Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und an den Mattscheiben! Wir Piraten haben von Anfang an deutlich gemacht, wo unsere Schwerpunkte bei der Überarbeitung des Landesmediengesetzes liegen. So wie wir es seit Jahren für alle Aufsichtsgremien von Rundfunkmedienanstalten fordern, wollen wir mehr Transparenz in deren Arbeit erreichen und die Gremien selbst staatsferner gestalten als das bisher der Fall ist.
Diese Forderung haben wir für den WDRRundfunkrat selber umgesetzt. Wir haben die Position öffentlich ausgeschrieben und daraufhin den unserer Einschätzung nach am besten geeigneten und politisch unabhängigen Experten benannt.
Die staatsferne Zusammensetzung auch der LfMMedienkommission war eine unserer zentralen Forderungen. Im März diesen Jahres, als der Gesetzentwurf der Landesregierung schon auf dem Tisch lag, hat uns das Bundesverfassungsgericht mit seinem wegweisenden Urteil zur Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrates Schützenhilfe geleistet. Das Gericht hat bestätigt, was wir schon lange fordern: Die Gremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, aber eben auch die Gremien der Landes
Eine weitere wichtige Forderung unsererseits war, dass auch ein Vertreter der Netzbürger in diesen Gremien vertreten sein muss. Uns war bewusst, dass man nicht irgendeine Gruppe per Gesetz aussuchen kann. Deshalb haben wir vorgeschlagen, dass sich Gruppen oder Einzelpersonen initiativ um eine Mitgliedschaft in der LfM-Medienkommission bewerben können, so wie wir das Verfahren schon für unser WDR-Rundfunkratsmitglied durchgeführt haben.
Insofern freut es mich wirklich, dass wir im Landesmediengesetz gemeinsam verankern konnten, dass sich auch Gruppen und Einzelpersonen beim Landtag bzw. bei der LfM bewerben können. Dies ermöglicht den netzpolitischen Initiativen tatsächlich, sich einzubringen.
Gleiches gilt für die Frage der Karenzzeitregelung, die wir in den Verhandlungen zum Änderungsantrag anregten. Jetzt ist sichergestellt, dass für die Medienkommission vorgesehene Mitglieder 18 Monate lang keine Tätigkeiten ausgeübt haben dürfen, die im Widerspruch zur neuen Aufgabe stehen. Diese Abkühlphase wird sicher dazu führen, dass Interessenkonflikte abnehmen.
Es wird niemanden überraschen: Natürlich haben wir auch die von Herrn Prof. Holznagel in der Anhörung geäußerte Idee aufgegriffen, die LfM mit den Aufgaben der Überwachung der Netzneutralität zu betrauen, soweit diese die Vorgaben des § 2 des Landesmediengesetzes betreffen.
Hier bestand im Anschluss an unsere Anregung zumindest im Ausschuss fraktionsübergreifende Einigkeit, dass das sinnvoll sei. Auch dazu konnten wir nun eine Regelung im vorgelegten Änderungsantrag einbringen.
Ich möchte die viel diskutierte „Stiftung für Vielfalt und Partizipation“ ansprechen. Schon im Ausschuss habe ich gesagt: Eine Regelung, nach der die LfM auch für die Aus- und Fortbildung in Medienberufen zuständig ist, gibt es schon im derzeit noch geltenden Gesetz von Schwarz-Gelb. Insofern fand ich die Diskussion darüber an einigen Stellen etwas befremdlich.
Natürlich muss man über die genaue Ausgestaltung – Stichwort: Staatsferne – reden. Aber grundsätzlich in Abrede zu stellen, dass die LfM in diesem Bereich überhaupt tätig sein soll, war schon sehr merkwürdig.
Wir haben es von Anfang an abgelehnt, dass eine Landesstiftung etabliert werden soll, in der die Regierung unmittelbaren Einfluss auf journalistische Arbeit nehmen könnte. Davon wurde glücklicherweise Abstand genommen. Aber der LfM einen Rahmen an die Hand zu geben, den Umwälzungs
prozess in der Medienlandschaft zu begleiten und die Entwicklung vor allem von Onlinejournalismus zu unterstützen, halten wir für völlig richtig.
