Protocol of the Session on July 2, 2014

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/6095

erste Lesung

Auch hier haben sich die Fraktionen darauf verständigt, nur die Einbringung des Gesetzentwurfes durchzuführen. Eine Debatte findet auch hier heute nicht statt. Frau Ministerin Schäfer hat die Einbringungsrede zu Protokoll gegeben. (Siehe Anlage 3)

Wir kommen damit auch hier direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes Drucksache 16/6095 an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend – federführend – und an den Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen zu dieser Überweisungsempfehlung? – Das ist nicht der Fall. Damit ist so überwiesen.

Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt:

16 Gesetz zur Änderung des Ausführungsgeset

zes zum Sprengstoffgesetz

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/5788

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 16/6142

zweite Lesung

Auch hier gibt es zwischenzeitlich eine Verständigung der Fraktionen. Die Reden werden zu Protokoll gegeben. (Siehe Anlage 4)

Wir stimmen damit direkt ab. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Drucksache 16/6142, den Gesetzentwurf Drucksache 16/5788 unverändert anzunehmen. Wir kommen damit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer möchte dieser Beschlussempfehlung so Folge leisten? – Die SPD-Fraktion, die Piratenfraktion, Bündnis 90/Die Grünen, die CDU und die FDPFraktion. Gibt es Enthaltungen oder Gegenstimmen? – Das sehe ich nicht. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/6142 angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 16/5788 in zweiter Lesung verabschiedet.

Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt:

17 Gesetz über die LBS Westdeutsche Landes

bausparkasse (LBSG)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/4774

Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/6219

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 16/6143

Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/6220

zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt. Für die SPD-Fraktion spricht zunächst der Kollege Börschel.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem es nicht gelungen ist, auf die Debatte komplett zu verzichten, ein paar Gedanken von meiner Seite. Der heute abschließend in der Beratung befindliche Gesetzentwurf zielt darauf ab, die LBS West zukunftsfähig zu machen. Landesbausparkassen sollen nicht nur aufs Engste zusammenarbeiten, sondern auch fusionieren können. Außerdem wollen wir in dem heute zu beschließenden Gesetz die Privatisierungsmöglichkeit von Landesbausparkassen entfallen lassen.

Konkreter Anlass für das Gesetzesvorhaben ist, dass die LBS West die Landesbausparkasse Bremen auf sich verschmelzen will. Dafür ist eine Rechtsänderung erforderlich, die wir mit dem heutigen Gesetz vornehmen werden.

Wir halten allerdings fest, dass die LBS West auch in Zukunft nur der aufnehmende Rechtsträger sein kann. Dazu müssen wir allerdings zusätzlich aufnehmen, dass auch Bausparkassen in privater Rechtsform auf die LBS West verschmolzen werden können. Warum? Die LBS Bremen ist eine Aktiengesellschaft und damit eine privatrechtliche Organisationsform. Damit muss man das Aufnehmen auch für privatrechtliche Organisationsformen öffnen.

Ich will noch einmal ganz klar festhalten – das ist auch durch die Anhörung zu diesem Gesetzgebungsverfahren bestätigt worden –: Die Aufnahme privater Wettbewerber, also säulenübergreifend, hat es in der Vergangenheit nie gegeben und ist auch in Zukunft nicht geplant. Das haben alle Beteiligten ausgeschlossen. Das hat die Anhörung eindeutig bestätigt.

Insofern, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, kann ich Ihren Änderungsantrag mit der Überschrift „Keine Verstaatlichung genossenschaftlicher und privater Bausparkassen“ nur als pure Ideologie und als völlig anhaltslos bezeichnen.

(Beifall von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Die Anhörung hat eindeutig das Gegenteil bewiesen. Sie machen sich einmal mehr zum Büttel privater Interessen und sind schlicht und einfach Lobbyist. Das hat keine Grundlage. Insofern sollte Ihnen Ihr eigener Änderungsantrag ein bisschen peinlich sein. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Herzlichen Dank, Herr Kollege Börschel. – Für die CDU-Fraktion spricht Kollege Jung.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der vergangenen Woche hat der Untersuchungsausschuss zur WestLB seine Zeugenbefragung zur Wfa-Integration Anfang der 90er-Jahre fortgesetzt. Die damaligen politischen Entscheidungen mündeten bekanntlich im Jahr 2002 in die Aufspaltung der WestLB und die Abspaltung der LBS. Auch diesen Themenkomplex arbeitet der Untersuchungsausschuss in diesen Wochen und Monaten noch auf.

