Warum, meine sehr geehrten Damen und Herren, reden wir hier über das Ziel der Opposition, zu mehr Verbindlichkeit zu kommen, zu mehr Planbarkeit zu kommen? Das tun wir, weil die Haushaltsdaten so sind, wie sie sind, und Ihr Vorgehen auch. Das ist
schon anders als früher bei Schwarz-Gelb. Die schwarz-gelbe Landesregierung hat in ihrem letzten Haushaltsplan für das Jahr 2010 Steuereinnahmen in Höhe von 36,8 Milliarden € geplant. Heute sprechen wir über Ihren Haushaltsentwurf mit Steuereinnahmen von 48,8 Milliarden €. Das sind 12 Milliarden € Steuereinnahmen mehr in dem Zeitraum zwischen 2010 und Ihrem Haushaltsentwurf für 2015. Das heißt, Ihr Steueransatz liegt um über 30 % über dem des Jahres 2010.
Nur, diese Einnahmeentwicklung spiegelt sich eben nicht in der Nettokreditaufnahme wider. Rund 2,25 Milliarden € an Neuverschuldung sollen es nach Ihrem Willen im Jahr 2015 werden. Somit stehen Mehreinnahmen im Haushaltsplan von fast 12 Milliarden € einer Reduktion der Neuverschuldung von nur 4,35 Milliarden € gegenüber. Das heißt: Unter Rot-Grün wird der Haushalt eben nicht von der Einnahmen- und der Ausgabenseite her konsolidiert; denn – das wurde auch in der SPDLandtagsfraktion in den letzten Tagen festgestellt – hier sind nur die deutlich steigenden Einnahmen der Grund für sinkende Neuverschuldung.
Der Stabilitätsrat überwacht die Haushalte von Bund und Ländern, Herr Kollege. Er versucht so, frühzeitig eine Haushaltsnotlage zu erkennen und sie dann natürlich im Ergebnis auch zu verhindern. Er nennt in Bezug auf den Ländervergleich vier Kennziffern: erstens den strukturellen Finanzierungssaldo in Euro je Einwohner, zweitens die Kreditfinanzierungsquote, also den Anteil der Ausgaben, die mit Krediten finanziert werden, drittens die Zinssteuerquote, also das Verhältnis von Zinsausgaben zu Steuereinnahmen, und viertens den Schuldenstand in Euro je Einwohner.
Bei all diesen vier Kennziffern des Stabilitätsrates liegt NRW erkennbar schlechter als der Durchschnitt der 16 Bundesländer. Deshalb sagen wir als Opposition selbstverständlich, dass hier Handlungsbedarf besteht, sich mit mehr Sorgsamkeit, mehr Vorsorge und auch mehr Verbindlichkeit der Herausforderung der Schuldenbremse 2020 – auch in der Finanzplanung bis dahin – zu widmen, weil das Land Nordrhein-Westfalen bei allen relevanten Indikatoren hinter den Durchschnitt der anderen Bundesländer zurückfällt.
Es gab bei der Anhörung, die zu diesem Vorhaben stattgefunden hat, lesenswerte Stellungnahmen vom Landesrechnungshof, vom RWI oder vom Bund der Steuerzahler. Die Sachverständigen haben sich da sehr profund für eine Regelung ausgesprochen, die für mehr Verbindlichkeit sorgt. Genau das ist auch unser Anliegen. Deshalb unterstützen wir ausdrücklich die entsprechenden Ziele und die Vorlage, über die heute zu entscheiden ist.
sung gemacht. Er hat uns verpflichtet, neue Schulden nur bis zur Höhe der eigenfinanzierten Investitionen aufzunehmen. Jetzt haben wir durch die Regelung des Grundgesetzes mehr Verbindlichkeit bis zum Jahr 2020 bekommen. Während die allergrößte Anzahl der anderen Länder dabei ist, das ins Landesrecht zu transformieren bzw. auch eigene gesetzliche Regelungen zu erlassen, hat NordrheinWestfalen das zur Konkretisierung dieses Anspruchs bislang nicht gemacht. Das fordern wir ein. Jeder Schritt hin zu mehr Verbindlichkeit ist richtig, wichtig und notwendig. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal und daheim! Wie schon bei der Einbringung des Gesetzesantrags der CDU spielt das Thema „Schuldenbremse“ insofern eine markante Rolle, als das vorgesehene Ende dieser verbindlichen Finanzplanung das Jahr 2020 ist. Das ist auch gut so. Ich referenziere da einmal auf den Kollegen Hahnen, der bei Einbringung des Antrags hier am Rednerpult sagte: Was, bitte, brauchen wir mehr als das Grundgesetz? Wir brauchen doch keine weitere verbindliche Finanzplanung; denn etwas Verbindlicheres als das Grundgesetz gibt es nicht.
Es geht hier aber gar nicht um ein Endziel – hier 2020, Einhaltung der Schuldenbremse –, sondern darum, wie es erreicht wird. Vor allen Dingen geht es darum, erhöhte Planungssicherheit und Verlässlichkeit für die Bürger, für Unternehmen, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Beamte des Landes usw. zu schaffen. Weiter geht es um Sicherheit und Planbarkeit für Wirtschaftssubjekte jedweder Art. Das ist von entscheidender Bedeutung; es beeinflusst auch die Investitionsneigung und die Binnennachfrage der Bevölkerung in höchstem Maße. Eine verbindliche Finanzplanung bis 2020 würde darüber hinaus die Glaubwürdigkeit der Landesregierung beim Abbau bzw. bei der Planung im Rahmen des Abbaupfades hinsichtlich der Neuverschuldung unterstreichen.
Jetzt komme ich zu einem ganz entscheidenden Punkt. Der Finanzminister, der heute hier im Hause vertreten wird, stellt sich – egal wann – vor jedes Mikrofon und auch hier ins Plenum und sagt: Die Landesregierung wird die Schuldenbremse im Jahre 2020 einhalten. Wie er das machen will, sagt er nur für die Zeit bis zum Jahr 2018. – Er kann es nicht. Also ist die Frage: Was erzählt der Finanzminister? Ist das ein Glaubensbekenntnis? Ist es eine Absichtserklärung? Ist es ein Ratespiel? All das wissen wir nicht. Wir wissen nur eines: Der Nachhaltig
keitsbericht, auf den auch der Kollege Mostofizadeh hier eingegangen ist, weist relativ eindeutig aus, dass am Ende ca. 0,8 bis 1 Milliarde € fehlen werden, um das Ziel der Schuldenbremse einzuhalten. Auch die mittelfristige Finanzplanung in NordrheinWestfalen weist das zumindest insofern aus, als Szenarien entwickelt wurden, die über 2018 hinausgehen. Das ist doch ein ganz entscheidendes Kriterium.
Wenn wir also von der Geltung des Grundgesetzes ausgehen, sollten wir diesem grundgesetzlichen Anspruch doch auch hier im Hause so weit Rechnung tragen, dass wir sagen, wie wir dieses Ziel, das der Finanzminister immer proklamiert – er sagt, dass er es einhalten werde –, auch tatsächlich erreichen wollen.
Herr Schulz, danke, dass Sie die Frage zulassen. – Im Ausschuss ist mir ein Punkt aufgefallen, der jetzt noch einmal bei mir aufschlägt. Sie bemängeln gerade, dass der Finanzminister nicht klarstellt, wie er die Schuldenbremse einhalten will, und dass die Ausgaben so hoch sind. Warum wollen Sie dann 400 Millionen € – bedingt allein durch Ihre Anträge – mehr ausgeben?
(Reiner Priggen [GRÜNE]: Ich wollte Ihnen zuhören, und Herr Witzel hat mich gestört! Ich wollte nur konzentriert zuhören!)
Also doch. – Dann gehe ich gerne auf Ihre Frage ein, Herr Kollege. Die Frage, die sich hier stellt, ist doch die der Finanzplanung und nicht die Frage, wie Ausgaben des Landes hier und jetzt begründetermaßen finanziert werden. Das muss man einmal ganz klar sagen.
