Das ist die Situation – ähnlich wie seinerzeit im Ruhrgebiet, als Sie den Rockern auf die Füße treten wollten. Dann haben die gesagt: Lieber Herr Minister, lass es lieber sein! Wir werden von hier aus das Ruhrgebiet erobern. – Das Ergebnis ist, dass die Personenschützer von Frau Kraft in Ihrem Ministerium nachfragten, ob sie denn da noch herfahren könne. So sieht doch die Wirklichkeit in NordrheinWestfalen tatsächlich aus.
Also: Prävention ja. Darüber sollten wir ausführlich längere Zeit sprechen. Ich hätte aber auch erwartet, dass wir mal fragen: Können wir bei Repression ein bisschen was tun? Wir kennen einen weiteren Trend bei den Salafisten: dass diejenigen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, mit großer Lust die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen. Warum? Weil sie ganz anders reisen können.
Sie haben recht: Wir können die Ausreise vielleicht nicht verhindern. Aber wir bedauern, dass wir dann deren Einreise nicht verhindern können. Wieso schauen wir nicht mal ins Gesetz?
Die Aberkennung der Staatsbürgerschaft – Art. 16 GG – ist ausgesprochen schwierig. Herr Kollege, einverstanden. Aber warum diskutieren wir nicht auf breiter Ebene, ob wir nicht § 28 des Staatsangehö
„Ein Deutscher, der aufgrund freiwilliger Verpflichtung … in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates eintritt, … verliert die deutsche Staatsangehörigkeit.“
Wir könnten doch ganz simpel einmal deutlich machen, ob wir diesem Prinzip nicht folgen wollen und überlegen können, ob der Beitritt zu einer terroristischen Organisation, die Kampfhandlungen im Ausland durchführt, nicht eine gleichgestellte Situation ist.
Das wollen wir doch verhindern. Wo ist der Unterschied, ob ich einem regulären syrischen Verband beitrete oder der ISIS und dort zur Kanone oder zum Gewehr greife? – Das sind die Gedanken, die wir uns machen sollten.
Die nächste Überlegung: Wir bedauern, dass Hassprediger wie Vogel oder Lau hier ungestört ihre Arbeit fortsetzen können. Vogel kommt aus Hamburg nach Nordrhein-Westfalen, weil er hier nicht verfolgt wird. Prima! Lau ist seit gestern Bürger Düsseldorfs. Herzlichen Glückwunsch! Denen sagen wir doch nach, sie seien Hassprediger. Warum entziehen wir denen nicht die Möglichkeit, ihre Tätigkeit fortzusetzen?
Rot und Grün in Berlin haben im Jahr 2002 § 129b des Strafgesetzbuchs geändert. Bis dahin war es verboten, Mitglieder und Unterstützer für ausländische terroristische Vereinigungen zu sammeln. Das ist auch heute noch verboten. Zulässig ist aber seitdem – 2002 von Ihnen in Berlin verabschiedet – die Sympathiewerbung für diese Vereinigungen im Inland. Wenn Vogel sagt: „Tretet den Dschihadisten bei und kämpft in Syrien!“, ist das strafbar. Wenn er aber in seinen Reden toll ausmalt, wie man dort hilft, wie Glaubensbrüder unterstützt werden und wie sie leben, und wenn er Lust weckt, dort mitzumachen, ist das straffrei. Solange das der Fall ist, können diese Jungs ungestört hier arbeiten. Das wollen wir nicht.
Lassen Sie uns doch darüber nachdenken, wie wir solche Vorschriften ändern können. Das ist auch ein Stück Prävention. Prävention in der Schule – ja, Prävention in der Ausbildung – ja, Prävention und Mut in der Zivilgesellschaft – ja. Aber, Herr Minister, wir erwarten von demjenigen, der für Sicherheit und Ordnung zuständig ist, mehr: dass er sich auch dar
über Gedanken macht, wie wir den Hasspredigern hier, die wir nicht wollen, die Basis entziehen. Auch darüber sollten wir einmal intensiv reden. Dann täten wir den Menschen in diesem Land einen großen Gefallen.
