Protocol of the Session on September 10, 2014

Das ist auch im Bereich von Oberhausen so, und genau deshalb hat es auch Diskussionen darüber gegeben, wo – erstens – die Konzentration erfolgen soll und wie – zweitens – es am Ende kostenmäßig aussieht, wenn auf der anderen Seite Bestandsgebäude übrigbleiben.

Deswegen kann ich Ihnen sagen, dass ich in dem ganz konkreten Beispiel erst einmal die Bremse angezogen habe, indem ich gesagt habe: Ich möchte erst einmal bewiesen sehen, dass das die günstigere Lösung ist. Ich kann Ihnen zum gegenwärtigen Zeitpunkt sagen, dass ich daran jedenfalls große Zweifel habe.

Danke schön, Herr Minister. – Herr Witzel hat eine zweite Frage. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident für die erneute Gelegenheit zur Nachfrage. – Herr Minister Dr. Walter-Borjans, ich hätte die Bitte, dass Sie noch einmal in den aktuellen Jahresbericht 2014 des Landesrechnungshofs schauen. Dort steht ausdrücklich, bevor diese defizitären Werte beim BLB berechnet worden sind, dass auch die gewisse Abzüge gemacht haben. Da ist also nicht jeder Quadratmeter eingeflossen. Die als Landesrechnungshof haben nach der Darstellung in dem Bericht Kriterien von Flächen entwickelt, die sie nicht voll in Ihre Quotenberechnung einbezogen haben.

Deshalb meine Frage, was das realistische Ausmaß angeht: Sie haben zu Recht gesagt, es könne Sondereffekte geben, wenn eine riesige Fläche – Sie haben das am Beispiel der Universität Bochum deutlich gemacht – in den Bestand ein- oder abgeht, und auch sofort die Indexzahlen verzerren.

Deshalb wollte ich einmal von den reinen Quadratmetern weggehen und Sie fragen: Wie stellt sich das Problem des unvermittelten Leerstands dar, wenn man mal nicht nur nach Quadratmeterflächen schaut, sondern sich das einmal in der Kopfzahl von Objekten anschaut und das durchaus differenzierter im Sinne des Kriterienrasters: vollständig leerstehend oder auch nur teilgenutzt? Welches Lagebild zeichnet sich Ihnen da? Welche Zahlen haben Sie dann vorliegen, wenn Sie einmal von der reinen Quadratmeteranzahl weggehen und auf die Anzahl

der Objekte und auch auf die prozentualen Auslastungsgrade abstellen?

Das, was Sie zum Jahresbericht des Landesrechnungshofs sagen, kann ich so nicht nachvollziehen. Wenn der Landesrechnungshof bei einem Gesamtleerstand von 450.000 m² über alles zu einem Mietausfall von 50 Millionen € kommt, dann kann man daran nicht ablesen, dass davon viel abgezogen worden sein soll. Das ist in Wahrheit ein Wert, der mit einer Normalmiete belegt bei all den Quadratmetern entstehen würde.

Im Moment kann ich Ihnen zu Teilleerständen keine Details nennen; diese müsste ich, wenn sie vorliegen, zusammenstellen lassen und könnte sie Ihnen dann zur Verfügung stellen. Im Moment kenne ich nur diese Gesamtzahl.

Noch einmal: Die Gesamtzahl, egal, ob sie in Teil- oder Komplettleerständen besteht, ist ein verhältnismäßig geringer Prozentsatz.

Vielen Dank, Herr Minister. – Jetzt liegen hier keine weiteren Fragen zu diesem Komplex vor. Die Mündliche Anfrage 47 ist damit erledigt.

Damit rufe ich auf die

Mündliche Anfrage 48

des Herrn Abgeordneten Höne, FDP-Fraktion.

Antibiotikaeinsatz in der Landwirtschaft minimieren – Warum hat Landwirtschaftsminister Remmel in der Antwort auf die Kleine Anfrage 2566 nur unvollständig geantwortet und dem Parlament die Existenz des Erlasses vom 11. August 2014 verschwiegen?

Das 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (16. AMG-Novelle) ist zum

1. April 2014 in Kraft getreten. Es dient dazu, den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung deutlich zu reduzieren, indem auf der Basis einer bundeseinheitlichen Datenbank die betriebsindividuelle antibiotische Therapiehäufigkeit in Betrieben mit zu Mastzwecken gehaltenen Rindern, Schweinen, Puten und Hühnern mit bundesweit erhobenen abgestuften Kennzahlen verglichen und bei Kennzahlüberschreitungen Korrekturmaßnahmen auf betrieblicher Ebene ergriffen werden können. Um dieses Ziel zu erreichen, erhalten die Tierarzneimittelüberwachungsbehörden der Länder deutlich mehr Kontrollbefugnisse.

Damit die durch die 16. AMG-Novelle neu geschaffenen Instrumente auch tatsächlich greifen und der Antibiotikaeinsatz auf das absolut notwendige Maß reduziert wird, müssen sich mel

depflichtige Tierhalter darauf verlassen können, dass Zuständigkeiten klar geregelt sind.

Die Zuständigkeit für die neu geschaffenen Befugnisse, insbesondere die Entgegennahme der schriftlichen Meldungen für die Antibiotikadatenbank, richtet sich nach der nordrhein

westfälischen Verordnung über Zuständigkeiten im Arzneimittelwesen und nach dem Medizinproduktegesetz.

In der Kleinen Anfrage 2566 (Drucks. 16/6485) des Abgeordneten Henning Höne (FDP) „Antibiotikaeinsatz in der Landwirtschaft minimieren – Warum ist in NRW die 16. AMG-Novelle noch nicht umgesetzt?“ wurde die Landesregierung unter anderem danach befragt, welche konkreten Maßnahmen die Landesregierung wann ergriffen habe, um den praxisgerechten Vollzug der 16. AMG-Novelle sicherzustellen.

