vor, das Sie heute weggelassen haben – offenbar wegen der Fastenzeit –, nämlich: Bremse. Normalerweise tragen Sie vor: Schuldenbremse. Zuletzt haben Sie vorgetragen: Grundsteuerbremse.
Man wundert sich in der öffentlichen Wahrnehmung gemeinhin auch, dass das Wort „Bremse“ überhaupt so positiv zur Kenntnis genommen wird, dass das Thema „Schuldenbremse“ tatsächlich Eingang in die alltägliche Politik gefunden hat und zu einer positiven Betrachtung beiträgt. Das will ich ausdrücklich sagen.
Seit 2012 stellt die FDP den Staat aber immer so dar, als würde er völlig ungerechtfertigt in die Lebensverhältnisse der Bürger eingreifen.
Ihr Antrag geht in die richtige Richtung, wenn Sie von fairer Besteuerung, zukunftsfest und verfassungskonform sprechen. Da haben Sie in der Tat recht. Ein verfassungsgerichtliches Urteil ist auch Grundlage Ihres Antrags. Sie lassen aber einen wesentlichen Aspekt weg: Das Bundesverfassungsgericht zeichnet sich auch immer dadurch aus, dass Mindermeinungen dargestellt werden. Und dafür steht auch die Sozialdemokratie ein, dass in der Breite geschaut wird, welche Argumente vorgetragen werden. In diesem Zusammenhang wurde das Sozialstaatsprinzip nach Art. 20 vorgetragen. Das hat auch etwas mit Erbschaftsteuer zu tun.
Wenn Sie sich die Verteilung des Vermögens in der Bundesrepublik Deutschland anschauen, dann werden Sie feststellen, dass ganz wenige weit über 90 % des Vermögens besitzen. Man hat früher immer von 10 zu 90 % gesprochen. Der Anteil nimmt ab. Auch das ist ein Grund, Erbschaftsteuer zu erheben. Dazu bekennen wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns ausdrücklich und halten die Erbschaftsteuer für absolut richtig, wenngleich es natürlich eine Landessteuer ist.
Wir müssen aber selbstverständlich die Bedenken des Verfassungsgerichts aufgreifen; ich denke, unser Finanzminister wird gleich nichts anderes vortragen, als dass man das Ganze natürlich verfas
Etwas verbitte ich mir allerdings. Ich kenne ja Ihre Anträge, wenn es um die Themen „Steuerehrlichkeit“ oder „Einstellung von Steuerprüfern“ geht. Da sind Sie nicht gerade bekannt dafür, dass Sie mehr Steuerprüfer einstellen wollen, sondern weniger, und Sie verwenden das als Instrument der Wirtschaftspolitik. Ihr Vortrag gerade hat gezeigt, dass Sie bei der Erbschaftsteuer auf dem gleichen Weg sind. Das macht deutlich, welch Geistes Kind Sie in der Frage der Steuerpolitik sind.
Meine Damen und Herren, wir werden den Antrag natürlich ordentlich beraten. Ich habe versucht, zu erklären: Darin enthalten sind viele Punkte, die Sie aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts abgeschrieben haben.
Nur, das als Instrument der Wirtschaftspolitik zu betrachten, ist, glaube ich, der verkehrte Weg. Daher werden wir uns das im Ausschuss genauer ansehen, die Argumente entsprechend wägen, allerdings in den weiteren Debatten auch das Argument des Sozialstaatsprinzips nicht aus den Augen verlieren. Ich hoffe, dass Sie als Antragsteller das Thema trotzdem weiterhin konstruktiv begleiten. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat am 17. Dezember 2014 die bisherigen Regelungen zur Erbschaftsteuer bei Betriebsvermögen für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, eine Neuregelung zu treffen. Dabei hat das Gericht in seinem Urteil klare Vorgaben gemacht.
Das BMF hat inzwischen Eckpunkte vorgestellt, die sich nun in der politischen Diskussion befinden. Wir alle konnten lesen, wie die Positionen des BMF und der Bundesländer, aber auch die wichtigen und berechtigten Interessen unserer mittelständischen Familienunternehmen aussehen.
