Protocol of the Session on July 2, 2014

Herr Minister, ich möchte noch mal zurückkommen auf die Rolle des Ministeriums oder Ihre Rolle im Binnenverhältnis einer möglichen Optionsverlängerung. Es gilt, hier noch mal in den Raum zu stellen, dass auch im

Wirtschaftsausschuss der Eindruck entstanden ist, als seien Sie derjenige gewesen, der es erreicht hat, dass es zu einer Optionsverlängerung gekommen ist, einer Optionsverlängerung – so war es zumindest erst einmal für den handelnden Kreis Recklinghausen wahrnehmbar – zu den Konditionen, wie sie bis zum 31. Dezember 2012 gegolten haben. Wir wissen jetzt, dass das in dieser Form nicht der Fall war, sondern dass es Modifikationen gab, die letztendlich auch die Zustimmung der Beteiligten vor Ort gefunden hatten, dass es aber trotzdem nicht wirklich weitergegangen ist.

Sehen Sie sich nach wie vor in der Verantwortung, dass das, was von Ihnen mit verhandelt worden ist, auch Gesprächsgegenstand und Verhandlungsgegenstand sein muss, insbesondere auch unter der Prämisse, dass Herr Terium ja gesagt hat: „Man muss das tun, was man sagt, und das sagen, was man tut“?

Das sind alles richtige Anmerkungen im Abschluss Ihrer Frage gewesen. Ich sehe gleichwohl meine Aufgabe als Wirtschaftsminister nicht darin, einer Aktiengesellschaft in irgendeiner Weise Belehrungen zu erteilen, wie sie Verhandlungen zu führen hat. Die Verhandlungen sind zwischen der newPark GmbH und RWE zu führen.

Es ist richtig, dass wir – ich sage das, weil Sie hier noch einmal Daten genannt haben – im Vorlauf – Ende 2012 – mit dafür Sorge getragen haben, dass, weil unsere Bürgschaftsentscheidung noch nicht entscheidungsreif war, die Option bis zum 30. September des Jahres 2013 verlängert wurde. Nach unserer Entscheidung hat es dann Gespräche – das habe ich gerade ja schon mal vorgetragen – zwischen den beiden Vertragspartnern gegeben. Es ist eine juristische Frage, ob es da zu einer Annahme des bis dahin gültigen Angebotes durch die newPark GmbH gekommen ist oder nicht.

Jetzt ist es in der Tat unsere Aufgabe, diesen Weg auch moderierend zu begleiten, sodass weiter Gespräche stattfinden, um eine Lösung zu finden. Aber es ist nicht unsere Aufgabe, den Grundstückspreis in irgendeiner Weise festzulegen oder einen der Vertragspartner dafür in Haft zu nehmen, dass bei früheren juristisch auch nachprüfbaren Verabredungen möglicherweise andere Preise, als jetzt diskutiert, genannt worden sind.

Vielen Dank, Herr Minister Duin. – Es kommt noch eine zweite und letzte Nachfrage von Herrn Kollegen Hegemann. Bitte schön.

Herr Minister, Sie sprechen immer von einer Aktiengesellschaft und sug

gerieren, dass die sehr weit weg wäre; Sie seien das Ministerium und da sei eine große Aktiengesellschaft, auf die Sie keinen Einfluss hätten. Natürlich haben Sie keinen Einfluss darauf. Die ist aber nicht so weit weg wie General Motors bei der OpelDebatte, und auch da sind Leute nach Detroit gefahren. Dieses Unternehmen sitzt in Essen. Ich gehe doch davon aus, dass der Wirtschaftsminister des Landes einen direkten Zugang zu allen Vorstandsmitgliedern hat, die er sprechen will, auch zu denen, die bei RWE Immobilien zuständig sind.

Deshalb erwarte ich, dass Sie moderieren – aber mit der Zielrichtung der Interessenten newPark. Es geht um bis zu 20.000 Arbeitsplätze. Ich erwarte, dass Sie das Interesse des Ministeriums auch noch einmal bei RWE deutlich machen. Sind Sie dazu bereit?

Das habe ich bereits in der Vergangenheit getan und werde das auch weiterhin regelmäßig tun.

