Protocol of the Session on September 10, 2014

Erstens. Es gibt eine historische Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank. Okay, es sind 0,05 %.

Zweitens. Es gibt eine fortschreitende Vermögenskonzentration in den Händen einiger weniger.

Drittens. Bürgerinnen und Bürger bekommen für sichere Anlagen keine Zinsen.

Viertens. Wir haben in Nordrhein-Westfalen einen ausgebluteten öffentlichen Haushalt, dem die Möglichkeit genommen ist, gesellschaftlich sinnvolle Investitionen zu tätigen.

Fünftens. Es gibt eine wachsende Unterfinanzierung der öffentlichen Infrastruktur auf allen Ebenen.

Sechstens. Es gibt einen wachsenden Druck, mit privatem Kapital Abhilfe zu schaffen.

Es gibt allen Grund, die Richtigkeit der ministeriellen Annahme zu befürchten. Wir befinden uns auf dem direkten Weg der Preisgabe gesellschaftlichen Reichtums.

Wir sind schon jetzt fast bei dem irgendwann unvermeidlichen Sachzwang. Der Druck, aktiv zu werden und die schuldhaft kaputtgefahrenen öffentlichen Infrastrukturen instand zu setzen, zwingt die Landesregierung in wahrscheinlich gar nicht so ferner Zukunft, den Privaten, die es ja sowieso viel besser können, das Heft in die Hand zu geben. Diese gar nicht so ferne Zukunft könnte mit der Vollziehung der Schuldenbremse Wirklichkeit werden.

Die Piratenpartei hat auf ihrem letzten Landesparteitag in Kleve – hier in Nordrhein-Westfalen – ein Meinungsbild eingeholt, das Folgendes aussagt:

Wir fordern, dass die sogenannte Schuldenbremse – der Artikel 115 des Grundgesetzes – einer gesamt- und volkswirtschaftlichen sowie fiskalischen Neubetrachtung – unter Berücksichtigung der Anforderungen unserer Zeit an die gesellschaftliche Teilhabe der Einwohner und die Zukunftsfähigkeit des Landes Nordrhein-Westfalen – unterzogen wird.

Die Finanzierung der Bildung – dabei handelt es sich um einen eigenen Antrag – muss unabhängig von Bestrebungen zur Einhaltung der Schuldenbremse bessergestellt werden. Wir setzen uns auf Landes- und Bundesebene dafür ein, Bildung zu den Ausnahmen in Artikel 115 Grundgesetz hinzuzufügen.

(Beifall von den PIRATEN)

Die Bildungsausgaben in Deutschland sind immer noch viel zu gering. Deshalb muss das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern endlich komplett fallen, sodass die Ausgaben für Bildung deutlich erhöht werden können.

Jedes Jahr aufs Neue müssen wir festhalten, dass insbesondere die Hochschulen chronisch unterfinanziert sind. Wir werden auch nicht müde, zu betonen, dass die Landesrektorenkonferenz das aktuelle Unterfinanzierungsvolumen auf 800 Millionen € beziffert. Aber gewiss: Im Bereich der Hochschulen wird viel Geld in die Hand genommen. Dabei handelt es sich aber – das ist ein grundsätzliches Problem – um riesige Projektgelder zum Beispiel für Hochschulpakte, die immer nur eine Kofinanzierung im Rahmen von Bund-Länder-Programmen darstellen.

Uns fehlt hier der eigene Ansatz dieser Landesregierung.

(Beifall von den PIRATEN)

Es ist auch sonnenklar. Wer an Bildung spart, versündigt sich an den nachfolgenden Generationen. Aber genau das wird getan.

Sie haben immer noch kein schlüssiges Konzept zur Garantie von Masterstudienplätzen. Viele junge Menschen und auch die Wirtschaft fordern den Master als Studienabschluss für alle, die das wollen. Sie doktern jetzt seit 15 Jahren – ich weiß, da ist Schwarz-Gelb mit gemeint – herum und lassen immer und immer wieder die derzeitig Studierenden spüren, dass Sie weder echte Konzepte noch eine schlüssige Vorstellung von der Informations- und Wissensgesellschaft haben.

NRW mit seiner sehr, sehr dichten und weltweit einmaligen Hochschullandschaft braucht genau diese Masterplätze, um Führungskräfte an den Hochschulen zu „bilden“.

(Beifall von Dietmar Schulz [PIRATEN])

Ich spreche bewusst von „bilden“ und nicht von „ausbilden“. Denn das Studium verkommt immer mehr zu einer akademischen Ausbildung, bei der die Studierenden in den Vorlesungen als Erstes nach der Prüfungsrelevanz und dem auswendig zu Lernenden fragen und nicht nach den Inhalten. Das kann nicht der Anspruch von Hochschule sein.

