Protocol of the Session on July 2, 2014

Sie, also die Erzieherinnen und Erzieher, sind fähig, junge Menschen bei der Entwicklung persönlicher Wertehaltungen zu begleiten, sie als Subjekte ihres eigenen Werdens ernst zu nehmen und dabei zu unterstützen, eine Balance zwischen Autonomie und sozialer Mitverantwortung zu finden.

Das heißt, schon in ihrer Ausbildung wird angehenden Erzieherinnen und Erziehern die zentrale Bedeutung dessen vermittelt, was wir unter dem Begriff Kinderrechte zusammenführen: Beteiligung und Teilhabe von Kindern an allen sie betreffenden Entscheidungen – neben den in der Kinderrechtskonvention verankerten Rechten auf Bildung, auf körperliche und seelische Unversehrtheit sowie den zahlreichen Rechten auf Schutz vor Gewalt, Ausbeutung, Missbrauch und anderem.

Jede Fachkraft ist also bereits, wie Sie es fordern, zu den Kinderrechten geschulte Fachkraft. Ansonsten hätte sie ihre Ausbildung nicht abschließen können. Ich empfehle Ihnen auch, Herr Kollege Wegner – Sie haben es gesagt –, einen Blick in das hier vor einem Monat beschlossene Änderungsgesetz zum Kinderbildungsgesetz. Wenn Sie den § 13 – Frühkindliche Bildung – betrachten:

„Das pädagogische Personal in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege beachtet, was die Kinder in ihren Bildungs- und Entwick

lungsprozess einbringen, welche Möglichkeiten sie besitzen, welche Zeit sie benötigen, welche Initiative sie zeigen und stimmt sein pädagogisches Handeln darauf ab.“

Weiter heißt es:

„Wesentlicher Ausgangspunkt für die Gestaltung der pädagogischen Arbeit sind die Stärken, Interessen und Bedürfnisse des Kindes.“

Unserer Meinung nach bedarf es also keiner weiteren gesetzlichen Initiativen, wie Sie es fordern, die – ich zitiere aus Ihrem Antrag – „die Rechte der Kinder in Konzeption und Leitbilder der Einrichtung beachten und einbinden“. Diese gesetzlichen Regelungen sind ebenso vorhanden wie die Fachkräfte, die dieses umzusetzen und zu beachten haben.

(Beifall von der SPD)

Verehrte Kollegen, erlauben Sie mir zum Schluss eine weitere Anmerkung: Sie betonen in Ihrem Antrag unterschiedliche Formen der Kinder- und Jugendlichen-Beteiligung in NRW als besonderen Ausdruck der Wahrung der Kinderrechte. Partizipation ist jedoch nur eine einzige Aufgabe, ein Baustein dessen, was Kinderrechte umfasst und was ihre Umsetzung erfordert.

Mit Kinderparlamenten und Spielplatzgestaltung ist es eben nicht getan. Die gesamte pädagogische Arbeit in der täglichen Praxis beruht, wie ich es erläuterte, gesetzlich und auch schon im Ausbildungsbereich auf der Kenntnis der Kinderrechte, ihrer Vermittlung und ihrer Umsetzung.

Vor diesem Hintergrund werden wir sicherlich die Debatte im Ausschuss recht zügig führen können, und die Kolleginnen und Kollegen im Schulausschuss – ich habe mich jetzt sehr auf die frühe Bildung und die außerschulische Bildung konzentriert – werden auch vor dem Hintergrund, was Lehrkräfte zu tun haben, auch schon aufgrund ihrer Kenntnis und ihrer Aufgabe als Lehrerinnen und Lehrer …

Die Redezeit, Frau Kollegin.

… im Schulausschuss genauso verfahren können. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Hack. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Frau Kollegin Milz.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten auch schon einmal 2008 hier im Plenum über Kinderrechte debattiert. Ich weiß nicht, wer damals dabei war und sich noch

erinnert. Damals ging es noch um die Änderung des Grundgesetzes. Heute sprechen wir darüber, wie die Informationsvermittlung über die Rechte von Kindern verbessert werden kann.

Hierfür sollen in Kinderrechten geschulte Fachkräfte in jeder Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe, Schulen und Familienzentren vorgehalten werden. So weit, so gut.

Aber, liebe Piraten, sollte eine Erzieherin oder ein Lehrer nicht schon jetzt, allein aufgrund der Ausbildung in der Lage sein oder ja sogar in der Pflicht sein, die Rechte der Kinder zu kennen, zu wahren, zu vermitteln und für Kinder erfahrbar zu machen?

