Protocol of the Session on October 1, 2014

sehr anstrengenden, sehr langen Weg gegangen sind. Herzlichen Dank an alle, die beteiligt waren!

Ich denke, wir sollten uns Folgendes immer vor Augen führen: Es geht um die Qualität für Menschen im Alter und darum, wirklich in Würde altern zu können. Es geht um uns, es geht um unsere Eltern, und es geht vor allem um unsere gesamte Gesellschaft, es geht um Nordrhein-Westfalen. In diesem Sinne sage ich herzlichen Dank an alle, die diesen Weg gemeinsam mitgehen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Scheffler das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Pflegegesetz, das wir heute verabschieden, stellt die Weichen für die Pflegepolitik in Nordrhein-Westfalen für die Jahre bis 2030 – manche sagen sogar bis 2050. Ich denke, vor diesem Hintergrund ist es eigentlich selbstverständlich, dass hier das alte Struck’sche Gesetz gilt, dass kein Gesetzentwurf das Parlament so verlässt, wie er eingebracht wurde.

(Beifall von der SPD)

Deswegen können wir eigentlich froh sein, meine Damen und Herren, dass heute Änderungsanträge vorliegen, die von allen Fraktionen dieses Hauses getragen werden. Ich möchte damit sagen, dass diese Gespräche nicht nur mit der Opposition, sondern auch in der Koalition selbst und mit dem Ministerium in angenehmer Atmosphäre und auf eine konstruktive und gute Art und Weise stattgefunden haben.

(Beifall von den GRÜNEN)

Sie wissen, dass die rot-grüne Koalition bereits vor etwa zehn Jahren ein Pflegegesetz verabschiedet hat. Seitdem haben sich die Rahmenbedingungen natürlich deutlich geändert. Die Ministerin hat auf die Urteile des Bundessozialgerichtes aus dem Jahr 2011 hingewiesen. Herr Prof. Klie hat uns in einem Gutachten noch einmal sehr deutlich gemacht, dass diese Urteile und – so wird es in Nordrhein-Westfalen genannt – das Tatsächlichkeitsprinzip umgesetzt werden müssen, damit den zu Betreuenden in den Pflegeeinrichtungen auch nur die tatsächlich entstehenden Kosten berechnet werden.

Darüber hinaus – das ist heute noch nicht erwähnt worden, meine Damen und Herren – ist die UNBehindertenrechtskonvention auch in der Pflege umzusetzen. Für uns in Nordrhein-Westfalen ist es selbstverständlich, diese Vorgaben zu erfüllen.

Meine Damen und Herren, wenn man Pflege heute bewertet, muss man sich vor Augen führen, wie sich

diese in den letzten Jahren in Nordrhein-Westfalen verändert hat. In dieser Hinsicht hat es dramatische Veränderungen gegeben.

Das wird bereits deutlich, wenn man sich nur einmal anschaut, wie sich die Verweildauer in den Einrichtungen heutzutage darstellt. Als ich in den 80erJahren die Geschäftsführung eines Hauses der Arbeiterwohlfahrt mit 144 Betten übernommen habe, betrug die Verweildauer noch mehrere Jahre. Heute liegt die Verweildauer bei den Männern bei etwa sechs Monaten und bei den Frauen bei etwa acht bis 12 Monaten. Das zeigt, dass die Herausforderungen für die Pflege und auch für das Personal ganz andere geworden sind, als es in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten der Fall gewesen ist.

Wenn Sie sich die Wohnbereiche in der Pflege ansehen, werden Sie sehen, dass diese heute eher Hospizcharakter haben und nicht mehr die Wohnqualität der Häuser gegeben ist, die wir aus alten Jahren kennen.

Wir halten daran fest, dass bis 2018 eine Einzelzimmerquote in Höhe von 80 % erreicht werden soll. Auch das hat etwas mit der Lebensqualität der Menschen zu tun, die in den Einrichtungen betreut werden.

Eine wichtige und drängende Frage in diesem ganzen Beratungsprozess war, wie viele Plätze wir in der stationären Altenhilfe in den Seniorenzentren in Nordrhein-Westfalen eigentlich brauchen. Es gibt Berechnungen, die besagen, dass 20.000 Plätze wegfallen werden. Die Berechnungen der beiden Landschaftsverbände ergaben, dass davon auszugehen ist, dass es 12.000 Plätze weniger sein werden. Ich denke, wenn wir die Einzelzimmerquote erreichen wollen, ist es eine logische Folge, dass wir in Nordrhein-Westfalen weniger Plätze haben werden.

In einem Hearing am 29. August haben wir uns mit dieser Frage sehr intensiv auseinandergesetzt. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Lösung, die in diesem Änderungsantrag und in der Durchführungsverordnung enthalten ist, der richtige Weg ist. Diese Lösung sieht nämlich vor, dass Träger künftig Plätze poolen, das heißt zusammenfassen, um sie an anderer Stelle nutzen und neue Einrichtungen schaffen zu können. Auf diese Weise soll verhindert werden – das haben nämlich viele befürchtet –, dass wir in eine Situation kommen, wie sie Ende der 90er- und Anfang der 2000er-Jahre vorherrschte, als es einen deutlichen Platzbedarf in NordrheinWestfalen gab.