Insofern haben wir auch mit einer gewissen Erleichterung zur Kenntnis genommen, dass mit der Formulierung „im Rundfunk und in den vergleichbaren Telemedien“, also im Internet, genau dies nun als inhaltlicher Schwerpunkt der Arbeit der „Stiftung“ festgeschrieben wird.
Zum Schluss möchte ich noch kurz anbringen, was aus unserer Sicht darüber hinaus noch wünschenswert gewesen wäre.
Wir haben vorgeschlagen, dass der Zwang zur Nutzung der deutschen Sprache im Bürgerfunk entfallen solle. Das hätte ermöglicht, dass sich auch Migrantinnen und Migranten in ihren Muttersprachen im Bürgerfunk hätten engagieren können. Dem Bürgerfunk wäre damit eine weitere Zielgruppe erschlossen worden. Das wäre ein weiterer kleiner Schritt hin zur Anerkennung einer bunten Gesellschaft gewesen. Der Bürgerfunk hätte von weiteren Hörerschichten profitiert. Es bestehen jedoch rechtliche Bedenken in den Redaktionen, die letztlich die Verantwortung für die ausgestrahlten Beiträge haben, die sie dann aber unter Umständen nicht verstehen würden. Diese Bedenken teile ich persönlich zwar nicht, erkenne sie aber an. Vielleicht findet sich später noch eine Lösung.
Und wir hätten uns gewünscht, der LfM die Möglichkeit zu belassen, auch im Internet verbreiteten Hörfunk fördern zu können. Fördern zu können, wohlgemerkt. Eine Pflicht zur Förderung besteht darin ja nicht.
Alles in allem aber sind wesentliche Punkte unserer Forderungen aufgenommen worden. Wir haben uns deshalb entschieden, diesen Änderungsantrag gemeinsam zu stellen und dem so geänderten Gesetz dann zuzustimmen. Ich freue mich sehr über die stattgefundene erfolgreiche Zusammenarbeit.
Dass dieser Änderungsantrag am Tag vor der abschließenden Debatte reichlich spät kommt, ist absolut richtig. Insofern ist der Wunsch nach weiterer Beratung nachvollziehbar. Für die Chance, parteiübergreifend gemeinsame Lösungen zu finden, sollte immer ausreichend Zeit und Raum zur Verfügung stehen. Einer Rücküberweisung in den Ausschuss können wir daher ebenso auch zustimmen.
Zum Schluss noch einige Worte zum Antrag der FDP-Fraktion bezüglich der Möglichkeit von gemeinnützigem Journalismus. Die Idee zusätzlicher Möglichkeiten zur Unterstützung investigativen
Journalismus hat Charme. Natürlich stimmen wir der Überweisung in den Ausschuss zu. Wir werden dort sehr genau prüfen, dass mit einer solchen Initiative nicht genau die Verlage subventioniert werden, die kurz vor der Pleite stehen, weil sie sich seit Jahren neuen Geschäftsmodellen verweigern. Neue Ideen und unabhängigen investigativen Journalis
mus im digitalen Zeitalter zu unterstützen – als Beispiele nenne ich den „Krautreporter“ oder das Correctiv – machen aber tatsächlich Sinn. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Schwerd. – Für die Landesregierung erteile ich nunmehr Frau Ministerin Dr. SchwallDüren das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass wir heute in die abschließende Phase der Beratungen der Novellierung des Landesmedienrechts eingetreten sind. Die Beratungen wurden schon über einen längeren Zeitraum hinweg in verschiedenen Phasen durchgeführt. Es gab vor einem Jahr die schon angesprochenen Onlinekonsultationen. Weiterhin gab es eine wirklich gute Auswertung der Anregungen, die wir dort bekommen haben. Schließlich gab es die Sachverständigenanhörung im Mai dieses Jahres im Ausschuss für Kultur und Medien. Jede dieser Phasen hat zusätzliche neue Erkenntnisse gebracht, die dazu geführt haben, dass der vorliegende Entwurf weiter verbessert werden konnte.
Herr Professor Sternberg, als Sie vorhin angesprochen haben, dass wir doch eigentlich kein neues Landesmediengesetz bräuchten, weil wir doch ein gutes hätten, haben Sie in der Tat verkannt, dass wir dringende Bedarfe regeln müssen, weil sich die Medienlandschaft verändert hat und es notwendig ist, sinnvolle und ausgewogene Lösungsansätze vorzulegen, die die veränderten Rahmenbedingungen für Medien in einer digitalen Gesellschaft berücksichtigen.
