Protocol of the Session on March 18, 2015

nerischen Bereich sind Sie nicht in der Lage, auch nur einen Vorschlag zu unterbreiten. Das kann nicht richtig sein.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Deshalb sagen wir Ja zum Antrag der CDU. Wir wollen nicht, dass in der Region bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und bei dem Unternehmen über Jahre hinweg Verunsicherung fortbestehen wird. Es ist ja schon angesprochen worden, dass ein solches Verfahren bis zu zehn Jahre dauern kann. Das kann nicht richtig sein.

Wir wollen Klarheit für die betroffenen Menschen und fordern Sie deshalb deutlich auf: Machen Sie einen Vorschlag, wo die Abbaukante verlaufen könnte, damit man anhand dieses konkreten Vorschlages diskutieren kann und allen Betroffenen vorgibt, wie die Zukunft für sie aussehen kann. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Brockes. – Für die Piratenfraktion spricht Herr Kollege Rohwedder.

Frau Präsidentin, vielen Dank, dass Sie mir das Wort erteilen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer draußen und drinnen! Ich möchte mich am Anfang ganz unbescheiden selbst zitieren und uns einen kurzen Rückblick auf die Aktuelle Stunde am 28. November 2012 gönnen. Wir diskutierten damals den Antrag der FDP-Fraktion „Versorgungssicherheit für Haushalts- und Industriestrom in NordrheinWestfalen garantieren – Betrieb von fossilen Kraftwerken sichern“. Ich sagte damals an die CDU gewandt:

„Wir brauchen keine Dinosaurier, denen man in Wirklichkeit schon vor 20 Jahren den Kopf abgeschlagen hat, bloß dass die Information an der Schwanzspitze noch nicht angekommen ist. Deshalb zuckt die CDU noch.“

Die schlechte Nachricht ist: Sie zuckt immer noch.

Die gute Nachricht ist, dass die Verstromung von Braunkohle in den Uraltmeilern der 60er-Jahre zunehmend unrentabel wird und ein Großteil von ihnen aus sicherheitstechnischen, betriebswirt

schaftlichen und wahrscheinlich auch klimapolitischen Gründen in den nächsten zwei bis drei Jahren stillgelegt werden dürfte.

Damit sind die derzeitigen Tagebaue mehr als ausreichend, es gibt Überkapazitäten. Daran ändert auch eine Leitentscheidung der Landesregierung nichts.

Der verehrte Kollege Dr. Gerd Hachen irrt, wenn er meint, dass die dritte Leitentscheidung nicht betroffen sein darf. Sie wird zwangsläufig betroffen sein.

Auch der Kollege Guido van den Berg von der SPD, der gerne das rechtssichere Verfahren möchte, wird merken, dass das bald obsolet ist. Es wird rechtssicher sein, aber im großen Buch des Vergessens stehen, überholt von den Tatsachen. Wesentliche Änderungen der Grundannahmen, wie Herr Dr. Hachen richtig in seiner Zwischenfrage formulierte, werden dafür sorgen.

Eine Leitentscheidung, die diese Tatsachen nicht berücksichtigt, führt zwangsläufig zu zusätzlichen Belastungen aller Betroffenen, ohne irgendeinen Einfluss auf die Faktenlage zu haben. Eine Entlastung aller Betroffenen kann nur durch einen geplanten Ausstieg aus der Braunkohle erfolgen, wie zum Beispiel durch das von uns geforderte Braunkohleausstiegsgesetz. Denn, wie es im Antragstext formuliert ist,

„Weder den betroffenen Anwohnern, den Kommunen noch den Tagebaubetreibern ist es zuzumuten, erst am Ende eines sich jahrelang hinziehenden Verfahrens zur Änderung des Braunkohleplans eine belastbare Aussage zur Zukunft des Tagebaus zu erhalten.“

Das ist völlig richtig, das muss schneller gehen.

Die Verluste, die das Oligopol der großen Energieproduzenten vermeldet, sprechen ihre deutliche Sprache. Alle Sabotageversuche gegen die Energiewende sind vergeblich. Sie können das Unvermeidliche vielleicht herauszögern, zum Beispiel durch die von unserem Energieminister Herrn Duin geforderten weiteren Subventionen, und dadurch volkswirtschaftlichen, klima-, energie- und umweltpolitischen Schaden und weitere Kosten für die Allgemeinheit verursachen, aber sie können es nicht verhindern.

