Da sagen wir: Sie lassen Geld im allgemeinen Haushalt versickern und stellen es nicht den Hochschulen zur Verfügung.
Wir fordern Sie also nach wie vor auf: Stellen Sie ein Bedarfskonzept auf. Zeigen Sie uns, wo, wie viele und welche Masterstudienplätze benötigt werden. Und zeigen Sie uns, wie diese Studienplätze dauerhaft mit Geld unterlegt werden. Das wäre ein glaubwürdiges Konzept.
Im Übrigen darf ich feststellen: Natürlich wirkt der Oppositionsdruck. Ich sagte es eben schon. – Wenn Sie das Problem von sich aus erkannt hätten, hätten Sie es im Regierungshandeln schon sehr viel früher angehen müssen. Ich bin aber trotzdem optimistisch und sehe, dass die Demokratie funktioniert.
Wir sprechen Themen an, Sie handeln. Immerhin kommen wir unserer Rolle als Opposition besser nach, als Sie Ihrer Rolle in der Regierung. – Vielen Dank.
(Beifall von der CDU und der FDP – Lachen von der SPD – Dietmar Bell [SPD]: Das war ein wahres Feuerwerk! – Weitere Zurufe)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Berger, so schnell, wie Sie es eben beschrieben haben, kann kein Programm vom Himmel fallen. Sie brauchen nur einmal „so“ zu machen, und schon sind die Masterstudienplätze da.
So haben Sie sich das ausgedacht. Aber Tatsache ist natürlich, dass zum Zeitpunkt Ihres Antrags im Februar die Hochschulen bereits mit der Ministerin in Verbindung standen, um dieses Konzept zu entwickeln. Deswegen sollten Sie zunächst einmal zugeben, dass Ihr Antrag mit Blick auf das bereits im vergangenen Sommer aufgelegte Masterplatzprogramm längst von der Realität überholt ist.
Ich gebe Ihnen allerdings recht, dass uns die Frage einer mittel- bis langfristigen Gesamtstrategie – wie viele Plätze muss man auch in Zukunft schaffen? – für die Fortschreibung von grundständigen Studiengängen und Masterplätzen weiterhin beschäftigen wird.
Die in Nordrhein-Westfalen derzeit hohe Übergangsquote vom Bachelor in den Master – Sie beträgt 67 % und nicht 85 %, wie Sie das in Ihrem Antrag geschrieben haben – muss nicht unbedingt der Maßstab für die zukünftige Entwicklung sein. Quoten kann man derzeit nur aufgrund von Schätzungen festlegen, die rein spekulativ sind und keinesfalls langfristig stabil bleiben können. So hat Herr Prof. Sternberg von der LRK der Fachhochschulen in der Anhörung die Frage nach einer Prognose für zukünftige Masterkapazitäten als reine Kaffeesatzleserei bezeichnet.
In diesem Zusammenhang ist die Frage interessant, wie der Bachelor auf dem Arbeitsmarkt angenommen wird bzw. wie hoch die Bereitschaft der Beschäftigten ist, sich nach einer Phase der Berufstätigkeit akademisch weiterzuqualifizieren. All das ist Thema der Anhörung gewesen. Ihr Antrag ist sozusagen gar nicht mehr berücksichtigt worden. Allein diese Frage stand im Fokus der Diskussion.
Vor diesem Hintergrund können wir nur feststellen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, dass die Argumentation in Ihrem Antrag zu kurz greift.
Mit dem im Juli 2014 bekanntgegebenen Masterprogramm sollen bis 2020 insgesamt 65.000 Masterplätze zusätzlich geschaffen werden.
Ich muss das noch einmal deutlich sagen: Der Bund hat sich bisher verweigert. Deswegen haben wir ein eigenes Landesprogramm aufgelegt. Das Programm verwendet in der Tat Mittel aus dem Hochschulpakt. Darauf haben sich die Hochschulen und das Ministerium verständigt. Für jeden zusätzlich aufgebauten Studienplatz werden 10.000 € zur Verfügung gestellt, und zwar nicht – der Kollege Schultheis sagte das eben schon – auf Kosten von Bachelorstudienplätzen.
Klar ist aber auch, dass wir die Forderung nach einer echten Masterkomponente im Hochschulpakt für die Finanzierung zusätzlicher Studienplätze weiterhin aufrechterhalten. Die gibt es nämlich immer noch nicht. Nicht nur wir in Nordrhein-Westfalen fordern das, sondern ebenfalls alle anderen Bundesländer. Der Bund kann sich hierbei nicht immer aus der Verantwortung ziehen.
Im Übrigen werden wir uns darüber hinaus vehement dafür einsetzen, dass der Hochschulpakt bei anhaltend hohen Studierendenzahlen verstetigt, ausgeweitet und erhöht wird, wie es auch das Centrum für Hochschulentwicklung in unserer Anhörung gefordert hat.
