Es geht um die Qualität der Ausbildung. Natürlich! Die kann bei dieser Förderung aber nur halb so gut sein.
Sie haben vorhin gesagt, dass die Klassen vergrößert worden sind. Das erweitert natürlich unheimlich die Qualität: Je größer die Klasse, desto größer die Qualität. Kann ich völlig nachvollziehen.
Ich frage mich an der Stelle wirklich – das frage ich alle hier im Raum, vor allem alle Leute, die älter
sind als 50, 60 –: Wollen Sie in den letzten Lebensjahren nur halb so gut gepflegt werden wie zurzeit im Krankenhaus? Das wird Ihre längste Zeit sein, die Sie mit Pflege verbringen müssen! Und die wollen Sie nur halb so gut haben?
Die Experten der Fachseminare der Diakonie und vor allem der Caritas melden schon lange zurück, dass seit den Kürzungen im Jahr 2008 der Unterricht nicht mehr durch pädagogisch geschulte Dozenten sichergestellt werden kann. Eine tolle Qualität, die dort erbracht wird!
Vielen Dank, Herr Wegner. Ich habe folgende Frage an Sie: Können Sie mir erklären, woher Sie die Information haben, dass in der Krankenpflege 500 € vom Land zugezahlt werden? Ich kann das nicht vollziehen.
Ich habe nicht gesagt, dass diese 500 € vom Land kommen, sondern: Das Land muss, wenn es die Altenpflege auch als etwas Gutes ansieht, den Qualitätsunterschied bezogen auf die 500 €, die vom Bund kommen, erklären.
(Ministerin Barbara Steffens: Die kommen nicht vom Bund! – Inge Howe [SPD]: Die werden über den Pflegesatz abgerechnet! Das ist eine ganz andere Finanzierung! – Weitere Zurufe)
Okay. Die Frage, die sich an der Stelle stellt, ist weniger die, woher das Geld kommt, sondern mehr die, dass mit diesem Geld eine bestimmte Qualität erreicht werden soll.
Entschuldigung! Lassen Sie mich bitte ausreden! – Das heißt, bei der Krankenpflege wird eine bestimmte Qualität gesehen. Die finde ich auch gut, die finde ich auch richtig. Sie wird ungefähr 500 € betragen. Genau sind es 495,75 € pro Monat.
Wenn ich diesen Betrag für in Ordnung halte, dann können die 280 € für Altenpfleger nicht gut sein – egal, aus welchem Topf das Geld kommt; das Geld
Dabei muss man sich auch mal vor Augen führen, dass die Krankenhäuser seit der Einführung der Fallpauschalen bei älteren Menschen, die in Altenheimen leben, nach medizinischen Eingriffen keine Pflege mehr leisten, sondern die Leute so schnell wie möglich ins Altenheim zurückgeben, weil dort die Pflege gemacht wird. Die intensive Pflege mit Ernährungssonden und Beatmungsgeräten sowie die Grundversorgung werden dort von den Altenpflegefachkräften geleistet. Das ist teilweise eine höher qualifizierte Arbeit als die Arbeit, die im Krankenhaus geleistet werden muss;
denn diese Fachkräfte haben nicht die Möglichkeit, mal eben zum Telefon zu greifen und einen Arzt herbeizurufen. Bis der Notarzt kommt, müssen sie die Entscheidungen treffen und den Patienten stabilisieren. Sie können nicht auf einen Arzt zurückgreifen.
Für diese Herausforderungen müssen die Menschen ausgebildet und ausgerüstet werden. Deshalb ist dieser Gesetzentwurf zur finanziellen Beteiligung von Altenpflegefachkräften bestenfalls ahnungslos, schlimmstenfalls ist er zynisch und fast schon sarkastisch.
Mit 280 € ist eine qualifizierte Ausbildung in der Altenpflege nicht zu realisieren. Ehrlich gesagt: Es lohnt es sich überhaupt nicht, über diesen Gesetzentwurf zu reden, solange Sie nicht bereit sind, die Beteiligung an der Ausbildung der Altenpflegefachkräfte deutlich zu erhöhen. – Vielen Dank.
Danke, Herr Kollege Wegner. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe deshalb die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/6092 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Wer für diese Überweisungsempfehlung ist, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Ich darf darauf hinweisen, dass der Antrag der Fraktion von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/5481 gemäß § 62 Abs. 2 Buchstabe b unserer Geschäftsordnung vom Plenum an den Ausschuss für Europa und Eine Welt überwiesen wurde mit der Maßgabe, dass eine Aussprache und Abstimmung erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt. Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Europa und Eine Welt liegen als Drucksache 16/6151 vor.
Alle fünf Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, die Reden zu Protokoll zu geben.
Das ist die Information, die uns hier vorliegt, meine Kolleginnen und Kollegen. So ist die Verabredung der Fraktionen.
Ich höre gerade per Zuruf, diese Information sei falsch. Ich sehe mich aber, nachdem es offenbar diese Meldung Ihrer Fraktion an das Präsidium gegeben hat, nicht in der Lage, meine Kolleginnen und Kollegen von den Piraten – und bitte auch um Verständnis dafür –, die Debatte jetzt auf Zuruf wieder zu eröffnen.
Ich habe die herzliche Bitte, dass Sie solche Informationen demnächst vielleicht mit der entsprechenden Klarheit weiterleiten. Das klappt in aller Regel ja sehr gut. Jetzt müssen wir bitte bei dem Verfahren bleiben, dem auch die Piratenfraktion ausdrücklich zugestimmt hat, nämlich dass die Reden zu Protokoll gegeben werden. (Siehe Anlage 5)
Wir kommen somit direkt zur Abstimmung. Der Ausschuss für Europa und Eine Welt empfiehlt in Drucksache 16/6151, den Antrag Drucksache 16/5481 unverändert anzunehmen. Wir stimmen deshalb nicht über die Beschlussempfehlung, sondern über den Antrag Drucksache 16/5481 ab. Wer für diesen Antrag stimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt gegen diesen Antrag? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Wer enthält sich der Stimme? – Das