(Beifall von der SPD, den GRÜNEN, der FDP und Lutz Lienenkämper [CDU] – Vereinzelt Beifall von den PIRATEN)
Frau Präsidentin, herzlichen Dank. – Das ist eine ungewohnte Aufmerksamkeit. Herzlichen Dank, liebe Piraten!
Ich will für meine Seite und für die Sozialdemokratie sagen: Uniformierung im Parlament ist nun wirklich eine Situation, die sehr zu denken gibt.
Vor sechs Wochen habe ich, meine sehr verehrten Damen und Herren, hier gesagt, ich sei unverwüstlich optimistisch, dass es einen gemeinsamen Vorlageentwurf für die Frage der Transparenz von Nebentätigkeiten geben könne und übrigens auch für die Frage, inwieweit die Abgeordneten des nordrhein-westfälischen Landtags aus den ihnen zustehenden Mitarbeiterpauschalen Menschen, die mit ihnen verwandt sind, finanzieren dürfen.
Um es beim zweiten Teil gleich kurz zu machen, sage ich: Wir haben uns entschieden, den dritten Verwandtschaftsgrad einzubeziehen, um an dieser Stelle auch nicht einen Hauch aufkommen zu lassen, dass damit letztlich das Familieneinkommen aufgebessert würde.
Bezüglich der Transparenz bin ich schon etwas stolz darauf, dass ein Gesetzentwurf vorliegt, den nicht nur die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen tragen, sondern auch die Kolleginnen und Kollegen von FDP und CDU. Es handelt sich um eine konsequente Regelung zur Stärkung der Unabhängigkeit von Abgeordneten. Es ist nämlich der Hintergrund und muss der Hintergrund einer jeden Transparenzregelung sein, mögliche Interessenkonflikte offenzulegen und für die Bürger sichtbar und bewertbar zu machen.
Wir haben uns entschieden, die außerordentlichen und die unregelmäßigen Einkünfte sowie die Einkünfte aus Tätigkeiten in Aufsichtsgremien, in der Beratung oder als Referent zukünftig monatlich auf Euro und Cent offenzulegen.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Unabhängigkeit von Abgeordneten kann auch dadurch gefördert werden, dass eine Rückkehrmöglichkeit in den ursprünglich ausgeübten Beruf besteht.
Diese Rückkehrmöglichkeit in den ursprünglich ausgeübten Beruf ist in vielen Fällen damit verbunden, dass der ursprünglich ausgeübte Beruf in vermindertem Umfang auch während der Tätigkeit in diesem Parlament fortgeführt wird.
Deshalb haben wir uns entschieden, für die laufenden Einkünfte ein Stufenmodell vorzuschlagen, das in relativ moderaten Stufen eine Offenlegung möglich macht, ohne Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu verletzten und ohne bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, bei Selbstständigen und bei Freiberuflern Rückschlüsse darauf zuzulassen, wie die entsprechenden Geschäftstätigkeiten im Einzelnen aussehen.
Meiner Fraktion war wichtig, dass das letztlich für alle Einkünfte der Fall ist und dass diejenigen unter uns, die relativ hohe Beträge verdienen, nicht nur
eine Fehlanzeige machen müssen, dass sie oberhalb der gewählten Skala liegen. Deshalb bin ich froh, dass wir uns darauf verständigen konnten, die Skala nach oben in 30.000-€-Schritten fortzusetzen.
Wenn ich mir diese Regelung ansehe, glaube ich, dass sie gleichermaßen den Interessen der Öffentlichkeit und derjenigen, die für die Öffentlichkeit über uns berichten, ebenso entgegenkommt wie der Zusammenarbeit in diesem Hause. Eine solche Transparenzregelung wird entgegen mancher Unkenrufe nämlich nicht erlassen, damit das voyeuristische Interesse Einzelner befriedigt wird, sondern um die Unabhängigkeit von uns Abgeordneten im nordrhein-westfälischen Landtag und unserer Entscheidungen zu wahren. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir verschiedenste Änderungen des Abgeordnetengesetzes. Ich will mich in den fünf Minuten auf die Verhaltensregeln konzentrieren und sage, dass die Diskussionen im Spannungsfeld verschiedenster berechtigter Interessen stattfinden, die alle irgendwie Berücksichtigung finden müssen, und dass deswegen die Aufgabe für das Parlament so schwierig ist.