(Beifall von der CDU)

Auch ein Blick in unser Grundgesetz bestätigt den Auftrag an die gesamte Gesellschaft, wie er in Art. 6 Abs. 2 beschrieben ist – ich zitiere –:

„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“

Starke Worte, oder? Klar, präzise und unmissverständlich. Oder brauchen wir doch weitere Aufträge, zum Beispiel speziell zur UN-Kinderrechtskonvention?

Im vorliegenden Antrag wird unter „Ziffer II. Der Landtag stellt fest“ ausgeführt, dass die Mehrzahl der Eltern und Fachkräfte zwar um die Existenz der UN-Kinderrechtskonvention wisse, einzelne Inhalte sowie geeignete Wege der Umsetzung jedoch kaum bekannt seien. Auch in diesem Zusammenhang frage ich: Liebe antragstellende Fraktion der Piraten, auf welcher Grundlage haben Sie denn diese Behauptung, dass sie es nicht wüssten, aufgestellt?

Ich sehe die Schwierigkeiten zum Thema „Kinderrechte“ eher an einer anderen Stelle. Es ist sicher richtig und wichtig, die Beteiligten, insbesondere Kinder und Jugendliche, über ihr Recht zu informieren und entsprechend aufzuklären. Damit allein ist es aber nicht getan. Man muss Kindern insbesondere zeigen, wie sie sich helfen können, wenn ihre Rechte verletzt werden. Im Klartext heißt das: Sie müssen wissen, an welche konkreten Organisationen – zum Beispiel an die „Nummer gegen Kummer“ und ähnliche Einrichtungen – sie sich in der Kita, der Schule oder an ihrem Ort wenden können.

Betrachten wir allein den Kitabereich, der immer stärker von Kleinkindern besucht wird, erkennen wir, dass dort die Information und Aufklärung eher weniger wichtig sind, als die Kinder insgesamt zu stärken, damit sie sich nachher überhaupt trauen, ihren Schwierigkeiten Ausdruck zu verleihen. Dafür braucht es eine vertrauensvolle Atmosphäre sowie Zeit und Raum, um miteinander zu sprechen.

Etwas merkwürdig finde ich zudem die im letzten Spiegelstrich des Antrags formulierte Forderung.

Hiernach soll gesetzlich geregelt werden, dass eine zu Kinderrechten geschulte Fachkraft in ihrem Arbeitsumfeld für die Einhaltung der Kinderrechte Sorge zu tragen hat. Ich frage mich an dieser Stelle: Wie soll das in der Praxis aussehen? Können wir dann Lehrer oder Erzieher sanktionieren, wenn es im Gruppengefüge oder im Klassenraum zum Beispiel zu Mobbing-Situationen kommt?

Meine Damen und Herren, insgesamt denke ich, dass wir es uns zu leicht machen, wenn wir zu sehr bzw. allein auf die Informationsvermittlung setzen. Wenn es schon um eine solche geht, wäre mir eine andere Idee durchaus sympathischer. Ein schönes Beispiel hierfür, und zwar ganz ohne gesetzlichen Regelungszwang, ist eine Forderung aus der ersten nationalen Konferenz für die Rechte der Kinder, die lautet:

„Jeder Bürgermeister sollte am Weltkindertag die Kinderrechte öffentlich vorlesen.“

Meine Damen und Herren, ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Milz. – Für die grüne Landtagsfraktion spricht Frau Kollegin Asch.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit einem Zitat von Olof Palme beginnen:

„Weil unsere Kinder die einzige Verbindung zur Zukunft sind und weil sie die Schwächsten sind, gehören sie an die erste Stelle unserer Gesellschaft.“

Weil das so ist, ist es auch gut und richtig, dass wir das Thema „Kinderrechte“ im parlamentarischen Raum immer wieder ansprechen und über die konkrete Umsetzung dieses wichtigen Themas miteinander beraten.

Wir sind in Nordrhein-Westfalen stolz darauf, dass wir die Kinderrechte in unserer Landesverfassung verankert haben. In diesem Zusammenhang muss ich auf eines erneut hinweisen: Ich habe keinerlei Verständnis dafür, dass dies auf der Ebene des Bundes immer noch nicht gelungen ist und es immer noch Kräfte im konservativen Lager gibt, die verhindern, dass die Kinderrechte Eingang in das Grundgesetz finden.

