Protocol of the Session on December 17, 2014

„Ziele der Kulturförderung sind: … den in Nordrhein-Westfalen lebenden und arbeitenden

Künstlerinnen und Künstlern eine freie künstlerische Entfaltung zu ermöglichen, …“

Genau das ist der Sinn und Zweck dieses Gesetzes.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Sie können mich dafür auch als Zeugin nehmen. An keiner Stelle würde ich in meinem Amt oder in meiner Funktion irgendeiner Einschränkung der künstlerischen Freiheit auch nur eine Chance geben. Genau das ist das A und O, das wir bewahren müssen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Liebe Frau Schmitz, ich glaube, dass Sie das auch gar nicht ganz ernst gemeint haben. Da sind wir uns doch eigentlich auch einig.

Abschließend würde ich gerne noch einmal den Hinweis unterstreichen, den Herr Keymis Herrn Prof. Sternberg gegeben hat. Herr Prof. Sternberg, Sie haben in Bezug auf Herrn Landmann wörtlich gesagt – Ihre freundlichen und sehr lobenden Worte kann ich nur unterstreichen –: Ihm ging es immer um Qualität. – Da Herr Landmann seine Aufgaben über Jahre verantwortungsvoll wahrgenommen hat und seine Handschrift in diesem Kulturfördergesetz tatsächlich noch einmal niedergelegt hat, können Sie doch davon ausgehen, dass er das ebenfalls mit diesem Qualitätsanspruch getan hat.

Ich möchte ihm an dieser Stelle auch noch einmal ausdrücklich dafür danken. Ich habe es in der Verabschiedung am Samstag auch schon gemacht und noch einmal sehr intensiv auf seinen Beitrag zu Kunst und Kultur in Nordrhein-Westfalen hingewiesen.

Insofern haben Sie sich selbst widersprochen. Eigentlich, Herr Prof. Sternberg, kenne ich Sie auch ganz anders.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Ich möchte meinen Redebeitrag ebenfalls mit einem Dank abschließen. Das ist vielleicht ungewöhnlich, aber ich möchte auch Frau Holsträter danken, die den ganzen Weg mit begleitet hat und in der zweiten Reihe wirkt.

Und: Ohne die tolle Zusammenarbeit mit den Fraktionen hätten wir das nicht so hinbekommen. Also Andreas Bialas und dem Arbeitskreis ganz herzlichen Dank und Oliver Keymis und dem Arbeitskreis ganz herzlichen Dank! Natürlich danke ich auch den Referenten und Referentinnen in der Fraktion, die mitgeholfen haben, und – nicht zu vergessen – Karl Schultheis als Vorsitzendem des Kulturausschusses.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Es ist vielleicht etwas ungewöhnlich. Aber ich möchte Marc Herter meinen Dank aussprechen. Nadja Lüders sei in den Dank auch eingeschlossen. Herr Herter hat die ganze Veranstaltung „Operation Landmann“ genannt. Unser Anliegen war, heute, am letzten Arbeitstag von unserem Abteilungsleiter Herrn Landmann dieses Kulturfördergesetz auf den Weg zu bringen. Dank ihrer und eurer tatkräftigen Unterstützung ist das tatsächlich gelungen. Das macht mich glücklich, und das macht mich froh. – Ganz herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich möchte darauf hinweisen, dass die Landesregierung ihre Redezeit um zwei Minuten überzogen hat. Ich sehe aber keine weiteren Wortmeldungen. Wir sind damit am Schluss der Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wir haben jetzt insgesamt vier Abstimmungen vorzunehmen.

Wir stimmen erstens ab über den Änderungsantrag der Fraktion der Piraten. Das ist die Drucksache 16/7622. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 16/7622 der Piraten abgelehnt mit den Stimmen von SPD, CDU, Grünen und FDP bei Zustimmung der Piraten.

Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP. Das ist die

Drucksache 16/7631. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Änderungsantrag der FDP Drucksache 16/7631 abgelehnt mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Zustimmung der FDP und bei Enthaltung der CDUFraktion und der Fraktion der Piraten.

Wir kommen drittens zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Das ist die Drucksache 16/6637. Der Ausschuss für Kultur und Medien empfiehlt in Drucksache 16/7556, den Gesetzentwurf Drucksache 16/6637 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 16/7556. Wer der seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/7556 angenommen mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU, der FDP und der Fraktion der Piraten.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Wir kommen viertens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP. Das ist die Drucksache 16/7632. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 16/7632 der Fraktion der FDP abgelehnt mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der CDU-Fraktion und der Piratenfraktion.

Ich rufe auf:

10 Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes

zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen (AG-SGB II NRW)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/6636

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 16/7557 – Neudruck

zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die SPDFraktion Herrn Kollegen Scheffler das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem die Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung sowie an

den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes bisher pauschaliert vom Land an die Kommunen, die Kreise und kreisfreien Städte weitergeleitet wurde, wird nun die Spitzabrechnung ermöglicht, das heißt, dass die Kosten erstattet werden, die im Vorjahr verausgabt worden sind. Diesen Vorschlag hat das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales im Übrigen schon bei den Verhandlungen zum Bildungs- und Teilhabepaket eingebracht, auch mit einem Gutachten hinterlegt. Dies ist seinerzeit leider vom Landkreistag abgelehnt worden.

