Protocol of the Session on October 1, 2014

„Es gebe ‚ausdrücklich kein Beschulungsverbot‘ für diese Kinder in einem Erlass des Schulministeriums...“

Gemeint sind Kinder aus anderen Bundesländern. – Dieses Zitat bezieht sich auf eine Stellungnahme der Bezirksregierung Detmold. Ich kann also den Sinn des Antrages nicht ganz nachvollziehen, wenn es ein solches Verbot doch gar nicht gibt. Es ist bisher gängige Verwaltungspraxis, auch solche Kinder zu beschulen. Dementsprechend handeln im Übrigen auch alle anderen Bundesländer.

Frau Kollegin, würden Sie eine Zwischenfrage zulassen?

Nein. Ich bin sowieso etwas enttäuscht, dass es so ein Gemurmel bei einem Thema gibt, bei dem man wirklich einmal zuhören sollte und bei dem jeder Abgeordnete einmal in sich gehen sollte. Wir reden hier jetzt nicht über einen technokratischen Fall, den ich jetzt hier irgendwie lösen muss. – Ich mache das hier jetzt erst einmal zu Ende.

Ich kann also den Sinn des Antrages nicht ganz nachvollziehen, wenn es ein solches Verbot doch gar nicht gibt.

Die bisherige Einberechnung dieser Schülerinnen und Schüler, die nicht in NRW wohnen, wurde seitens des Rechnungshofes kritisch begleitet, da das Land NRW keine Beiträge von den jeweiligen Heimatbundesländern eingefordert hat. Allerdings werden auch vonseiten NRWs keine Beiträge an andere Bundesländer überweisen. Die Bundesländer gehen davon aus, dass sich die Anzahl der unterrichteten Schülerinnen und Schüler gegenseitig ausgleicht. Somit wird im Sinne der Kinder auf eine bürokratisch aufwändige Einzelberechnung verzichtet.

Letzten Satz: Um aber Irritationen vorzubeugen, wird die Landesregierung den Erlass präzisieren und Vorgaben zur Berechnung der Schülerinnen und Schüler, die ihren Wohnsitz nicht in NRW haben, überprüfen und somit Rechtssicherheit für die Berechnung der Lehrerstellen an den Schulen für Kranke schaffen. Dies begrüßen wir in unserem Entschließungsantrag ausdrücklich.

Frau Kollegin, Ihre Redezeit ist deutlich überschritten.

Denn auch bezüglich dieses Themas werden wir kein Kind zurücklassen. – Ich bedanke mich.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Beer.

(Zuruf von der CDU: Kurzintervention!)

Kurzintervention?

(Zuruf von der CDU: Ja!)

Das ist bei mir nicht angekommen. Wer hat die beantragt?

(Zuruf von der CDU: Frau Birkhahn!)

Frau Abgeordnete Spanier-Oppermann, ich bitte Sie, noch einmal hier herzukommen. Bei mir ist der Name „Wüst“ aufgeleuchtet. Dann bitte ich, die Kurzintervention entsprechend anzumelden. Ich weiß nicht, ob das geschehen ist. – Frau Kollegin Birkhahn, die auf dem Platz von Herrn Wüst sitzt, hat das Wort. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. Das ist seit den Sommerferien mein Platz. Deswegen bin ich da jetzt frei von irgendwelchen Versetzungen. Ich möchte Sie damit aber nicht behelligen, Frau Kollegin.

Sie haben deutlich gemacht, dass Sie nicht verstehen, warum wir diesen Antrag gestellt haben. Da haben Sie in folgender Weise zu kurz gedacht: Es geht nicht darum, dass die Kinder vom Unterricht ausgeschlossen werden sollen, wenn sie hier nicht wohnen. Sie können gerne am Unterricht teilnehmen. Aber bei der Berechnung der Lehrerstellen werden sie nicht berücksichtigt. Unser Antrag beinhaltet ja, dass Arbeit an Schulen für Kranke unverändert fortgesetzt wird. Eine Arbeit kann man aber nur fortsetzen, wenn die personelle Ausstattung so ist, dass man deutlich machen kann: Der Schlüssel stimmt, und die entsprechende Versorgung ist auch vorhanden. Das war der Sinn unseres Antrages. Ich denke, das musste noch einmal richtiggestellt werden. Ich hoffe, Sie können dem jetzt besser zustimmen.

Frau Kollegin Birkhahn, ich möchte nur deutlich machen, dass die Verwaltung das nun ändert, sodass künftig Ihr Name – und nicht der Name des Herrn Wüst, der offensichtlich vorher dort gesessen hat – hier erscheinen wird. – Frau Kollegin Spanier-Oppermann, Sie haben das Wort.