Der Bund hat die Aufhebung des Kooperationsverbotes beschlossen. Das ist Tatsache. Das heißt auch: Zukünftig muss es um gemeinsame Möglichkeiten der Finanzierung gehen. Deswegen müssen unsere Anstrengungen künftig darauf abzielen, dauerhafte Rahmenbedingungen für alle Bundesländer zu schaffen, die es allen erlauben, Wissenschaft und Forschung angemessen zu fördern.
Hierfür, liebe Kolleginnen und Kollegen auch von CDU und FDP, sollten sich mit uns gemeinsam starkmachen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin Schulze hebt zu Recht die außerordentliche Hochschuldichte in Nordrhein-Westfalen hervor. Andere tun das ebenfalls. Und zutreffend. Aber gerade bei dieser Dichte wird es umso deutlicher, dass eine ausreichende Zahl von Masterstudienplätzen fehlt.
Herr Kollege Schultheis, ich weiß, Sie sind immer schon besonders schlau gewesen. Aber ich glaube, wir alle haben an der Stelle nicht richtig geschätzt, wie sich das Nachfrageverhalten von Studierenden bei der Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge im Bolognaprozess nach einem Master
studiengang entwickeln wird. Heute sind wir alle wesentlich schlauer und können auf Erfahrungen zurückgreifen.
Ich will zu Ihren einzelnen Antragsinitiativen, die Sie vorhin aufgelistet haben, gar nicht allzu viel erwähnen. Wir haben immer noch eine ganze Menge Herausforderungen bei Bologna zu erfüllen. Die Zugangsbeschränkungen gibt es nach wie vor. Wir haben nach wie vor viele Studiengänge, die mit NC und anderen Zugangsbeschränkungen belegt sind. Die Studierendenbeiträge – das will ich konstatieren – haben Sie in der Tat abgeschafft.
Meine Damen und Herren, wir müssen uns doch daran orientieren, dass wir für unsere jungen Menschen beste Bildung in Nordrhein-Westfalen erreichen. Dazu gehört auch, dass wir ein bedarfsgerechtes, ein angemessenes Angebot an Masterstudienplätzen vorhalten.
durch Rot-Grün, auch von Ministerin Schulze für den Bereich Wissenschaft und Hochschulen, im Bereich der Masterstudienplätze nichts getan hat.
Die Kollegen der Union haben im vergangenen Februar diesen Antrag gestellt. Zwischenzeitlich – das ist konstatiert – haben Sie einen Plan aufgelegt, dass Sie gemeinsam mit den Hochschulen 65.000 zusätzliche Masterstudienplätze schaffen wollen, aber nicht etwa jährlich, sondern insgesamt bis 2020. Dafür werden Sie Hochschulpaktmittel aufwenden. Beim Aufbau und Ausbau von Studienplätzen verlassen Sie sich ausschließlich auf diese Finanzspritzen des Bundes. Die antragstellende Fraktion hat das völlig zutreffend beschrieben.
Allein bei dem Haushalt 2015 haben Sie zum Beispiel dadurch, dass der Bund jetzt die Kosten für die BAföG-Leistungen trägt, die BAföG-Millionen eingespart. Sie haben einen großen Teil dieser Mittel komplett zur Kofinanzierung des Hochschulpakts verwandt und nicht etwa zusätzliches eigenes Geld dafür aufgewandt.
Sie haben die Hochschulpaktmittel übrigens auch für Zuweisungen an die neu entstandenen Fachhochschulen verwendet. Dabei von zusätzlichen Plätzen zu sprechen, ist gelinde gesagt verwegen. Sie schaffen damit keine zusätzlichen Plätze, sondern Sie zweckentfremden die Hochschulpaktmittel für die Grundfinanzierung dieser Fachhochschulen.
Die Fachhochschulen gibt es doch nicht nur, weil wir so viele zusätzliche Studierende in NordrheinWestfalen haben. Ich frage mich: Welche Auswir
kungen hat das eines Tages für die Fachhochschulen Ruhr West, Hamm-Lippstadt, Rhein-Waal und eines Tages für die Fachhochschule für Gesundheitsberufe, wenn keine Hochschulpaktmittel mehr von Bund fließen sollten? Sollen die Hochschulen dann ihre erfolgreiche Arbeit einstellen?
Bereits jetzt haben wir den Zenit bei der Höhe der Hochschulpaktmittel überschritten. In diesem Jahr stehen bereits weniger Mittel als letztes Jahr aus dem Hochschulpakt zur Verfügung. Sie selbst haben sich für eine Umwidmung von 10 % der Mittel für die Absenkung der Abbrecherquoten im Hochschulpakt III verwandt.
Masterplätze, Fachhochschulen, Abbrecherquoten und die sinkende Höhe der Hochschulpaktmittel führen unweigerlich zu der Frage, was mit den Bachelorplätzen wird. Dazu hat die Landesregierung – das habe ich zur Kenntnis genommen – ausgeführt – ich zitiere –:
„Mit den Hochschulen des Landes wurden Ziel- und Leistungsvereinbarungen zur Aufnahme von Studienanfängern im ersten Hochschulsemester geschlossen, die ein ausreichendes Angebot für die Erstausbildung sicherstellen. Diese Zielvereinbarungen gelten ohne Einschränkungen weiter.“