Dazu, meine Damen und Herren, sind an vielen Stellen Ausgleiche zwischen bestehenden Interessen erforderlich. Das gilt genauso für die Frequenznutzung wie für die Frage der Digitalisierung im Kabel.
Klar ist aber, dass es im Lichte von Art. 5 GG vornehmlich Aufgabe des Medienrechtes ist, Vielfalt zu fördern und sicherzustellen. Ein wesentlicher Fokus der Regulierung liegt daher notwendigerweise auch darauf, das Entstehen von Inhalten und Angeboten zu fördern. Dazu enthält der Gesetzentwurf in der Tat neue Ansätze. Das betrifft zum Beispiel die schon mehrfach angesprochene Idee einer „Stiftung Vielfalt und Partizipation“, die Anpassung der Modalitäten der Vergabe und Nutzung von Übertragungskapazitäten, die gesetzliche Verankerung der Anreizregulierung oder auch die Unterstützung von Bürgermedien im digitalen Raum.
Keine Frage: Neben viel Zustimmung und Unterstützung, die der Gesetzentwurf bekommen hat – übrigens unter anderem auch durch die Landesmedienanstalt –, gab es auch Kritik. Das schmälert meines Erachtens aber nicht den Wert der Vorschläge, sondern es liegt in der Natur der Sache; denn Neues wird wohl immer erst dann akzeptiert, wenn es sich in der Praxis bewiesen und bestätigt hat.
Ich kann die Skeptiker nur dazu ermutigen, neue Herausforderungen mit neuen Ideen anzugehen; denn – um es mit den Worten von Gustav Heinemann zu sagen: – „Wer nichts verändern will, wird auch das verlieren, was er bewahren möchte.“
Die Idee einer „Stiftung Vielfalt und Partizipation“ folgt den vonseiten vieler Akteure formulierten Bedarfen. Die vorgeschlagene Vorschrift zur gesetzlichen Verankerung der Stiftung wurde ganz bewusst weit gefasst, um Staatsferne sicherzustellen und der LfM einen möglichst großen Gestaltungsspielraum einzuräumen.
Die Landesmedienanstalt soll mit den Akteuren zusammen die Betätigungsfelder für die Stiftung identifizieren. Dazu, wie dies konkret aussehen könnte, hat die Landesregierung in der Gesetzesbegründung Näheres ausgeführt. Nur auf diese Weise können praxisnahe und zugleich staatsferne Lösungen sichergestellt werden.
Meine Damen und Herren, die Kritik an der Vereinbarkeit der gesetzlichen Regelung mit dem Rundfunkstaatsvertrag der Länder ist aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar. Herr Schwerd hat hierzu eben schon einen Hinweis gegeben.
Einerseits steht die Aufgabe der Stiftung unter dem Aspekt der Förderung der Medienkompetenz. Herr Prof. Sternberg, für mich beinhaltet Medienkompetenz auch immer den Aspekt der Qualitätssicherung bei den Produzenten und damit den Journalisten. Angesichts der Konvergenz der Medien haben wir ganz neue Herausforderungen im journalistischen Bereich.
Andererseits aber ist die Förderung des Entstehens von Inhalten zugleich auch Teil des verfassungsrechtlichen Gebots der Vielfaltssicherung. Die Landesmedienanstalten sind bei der Wahrnehmung ihrer Kernaufgaben „Zulassung“ und „Aufsicht“ diesem Ziel verpflichtet und haben daher mit allen vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Regulierungsinstrumenten diese wichtige Funktion auszuüben. Ich kann Ihnen versichern: Im Länderkreis wird dies niemand infrage stellen.
Meine Damen und Herren, zur Aufsichtsfunktion wurde in der Anhörung unter anderem von der Medienkommission die Befürchtung erhoben, durch den Gesetzentwurf könnten zu hohe Anforderungen
an die Qualifikation ihrer Mitglieder gestellt werden. – Ich möchte deutlich machen, dass die Medienkommission selbstverständlich – auch in ihrer Funktion als Abbild gesellschaftlicher Gruppen – ein Fachgremium ist und dass Anforderungen keinesfalls allein aus dem Gesetz resultieren, sondern sich vielmehr aus der Praxis ergeben.