Gerade erst am letzten Wochenende haben einige hilfsbereite junge Mitbürger durch die kurzfristige Besetzung eines Braunkohlebaggers gezeigt, was Sache ist: Stopp und Ausstieg!

Der Kohleausstieg ist Handarbeit, sagen diese Menschen. Dasselbe Ziel haben die Menschenkette Ende April und das Klimacamp im Sommer, die dort stattfinden werden. Die dort Beteiligten berücksichtigen auch schon die im Antrag unter Punkt 3 erwähnten Aspekte des Immissionsschutzes. Sie wissen, dass etwa 5 1/2 Millionen t Kraftwerksreststoffeabraum pro Jahr auf den RWE-Deponien abgelagert werden – einschließlich Schwermetallen wie Quecksilber und Radionuklide in aufkonzentrierter Form.

Der gezielte beschleunigte Ausstieg, die bewusste Begleitung und gezielte Förderung des unvermeidlichen Strukturwandels würden mal eine Leitentscheidung schmücken können. Stattdessen besteht die Gefahr, dass die Landesregierung genau das versäumt – und das ist zu kritisieren. Das muss verhindert werden. Es ist schade, dass Frau Zentis von den Grünen dazu auch nichts Substanzielles beizu

tragen hatte. Die Grünen hier im Landtag machen keine Energiepolitik mehr. Die macht die SPD als verlängerter Arm der sterbenden Oligopole.

(Beifall von den PIRATEN)

Für den CDU-Antrag sehe ich so schwarz wie für die fossile Energieerzeugung. Der Überweisung stimmen wir natürlich trotzdem zu. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Rohwedder. – Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Duin in Stellvertretung für Frau Ministerpräsidentin Kraft das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um es gleich auf den Punkt zu bringen: Aus unserer Sicht kann man den Inhalt des Antrages nur ablehnen. Dafür gibt es gute Gründe.

Zunächst einmal versucht die CDU-Fraktion – ein bisschen durch Herrn Brockes unterstützt – hier wiederholt, den Eindruck zu erwecken, als müssten wir in irgendeiner Weise in diesen Fragen zum Handeln aufgefordert werden. Das Gegenteil ist richtig. Aus meiner Sicht ist das ein reiner Showantrag, auch wenn man sich die zeitlichen Abläufe anguckt, die auch angekündigt worden sind.

Wir informieren, wir beteiligen. Die Staatskanzlei hat in einer Auftaktveranstaltung am 30. Oktober 2014 in Jülich das Erarbeitungsverfahren und die wesentlichen Inhalte vorgestellt. Diese Vorträge und auch die Zusammenfassung sind im Internet abrufbar. Der Wirtschaftsausschuss hat das Erarbeitungsverfahren und die Inhalte der Leitentscheidung noch einmal im Januar auf der Grundlage einer weiteren Vorlage diskutiert. So wurden immer wieder auch die weiteren Verfahrensschritte erläutert.

Der Wirtschaftsausschuss wurde informiert, dass derzeit – Herr van den Berg hat darauf auch noch einmal hingewiesen – aus aktuellen energiewirtschaftlichen Studien zur zukünftigen Entwicklung der Energiemärkte eine Metastudie erarbeitet wird. Auf dieser Metastudie bauen dann in einem zweiten Schritt eine Bewertung der Ergebnisse und eine Entscheidung zur zukünftigen Bedeutung der Braunkohle in Nordrhein-Westfalen auf.

Parallel dazu wird eine ganze Reihe von Expertengesprächen geführt – mit Vertretern der Region, vor allem der Stadt Erkelenz, der Gemeinde Titz, den Kommunen im Bereich des Tagebaus Garzweiler II, mit dem Braunkohlenausschuss, den Kreisen, dem Regionalrat Köln, dem Unternehmen RWE, seinen Beschäftigten, den Betriebsräten sowie den Umweltvereinigungen, die ebenfalls mit eingebunden werden.

Nicht zuletzt werden wir mit den Fachbehörden sprechen, zu den einzelnen Fragen externe Sachverständige hinzuziehen.

Auf Basis dieser Gespräche wird dann mit den wesentlichen Beteiligten der Entwurf der Leitentscheidung erarbeitet. Deswegen ist es für mich auch völlig klar, dass hier eine detaillierte Herangehensweise auf jeden Fall wichtig ist und eine genaue Abwägung der einzelnen Punkte wichtiger ist, als jetzt auf einmal sich gegenseitig überholende neue Zeitpläne in den Raum zu stellen. Das macht überhaupt keinen Sinn.