In der Tat haben Sie recht: Wir haben regelmäßig Kontakt auch zu den entsprechenden Vorstandsmitgliedern und zu den dort Verantwortlichen. Ich habe Ihnen ja gerade schon gesagt, dass es nicht nur darum geht, ab und zu mal einen Brief zu schreiben, sondern auch darum, im persönlichen Kontakt zu stehen, um diese Verhandlungen zu einem guten und einvernehmlichen Ende zu bringen.

Aber wir sind nicht in der Situation, dass wir als Wirtschaftsministerium, ich als Wirtschaftsminister, wir als Landesregierung diesem Unternehmen irgendeine Vorschrift machen könnten, welche Verhandlungsposition es gegenüber der newPark GmbH einnimmt.

Vielen Dank. – Mit seiner dritten und letzten Nachfrage Herr Kollege Hovenjürgen.

Herr Minister, ich komme noch einmal auf die Option und die Optionsverlängerung zurück Optionsverlängerung heißt ja: gleiche Konditionen; sonst wäre es keine Optionsverlängerung.

Es ist so, dass zum 26. September – wenn mich mein Gedächtnis nicht täuscht – die newParkGesellschaft ein Schreiben an RWE geschickt hat mit dem Hinweis, dass man beschlossen habe, die Flächen zu kaufen, und um Aufnahme von Verhandlungen bitte.

Würden Sie das nicht als Ziehen der Option bewerten, bzw. wie wäre da Ihre rechtliche Einschätzung?

Ich bin in der Si

tuation, diese Fragen als Wirtschaftsminister beantworten zu können. Aber ich bin weder der juristische Vertreter der newPark GmbH noch der neutrale Notar. Deswegen werden die Juristen der newPark GmbH und die Juristen von RWE diesen Sachverhalt zu beurteilen haben und nicht der Wirtschaftsminister.

Vielen Dank. – Jetzt habe ich noch Herrn Kollegen Schmeltzer auf der Liste. Bitte schön.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, bei den Fragen und bei den Antworten ist ja jetzt mehrfach davon gesprochen worden, dass Verhandlungen geführt wurden und dass Gespräche geführt wurden.

An der Stelle sei mir erlaubt, zu sagen: Mir ist es tausend Mal lieber, wenn ein Minister in Düsseldorf oder im Münsterland oder im nördlichen Ruhrgebiet Gespräche führt, als wenn er in Detroit im Schnee festgefahrene Autos anschiebt.

Hier wird versucht, zu suggerieren – so ist zumindest meine Wahrnehmung –, dass Sie derjenige seien, der die maßgeblichen Verhandlungen geführt habe. Geben Sie mir recht, dass Sie nicht der Verhandlungspartner sind, sondern – wie Sie eben selber sagten – Moderator, und dass Sie lediglich vermittelnde Gespräche geführt haben? Oder ist da irgendetwas an mir bzw. an den anderen Kollegen vorbeigegangen?

Vertragspartner und damit Verhandlungspartner waren, sind und werden immer bleiben auf der einen Seite die newPark GmbH und auf der anderen Seite die RWE AG, niemand sonst. Wir sind nicht Vertrags- oder Verhandlungspartner. Wir haben diese Gespräche lediglich zu begleiten. Das haben wir im Jahre 2012 getan. Das haben wir im Jahre 2013 getan. Und das tun wir auch weiterhin.

Es gibt keine weiteren Nachfragen mehr. Damit ist die Mündliche Anfrage 43 beantwortet.

Ich rufe die

Mündliche Anfrage 44

des Abgeordneten Ralf Witzel von der Fraktion der FDP auf:

Durchsetzung rechtlicher Ansprüche gegen frühere BLB-Geschäftsführer und die BLBGeschäftspartner bei Wuchergeschäften – Aus jeweils welchen Gründen verzichtet der

Finanzminister unverständlicherweise nun

auf die gebotene Verfolgung der finanziellen und rechtlichen Interessen des Landes im Umgang mit den BLB-Skandalen?

Der BLB NRW ist erkennbar mit seinem Anspruch gescheitert, als Dienstleister mit seinen Aufgabenbereichen Eigentumsmanagement, Liegenschaftsmanagement sowie Planen und Bauen das gesamte Leistungsspektrum des Immobilienlebenszyklus effizient und transparent für das Land und den Steuerzahler zu erfüllen.