Vielen Dank, Herr Kollege Biesenbach. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind damit am Schluss der Aussprache, und ich schließe die Aktuelle Stunde.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bundesinnenminister de Maizière erwartet für dieses Jahr 200.000 neue Asylbewerber, nach 127.000 im vergangenen Jahr. Die Anzahl der Anträge nimmt also stark zu. Ich habe aber bereits in der gestrigen Debatte gesagt, das ist kein Grund für eine „Das Boot ist voll“Rhetorik; es ist allerdings eine Aufforderung an uns alle, uns sachlich damit auseinanderzusetzen und es zum Anlass zu nehmen, um zu prüfen, wie wir den Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe zur Seite stehen und für Entlastung sorgen können.
Die Kommunen wollen den Flüchtlingen helfen, sind aber finanziell und organisatorisch überfordert. Ein klares Zeichen hierfür ist auch die Forderung von Hessen nach einer Asylkonferenz, nachdem NRW wegen der Masern-Vorfälle in den Erstaufnahmeeinrichtungen nur eine Woche lang keine Flüchtlinge aufgenommen hat und diese nach Hessen umverteilt worden sind.
2012 deckten nach einer Umfrage des Städte- und Gemeindebunds die Zuweisungen des Landes NRW im Schnitt nur 58 % der Kosten der Kommunen. In diesem Jahr hat das noch einmal deutlich abgenommen. Die Kommunen sprechen heute von einer Kostendeckung von etwa einem Drittel. Hinzu kommt, dass die Kommunen in Nordrhein
Ich denke, wir alle sind uns einig – dazu gibt es im Laufe des Tages einen weiteren Tagesordnungspunkt –, dass wir Zeltstädte wie in Duisburg nicht möchten, die unwürdig und vor allem für traumati
sierte Flüchtlinge ungeeignet sind. Andererseits wollen wir so viele Menschen wie möglich vor Krieg und politischer Verfolgung schützen. Das bedeutet aber – da müssen wir ehrlich sein –, dass wir nicht auch noch die Standards der Unterbringungsmodalitäten heben können.
Ebenfalls haben unsere Kommunen keine Zeit, auf die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes zu warten. Dies wird, so ist zu vermuten, in dieser Legislaturperiode nicht kommen, weil die Große Koalition das nicht als Ziel in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen hat. Vielmehr hat die Bundesregierung gerade einen neuen Entwurf auf den Weg gebracht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es hilft den Kommunen jetzt nicht, wenn man ihnen die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes immer wieder wie eine Mohrrübe vor die Augen hält, die sie am Ende doch nicht erreichen können. Das ist Augenwischerei. Die Kommunen brauchen unsere Hilfe jetzt. Die Kommunen brauchen ein Investitionsprogramm, um Flüchtlingsunterkünfte zu bauen, eine schnellere Anpassung der Pauschalen und, wie in Hessen, eine Übernahme der Krankheitskosten.
Für uns ist aber auch klar, dass wir in NordrheinWestfalen das nicht alleine stemmen können. Deswegen fordern wir die Landesregierung auf, mit dem Bund in Verhandlungen darüber zu treten, dass sich auch der Bund seiner Aufgabe stärker bewusst wird und hier entsprechende Verantwortung übernimmt.
In einer Zeit – das möchte ich auch gern mit der Fraktion der Grünen besprechen –, in der die Flüchtlingszahlen so stark ansteigen wie jetzt, müssen wir uns darauf konzentrieren, dass die Hilfe bei denjenigen ankommt, die es am nötigsten haben. Wir wollen nicht, wie es immer wieder unterstellt wird, Flüchtlinge gegeneinander ausspielen. Aber in der derzeitigen Situation müssen wir uns auf die konzentrieren, die tatsächlich vor Krieg oder politischer Verfolgung fliehen.
