Protocol of the Session on July 2, 2014

(Zuruf von der SPD: Richtig!)

Warum? Der BLB hat da toll gehandelt. Warum? Weil wir angesichts des doppelten Abiturjahrgangs das jetzt eingelöste Versprechen der GAG, kostengünstigen attraktiven studentischen Wohnraum zu schaffen, priorisiert haben. Da gab es großes Einvernehmen zwischen dem Finanzministerium als Dienstaufsicht des BLB und dem Bauministerium als Partnerministerium, als Partnerressort des Finanzministers beim BLB.

Deshalb kann ich Sie nur einladen: Folgen Sie meinem Beispiel. Besichtigen Sie dieses Projekt und Sie werden meine Begeisterung für Köln-Kalk teilen, meine sehr geehrten Damen und Herren der kritisierenden Opposition.

(Lothar Hegemann [CDU]: Nachher können Sie Kalk löschen!)

Ich komme auf die Grundstücksvergaben zu sprechen. Der grundsätzliche Unterschied, Kollege Hegemann, ist: Sie wollen in Maklermanier Grundstücke höchstpreisig verkaufen. Wir wollen Grundstücke im öffentlichen Eigentum sozialpflichtig machen. Das unterscheidet uns grundsätzlich.

(Beifall von der SPD)

Deshalb sagen wir: Das, was in § 15 Abs. 3 Haushaltsgesetz beschrieben ist, ist ideal. Wir haben soziale Kriterien, wohnungspolitische Kriterien, städtebauliche Kriterien. Wir haben zwei Ausschreibungsvergaben, die völlig transparent und nachvollziehbar sind. Wir haben ein Direktvergabeverfahren, das zu Verkehrswerten den direkten Zugriff für Studentenwerke und Kommunen ermöglicht. Darin sehen wir einen großen Fortschritt.

Herr Minister Groschek.

Bitte.

Darf ich ganz kurz unterbrechen? – Der Kollege Möbius würde Ihnen gern eine Zwischenfrage stellen. Möchten Sie sie zulassen?

Ja, bitte.

Dann machen wir das so. Herr Kollege Möbius, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie die Zwischenfrage zulassen.

Ist Ihnen bekannt, dass man auch in öffentlichen Ausschreibungen Kriterien festlegen kann, um zum Beispiel einen sozialen Wohnungsbau zu fördern, nur dass man den Leistungserwerber nicht einzugrenzen braucht?

Deshalb haben wir in den von Ihnen kritisierten Verwaltungsanweisungen, die wir angesichts des Höchstmaßes an Transparenz und Verlässlichkeit für sehr kompakt formuliert halten, weil sie gerichtsfest und handlungsorientierend für den BLB sind, zwei Ausschreibungsverfahren und ein Direktvergabeverfahren beschrieben. Mit dieser differenzierten Grundstücksübertragungstechnik glauben wir, allen Obliegenheiten gerecht werden zu können.

(Zuruf von der CDU: Allen?)

Wir wollen auch in Zukunft Vorgänge verhindern, wie sie uns sehr nachdenklich bei den Kölner Domgärten erreicht haben. Wir hoffen sehr auf baldige nachhaltige Aufklärung, weil es ein schlechtes Beispiel für die Grundstückspraxis in unserem Land ist.

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Ich komme zurück zum Eigentlichen, zum Bündnis für Wohnen in Nordrhein-Westfalen. Das funktioniert ganz toll. Alle Verbände sagen: weiter so mit dem Bündnis in Nordrhein-Westfalen. Die Bundesregierung sagt: So toll wie in Nordrhein-Westfalen wollen auch wir unser Bündnis für Wohnen aufstellen.

Wir wollen beim BLB Grundstücksmobilisierung betreiben, damit die Kommunen diesem guten Beispiel folgen und ihrerseits öffentliche Grundstücksvergaben in den nachfragestarken Städten möglichst mit einer 30%igen Sozialquote versehen.

Die Verwaltungsanweisung selbst betrifft ja alle Kommunen, studentischen Werke, im Grunde die Verbände der Wohnungswirtschaft, die informiert werden über den Schatz an Grundstücken, der vorhanden ist und dauerhaft nicht mehr genutzt wird. Wir präsentieren die Grundstücke drei Monate im Netz. Wir bestimmen als Bauministerium die fachliche Ausformulierung der jeweiligen Ausschreibung mit, leben also Partnerschaft zum Finanzministerium.

Sie selbst als Mitglieder im Haushalts- und Finanzausschuss sind ja der TÜV für Transparenz und Aufrichtigkeit dieser Verfahren. Ich jedenfalls vertraue Ihnen, den Mitgliedern im Haushalts- und Finanzausschuss, und ich appelliere an die Opposition, diesen Mitgliedern doch nicht mit einem solchen latenten Misstrauen zu begegnen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Groschek. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit sind wir am Schluss der Aussprache und stimmen ab.

Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 16/5778, den Antrag Drucksache 16/4828 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung nicht über die Beschlussempfehlung, sondern über den Antrag Drucksache 16/4828. Ich darf Sie fragen, wer diesem Antrag zustimmen möchte. – Das sind die CDU-Fraktion, die FDPFraktion und die Piratenfraktion. Wer ist gegen diesen Antrag? – Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Enthält sich jemand der Stimme? – Es gibt eine Enthaltung bei der Piratenfraktion. Damit ist der Antrag Drucksache 16/4828 abgelehnt.

Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt:

13 Gesetz über die Zulassung von Zentren und

über die Einrichtung der Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik in Nordrhein

Westfalen (Präimplantationsdiagnostikgesetz Nordrhein-Westfalen – PIDG NRW)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/5546

Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 16/6207

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 16/6139

zweite Lesung

Die Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, die Reden zu Protokoll zu geben. (Siehe Anlage 1)

Wir kommen somit direkt zur Abstimmung zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP Drucksache 16/6207. Ich darf Sie fragen, wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte. – Die SPDFraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die FDP- und die Piratenfraktion. Wer ist gegen diesen Änderungsantrag? – Es gibt eine Gegenstimme aus der CDU-Fraktion. Wer enthält sich? – Der Rest der CDU-Fraktion enthält sich. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 16/6207 angenommen.

Wir stimmen dann über den Gesetzentwurf Drucksache 16/5546 ab. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Drucksache 16/6139, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.

Wir kommen zur Abstimmung über den eben geänderten Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des angenommenen Änderungsantrags Drucksache

16/6207. Ich darf Sie fragen, wer dem Gesetzentwurf so zustimmen möchte. – Die SPD-Fraktion, die Piratenfraktion, Bündnis 90/Die Grünen, die CDU und die FDP-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? – Es gibt eine Enthaltung bei der CDU-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/5546 in zweiter Lesung verabschiedet.

Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt:

14 Zweites Gesetz zur Änderung des Rettungs

gesetzes NRW

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/6088

erste Lesung

Die Fraktionen haben sich auch hier zwischenzeitlich darauf verständigt, nur die Einbringung des Gesetzentwurfes durchzuführen. Eine Debatte dazu findet heute nicht statt. Frau Ministerin Steffens hat

die Einbringungsrede zu Protokoll gegeben. (Siehe Anlage 2)

Wir kommen somit auch hier direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes Drucksache 16/6088 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie an den Innenausschuss und an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Ist jemand gegen die Überweisungsempfehlung oder enthält sich? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung angenommen.

Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt:

15 Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein

Westfalen zum Schwangerschaftskonfliktgesetz (Schwangerschaftskonfliktgesetz-Aus–

führungsgesetz – AG SchKG)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/6095