Der Landesrechnungshof hat sich in den letzten Jahren ausführlich mit einer Vielzahl von Projekten des BLB NRW kritisch auseinandergesetzt und regelmäßig in seinen Jahres- und Sonderberichten horrende Kostensteigerungen sowie gravierende systematische Mängel beim BLB NRW diagnostiziert. Exemplarisch hierfür steht auch der aktuelle Bericht des Landesrechnungshofes vom 3. Juni 2014 bezüglich des Grundstückserwerbs der Domgärten. Diesem zufolge ist kurz nach Ankauf der Liegenschaft bereits ein Abschreibungsbedarf in Höhe von 36 Millionen Euro entstanden.

Diesem ökonomisch offenbar völlig unsinnigen Erwerb von Grundstücken liegen gleich mehrere gravierende Fehler zugunde: Entgegen den gesetzlichen Bestimmungen hat ein reiner Vorratskauf von Liegenschaften ohne eine konkrete Beauftragung stattgefunden, für wesentliche Teile der Grundstücksfläche existiert kein Baurecht und ist auch zukünftig aufgrund der städtischen Planungen keines zu erwarten, sind für reine Grünflächen mit einem Verkehrswert von etwa 20 Euro pro Quadratmeter tatsächlich aber rund 1.000 Euro gezahlt worde, und hat es eine Gewinnerzielung für einen Zwischenerwerber der Liegenschaften in der gigantischen Höhe von über 24,3 Millionen Euro nur dafür gegeben, dass dieser nahezu alle Grundstücke nach nur wenigen Tagen mit einem horrenden Aufschlag weiterveräußert hat.

Die signifikanteste Preissteigerung zwischen dem Ursprungskaufpreis und der vom BLB entrichteten Zahlung hat es von über 211 % beim Flurstück Domgärten V gegeben, das besagter Zwischenerwerber nur sechs Tage gehalten hat. Mehrfach sind auch an demselben Tage vom Zwischenerwerber Grundstücke an den BLB weiterverkauft worden – in einem Fall mit einem Verkaufspreisaufschlag von 10,4 Millionen Euro. Wenn man sowohl die Preissteigerungsraten als auch den Umstand zugrunde legt, dass für die Errichtung von Gebäuden letztlich wertlose Grünflächen veräußert worden sind, dürfte bei den allermeisten der Grundstücksgeschäfte ein Fall von Wucher vorliegen.

Die FDP-Landtagsfraktion hat daher von der Landesregierung Bemühungen eingefordert, vor diesem Hintergrund eine Rückabwicklung der für das Land so unvorteilhaften Grundstückskäufe anzustreben. Der Finanzminister hat seinerseits aber in der Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 20. Juni 2014 deutlich gemacht, dass er diese Option gar nicht nutzen möchte, auf Nichtigkeit zu plädieren.

In einer entsprechenden dpa-Meldung vom 20. Juni 2014 mit dem Titel „Überteuerte BLBGeschäfte sind nicht rückgängig zu machen“ heißt es dazu wörtlich:

„Zu teure Grundstücksankäufe des landeseigenen Baubetriebs BLB sind nach Darstellung von Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert

Walter-Borjans (SPD) nicht rückgängig zu machen. Auch wenn der Preis diskussionswürdig sei – etwa beim Ankauf der Flächen der ehemaligen Dombrauerei in Köln –, sei das Geschäft rechtswirksam, erläuterte der Minister am Freitag im Finanzausschuss des Düsseldorfer Landtags. Die FDP forderte den Finanzminister auf, zivilrechtliche Ansprüche gegen die beiden BLBGeschäftsführer zu prüfen. (...) In der Vergangenheit sollen Bauvorhaben regelmäßig verraten und die Grundstücke von Zwischenhändlern aufgekauft worden sein. Trotz horrender Aufschläge soll der BLB sie anschließend erworben haben.“