Deswegen bitten wir darum, dass NordrheinWestfalen seinen Widerstand gegen die Benennung von Mazedonien, Serbien und Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsländer aufgibt. Auch weiterhin wird jeder – das möchte ich noch einmal explizit sagen –, der tatsächlich verfolgt wird, auch aus diesen Ländern, bei uns Schutz finden. Das sind aber derzeit aus diesen Ländern deutlich unter 1 % der Antragsteller.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch von den Grünen, ich möchte Ihnen noch einmal zurufen: Das individuelle Recht auf Asyl, das uns allen wichtig ist, ist das falsche Instrument, um diskriminierten Minderheiten vom Balkan dauerhaft zu helfen. Hier braucht es Hilfe vor Ort, vielleicht auch andere Resettlement-Programme. Darüber können wir uns an anderer Stelle gerne unterhalten; da werden wir uns nicht verschließen.
Wir brauchen aber, was die Verfahren angeht, eine Straffung und Erleichterung. Deswegen bitten wir noch einmal – das sage ich an die Adresse der Grünen –, hier den Widerstand aufzugeben und Mazedonien, Serbien und Bosnien entsprechend in den Katalog aufzunehmen.
Wir müssen die Kommunen entlasten, damit sie ihrer Verantwortung bei der Flüchtlingsaufnahme gerecht werden.
Ich würde mich freuen, wenn wir diese Debatte hier in einem sachlichen Ton führen und das dann anschließend weiter im Ausschuss vertiefend beraten könnten. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Sie, die FDP-Fraktion, sprechen in Ihrem Antrag eine Problematik an, die uns als Vertreter der Politik sowohl auf der Bundes- und der Landesebene, aber auch auf der kommunalen Ebene betrifft, wenn es darum geht, grundsätzliche – ordnungspolitische, personelle und auch finanzielle – Rahmenbedingungen zur Flüchtlingsaufnahme in Deutschland zu regeln.
Hier werden wir uns allesamt sicherlich – und hoffentlich – ganz schnell einig, dass wir uns als Verantwortungsträger zu dieser humanitären Verpflichtung bekennen, Bürgerkriegsflüchtlinge und Asylbewerber aufzunehmen, ihnen zu helfen und sie so weit wie möglich zu integrieren. Aktuelle Entwicklungen in den Krisengebieten Irak und Syrien – zum Beispiel die dort stattfindende grausame Verfolgung von Minderheiten – erzeugen Handlungsbedarf zum Schutz der Flüchtlinge, die zu uns kommen.
Wir alle wissen auch, dass die Zahl der Flüchtlinge aufgrund der weltweiten Konflikte und Auseinandersetzungen zunimmt. Damit werden auch unsere Städte und Gemeinden in NRW weiterhin vor erhebliche Belastungen – insbesondere in Hinblick auf die Unterbringung – gestellt. NRW stellt sich dieser Verantwortung.
In dem vor uns liegenden Antrag spricht die FDPFraktion vornehmlich die finanziellen Aspekte der Unterbringung von Flüchtlingen an und fordert eine Unterstützung der Kommunen. Das ist ein richtiger
Ansatz, um Städte und Gemeinden in unserem Land zu entlasten. Gleichzeitig können wir beim Lesen des Antrags aber leicht den Eindruck bekommen, dass das Land NRW seine Kommunen bei dieser humanitären Aufgabe im Regen stehen lassen würde. Das ist doch sicherlich nicht Ihre Absicht gewesen, oder? Denn das ist mitnichten der Fall, und das wissen Sie auch, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP.
Doch lassen Sie mich zur Sicherheit kurz darstellen und uns damit auf die Sprünge helfen, welche Anstrengungen NRW bereits unternimmt, um vor Ort den Städten und Gemeinden in ihren Bemühungen zu helfen.
Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes beteiligt sich das Land an den Mehrkosten. Wir schreiben auch mit dem gestern eingebrachten Änderungsantrag zum Flüchtlingsaufnahmegesetz die Erstattungen an die Gemeinden entsprechend den gestiegenen Flüchtlingszahlen fort. Um noch einmal die Zahlen zu nennen: Im vergangenen Jahr 2013 waren es 14,4 Millionen €, in diesem Jahr sind es 20,4 Millionen €. Für nächstes Jahr sind 32 Millionen € eingeplant. Wir haben das gestern ausgiebig diskutiert. Ich möchte das aber an dieser Stelle noch einmal in Erinnerung bringen.