Protocol of the Session on September 13, 2012

Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, mich für die engagierte Mitarbeit und die Impulse durch die Vertreterinnen und Vertreter der Landschaftsverbände in den Gremien der NRW.BANK noch einmal herzlich zu bedanken.

Es steht fest: Auch nach dem Ausscheiden der Landschaftsverbände stellen wir sicher, dass die NRW.BANK entsprechend ihrem Auftrag aus Gesetz und Satzung neben dem Land auch die kommunalen Körperschaften bei der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben unterstützt.

Ein weiterer Punkt ist die redaktionelle Umsetzung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen zum umfassenden Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs bei der NRW.BANK. Damit wird auch ein Projekt dieser Koalition umgesetzt. Denn wir hatten uns bereits vor dem Urteil darauf verständigt, die Prüfmöglichkeiten des Landesrechnungshofs bei der NRW.BANK auszuweiten. Dem Landesrechnungshof wurde der Gesetzentwurf, den wir jetzt vorlegen, bereits vor dem Einbringen in den Landtag zugeleitet. Das Große

Kollegium des Landesrechnungshofs hat uns mitgeteilt, dass hinsichtlich der Umsetzung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs im Gesetzentwurf keine Bedenken bestehen.

Dann gibt es noch eine materielle Änderung, die darin besteht, dass zukünftig auch eine Vertreterin oder ein Vertreter aus der Architektenschaft in den Beirat für Wohnraumförderung berufen wird. Dadurch wird der spezifische Sachverstand der Architektenschaft für die Gremien der NRW.BANK nutzbar gemacht. Neben den Fraktionen sind bisher bereits die Verbände der Wohnungsunternehmen, die kommunalen Spitzenverbände und der Mieterbund mit Mitgliedern in diesen beratenden Organen vertreten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Für die SPD-Fraktion hat Herr Kollege Kämmerling das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der hier vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung enthält im Wesentlichen drei konkrete Änderungen. Lassen Sie mich auf diese drei Punkte im Folgenden etwas näher eingehen.

Erstens. Gemäß dem hier zu novellierenden Gesetz über die NRW.BANK konnten der Landschaftsverband Rheinland sowie der Landschaftsverband Westfalen-Lippe aufgrund ihres Optionsrechts aus dem Kreis der Gewährträger der NRW.BANK ausscheiden. Sie taten dies mit Wirkung zum 1. Juni 2011. Mit dem uns vorliegenden Gesetzentwurf soll nunmehr redaktionell der neuen Gewährträgerstruktur Rechnung getragen werden.

Zweitens berücksichtigt der Gesetzentwurf als wesentlichste Änderung die auf dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein

Westfalen fußende Feststellung, dass der Landesrechnungshof gemäß Art. 86 Abs. 2 Satz 1 der Landesverfassung zu einer lückenlosen sowie rechnungsunabhängigen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes ermächtigt ist.

Der hier zur Änderung vorgelegte § 13 des Gesetzes über die NRW.BANK heilt eine dem vorgenannten Urteil des Verfassungsgerichtshofs nicht Rechnung tragende Formulierung bezüglich der Prüfungsrechte des Landesrechnungshofs. Die fehlende Prüfungsmöglichkeit des Landesrechnungshofs bei der NRW.BANK haben wir bereits zu Zeiten der Opposition kritisiert. Wir sind dankbar, dies als Regierungsfraktionen nunmehr heilen zu dürfen, wie wir es bereits in unserem Koalitionsvertrag festgelegt haben. Wir gehen davon aus, dass der Landesrechnungshof die Arbeit der NRW.BANK auch in diesem sensiblen Feld der Finanzmärkte genauso konstruktiv begleiten wird, wie er dies auch in den

anderen Bereichen der Landesverwaltung bislang getan hat.

Drittens sieht der Gesetzentwurf die zukünftige Einbeziehung des wertvollen Sachverstands der Architektenkammer im Beirat für Wohnraumförderung vor. Die fach- und sachkundige Expertise eines Vertreters oder einer Vertreterin der Architektenschaft wird die Beratungen des Vorstands und der weiteren Gremien der NRW.BANK bereichern.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die vorgetragenen Änderungen in dem Gesetz sind unter dem Strich redaktionell geboten, der Rechtsprechung folgend bzw. wie im Falle des Beirates einer sinnvollen und noch breiteren Beratungsbasis geschuldet. Daher unterstützen wir die Landesregierung in ihrem Vorhaben, diese Neuregelungen umzusetzen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Kämmerling. – Für die CDU-Fraktion hat Herr Kollege Sieveke das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung ist – so viel sei gleich vorab gesagt – grundsätzlich positiv zu beurteilen, und er ist auch erforderlich, da drei bestehende gesetzliche Regelungen an eingetretene Veränderungen und Umstände angepasst werden müssen.