Wir sind daher sehr erfreut, dass es bei der Anhörung zu dem vorgelegten Gesetzentwurf keine Einwände der kommunalen Spitzenverbände mehr gegeben hat, sondern dass die Vorgehensweise und der Vorschlag, den das Gesetz beinhaltet, von den kommunalen Spitzenverbänden einhellig begrüßt worden sind. Auch der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat heute Morgen dem vorgelegten Gesetzentwurf und auch dem von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungsantrag einstimmig zugestimmt.

Wir werden künftig als Land Nordrhein-Westfalen die Mittel so weitergeben können, wie sie vor Ort verausgabt worden sind. Wir haben natürlich die Erwartung, dass die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket besser bei den Kindern und Jugendlichen ankommen.

Mit der übergangsweisen Finanzierung der Schulsozialarbeit – ich sage eigentlich immer lieber: Quartierssozialarbeit – haben wir eine wichtige Voraussetzung hierfür geschaffen. Für mich gehört dieses Thema nach wie vor eigentlich in das SGB II.

Ich denke, wir haben mit dem heute verabschiedeten Haushalt dem Land Nordrhein-Westfalen 48 Millionen € in die Hand gegeben, um 1.500 Stellen in Nordrhein-Westfalen bei den Kommunen zu sichern bei einer durchschnittlichen Kostenübernahme von 70 %. Das kann sich sehen lassen und ist nach wie vor eine gute Botschaft.

Meine Damen und Herren, mit dem vorgelegten Änderungsantrag ermöglichen wir die Weiterleitung der Bundesmittel für die ganz stark von Zuwanderung aus Bulgarien und Rumänien betroffenen Kommunen. Der Bund stellt, wie wir wissen, insgesamt 25 Millionen € zur Verfügung. Das Land Nordrhein-Westfalen wird daraus 6 Millionen € zur Verfügung haben, die an die betroffenen Kommunen weitergeleitet werden sollen. Das BMAS hat am 9. Dezember die wichtige Voraussetzung mit einer entsprechenden Verordnung geschaffen, sodass wir in der Lage sind, diesen Änderungsantrag heute zu beschließen.

Für die Kommunen, die von der Zuwanderung betroffen sind, ist es ganz wichtig, dass die finanzielle Unterstützung kommt. Deswegen bitte ich Sie um Zustimmung sowohl zum vorgelegten Gesetzentwurf als auch zum Änderungsantrag der Koalitions

fraktionen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Scheffler. – Für die CDU-Fraktion spricht der Kollege Nettekoven.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf Initiative der Kommunen und der CDU-Landtagsfraktion hat die Landesregierung nun einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des AG SGB II auf den Weg gebracht – für eine bedarfsgerechte Gestaltung der Mittelverteilung, für Bildung und Teilhabe auf Landesebene, damit den unterschiedlichen Ausgabequoten bei den Grundsicherungsträgern vor Ort Rechnung getragen wird.

Meine Damen und Herren, mit der Spitzabrechnung wird ein Stück mehr Gerechtigkeit in die Finanzierung des BuT gebracht, die andere Bundesländer, wie etwa das Land Hessen, bereits vorbildhaft gewährleisten.

Der Antrag der CDU-Fraktion aus dem Oktober 2013 setzte den Impuls dazu, dass die Landesregierung ihre ablehnende Haltung einer kommunalscharfen Abrechnung der Mittel des BuT-Paketes aufgegeben und nun einen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Dieser Gesetzentwurf hat ein bisschen auf sich warten lassen, da zuvor noch ein Gutachten vorgelegt wurde. Nichts für ungut. Wenn Herr Minister Schneider jetzt hier wäre, dann würde ich ihm sagen: „Eile mit Weile“. Das wusste schon der römische Kaiser Augustus.

Daher möchte ich genau hier auch nicht über die Zeit sprechen, sondern das Ergebnis anerkennen. Denn das Ergebnis ist Finanzierungsgerechtigkeit.

Meine Damen und Herren, für die wunderschöne kreisfreie Stadt Remscheid, die ich exemplarisch nennen möchte, bedeutet die Gesetzesänderung für das Jahr 2013 knapp 26.000 €. Ein weiteres Beispiel: Der Kreis Lippe, zu der auch die Stadt Detmold gehört, erhält 892.000 € für das Jahr 2013.

Die Ziele des Gesetzentwurfes: die Realisierung einer Verteilungsgerechtigkeit bei der Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepaketes, Kompensation der kommunalen Ausgaben für das BuT durch Spitzabrechnung, die Berücksichtigung regionaler Unterschiede bei Ausgaben für das BuT, die Gewährleistung einer kommunalen differenzierten Abrechnung der Mittel für das BuT durch Änderung des Ausführungsgesetzes zum SGB II.

Meine Damen und Herren, es ist ein gutes Gesetz. Daher wird die CDU-Fraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen.

Ebenfalls zustimmen werden wir dem Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Verteilung der sogenannten Soforthilfe des Bundes in Höhe von 25 Millionen €, die sich für die Bewältigung der besonderen Herausforderung aus der Zuwanderung aus anderen EU-Staaten vor Ort ergeben. Auch dies stellt eine zielgerichtete Hilfe für die Betroffenen dar. Deshalb wird die CDUFraktion, wie eben gesagt, beidem zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)