Meine Damen und Herren, wir haben in diesem Beratungsprozess viele Anregungen der Anbieter, aber auch der Pflege- und Krankenkassen aufgenommen. Da es auch für diejenigen, die in der stationären Altenhilfe arbeiten, von großer Bedeutung ist, möchte ich noch Folgendes sagen:

Wir haben die anerkennungsfähige Nettogrundfläche von 50 m2 auf 53 m2 erhöht. Darüber hinaus haben wir eine Erhöhung der Instandhaltungspauschale beschlossen. Zudem haben wir erreicht, dass künftig zu 100 % eine Kann-Modernisierung der Einzelzimmer erfolgen kann und dass eine Anerkennung tatsächlicher Modernisierungsmaßnahmen stattfindet.

Meine Damen und Herren, ein ganz wichtiger Punkt bleibt nach wie vor, dass die kommunale Familie insbesondere im Rahmen der Pflegeplanung gewissermaßen den Hut aufhat und sagen kann, wohin die pflegepolitische Reise gehen soll und welchen Angebotsmix man vor Ort haben möchte. Ganz nach dem Motto „Wer bestellt, bezahlt hinterher auch“ wird die kommunale Familie hier in ihrem Einfluss und in ihren Möglichkeiten der Steuerung gestärkt.

Wir als SPD sind sehr froh, dass das Konnexitätsgebot eingehalten wird und mit der kommunalen Seite ein großes Einvernehmen besteht. Darüber hinaus ist eine Evaluation verabredet worden. Ich denke, dass wir sie auch gemeinsam durchführen und auf den Weg bringen werden.

Meine Damen und Herren, es geht aber in der Tat nicht nur um Steine, sondern auch darum, die Lebensbedingungen für die Menschen, die in Einrichtungen leben und in anderen Notwendigkeiten betreut werden müssen, zu verbessern. Dazu leistet dieses Gesetz einen hervorragenden Beitrag.

Vor allem geht es aber auch darum – lassen Sie mich auch das sagen –, dass wir den Menschen in der Pflege, die sehr viel Arbeit für uns alle gemeinsam schultern, mehr Wertschätzung entgegenbringen müssen. Ich denke, dass es in der Gesellschaft nach wie vor daran hapert und immer noch zu viele die Nase rümpfen, wenn jemand sagt: Ich gehe in die Altenhilfe und lasse mich zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger ausbilden.

Wir haben mit den Änderungen bei der Altenpflegeumlage einen sehr guten Weg in NordrheinWestfalen beschritten. Dass es 2010 noch 9.000 Auszubildende waren, im nächsten Jahr aber 15.000 Auszubildende sein werden, das zeigt, dass hier auch eigene Ressourcen liegen.

Wenn jetzt auch noch auf Bundesebene erreicht wird, meine Damen und Herren, dass die Pflegekräfte künftig wieder so bezahlt werden, wie wir das früher gekannt haben, und wenn die Tarifbindung eingehalten wird, wie wir uns alle das wünschen, dann werden wir auf Bundesebene und im Land Nordrhein-Westfalen in der Pflege, glaube ich, deutlich positive Schritte machen.

Ich bitte um Zustimmung zum Änderungsantrag. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Scheffler. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Deshalb schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Erstens stimmen wir ab über den Gesetzentwurf Drucksache 16/3388. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Drucksache 16/6873, den Gesetzentwurf Drucksache 16/3388 mit den von ihm beschlossenen Änderungen anzunehmen. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung in Drucksache 16/6873. Wer hier zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Das sind die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, einige Abgeordnete der Piratenfraktion und der fraktionslose Abgeordnete Stein. Wer stimmt gegen die Beschlussempfehlung? – Kein Abgeordneter stimmt dagegen. Wer enthält sich der Stimme? – Einige weitere Abgeordnete der Piratenfraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/6873 mit der festgestellten großen Mehrheit angenommen, und der Gesetzentwurf Drucksache 16/3388 ist in zweiter Lesung verabschiedet.

(Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP)

Meine Damen und Herren, wir kommen zweitens zur Abstimmung über die Vorlage 16/2165. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Drucksache 16/6874, sein Einvernehmen zu der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und nach § 92 SGB XI, Vorlage 16/2165, zu erteilen. Wir stimmen somit ab über das Erteilen des Einvernehmens zur genannten Vorlage 16/2165. Wer dieses Einvernehmen erteilen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Das sind die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der fraktionslose Abgeordnete Stein. Wer möchte dieses Einvernehmen nicht erteilen? – Kein Abgeordnetenkollege. Wer enthält sich der Stimme? – Das sind die Fraktionen von FDP und Piraten. Damit ist das Einvernehmen mit der Vorlage 16/2165 mit der festgestellten Mehrheit hergestellt.

Wir stimmen drittens ab über die Vorlage 16/2166. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Drucksache 16/6875, das Einvernehmen mit dem unter der Vorlage 16/2166 übersandten Entwurf für eine Verordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes mit der Maßgabe zu erklären, dass § 7 Abs. 1 Satz 2, der da lautet: „In bestehenden Einrichtungen müssen mindestens Tandembäder bis zum 31. Juli 2018 errichtet werden“, gestrichen wird. Wir stimmen somit ab über die Beschlussempfehlung – diese habe ich Ihnen vorgestellt – in Drucksache 16/6875. Wer möchte dieser Beschlussempfehlung zustimmen? – Das sind die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, die überwiegende Mehrheit der Pira

tenfraktion und der fraktionslose Abgeordnete Stein. Wer stimmt gegen die Beschlussempfehlung? – Kein Abgeordnetenkollege. Wer enthält sich der Stimme? – Ebenfalls kein Abgeordneter des Landtags Nordrhein-Westfalen. Somit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/6875 angenommen, und die Vorlage 16/2166 ist ebenfalls angenommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und rufe den neuen Tagesordnungspunkt 6 auf:

6 Moderne Wasserwege für effizienten, umwelt

freundlichen Güterverkehr und nachhaltiges Wachstum in der Logistikwirtschaft

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion der FDP und der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/6854

Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die SPD-Fraktion Herrn Kollegen Breuer das Wort. – Herr Kollege, Sie haben das Wort.

(Vorsitz: Präsidentin Carina Gödecke)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Einstimmigkeit, die eben hier im Hohen Haus vorgeherrscht hat, können wir noch toppen, indem wir jetzt einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen präsentieren und zur Abstimmung bringen. Das ist sicherlich ein gutes Zeichen der interfraktionellen Zusammenarbeit und der Kollegialität in der Auseinandersetzung mit wichtigen Themen, die wir im Verkehrsbereich miteinander behandeln.

Es ist zweifellos ein wichtiges Thema: Denn es geht um die Zukunft unserer Häfen in NordrheinWestfalen, um die zukünftige Organisation unserer Häfen und auch um die zukünftige Organisation der massiv zunehmenden Güterverkehre in NordrheinWestfalen. Das ist eine Frage, die substanziell auch den Industriestandort Nordrhein-Westfalen berührt.

Deswegen ist es gut, dass wir heute gemeinsam die Landesregierung dazu auffordern, das bestehende Wasserstraßen- und Hafenkonzept des Landes fortzuschreiben und zu evaluieren, und dass wir uns gemeinsam für moderne Wasserwege und einen effizienten und umweltfreundlichen Güterverkehr einsetzen.

In der Tat wollen wir nachhaltiges Wachstum in der Logistikwirtschaft in Nordrhein-Westfalen erreichen. Nachhaltiges Wachstum in der Logistikwirtschaft heißt dann auch, etwas im Modal Split zugunsten der Binnenschifffahrt zu bewegen. Denn derzeit liegt

der Modal Split erst bei 14 %; der Straßenverkehr mit über 60 % ist immer noch deutlich dominant.

Deswegen haben SPD und Grüne, aber auch die FDP schon im letzten Jahr Anträge eingebracht – daran will ich erinnern –, die ausführlich beraten und auch im Rahmen einer Anhörung, die Anfang dieses Jahres stattfand, behandelt wurden.

Ergebnis der bisherigen Beratungen und auch der Anhörung war, dass man in der Ausgangslage und in den Beschreibungen der Herausforderungen weitgehende parteiübergreifende Einigkeit hat, man diese gleich einschätzt und auch in der Frage einig ist, dass ein ganzes Maßnahmenbündel geschaffen werden muss, welches konzeptionell durch die Landesregierung zusammengebunden werden kann in der Fortschreibung des Wasserstraßen- und Hafenkonzeptes.

Ohne hier auf die Einzelheiten der Forderungen, die Ihnen ja auch schriftlich vorliegen, einzugehen, möchte ich aus meiner Sicht noch drei zentrale Punkte festhalten, die wir in dem NRW-Hafenkonzept sicherlich vertieft behandeln müssen.

Erstens ist es ganz entscheidend, dass wir die Binnenhäfen in Nordrhein-Westfalen als multimodale Logistikzentren weiter ausbauen und sichern.

(Beifall von der SPD)

Hierzu ist es sicherlich erforderlich, dass die Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger noch besser verläuft, dass wir die Straße, die Schiene noch einmal in den Fokus nehmen, uns aber auch die Flächen ansehen, die als Erweiterungsmöglichkeit zur Verfügung stehen. Da ist in erster Linie die Kommune mit ihrer Planungshoheit gefordert, aber auch das Land kann hier einwirken.