Lassen Sie mich eine grundsätzliche Bemerkung vorwegschicken. Wir wollen, dass der Landtag eine echte Volksvertretung ist, und wir wollen, dass dem Landtag alle Berufsgruppen, Angestellte und
Für uns steht das freie Mandat der Abgeordneten im Vordergrund, und es steht völlig außer Frage, dass ein Abgeordneter neben dem eigentlichen Mandat auch andere Tätigkeiten ausüben darf. Ich bin sogar der Auffassung, dass Nebentätigkeiten positive Wirkungen haben. Sie erleichtern den späteren Wiedereinstieg in den Beruf,
Ich frage Sie einmal ganz ernst: Wer ist eigentlich politisch am Ende des Tages abhängig: derjenige, der keine andere Möglichkeit hat, außerhalb des Parlaments ohne Probleme einen Job anzunehmen, oder derjenige, der eine Nebentätigkeit ausübt, erfolgreich in dieser Nebentätigkeit ist und auch wieder in diese Nebentätigkeit zurückkehren kann? – Ich meine, Letzterer ist unabhängiger von der Partei und von Weisungen.
Aber alle anderen sollen dem bunten Parlament – bezogen auf die Berufsgruppen – genauso angehören können. Herr Prof. Gärditz hat das in seiner Stellungnahme für die Expertenanhörung des Hauptausschusses völlig zu Recht erklärt. Ich zitiere ihn:
„Ein Abgeordneter, der auf sein Mandat nicht angewiesen ist, weil er bei Mandatsverlust jederzeit wieder in seinem früheren bzw. erlernten Beruf ein Auskommen findet, ist der Idealtypus des unabhängigen Abgeordneten.“
Wir haben das klare Ziel gehabt, dass wir eine Regelung finden, die die Berufstätigkeit weder direkt noch indirekt unmöglich macht oder unverhältnismäßig erschwert.
Ich habe schon gesagt, dass auch viele andere Interessen Berücksichtigung finden müssen. Einerseits müssen die Wählerinnen und Wähler erkennen können, ob es bei Abgeordneten vor allem in Angelegenheiten, über die hier in diesem Parlament entschieden wird, Abhängigkeiten gibt, die für das freie Mandat schädlich und geeignet sind, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in freie, unabhängige Entscheidungen ihrer Abgeordneten zu beeinträchtigen. Andererseits kann das freie Mandat des Abgeordneten gerade über Nebentätigkeiten gestärkt oder gewährleistet werden.
Schließlich sind die Neuregelungen so zu gestalten, dass die Transparenzvorschriften nicht die Interessen Dritter verletzen, wie beispielsweise die der Ehepartner der Abgeordneten – denn diese sind nicht in ein Parlament gewählt – oder die der Geschäftspartner oder Kunden von Abgeordneten.
Darüber hinaus sind wir der Auffassung, dass die Einkünfte realistisch abgebildet werden müssen. Manche Kostenquoten bei Selbstständigen liegen deutlich über 50 %, und deswegen würde die bloße Angabe der Einnahmen den Maßstab verzerren und die Kosten, die ein Selbstständiger aufwenden muss, um diese Einnahmen zu erzielen, völlig ausblenden.
Der Gesetzentwurf ist das Ergebnis einer sorgfältigen Abwägung in dem eben genannten Spannungsverhältnis, und er gibt auch die Notwendigkeiten, die für ein Bundesland wie Nordrhein-Westfalen gelten, vernünftig wieder. Er ist letztlich maßgeschneidert für unser Bundesland.
schlossen hat, hinaus, und es bleibt in anderen Bereichen hinter den Regelungen des Deutschen Bundestages zurück. Es ist insgesamt ein vernünftiger und tragfähiger Kompromiss. Deswegen haben wir uns der gemeinsamen Einbringung der Gesetzentwürfe angeschlossen.
Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Unabhängigkeit der Abgeordneten ebenso wie die des Parlaments stärken. Aber nur ein Parlament, das allen Berufsgruppen gleichermaßen offensteht, ist auch ein Parlament für alle Bürgerinnen und Bürger.
Vielen Dank, Herr Kollege Lienenkämper. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Beer.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht ist es mir erlaubt, am Anfang etwas zu den Plastikleibchen zu sagen, die sich die Kolleginnen und Kollegen der Piratenfraktion übergezogen haben.
Ich habe das Gefühl, dass dadurch die Transpirationsquote hier im Saal erhöht, aber nicht der Erkenntnisgewinn gefördert wird.