Die LfM ist die zentrale und kompetente Stelle für Aufsichtsfragen rund um elektronische Medien. Mit dem Regierungsentwurf wird daher auch die Aufsicht über die Telemedien bei der LfM weiter zusammengeführt. Ferner werden ihre Handlungsmöglichkeiten im Rahmen der Aufsichtstätigkeit gestärkt.
Daraus folgt, dass die Medienkommission eine hohe Verantwortung trägt und über ihre plurale Rückbindung in die Gesellschaft hinaus Expertise in vielfältigen medienrelevanten Gebieten benötigt. Dies unterstreicht der Vorschlag der Landesregierung.
Unabhängig davon, ob Fortbildung und Qualifikation im Gesetz verpflichtend verankert sind oder nicht – die Koalitionsfraktionen haben einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht –, sollte die Medienkommission einen eigenen Anspruch an das Fachwissen ihrer Mitglieder haben und Überlegungen dazu anstellen, wie dies mit den steigenden Anforderungen aus der Praxis etwa durch Fortbildungen sichergestellt werden kann.
Meine Damen und Herren, ein weiterer Kritikpunkt insbesondere vonseiten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter ist die vorgesehene Nutzung von UKW-Frequenzen für den Hörfunk. – Diese Kritik ist auf der einen Seite verständlich, auf der anderen Seite mit Blick auf die vorliegende Gesamtsituation allerdings nicht nachvollziehbar. Denn der Vorschlag trägt dazu bei, dass die aktuelle Übertragungssituation von WDR und Deutschlandradio gesichert wird und zugleich neue private Hörfunkangebote entstehen können. Das Gesetz leistet damit einen Beitrag zur Vielfalt in Nordrhein-Westfalen, der von Mehrwert für Nutzerinnen und Nutzer ist, und berücksichtigt in angemessener Weise die Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen
Ich möchte noch einige Anmerkungen zum Antrag der Fraktion der FDP machen, der sich mit der Förderung von journalistischen Angeboten im lokalen und regionalen Raum befasst. – Ich freue mich, dass sich auch die FDP für die Journalismusförderung in Nordrhein-Westfalen einsetzt. Die Sicherung von Vielfalt und Partizipation ist schließlich eines der Leitprojekte der Landesregierung. Damit unterstützen Sie im Grunde genommen die Idee einer „Stiftung Vielfalt und Partizipation“. Deshalb ist es für mich umso erstaunlicher, dass Sie in Ihrem Änderungsantrag für die ersatzlose Streichung der Stiftung eintreten. Aber manchmal gibt es Widersprüche auch – oder gerade – bei der Opposition.
Meine Damen und Herren, der Ausschuss hat den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Landesmediengesetz in der letzten Woche ohne große weitere Diskussionen im Grundsatz gebilligt. Der nun vorliegende Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen justiert den Gesetzentwurf an einzelnen Stellen nach. Das ist auf der einen Seite der Auswertung der Anregungen aus der Sachverständigenanhörung geschuldet und auf der anderen Seite mit Blick auf die Umsetzung der neuesten Verfassungsrechtsprechung vorgenommen worden, die hier schon Thema war.
Nachdem die Landesregierung den Entwurf in den Landtag eingebracht hatte, hat das Bundesverfassungsgericht in seiner aktuellen Rechtsprechung Anforderungen an die staatsferne Ausgestaltung der Aufsichtsgremien im Rundfunk konkretisiert. Interessant fand ich, dass Herr Sternberg der Auffassung war, dass überhaupt keine Änderung bei der Medienkommission und der LfM erfolgen müsse, während uns nun Herr Nückel mit Klagen überzieht, hier solle eine weitere Politisierung stattfinden.
Das Landesmediengesetz wird mit den Änderungen des Regierungsentwurfs den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht, sofern der Gesetzentwurf nicht bisher schon den neuen Vorgaben des Gerichts entsprochen hatte. Weitere Anforderungen an die Ausgestaltung der Medienkommission der Landesmedienanstalt werden umgesetzt. Die Landesregierung hat daher auf Bitten der Regierungsfraktionen eine Formulierungshilfe zur Verfügung gestellt, wie die Anforderungen im Landesmediengesetz umgesetzt werden könnten.
Mit der Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf schafft der Landtag die Grundlage für eine moderne Medienregulierung. Deshalb werbe ich nachdrücklich für die Billigung des vorliegenden Entwurfs. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.