Unsere Familienunternehmen gehören zum Kern des erfolgreichen Wirtschaftsmodells Deutschland. Wir sind in Deutschland gut durch die Krise der letzten Jahrzehnte gekommen, insbesondere in den letzten Jahren des vorangegangenen Jahrzehnts, weil unsere Unternehmer ihre Verantwortung nicht an der Börse abgegeben haben, sondern selbst wahrnehmen.
Wenn das Erben und Schenken für Unternehmer nun teurer wird als das Verkaufen, sind ausländischen Investoren Tür und Tor geöffnet. Wir dürfen ausländischen Investoren den Zugriff auf den Kern unserer Wirtschaft nicht leichter machen als den Unternehmensnachfolgern, die Unternehmensübergabe an die nächste Generation darzustellen.
Dass sich eine verfassungssichere Lösung nur durch eine detaillierte Beschäftigung mit der Materie finden wird, kann man anhand der folgenden Zahlen erkennen: Bislang waren Betriebe mit bis zu 20 Arbeitnehmern von der Lohnsummenregelung befreit. Nun hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass diese Regelung unverhältnismäßig sei, da eine große Zahl der Unternehmen in Deutschland weniger als 20 Arbeitnehmer beschäftigt und somit das Verhältnis Regel/Ausnahme nicht eingehalten wird.
Das BMF schlägt vor, auf die Prüfung der Lohnsummenregelung bei Unternehmen mit einem Unternehmenswert von bis zu 1 Million € zu verzichten. Mit dieser Aufgriffsgrenze sollen Unternehmen sowie die Verwaltung von Bürokratie entlastet werden. Über die Grenze hinaus soll nun geprüft werden.
Ich möchte den Blick auf einen Punkt richten, der gerade uns als Landtagsabgeordnete beschäftigt: Welche Folgen hat eine neue Regelung für die Steuerpflichtigen, für die Steuerberater, für die Finanzämter und die Finanzgerichte in NordrheinWestfalen? Aus meiner beruflichen Praxis kann ich berichten, dass beispielsweise die geplante Neudefinition des betriebsnotwendigen Vermögens eine langjährige gerichtliche Klärung nach sich ziehen wird. Wie soll die Bedürfnisprüfung in der Praxis vorgenommen werden? Nach welchen Vorschriften wird letztlich die Bewertung vorgenommen? Gerade das Thema bewegt mich, und ich möchte Ihnen an einem Beispiel die Problematik vorstellen.
Die Berechnung der Erbschaftsteuer für nicht börsennotierte Unternehmen knüpft an den Unternehmenswert an.
Dieser rechnerische Unternehmenswert wird ermittelt, indem der durchschnittliche Gewinn der drei dem Erbfall oder der Übertragung vorangegangenen Jahre mit dem sogenannten Kapitalisierungsfaktor multipliziert wird. Hier liegt die Krux. Je geringer der Basiszins ist, umso höher wird der Kapitalisierungsfaktor. Bei einem Basiszins von 4,58 % im Jahr 2008 betrug der Kapitalisierungsfaktor 11,01. Heute, zu Beginn des Jahres 2015, beträgt der Basiszins 0,99 % und der Kapitalisierungsfaktor 18,21, Tendenz steigend.
Ein Unternehmen, welches in den letzten drei Jahren einen durchschnittlichen Unternehmensgewinn von 500.000 € erzielt hat, hat unter Berücksichtigung des Kapitalisierungsfaktors im Jahr 2008 einen Wert für die Bemessung der Schenkung- und Erbschaftsteuer von rund 5.5 Millionen € gehabt.
Heute beträgt der Unternehmenswert bei diesem geänderten Kapitalisierungsfaktor 9,1 Millionen €. Im Jahr 2008 war Erbschaftsteuer von 19 % oder 1,046 Millionen € fällig. Heute sind aufgrund des progressiven Tarifs 23 % oder 2,1 Millionen € fällig – und das bei einer nicht veränderten unternehmerischen Situation des Unternehmens.
Dieses einfache Bewertungsmodell steht einer sachgerechten Wertermittlung diametral gegenüber. Meine Damen und Herren, wenn wir auf der einen Seite fordern, eine sachgerechte Besteuerung der Unternehmen vorzunehmen, aber auf der anderen Seite die Finanzverwaltung mit differenzierten Methoden nicht zu überfordern, dann wird das der Kern des Problems der Auseinandersetzung mit einem sachgerechten Erbschaftsteuerrecht sein.