Es wird in der Tat – Dr. Hachen hat darauf hingewiesen – um Energiewirtschaft gehen, um Geologie, um Restsee, um kommunale Planung und Fachplanung, um all diese Punkte.

Nur, um es noch einmal darzustellen: Nach dem Entwurf der Leitentscheidung findet dann nach der Auswertung der Expertengespräche ein Beteiligungsverfahren statt. Dafür sind dann noch einmal drei Monate vorgesehen. Dann wird die Staatskanzlei die Stellungnahmen auswerten, die Leitentscheidung entsprechend überarbeiten und über den endgültigen Entwurf beraten, das mit den zuständigen Ressorts abstimmen und das Ganze in einen Beschluss der Landesregierung münden lassen.

Ich will auf einige Punkte, die hier in der Debatte angesprochen worden sind, ganz ausdrücklich eingehen, um auch deutlich zu machen, dass wir eine sachangemessene Vorgehensweise gewählt haben.

Erstens. Über den noch im Verfahren befindlichen dritten Umsiedlungsabschnitt – die Umsiedlung der Menschen in Keyenberg, Kuckum, Ober- und Unterwestrich und in Berverath – wird der Braunkohlenausschuss im dafür vorgesehenen Verfahren entscheiden. Die Landesregierung wird wie üblich hierzu eine energiepolitische und energiewirtschaftliche Stellungnahme abgeben, so wie das in der Vergangenheit auch schon immer der Fall war.

Zweitens – das ist hier besonders emotional diskutiert worden –: Natürlich ist für die betroffenen Menschen eine klar definierbare Abbaukante erforderlich. Aber es ist denen auch schon mehrfach erklärt worden – Sie wissen es auch –: Die genaue räumliche Fixierung bleibt dem Braunkohlenplanverfahren vorbehalten.

Die Landesregierung aber nimmt es auch jetzt schon sehr ernst, aus Betroffenen Beteiligte zu machen. In der vorgesehenen Konsultation zur Leitentscheidung wird deswegen die Frage der räumlichen Lage der Abbaukante eine ganz besondere Rolle spielen. Die Landesregierung wird die dort vorgetragenen Aspekte selbstverständlich in die Leitentscheidung mit einbeziehen und wird entsprechende Hinweise dann auch für die Entscheidung des Braunkohlenplanverfahrens geben.

Drittens. Es ist selbstverständlich, dass die veränderte Größe und Lage des veränderten Restsees in dem weiteren Verfahren zu konkretisieren ist. Dies bedarf allerdings auch nicht lediglich einer hingeschüttelten Aussage, sondern gründlicher Vorarbeiten, die unter Einbeziehung des Sachverstandes der zuständigen Fachbehörden und zum Beispiel des Erftverbandes derzeit auch auf der Arbeitsebene erfolgen.

Viertens. Die Belange der Landwirtschaft – auch das ist angesprochen worden – spielen in jedem Verfahren weiterhin eine Rolle und werden angemessen berücksichtigt. Hieran ändert sich auch nichts durch die erklärte Absicht der Landesregierung, auf das Umsiedlungsplanverfahren Holzweiler verzichten zu können, was zudem einzelnen Landwirten auch ermöglichen würde, ihre angestammten Flächen künftig weiter bewirtschaften zu können.

Last, but not least, Frau Präsidentin, letzter Punkt – ich will es nur der guten Ordnung halber hier auch noch einmal erwähnen, damit da kein falscher Eindruck entsteht –: Heute Abend informiert der Abteilungsleiter Herr Hennicke gemeinsam mit anderen Mitarbeitern aus der Staatskanzlei im Rat der Stadt Erkelenz über den aktuellen Stand dieser Leitentscheidung. Das geschieht in der Tat auf ausdrückliche Bitte auch des Bürgermeisters.

Sie sehen also: Es gibt dort überhaupt keine Defizite, sondern es wird umfassend informiert. Wir gehen aber auch die vorgesehenen Schritte Punkt für Punkt ab, um am Ende eine wirklich belastbare Entscheidung treffen zu können. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Das bleibt auch so. Dann schließe ich die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 6.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/8128 an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk. Die abschließende Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Dann haben wir so überwiesen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt

7 Faire Besteuerung ermöglichen und Existenz

von Familienunternehmen in Nordrhein

Westfalen sichern – Für eine zukunftsfeste und verfassungskonforme Ausgestaltung der Erbschaftsteuer

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/8134