(Beifall von den GRÜNEN)

Bei der letzten Novelle des Kindergartengesetzes, des KiBiz, das wir vor drei Wochen verabschiedet haben, haben wir die Kinderrechte in einer ganz besonderen Weise berücksichtigt. Durch unseren Antrag haben wir als Fraktion § 6, nämlich den Bezug zur Landesverfassung in den Gesetzestext aufgenommen. In § 13 der Gesetzesvorlage wurde je

doch bereits an unterschiedlichen Stellen explizit auf die Rechte von Kindern hingewiesen. In den Grundsätzen der Bildungs- und Kindererziehungsarbeit des § 13 wurde normiert, dass die Kinderrechte in Tageseinrichtungen gesichert werden sollen und dass Beteiligungsverfahren für Kinder entwickelt werden, wie wir es bereits in NordrheinWestfalen in einem Modellversuch gefördert und erprobt haben.

Zu Kinderrechten gehören ebenso – das wurde bereits von den Kolleginnen erwähnt – die Beschwerdemöglichkeiten und die Gewähr, dass diese Beschwerden auch aufgegriffen und bearbeitet werden. Dazu dienen die sogenannten Ombudschaftsstellen, die in § 79 des SGB VIII verankert sind. Wir stehen im Dialog mit den Wohlfahrtsverbänden. Sie waren Anfang des Jahres auch im Ausschuss und verfolgen gemeinsam das Ziel, diese Ombudschaftsstellen als unabhängige Beschwerdestellen für Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen zu verankern und weiter zu stärken.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen sicher, dass wir in diesem Jahr den 25. Geburtstag der UNKinderrechtskonvention feiern. Deshalb dürfen wir diese hierbei auch nicht unerwähnt lassen. Die Konvention ist nämlich wirklich ein Meilenstein in der Umsetzung und Verwirklichung der Kinderrechte. Es hat ziemlich lange gedauert, nämlich fast 20 Jahre – und das ist wirklich kein Ruhmesblatt des Deutschen Bundestages –, bis die Bundesrepublik die vollständige Ratifizierung der Konvention ohne Vorbehalt beschlossen hat.

Wir haben in der letzten Ausschusssitzung die besondere Situation der Kinder, die als Flüchtlinge zu uns gekommen sind, diskutiert. Obwohl der Vorbehalt in der UN-Kinderrechtskonvention gestrichen ist, werden Flüchtlingskindern immer noch die Grundrechte verweigert. Das haben wir im Bericht des Innenministers gesehen. Dort wird das Primat des Kindeswohls, das eigentlich in Artikel 3 der UNKinderrechtskonvention sehr klar und ausdrücklich geregelt ist, nach wie vor infrage gestellt. Ich meine, darüber müssen wir in einen intensiven Diskurs eintreten und klarmachen, dass Kinderrechte nicht teilbar sind und dass es keine zwei Klassen von Kindern geben darf, je nachdem wo sie zufälligerweise geboren sind. Denn es entspricht nicht dem Geist und dem Buchstaben der UN-Konvention, die Deutschland ohne Einschränkung unterschrieben hat, dass für Flüchtlingskinder und jugendliche Flüchtlinge dieses Primat der Kinderrechte nicht gelten soll.

Wir stehen als Politik in der Verantwortung, die Umsetzung der Kinderrechte stets zu überprüfen und in allen gesellschaftlichen Bereichen deren Umsetzung zur Realisierung zu verhelfen. Ein geeignetes Instrument dazu wäre im parlamentarischen Raum eine Kinderkommission nach dem Vorbild des Deutschen Bundestages. Diese haben wir im Koali

tionsvertrag vereinbart und in der Runde der Obleute verabredet, sie fraktionsübergreifend auf den Weg zu bringen.

Ich denke, das wäre ein wichtiger Schritt, um die Rechte der Kinder, Beteiligungsrechte und Partizipation der Kinder in diesem Parlament noch einmal ganz besonders zur Sprache zu bringen und zur Umsetzung zu verhelfen.

Ich bin mir nicht sicher, ob der Vorschlag, den die Piraten gemacht haben, tatsächlich zielführend ist, weil ich wie die Kolleginnen und Kollegen von SPD- und CDU-Fraktion der Meinung bin: Es geht nicht darum, dass es Einzelpersonen gibt, die nun in besonderer Weise geschult werden und als Einzelperson die Kinderrechte in den Einrichtungen wahrnehmen. Es muss vielmehr konstitutiver Bestandteil der Ausbildung sein, und es muss zum Selbstverständnis eines jeden, der in Kindertageseinrichtungen oder Jugendeinrichtungen arbeitet, gehörten, …

Die Redezeit.

… tatsächlich die Kinderrechte im Blick zu haben und zu helfen, diese Kinderrechte umzusetzen.

Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Dort werden wir Gelegenheit haben, die verschiedenen Vorschläge miteinander zu diskutieren. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.