In der Antwort der Landesregierung auf diese Kleine Anfrage (Drucks. 16/6668) hat Landwirtschaftsminister Remmel erklärt, dass bei neu geschaffenen Zuständigkeiten aufgrund einer Generalzuweisung die Kreisordnungsbehörden zuständig seien. Es werde jedoch derzeit eine Änderung der Zuständigkeitsverordnung vorbereitet, die einen Übergang der Zuständigkeit für die Entgegennahme der schriftlichen Meldungen von den Kreisordnungsbehörden auf das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz

(LANUV) vorsehe, um eine vereinfachte Beauftragung eines Dritten zur technischen Abwicklung dieser Aufgabe zu ermöglichen. Es sei beabsichtigt, die Zuständigkeitsverordnung im September in den Landtag einzubringen.

Landwirtschaftsminister Remmel hat jedoch nicht erwähnt, dass er im Vorgriff auf diese rechtsförmliche Zuständigkeitsübertragung mit Erlass vom 11. August 2014 dem LANUV die Zuständigkeit für die Entgegennahme der schriftlichen Meldungen bereits übertragen hat.

Warum hat Landwirtschaftsminister Remmel in der Antwort auf die Kleine Anfrage 2566 nur unvollständig geantwortet und dem Parlament die Existenz des Erlasses vom 11. August 2014 verschwiegen?

Herr Minister Remmel, ich bitte um Beantwortung.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Höne! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit Erlass meines Hauses vom 11. August habe ich vor dem rechtsförmlichen Inkrafttreten der geplanten Änderung der Zuständigkeitsverordnung im Arzneimittelwesen und nach dem Medizinproduktegesetz das LANUV gebeten, im Vorgriff auf dessen geplante Zuständigkeit die Entgegenahme und Verarbeitung der schriftlichen Mitteilung nach

dem 16. Arzneimittelgesetz bereits jetzt zu übernehmen.

Diese Verfahrensweise wurde frühzeitig mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt und erfolgte auf ausdrücklichen Wunsch und im Interesse der Kreise und kreisfreien Städte. Durch diese verwaltungspraktische Verfahrensweise wird in der Übergangszeit den in Kürze dafür nicht mehr zuständigen Kommunen erspart, Infrastruktur für diese neue Aufgabe aufzubauen. Insofern war der Erlass vom 11. August dieses Jahres ein Beitrag zur praxisgerechten Umsetzung der 16. Arzneimittelgesetznovelle.

Wegen eines Versehens in der Fachabteilung meines Hauses fand der Erlass vom 11. August leider keinen Eingang mehr in die Beantwortung der Kleinen Anfrage 2.565. Ich bitte ausdrücklich, dieses Versehen zu entschuldigen.

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Höne hat eine Nachfrage. Bitte schön, Herr Höne.

Herr Präsident! Herr Minister Remmel, vielen Dank für die Beantwortung der Frage, vor allem aber auch an dieser Stelle vorweg – vor der Nachfrage – vielen Dank für die offene und ehrliche Beantwortung der Anfrage.

Meine Nachfrage ist: Der Verordnungsentwurf, durch den das LANUV für die Entgegennahme der Meldungen an die Antibiotikadatenbank zuständig werden soll, ist gestern an den Landtag verschickt worden, also insgesamt etwas über ein Jahr nach der AMG-Novelle und etwas über fünf Monate nach dem Inkrafttreten der neuen Vorschriften. Womit ist der relativ lange Zeitablauf an dieser Stelle zu begründen?

Es waren viele Einzelheiten zu klären, wie Sie an dem Text auch sehen, und diese Abklärungen haben ihre Zeit gebraucht.

Danke schön, Herr Minister. – Herr Höne, zweite Frage. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Remmel, nach Art. 2 des Entwurfs der Verordnung über Zuständigkeiten im Arzneimittelwesen und nach dem Medizinproduktegesetz soll, wie Sie eben ausgeführt haben, die Überwachung der tierärztlichen Hausapotheken den Kommunen entzogen und auf das LANUV übertragen werden. Im Entwurf wird das mit – Zitat – „Überwachungsdefiziten“ begründet, also wohl bei

den Kommunen. Welche konkreten Überwa

chungsdefizite sehen Sie bei den Kommunen?

Fachaufsichtliche Überprüfungen haben ergeben, dass nur die Hälfte der anvisierten Kontrollen tatsächlich stattfindet. Da es sich hierbei um einen wesentlichen Baustein handelt, um den Antibiotikaeinsatz und andere Medikamentengaben zu minimieren, ist dies so entschieden worden.

Vielen Dank, Herr Minister.- Es liegt keine weitere Frage vor. Damit ist die Mündliche Anfrage 48 erledigt und wir sind am Ende der heutigen Fragestunde.

Ich rufe auf:

10 Etikettenschwindel „Digitale Agenda“: Die

deutsche Bundesregierung ist noch immer nicht im digitalen Zeitalter angekommen!

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/6678

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion Herrn Dr. Paul, dem Fraktionsvorsitzenden, das Wort.

(Stefan Engstfeld [GRÜNE]: Es ist nicht un- gewöhnlich, dass er nicht da ist!)

Sie haben sich das anders überlegt in der Fraktion? – Gut. Herr Kollege Lamla hat das Wort. Anstelle von Herrn Dr. Paul begründet Herr Lamla den Antrag. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank für Ihre Spontanität. Ich hoffe, Sie sind bereit und angeschnallt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.“ Auch 25 Jahre …

(Zuruf von der CDU)