Aus dem Jahr 2002 stammen auch die wesentlichen Regelungen des bisherigen LBS-Gesetzes. Daher war es notwendig, Anpassungen vorzunehmen. Das ist in erster Linie die Umsetzung redaktioneller Überarbeitungen des bestehenden Gesetzes.

Zudem wird die Drittelparität zugunsten der Arbeitnehmervertreter im Verwaltungsrat festgeschrieben.

Die Zuständigkeit für die Aufsicht über die LBS soll nun beim Finanzministerium angesiedelt werden.

Mit dem Gesetz soll aber auch ein weiterer wichtiger Punkt geregelt werden. Auf dem Gebiet des Lan

desbausparkassen wird derzeit über Formen intensiverer Zusammenarbeit bis hin zur Fusion von Institutionen diskutiert. Im Rahmen dieser Reform hat die LBS Westdeutsche Landesbausparkasse vor Kurzem die LBS Bremen AG zu 100 % übernommen. Nun soll diese mit der LBS Westdeutsche Landesbausparkasse verschmolzen werden, wie Kollege Börschel eben schon ausführte. Auch hierzu ist eine Änderung des Gesetzes über die LBS Westdeutsche Landesbausparkasse erforderlich, da dort bislang keine Verschmelzungsmöglichkeit vorgesehen ist.

Die Sachverständigenanhörung, die wir im Fachausschuss durchgeführt haben, hat keine wesentlichen Bedenken gegen die im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen aufgeworfen. Daher wird sich meine Fraktion enthalten. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Jung. – Der nächste Redner für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist Kollege Mostofizadeh.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegen Börschel und Jung haben den Inhalt des Gesetzentwurfs schon treffend beschrieben.

Auch die Qualifizierung des Kollegen Börschel bezüglich des FDP-Antrags kann ich nur unterschreiben. Insbesondere seitdem Herr Witzel im HFA ist, lässt die FDP keine Gelegenheit aus, um deutlich zu machen, wes Geistes Kind sie ist.

(Beifall von der SPD)

Selbst an diesem Gesetzentwurf muss sie sich noch einmal mit zwei ausführlichen Schriftstücken austoben. Ich für meinen Teil kann nur sagen: Ich hatte gehofft, dass der gute Torwart Jung irgendwie noch die Kurve kriegt und die Zustimmung der CDUFraktion organisiert. Das ist nicht ganz gelungen; aber immerhin Enthaltung. Insofern ist es richtig, darauf hinzuweisen, dass das Fusionsthema Ausgangspunkt dieses Gesetzentwurfs ist.

Wir werden dem Gesetzentwurf so zustimmen. Das Inhaltliche haben wir im Ausschuss diskutiert.

Dass sich die FDP mit „Privat vor Staat“ bis in die Zehenspitzen austoben muss, nehmen wir zur Kenntnis, schreckt uns aber nicht weiter ab.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Mostofizadeh. – Für die FDP-Fraktion spricht Kollege Witzel.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ebenso wie die Ban

kenbranche und die Assekuranz leiden Bausparkassen unter der anhaltenden Niedrigzinsphase, die man mittlerweile schon fast als Nullzinsphase bezeichnen muss, und zunehmender europaweiter Regulatorik.

(Vorsitz: Präsidentin Carina Gödecke)

Die Kosten der Bürokratie für jeden betreuten Vertrag und Kunden nehmen daher zu. Trotz eines soliden und mit geringen Risiken verbundenen Geschäftsmodells werden immer strengere regulatorische Anforderungen, wie beispielsweise aus der Einlagensicherungsrichtlinie, zum Problem für die Bausparanbieter.