Erstens ist es der Sachverhalt, dass die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen mit Wirkung zum 1. Juni 2011 nicht mehr dabei sind; Sie haben es angesprochen, Herr Minister.

Zweitens ergibt sich eine Veränderung aus dem Urteil des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofes; das haben Sie auch angesprochen.

Drittens geht es um die absolut sinnvolle Aufnahme einer Vertreterin/eines Vertreters aus der Architektenkammer in den Beirat.

So weit herrscht Einstimmigkeit. Einen Punkt möchten wir allerdings doch noch einmal gerne aufgreifen, nämlich die Frage der zukünftigen Kontrollrechte des Landtags in Bezug auf die NRW.BANK.

Die regierungstragenden Fraktionen von SPD und Grünen haben im Februar 2010 einen Antrag gestellt, der sich mit der Zukunft der NRW.BANK nach der Integration des Vermögens der Wohnungsbauförderungsanstalt in die NRW.BANK beschäftigte und der neben den Prüfungsrechten des Landesrechnungshofes auch ganz wesentlich auf die Rolle des Landtags abstellte. Sie haben damals sogar kritisiert, es sei ein Schattenhaushalt geschaffen worden, auf den nur die Landesregierung Zugriff habe

und der der Kontrolle des Landtags vollständig entzogen sei. Einen inhaltlich ganz ähnlichen Antrag – so viel sei der Ordnung halber gesagt – hat auch die Fraktion Die Linke Anfang Dezember 2011 gestellt; zu 99 % war er bei Ihnen abgeschrieben.

Mit der Entscheidung des Gerichts ist im Übrigen die Frage unsererseits nach einer möglichen doppelten Prüfstruktur – einerseits des Kapitalmarktgeschäfts durch die BaFin, andererseits des Fördergeschäfts durch den Landesrechnungshofs – schlichtweg hinfällig. Es stellt sich also eigentlich nur noch die Frage, ob die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen nicht noch weiteren Änderungsbedarf im Hinblick auf die Kontrolle der NRW.BANK sehen oder ob deren Bedenken aus 2010 mittlerweile verschwunden sind.

Für den letzteren Fall könnte ich mir jedenfalls vorstellen, dass die heutigen Oppositionsfraktionen einen zukünftigen Schattenhaushalt in der

NRW.BANK auch nicht für ausgeschlossen halten. Aber ich will das heute nicht ausreizen und auch erst einmal nicht schwarzmalen. Wir werden uns als CDU-Fraktion an den weiteren Beratungen zu diesem Thema konstruktiv beteiligen und die

NRW.BANK gewissenhaft im Fokus behalten. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Kollege Mostofizadeh.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will das Gesagte nicht wiederholen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt den Gesetzentwurf der Landesregierung. Er ist – das ist mehrfach angesprochen worden – aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichts notwendig geworden. Die notwendige Transparenz wird hergestellt. Die Prüfungsmöglichkeiten des Landesrechnungshofs sind gegeben.

Kollege Sieveke, vielleicht nur ein Hinweis: Es verwundert schon, dass ausgerechnet die CDUFraktion jetzt das anmahnt, was Helmut Linssen immer als Teufelswerk angesehen hat, dass nämlich der Landesrechnungshof stärkere Prüfungsrechte bekommen soll.

Uns ist nur wichtig – das muss auch umgesetzt werden –, es soll transparent sein, was im Landeshaushalt passiert und was die NRW.BANK aufgrund der Zuführung aus dem Landeshaushalt im Förderprogramm tut. Daran werden wir gemeinsam arbeiten. Dafür sind wir offen und richten den Blick nach vorn.

Wir freuen uns auf die Beratung im Ausschuss. So kompliziert ist der Gesetzentwurf nicht, dass wir

sehr viele Worte darüber verlieren müssten. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Mostofizadeh. – Für die FDP-Fraktion spricht Kollege Witzel.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir reden mal eben, wenn auch zu etwas fortgeschrittener Stunde, über eine Operation, mit der nicht gerade wenig verbunden ist. Bei einer Bilanzsumme von über 150 Milliarden €, über 1.200 Beschäftigten, unterschiedlichen Sitzen und Standorten ist die NRW.BANK mit ihrer strukturellen Neuaufstellung immerhin die größte Landesförderbank Deutschlands und drittgrößte Förderbank Europas.

