Es war gut, dass wir das am 12. Juli 2011 gemeinsam beschlossen haben. Wir hatten vorher schon im Rahmen der Koalitionsvereinbarungen 2010 darüber diskutiert. 2012 gab es dann Neuwahlen; entsprechend hatten wir alle genügend Zeit, uns mit diesem Gedanken zu befassen.
Mein zweiter ganz entscheidender Dank gilt – das will ich hier deutlich unterstreichen, auch wenn es Kollege Bialas schon getan hat – Herrn Dr. Fritz Behrens. Der Kollege Behrens kam damals auf mich als kulturpolitischen Sprecher zu und fragte: Wie findet du diese Idee? – Ich muss ehrlich sagen, ich fand sie eher schwierig und dachte: Kulturförderung in ein Gesetz fassen? Merkwürdig. Das ist nicht das, woran ich als Erstes denke.
Ich muss aber sagen – und das ist das Tolle an dieser Geschichte, aus meiner Sicht jedenfalls und für mich persönlich –: Ich habe in der Zeit, in der wir über dieses Thema miteinander diskutieren, also in den letzten zwei, drei Jahren, viel gelernt, und ich bin ein bisschen vom Saulus zum Paulus geworden.
Ich bin inzwischen also ein großer Anhänger dessen, was heute vorgelegt und eingebracht wird, vom Kabinett bereits bewilligt und von der Verwaltung im Auftrag des Landtags ausgearbeitet. Deshalb gilt mein dritter und ganz besonderer Dank dem Ministerium, Frau Ministerin Schäfer, Herrn Landmann, dem Kulturabteilungsleiter, und seinem Team, die in einer akribischen Arbeit unter mehreren Staatssekretären, Herr Neuendorf – also Dank an Sie mit, aber auch an Herrn Prof. Schäfer, Ihren Vorgänger –, ein solches Gesetzeskonvolut überhaupt erst erstellt haben.
Herr Kollege Sternberg, ich finde, das sollten Sie einfach doch auch würdigen, schon in Anbetracht dessen, dass Sie fünf Jahre lang als Regierungs
fraktion eng mit in etwa den gleichen Leuten kooperiert haben. Sie sollten würdigen, dass hier erstmalig in der Bundesrepublik Deutschland überhaupt ein Land hingeht und sich selbst verpflichtet, die Kultur unter den hier aufgeführten Paragrafen – insbesondere mit Blick auf die sehr lesenswerte Begründung – zu fördern und in diesem Zusammenhang einen Aufgabenkanon für sich zu bestimmen.
Interessanterweise ist es ja so: Wenn Sie einen Blick in die überregionalen Publikationen werfen, dann erkennen Sie, dass das auch überall so wahrgenommen wird. Egal wo – in Berlin, in München, selbst in Ländern, die sich im Bereich Kultur schon gut aufgestellt haben –, wird das als etwas Besonderes wahrgenommen, weil es eben bisher
deutschlandweit eine solche Gesetzgebung, eine solche Verpflichtung auf die Kulturförderung nicht gibt.
Deshalb – das muss ich sagen – sind wir mehr als froh, dass wir über diesen Entwurf hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen in den nächsten Wochen und Monaten intensiv diskutieren können, im Ausschuss sowie im Rahmen einer großen Anhörung, die wir heute Morgen unter uns Sprechern bereits vereinbart haben.
Ich glaube, wir werden eine insgesamt interessante und sehr grundlegende Debatte über die Kultur und die Kulturförderung sowie die Bedingungen, unter denen das möglich sein wird, führen.
Sie haben recht, Herr Sternberg, wenn Sie kritisieren – das habe ich auch schon an verschiedenen Stellen getan –, dass wir über einen relativ bescheidenen Landeskulturetat reden. Sie geben aber nicht den zweiten Teil der Geschichte dazu, zu dem wir offen sagen müssen: Kulturförderung in NordrheinWestfalen findet in weitesten Teilen kommunal statt. Unsere Kommunen sind die starken Kulturförderer im Land NRW, nicht die Landesebene. Auf die setzen wir. Dass wir sie stärken, ist auch Aufgabe unseres Landeskulturfördergesetzes.