Die Darlegungen des Finanzministers stehen im Widerspruch zu der rechtlichen Möglichkeit, die sich aus der geltenden BGH-Rechtsprechung ergibt. So ist beispielsweise erst in jüngster Zeit am 24. Januar 2014 ein Urteil des 5. Zivilsenats zur Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrags ergangen (VZR 249/12). Im Leitsatz dieses Urteils heißt es im Wortlaut (vgl. Rn. 8):

„Ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, das ohne das Hinzutreten weiterer Umstände den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten erlaubt, liegt bei Grundstückskaufverträgen grundsätzlich erst ab einer Verkehrswertüber- oder -unterschreitung von 90 % vor.“

Dieser Sachverhalt einer Verkehrswertüberschreitung von mehr als 90 % ist allerdings bei den Domgärten gegeben. Vor diesem Hintergrund hat auch der Landesrechnungshof in der Sitzung des zuständigen Unterausschusses im Landtag am 25. Juni 2014 deutlich gemacht, dass er eine Prüfung der Nichtigkeit der für das Land unvorteilhaften Geschäfte für geboten hält.

Wie der Bericht des Landesrechnungshofes (sie- he Landtags-Vorlage 16/1946) an mehreren Stellen ferner ausweist, ist dem BLB durch das Handeln ausdrücklich beider Geschäftsführer ein finanzieller Schaden entstanden: Es haben beide

Verantwortliche für das Land unvorteilhafte Grundstücksankäufe genehmigt, ohne dass es überhaupt eine konkrete Planung für auf den Grundstücken zu errichtende Landesliegenschaften gegeben hat (S. 8 - 11). Auch haben wiederum beide Geschäftsführer ihre Zustimmung zu für den BLB finanziell nachteiligen Angebotsänderungen erteilt (S. 41). Beide Handlungen sind nicht in Unkenntnis geschehen, sondern trotz ausdrücklicher Warnhinweise des zuständigen Fachbereichs des BLB.

Geschäftsführer trifft eine besondere Verantwortung für die Wahrung der Vermögensinteressen des Landes, und Pflichtverletzungen lösen auch zivilrechtliche Ansprüche neben einer denkbaren strafrechtlichen Verfolgung aus. Der Finanzminister will dennoch nicht beide Verantwortliche in Regress nehmen, sondern einen der beiden beim BLB abberufenen Verantwortlichen sogar noch als Abteilungsleiter im Finanzministerium einsetzen.

Es ist in beiden angesprochenen Sachverhalten objektiv nicht nachvollziehbar, warum gerade der Finanzminister eine für das Land erkennbar unvorteilhafte Rechtsposition einnimmt, anstatt die Ansprüche des Landes offensiv zu vertreten.

Aus jeweils welchen Gründen verzichtet der Finanzminister nun unverständlicherweise auf die gebotene Verfolgung der finanziellen und rechtlichen Interessen des Landes im Umgang mit den BLB-Skandalen?

Ich vermute, dass der Finanzminister diese Frage beantworten wird, und erteile ihm gerne das Wort. Bitte, Herr Dr. Walter-Borjans.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Witzel, ich glaube, wir sind uns in der gemeinsamen Bewertung der Tatsache einig, dass es zu den Geschäften, die Sie angesprochen haben – es geht vor allen Dingen um die Domgärten in Köln, aber auch das Landesarchiv in Duisburg; ich könnte weitere aufzählen –, eine Reihe von Fragen gibt, die wir aufklären wollen, weil sie zeigen, dass hier offenbar Strukturen, die dazu die Möglichkeit geboten haben – sagen wir es mal so –, zumindest genutzt worden sind. Damit sind Ergebnisse erzielt worden, von denen man heute sagen kann: Es hätte mit Sicherheit günstiger sein können.

Das formuliere ich aber schon deswegen so zurückhaltend, weil immer die Frage ist: Hat der Gewinn, den möglicherweise ein Zwischenhändler verdient hat – in welcher Weise andere daran beteiligt waren, hat im Moment die Staatsanwaltschaft zu klären –, am Ende zu einem erhöhten Kaufpreis geführt, oder hat der Zwischenhändler einen günstigeren Kaufpreis so weit abgeschöpft, dass er am Ende marktgemäß war? Den Gewinn abzuschöpfen ist

nicht nur ärgerlich, sondern – ich würde fast sage – sogar kriminell.