Ina Spanier-Oppermann (SPD) Ich habe gerade schon gesagt, dass wir es auf jeden Fall begrüßen würden, wenn der Erlass präzisiert würde und die Vorgaben zur Berechnung der Schülerinnen und Schüler, die ihren Wohnsitz nicht in NRW haben, überprüft würden. Damit bekommen wir bei der Berechnung der Lehrerstellen eine gewisse Rechtssicherheit. Insofern verweise ich da auf unseren Entschließungsantrag. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Frau Abgeordnete Beer.

Danke schön. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Birkhahn, ich glaube, wir sind uns völlig einig, was die Bedeutsamkeit der Arbeit angeht und dass es in der Tat nicht sein kann, dass gerade Kinder, die in existenziell sehr ernsten Situationen sind und sich in diesem Land befinden, in Gefahr geraten, nicht beschult zu werden. Das stand aber auch so nicht zu befürchten. Ich kenne keine Anweisung der Ministerin dazu, dieses so zu vollziehen. Deswegen hat mich manche Berichterstattung doch sehr erstaunt.

Ich habe zum ersten Mal von der Frage gehört, als wir beim NRW-Tag in Bielefeld waren. Da gab es eine entsprechende Berichterstattung. Es gab da schon diese Vermischung: Es gibt einen Landesrechnungshofbericht, was impliziert, es habe jetzt eine Erlasslage durch das Ministerium gegeben,

das zu vollziehen, und Lehrerstellen würden nicht mehr zugewiesen. – Das stimmt so nicht. Deswegen ist Ihr Antrag leider auch so nicht zutreffend. Das ist die eine Geschichte.

Das andere ist, dass Sie suggerieren, dass der Landesregierung in diesem Rahmen das Thema „Inklusion“ nicht wichtig wäre. Auch das ist, finde ich, ein Zusammenhang, der hier einfach so nicht hergestellt werden darf, weil wir natürlich gerade auf die spezielle Situation auch dieser Kinder schauen.

Da kann ich der Kollegin Spanier-Oppermann nur zustimmen. Wir wollen gerade in diesen Fällen nicht damit beginnen, Staatsverträge über Bundesländer miteinander zu schließen, bei denen wir dann anfangen, Kinder auszuzählen, wobei die Zahlen unter Umständen stark fluktuieren, nämlich dann, wenn ein Kind etwa in die Kur geht, weil es Neurodermitis hat, oder in anderen Zusammenhängen über die Landesgrenzen hinaus beschult werden muss, aus Umständen, die wir alle nur für die Kinder bedauern können. Dass aber die Gesundungsprozesse natürlich gesichert sein müssen, ist unser aller Anliegen.

Deswegen haben wir in unserem Entschließungsantrag noch einmal deutlich gemacht, dass es hier um die Lösung geht. Sie suggerieren, als ob das Ministerium, nachdem diese Problemlage deutlich geworden ist, überhaupt noch nichts getan hätte. Das ist eben nicht der Fall. Es hat bereits angefangen. Nach Ihrer Aussage müssten wir jetzt erst in den Prozess hineingehen. Ich bin mir sicher, dass die Ministerin sehr deutlich machen wird, dass da längst die Aufträge abgearbeitet werden, um diese Klärung herbeizuführen, die die Kollegin schon angesprochen hat. Wenn man jetzt erst in den Prozess hineingehen müsste, wäre das viel zu lang hintendran. Die Aufforderung lautete ja, daran zu arbeiten, die Präzisierung umzusetzen.

Deswegen haben wir auch miteinander in unserem Antrag formuliert, dass der Landtag begrüßt, dass sich die Landesregierung genau an diese Präzisierung macht und dass in der Tat die Irritationen, die durch den damaligen Landeskindererlass in Zusammenhang auftauchen können, auch klargestellt sind.

Wir wollen Sicherheit für die Kinder, wir wollen eine gesicherte Lehrerstellenzuweisung. Die Ministerin hat frühzeitig deutlich gemacht, dass es in diesem Sinne keine Veränderung daran gibt und keine Unsicherheit zugelassen wird für Kinder, die krank zu uns kommen, die hier gesunden wollen und denen wir auch von dieser Stelle aus alles Gute wünschen.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Beer. – Für die FDP-Fraktion spricht Frau Kollegin Gebauer.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema „Schule für Kranke“ hat eine große Brisanz. Aber so, wie sich das hier in der Diskussion leider entwickelt, hat es auch ein Stück weit einen bitteren Beigeschmack. Ich kann nicht so ganz nachvollziehen, dass man es hier nicht geschafft hat – ich sage das einmal ganz bewusst –, aufeinander zuzugehen.