Denn die Anträge, die Sie noch zur dritten Lesung des Haushalts 2015 stellen werden, sind in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2018 noch gar nicht enthalten. Werden diese Ausgaben addiert, werden diese nachgebessert, oder wie sieht das aus? Was ist mit der Richterbesoldung, die möglicherweise im
Was ist mit der Grundsteuer – nicht Grunderwerbsteuer –, die möglicherweise demnächst komplett kippt, wodurch die Kommunen unter Umständen erheblich belastet werden, wodurch wiederum das Land im Hinblick auf die Verpflichtung gegenüber den Kommunen in die Pflicht genommen sein wird und darüber hinaus Mehrausgaben tätigen muss.
Herr Mostofizadeh, ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Ihre Frage in Ehren – aber, wie das finanziert werden soll, darüber unterhalten wir uns sicherlich nicht hier zu diesem Antrag, sondern an anderer Stelle. SPD und Grüne mögen sich bitte besonders Gedanken machen, was die mittelfristige Finanzplanung bis 2018 angeht, ob diese um die entsprechenden Antragshöhen und Summen, die dann in der dritten Lesung noch auf den Tisch kommen werden, entsprechend angepasst wird.
Kommen wir nunmehr zurück zur Frage der Nachhaltigkeit und des Nachhaltigkeitsberichts, auf den hier rekurriert wurde. Im Nachhaltigkeitsbericht ist nämlich nichts davon zu lesen, dass die Schuldenbremse 2020 eingehalten werden kann, weil das nur dann möglich ist, wenn ein Top-Score-Szenario angenommen wird.
Und dieses ist abhängig davon, dass ein außerordentlich hohes wirtschaftliches Wachstum erzielt wird. Umgekehrt könnte man natürlich auch sagen: Lassen wir die Inflation galoppieren – nicht wahr, Herr Witzel, das sagten Sie, glaube ich, beim letzten Mal –, lassen wir die Inflation galoppieren, dann kommen wir eventuell auch dahin.
Nur das Entscheidende dürfte nach wie vor sein: Den bisherigen fiskal- und finanzpolitischen Ansätzen der Landesregierung, die man nur mit den Adjektiven flickschusternd, irrlichternd und hinterherrennend bezeichnen kann, würde eine Finanzplanung, die wenigstens als halbwegs verbindlich anzusehen ist, nur gut zu Gesicht stehen.
Solange das nicht der Fall ist, irren insbesondere die Menschen in diesem Lande umher mit ihren Investitionsentscheidungen, irren die Unternehmerinnen und Unternehmer im Lande umher mit ihren Investitionsentscheidungen und irren auch wir hier im Hause umher – nicht wissend, was die Landesregierung möglicherweise noch in der Schublade hat, was denn eventuell noch an irgendwelchen Horrorszenarien hier im Hause auf das Pult kommt, von dem wir überhaupt nicht wissen, wie wir das finan
Da stellt sich also nicht die Frage, ob die Beträge, die die Piraten hier im Haushaltsverfahren bisher als Änderungsanträge gestellt haben, finanziert werden können; denn diese sind zu mehr als zwei Dritteln aus den laufenden Zusagen des Bundes heraus und auch aus den in Aussicht gestellten Finanzierungsmitteln seitens des Landeshaushaltsgesetzgebers bereits gedeckt. – Vielen Dank.
… dass die Piratenfraktion dem Antrag der CDU hinsichtlich der Finanzplanung bis 2020 zustimmen wird. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Schulz. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Duin in Vertretung für Herrn Dr. Walter-Borjans.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben jetzt ein paarmal gehört, dass mit dem Gesetzentwurf eine verbindliche Finanzplanung bis zum Jahre 2020 verlangt wird. Wir halten diese vorgeschlagene Regelung für überflüssig, meine Damen und Herren.
Sie wissen, die Schuldenbremse des Grundgesetzes gilt ab dem Jahr 2020 direkt und unmittelbar auch in Nordrhein-Westfalen. Damit steht fest, dass die Landesregierung spätestens für das Jahr 2020 einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen muss. Dafür brauchen wir keine neue Regelung in der Landeshaushaltsordnung.