In dem Gesetzentwurf wird Verschiedenes angesprochen. Der Punkt, der uns nach allen Debattenbeiträgen der Fraktionen eint, ist, dass wir eine rechtssichere Umsetzung der Anforderungen bekommen, die der Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil auch zu den Prüfungsrechten des LRH von diesem Parlament erwartet. Das wird sachgerecht umgesetzt. Wir begrüßen ganz ausdrücklich diese Rechtsklarheit, womit die unterschiedlichen Auffassungen und Interessen, die in den letzten Jahren bestanden haben, geklärt sind und es auch für das weitere Vorgehen eine neue, zuverlässige Rechtsgrundlage gibt.

Insofern ist es auch inhaltlich gut, wenn Prüfungskompetenzen des Landesrechnungshofs da sind. Immer dann, wenn die öffentliche Hand im Bankenbereich agiert, kann es nicht schaden, wie wir das in den letzten Wochen und Monaten an anderer Stelle gesehen haben, wenn auch Prüfungsrechte

und -kompetenzen für den Landesrechnungshof bestehen und damit auch die Interessen des Steuerzahlers mit im Blick sind.

Zweitens. Der Ansatz, für den Beirat für Wohnraumförderung zusätzliche fachliche Expertise über die Einbindung der Architektenschaft zu organisieren, findet auch unsere Unterstützung. Das ist nach unserer Bewertung eine inhaltliche Aufwertung für die Arbeit und wird deshalb von unserer Seite mitgetragen.

Die hier angesprochenen Fragen der Eigentümerstruktur sind im Rahmen bestehender Konzepte folgerichtig, haben aber sicherlich auch noch eine politische Beleuchtung verdient. Die Landschaftsverbände steigen als Teileigentümer bei der NRW.BANK aus und erhalten stattdessen quotal zum Wert ihrer Beteiligung einen Anteil am Grundkapital der Portigon AG als Rechtsnachfolger der WestLB.

Während wir wissen, dass die EAA den Auftrag hat, ihre toxischen Papiere bis 2027 abzubauen, sieht die Auflage der EU ausdrücklich vor, dass wir eine Privatisierung der Portigon AG bis zum Jahr 2016 anstreben müssen. Dazu waren, Herr Minister, Ihre Ausführungen noch etwas dünn, wie Sie das in der weiteren Perspektive sehen. Wir alle kennen die rechtliche Folge. Die NRW.BANK hält dann zukünftig 30,51 % der Anteile an der Portigon AG. Wenn das mit der Privatisierung nicht klappt, gibt es für das Land NRW die Wertgarantie, immerhin in der Größenordnung von 2,2 Milliarden €.

Ich glaube schon, dass wir uns mit Blick auf die Interessen des Landeshaushalts und des Steuerzahlers frühzeitig Gedanken machen sollten, wie dieses Szenario aussehen wird. Nach allen mir heute vorliegenden Erkenntnissen sehe ich nicht die Sicherheit, dass es im Jahr 2016 zwingend zu einer werthaltigen Veräußerung der Portigon AG kommen wird.

(Beifall von der FDP – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Mir ist nicht ersichtlich, wo der große Kreis privater Interessenten herkommen soll, der sich geradezu aufdrängt, die Anteile im Rahmen einer konsequenten Privatisierung zu übernehmen.

(Beifall von der FDP)

Viel zu groß sind die Risiken und die Strukturprobleme, die dranhängen. Viel zu lang ist auch der Zeitraum für neustrukturierende Maßnahmen gestaltet. Vor dem Hintergrund halte ich es für fraglich, dass Private – welche Privaten und wie viele Private sollen das sein, und wenn ja, wie solvent sollen die sein? – die Portigon AG im Rahmen einer Vollprivatisierung übernehmen, wie es vorgesehen ist, ohne dass das Land quasi als Mitgift ein paar Milliarden obendrauf legt.

Diese Fragestellung, Herr Minister, dürfen wir auch in der Folge dieses Umstrukturierungsprozesses, bei dem dieser Gesetzentwurf ein Teil ist, der den Bereich NRW.BANK betrifft, nicht aus den Augen verlieren. Da würden mich zeitnah Ihre Erkenntnisse und Vorstellungen interessieren, wie Sie die von der EU vorgeschriebene Privatisierung …

Ihre Redezeit ist beendet.