Wenn die CDU dieses Thema im Anschluss an die Kleine Anfrage der FDP von vor den Sommerferien aufgreift und noch einmal konkretisieren möchte, was hier denn tatsächlich seitens des Ministeriums unternommen wird, und SPD und Grüne es nicht schaffen, obwohl es ihnen ein wichtiges Thema ist, an dieser Stelle auf die CDU zuzugehen und zu sagen, sie habe die richtige Intention, allerdings nicht den richtigen Weg, aber man wolle diesen Weg letztendlich gemeinsam gehen, dann muss ich sagen: Ich finde es schade, dass wir hier und heute sowohl den CDU-Antrag als auch den Antrag von SPD und Grünen vorliegen haben.

Ich hätte mir gewünscht, dass man im Vorhinein miteinander spricht und schaut, wie wir dieses Thema, das uns allen wichtig ist, was in allen bisherigen Wortbeiträgen deutlich zum Vorschein kam, letztendlich gemeinsam im Sinne der Kinder, im Sinne einer rechtsverbindlichen Sicherheit hier regeln können.

Ihnen, Frau Spanier-Oppermann, muss ich in einer Sache widersprechen: Es geht hier nicht darum, Irritationen vorzubeugen, sondern darum, Rechtssicherheit herzustellen.

(Zuruf von der SPD)

Sie haben zu Beginn Ihrer Rede davon gesprochen, es gehe darum, Irritationen vorzubeugen. Darum geht es hier nicht. Wir müssen für die Beschulung dieser Kinder, deren konkrete Zahl wir nicht kennen, Rechtssicherheit herstellen. Wir haben bei Frau Ministerin Löhrmann nachgefragt und wollten wissen, um wie viele Kinder es sich handelt. Das ist völlig unklar. Man geht davon aus, dass es sich insgesamt die Waage hält.

Aber letztendlich wollen wir doch für die Zukunft Rechtssicherheit haben und nicht, dass hier ein Geschachere stattfindet. Vielmehr wollen wir diesen Kindern, die sich schon unter schweren Bedingungen in fremder Umgebung aufhalten müssen, die bestmögliche Bildung und auch eine bestmögliche Förderung zukommen lassen. Ich hätte es einfach schöner gefunden, wenn wir letztendlich für alle Beteiligten hier eine gemeinsame, fraktionsübergreifende Lösung erreicht hätten.

Das macht es uns als FDP in der Abstimmung ein Stück weit schwierig, weil wir schon der Meinung sind, dass dieses Thema, wenn die CDU den Antrag nicht auf den Weg gebracht hätte, in naher Zukunft wahrscheinlich nicht gespielt worden wäre.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Das ist ja eine Unter- stellung!)

Frau Ministerin wird gleich dazu etwas sagen, was da schon auf den Weg oder noch nicht auf den Weg gebracht worden ist.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Meine Güte!)

Aber ich hätte es an der Stelle angemessen gefunden, hier eine gemeinsame Lösung im Sinne der betroffenen Kinder zu finden. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Gebauer. – Für die Piratenfraktion spricht Frau Kollegin Pieper. – Entschuldigung, Herr Marsching. Bei mir ist das nicht vermerkt.

(Michele Marsching [PIRATEN]: Okay, das macht nichts!)

Dann Herr Kollege Marsching.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Tribüne und zu Hause! Schlimme Dinge waren in der letzten Zeit in der „Neuen Westfälischen“ zu lesen. Schlagzeilen wie „Keine Mittel für Schüler aus anderen Bundesländern“ und „Kranken Schülern in NRW droht Aussperrung“ sorgten für gepflegte Panik.

Was ist passiert? Der Landesrechnungshof hat moniert, dass nach der aktuellen Verwaltungspraxis der Stellenbedarf bei Schulen für Kranke teilweise alle Schülerinnen und Schüler auch aus anderen Bundesländern erfasst, die in NRW beschult werden. Das sei aber nicht richtig; denn – so der Landesrechnungshof – nach Nr. 2 des Runderlasses „Schule für Kranke – Ermittlung der Schülerzahlen zur Berechnung von Lehrerstellen“ vom 20. Januar 2004 komme es darauf an, dass eine Schülerin oder ein Schüler in NRW schulpflichtig ist.