(Beifall von den PIRATEN)

Gleiches gilt übrigens für den Faktor „gute Arbeit an den Hochschulen“. Im Hochschulgesetzverfahren haben wir gesehen, wie die Stimmung unter den Hochschulbelegschaften ist. Hochschulen als Arbeitgeber können weiterhin eine „Hire and Fire“Mentalität verfolgen. Wie Hochschulleitungen denken, zeigt ein Zitat der Kanzler der Universitäten. Ich zitiere mit Erlaubnis:

„Die Finanzierung … ist ein Problem. Das muss man sagen. Gute Beschäftigungsverhältnisse kosten gutes Geld. Ein geringes Budget kann nicht allein der Grund dafür sein, Beschäftigungsqualitäten herabzusenken. Das Land, das gute Beschäftigungsverhältnisse haben will, muss dafür die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellen. Sich um diese Konsequenz herumzudrücken, ist, mit Verlaub, unwahrhaftig, um es einmal so auszudrücken.“

Das ist eine ziemliche Dreistigkeit und untermauert unsere Position der Forderung nach Rückführung des Personals in den Landesdienst. Dies würde natürlich die Staatsquote der Landesbediensteten wieder erhöhen. Aber – das ist das Wichtigste – die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Hochschulen hätten wieder die Sicherheit und den Schutz des Landesdienstes.

Durch die fehlende Übernahme von Verantwortung der Hochschulleitungen für ihre Angestellten ist die Rückführung der Hochschulangestellten in den Landesdienst unabdingbar. Das ist leider politisch –

und zwar ausschließlich politisch – nicht gewollt. Eine klare Begründung dafür steht bis heute aus.

Sie wollen, dass Nordrhein-Westfalen das Mitbestimmungsland Nummer eins ist, blenden allerdings die Argumente der Personalräte an den Hochschulen völlig aus. Die benennen das Problem mit dem Hochschulpersonal nämlich wie folgt – Klaus Böhme von ver.di sagte in der Anhörung –:

„Dennoch muss man konstatieren, dass bei einer Rückführung in den Landesdienst auf jeden Fall Möglichkeiten der Mobilität deutlich gesteigert würden, was durchaus ein attraktives Element darstellen kann. Es würde auf jeden Fall wesentlich besser als bisher eine Einheitlichkeit im Umgang mit den rechtlichen Gegebenheiten und Vorschriften für die Beschäftigungsverhältnisse, also für die Beschäftigungsbedingungen insgesamt, gewährleistet. Wir hätten sicherlich eindeutig weniger Bürokratie. Wir haben 30 Einigungsstellen, weil jede Hochschule ihre eigene Einigungsstelle bilden muss. Wir hätten mit Sicherheit dadurch Synergieeffekte.“

Das sind alles Argumente, die hier ausgeblendet werden. Das müsste im sogenannten Hochschulzukunftsgesetz geändert und dann natürlich im Haushalt 2015 mit Zahlen untermauert werden.

Sie sprechen von der Verantwortung des Landes gegenüber den Hochschulen und ihren Mitarbeitern. Dann nehmen Sie diese bitte endlich wahr!

(Beifall von den PIRATEN)

Apropos „Verantwortung wahrnehmen“: Wir werden im Haushaltsverfahren konkreter darauf hinwirken, dass sich die Qualität der Lehre deutlich erhöht. Seit der Abschaffung der Studiengebühren sind die Kompensationszahlungen für die Sicherung der Qualität der Lehre nicht erhöht worden. Das ist aus unserer Sicht ein falsches Signal, weil bei steigenden Studierendenzahlen die Zuweisungen an die einzelnen Hochschulen sinken. Wir wollen den Betrag deutlich erhöhen. Bezahlen könnte man das aus den Einsparungen durch die Kostenübernahme des BAföG oder – und das wäre endlich nötig – durch den Wegfall des Kooperationsverbots auf Bundesebene.

Wir finden, dass die Landesregierung und hier vor allem die SPD den Druck in Berlin deutlich erhöhen sollten. Aber auch hier werden Sie Ihrem Anspruch wieder nicht gerecht. Bildungsgerechtigkeit ist kein Thema, das die SPD für sich proklamieren kann, heiße Luft.

Dafür reist die Ministerin lieber durchs Land und zeichnet Orte der Innovation aus. Das ist keine Forschungspolitik, die uns weiterbringt bei – das sei hier betont – allem Respekt vor den Leistungen der ausgezeichneten Einrichtungen.