Deshalb sind dort so viele Aspekte enthalten, die sich genau darauf beziehen – aber ohne Konnexität herzustellen, also ohne eine Verpflichtung des Landes einzugehen, die Kommunen sozusagen zu animieren, mehr Geld auszugeben, und dann selber gefordert zu sein, das, was man gesetzlich festschreibt, mitzubezahlen.
Vor zwei Tagen haben wir hier den Haushalt eingebracht. Wir haben außerdem über den Nachtragshaushalt diskutiert. Die dramatische haushaltspolitische Lage ist insbesondere von den Oppositionsfraktionen in schillernden Farben beschrieben worden. Dieses Land ist aus Ihrer Sicht noch „pleiter“ als aus unserer Sicht. Das macht die Sache wirklich
Gleichwohl – das habe ich auch mehrfach öffentlich gesagt – kann man natürlich in einem Landeshaushalt, wie wir ihn beraten, über Verschiebungen innerhalb des Haushalts zugunsten oder zulasten einzelner Bereiche nachdenken und diskutieren. Das haben wir übrigens in den vergangenen Haushalten auch schon getan. Rot-Grün hat im Haushaltsberatungsverfahren zugunsten der Kultur Beschlüsse gefasst. Ich setze darauf, dass wir auch künftig bei entsprechenden Bedarfen über solche Dinge innerhalb der Koalition und mit unserer Regierung diskutieren können.
Dass Sie die konkreten Aspekte überhaupt nicht erwähnen, macht deutlich, dass Sie etwas pauschal verurteilen, was im Detail viel Sinnvolles enthält. Da meine Redezeit jetzt um ist, kann ich darauf nicht eingehen.
Wir stimmen aber der Überweisung aber zu und werden über alle diese Fragen im Ausschuss, während der Anhörung und darüber hinaus diskutieren. Also: Dank dafür, dass es eingebracht wurde, und auf gute gemeinsame Beratungen zum Wohle von Kunst und Kultur in diesem Land! – Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jahre kommen, Jahre gehen, die Zeit entflieht und dann geschieht doch noch das, was der Kulturrat und die Opposition wiederholt angemahnt haben: Die Landesregierung legt den Entwurf für ein Kulturfördergesetz vor.
Es ist schon erstaunlich, dass es diverse Ermahnungen brauchte, bis der Entwurf endlich vorgelegt wurde. Das lässt zumindest erahnen, wie es um den Stellenwert der Kulturpolitik in der Landesregierung wirklich steht; Herr Prof. Sternberg hat das bereits deutlich gemacht. Auch die Redewendung „Was lange währt, wird endlich gut“ kann bedauerlicherweise nicht für dieses Gesetz gelten. Aber dazu gleich mehr!
Die FDP-Fraktion hatte angekündigt, dass sie sich konstruktiv in den Gesetzgebungsprozess einbringen wird. Daran werden wir festhalten. Denn mit Ihrer Ankündigung in der Koalitionsvereinbarung hat die Landesregierung durchaus recht: Kulturförderung braucht eine verlässliche Grundlage.
Insofern begrüßen wir diese Initiative im Grundsatz. Und, ja, Frau Ministerin, in der Tat ist das Gesetz bundesweit einmalig. Bei Lektüre des Gesetzentwurfs bleiben allerdings einige Detailfragen offen. So müssen wir uns fragen, ob nicht eine stärkere
Die Kulturverbände berichten uns nicht zuletzt, dass so manches spannende Projekt etwa an hohen Förderschwellen scheitert.
Auch das Jährlichkeitsprinzip ist mit künstlerischem Wirken und kreativer Arbeit oft schwer in Einklang zu bringen.
Außerdem fehlt im Gesetzentwurf nach unserer Auffassung ein wesentlicher Bestandteil einer grundlegenden Norm für die Kulturförderung, nämlich die Klarstellung der Zweckfreiheit von Kunst. Diese ist aus kulturpolitischer Sicht sehr wichtig, denn ansonsten droht eine Einengung auf kulturelle Bildung und eine Ideologisierung der Kulturförderung.
Es darf nicht die Politik entscheiden, welche Form von Kunst und Kultur förderwürdig ist und welche vielleicht politischen Botschaften damit verbunden sein müssen oder welche Kunstwerke im Moment akzeptabel sind und welche nicht. Ich will an dieser Stelle ein aktuelles, mahnendes Beispiel aufzeigen.
Duisburgs SPD-Oberbürgermeister hat jüngst eine Installation des Künstlers Gregor Schneider im Rahmen der Ruhrtriennale verboten. Dazu kann man stehen, wie man will. Aber eine Begründung, die Bürgerinnen und Bürger Duisburgs seien – ich zitiere – „noch nicht reif“ für das Kunstwerk, ist schlicht und ergreifend eine Anmaßung.
Sie zeugt von einem problematischen kulturpolitischen Verständnis. Genau das müssen wir verhindern, gerade in einer für die Kultur so zentralen Norm.
Aber, meine Damen und Herren, kommen wir zu der größten offenen Flanke des Kulturfördergesetzes. Zu Recht schreiben Sie – ich wiederhole es –: Kulturförderung braucht eine verlässliche Grundlage. – Das gilt aber nicht nur für die gesetzliche Basis, sondern auch für die finanzielle Grundlage. Und in diesem Bereich ist die Politik der rot-grünen Landesregierung, wie die Debatte am Mittwoch es wieder gezeigt hat, desaströs. Auch alle anderen Sprecher vor mir haben dies deutlich gemacht. Rot-Grün ist nicht bereit und nicht in der Lage, ihre massiven Kürzungen bei der Kulturförderung rückgängig zu machen. – Werter Herr Keymis, Sie wissen auch, dass man mit dem Kulturförderhaushalt nicht den Haushalt des Landes sanieren kann. – Das Kulturfördergesetz droht zu einer leeren Hülse zu verkommen.
Frau Kollegin Schmitz, entschuldigen Sie: Würden Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Mostofizadeh zulassen?
Vielen Dank, Frau Kollegin, dass Sie meine Zwischenfrage zulassen. – Der Kollege Keymis hat in seiner Rede deutlich gemacht, wie die Haushaltslage aussieht. Er hat auch deutlich gemacht, wie es um die Mittel bestellt ist.
Eigentlich würde ich dazu gerne zwei Fragen stellen, darf aber ja nur eine stellen. Zunächst würde ich Sie gerne fragen, wieviel seit 2010 im Kulturetat eigentlich gekürzt worden ist. Aber das lassen wir mal. Da gab es nämlich einen Aufwuchs gab.
Zu der Frage, die ich Ihnen stellen möchte: Offensichtlich möchten Sie im Kulturfördergesetz ja einen konnexitätswirksamen, also einen kostenwirksamen Aufwuchs des Kulturetats festlegen. Woher kommt denn die Gegenfinanzierung?
Dafür gibt es den großen Apparat der Landesregierung, dass man sich auch darüber Gedanken machen kann.
Das Kulturfördergesetz, meine sehr verehrten Damen und Herren, droht somit zu einer leeren Hülle zu verkommen. Denn die massiven Kürzungen von SPD und Grünen im nordrhein-westfälischen Kulturhaushalt in den vergangenen Jahren sowie die faktische Einstellung der Denkmalförderung durch die Landesregierung können auch durch ein Kulturfördergesetz nicht ausgeglichen werden.
Frau Kollegin, ich muss Sie noch mal stören. Herr Kollege Abel fragt, ob er Ihnen eine Frage stellen darf.
Westfalen nicht, theoretische Fördermodalitäten zu kennen, wenn für ebendiese Förderung kein Geld vorhanden ist.
Es wird sehr schwierig werden, diese massive Schwäche im Rahmen der weiteren Beratungen auszuräumen. Versuchen wollen wir es trotzdem. Die FDP-Fraktion stimmt der Überweisung in den Kulturausschuss zu. Wir freuen uns auf die weitere Diskussion. – Vielen Dank.