Bildung kostet Geld. Aber dieses Geld spart die Kosten in der Zukunft ein. Jeder jetzt investierte Eu

ro kommt zigfach nachhaltig zurück und entlastet die Sozialetats. Sie wissen das auch.

Deshalb fordern wir Sie auf, die Ausnahmetatbestände bei der Einhaltung der Schuldenbremse im Grundgesetz um Bildungsausgaben zu erweitern bzw. sich dafür im Bundesrat einzusetzen.

(Beifall von den PIRATEN)

Wir können nicht die Substanz für die nachkommenden Generationen verfrühstücken, nur um näher an die schwarze Null zu kommen. Denn – das ist genau der Irrsinn dieser Argumentation – fehlende Bildung ist die eigentliche Hypothek für zukünftige Generationen und eben nicht die angeblich so hohen Zinsbelastungen.

Ihr Haushalt funktioniert eigentlich ganz einfach. Sämtliche Ausgabenpositionen werden unverändert fortgeschrieben. Sämtliche Einnahmepositionen

bleiben wie sie sind, mit ein bisschen Glück. Der notwendig resultierende Fehlbetrag wird dann laut beklagt mit wechselnden Überschriften, momentan gerne mit diesen: Nordrhein-Westfalen wird benachteiligt sowohl bei der Verkehrsinfrastruktur, wo Nordrhein-Westfalen in fast gleicher Höhe zu kurz kommt, als auch bei den Bildungstiteln, wo deutlich weniger aus Berlin nach Düsseldorf überwiesen wird als eigentlich angemessen.

Ich sagte es vorhin schon: „Wir lassen kein Kind zurück. Wir investieren in Kinder und Bildung.“ Das haben Sie sich in die Präambel Ihres Koalitionsvertrags geschrieben.

Ja, die Schülerzahlen sinken. Frau Ministerin Löhrmann, Sie sprachen in der Vergangenheit von der sogenannten Demografierendite. Wir stellen uns die Frage, ob es bei dieser Aussage bleibt, dass diese Rendite im Schulsystem verbleibt.

Darüber hinaus haben die Schulen ein deutliches Mehr an Aufgaben bekommen, als prominentestes Beispiel die viel diskutierte Inklusion.

Sie stehen weiteren Herausforderungen gegenüber. So war diese Woche anlässlich der Veröffentlichung des OECD-Berichts „Bildung auf einen Blick“ Folgendes zu hören: Gerade für Schüler aus sozial schwachen Familien bleibt das Versprechen „Aufstieg durch Bildung“ häufig in weiter Ferne, so Heino von Meyer, der Leiter der deutschen OECDNiederlassung in Berlin.

Der Bericht zeigt auch: Je jünger die Deutschen sind, desto größer ist die Gefahr, dass sie den Bildungsabschluss ihrer Eltern nicht mehr erreichen. Die sogenannte Abwärtsmobilität nimmt zu. Das ist eine besorgniserregende Entwicklung – nicht nur für das soziale Gefüge in unserem Land, sondern auch für die zukünftige Entwicklung unserer Gesellschaft. Man möge mir verzeihen, dass ich mich in diesem Zusammenhang einmal der Lindner’schen Monopoly-Rhetorik bediene: Das ist eine echte Ereigniskar

te, und das hat nichts zu tun mit „Wünsch dir was“, wovon Herr Priggen vorhin gesprochen hat.

Wir müssen an der Stelle investieren. Man könnte auch sagen, der Bildungszustand bzw. der Zustand der Bildungsprozesse in Nordrhein-Westfalen und im gesamten Bundesgebiet entspricht zurzeit einer Katastrophensituation, und diese ist als Ausnahme in § 115 Grundgesetz geregelt.

Mit Zukunft und Entwicklung haben die Themen zu tun, für die wir uns zurzeit in der Schulpolitik besonders einsetzen wollen: die Digitalisierung und das Anbieten von digitalen Lernmitteln. Unsere Vorstellungen hierzu sind in zwei Grundsätzen begründet. Erstens. Freier Zugang zu Wissen und Information. Zweitens. Medienkompetenzerwerb durch Praxis. Deshalb setzen wir uns für Lernmittel unter freier Lizenz sowie für IT-Ausstattungen für die Schülerinnen und Schüler ein. Da wir uns selbst hierzu schon vielfältig geäußert haben, möchte ich heute einmal andere Stimmen zu Gehör bringen.

Aus dem sechsten Zwischenbericht der Enquetekommission des Deutschen Bundestags „Internet und digitale Gesellschaft“ zum Themenbereich „Bildung und Forschung“ – Zitat –: