In anderen Bundesländern wird nicht über ein Spezialprogramm ausgeschüttet, sondern im Rahmen der Gemeindefinanzierung. Das heißt, die jeweils in dem Jahr Notleidenden bekommen auch eine entsprechende Hilfe. Wichtig wäre also, nicht starr und stur mit einem einmal beschlossenen Programm zu arbeiten, sondern flexibel auf Bedarfe zu reagieren.
Ein weiterer Punkt, den wir angesprochen haben, ist die uneinheitliche Praxis der Kommunalaufsicht, die
Verfahrensweise. Es liegt Ihnen wie uns das Schreiben der AG der 28 kreisangehörigen Kommunen im Stärkungspakt Stufe 1 vor, die sehr deutlich auf die unterschiedliche Praxis in der Kommunalaufsicht hinweisen. Ich meine, das kann so nicht bleiben. Wir brauchen eine koordinierte Kommunalaufsicht und eine Gleichbehandlung der Städte und Gemeinden bei wesentlich gleichen Sachverhalten.
Ein weiterer Punkt wurde von uns angesprochen: der Umgang mit Veränderungen. Wuppertal und Oberhausen bekommen eine entsprechende Ausnahmegenehmigung und müssen den Haushaltsausgleich jetzt erst ein Jahr später leisten.
Anders ist die Situation in Altena. Altena wird eine Verlängerung des Ausgleichszeitraumes verwehrt und der Steuererhöhungskommissar geschickt, ohne dass an der Stelle berücksichtigt wird, dass gerade in Altena viele andere maßgebliche Gründe, nämlich strukturelle Gründe, die Ursache sind. Aber mein Kollege wird auf Altena später noch einmal eingehen.
Der nächste Punkt: Die Evaluierung muss Betroffene einbeziehen. Die Frist für die Überprüfung ist abgelaufen und eine Beteiligung der Betroffenen ist nicht vorgesehen. Das, meine Damen und Herren, kann so nicht sein. Die Betroffenen müssen auch an der Stelle zu Beteiligten und Partnern gemacht werden.
Dann wiederholen wir auch noch eine weitere Kritik, die seinerzeit schon vorgetragen worden ist, nämlich dass die kommunalen Beteiligungen unberücksichtigt bleiben. Alles, was lukrativ war, ist im Verlauf der letzten Jahrzehnte in Beteiligungen überführt worden. Von daher hat es auch nicht gewundert, dass Frau Kirsten Witte von der Bertelsmann Stiftung schon in der Anhörung sagte: Kommunale Beteiligungen müssen genauer in den Blick genommen werden. Die Hälfte dessen, was in den Kommunen passiert, wird nicht mehr im Kernhaushalt der Stadt geleistet.
Von daher fordern wir jetzt per Antrag, dass dringend eine Reform des Stärkungspaktes angegangen wird, um eine weitere Fehlentwicklung im Land zu stoppen.
Es muss verhindert werden, dass die nordrheinwestfälischen Kommunen im Standortwettbewerb immer mehr ins Hintertreffen geraten. Mit ihrem bisherigen Vorgehen werden Sie in der Landesregie
rung mehr und mehr zum Wirtschaftsförderer der Kommunen in den Nachbarländern wie Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz oder generell im Umfeld.
Wir brauchen eine Evaluierung unter Beteiligung der betroffenen Stärkungspaktkommunen. Die Kritik der betroffenen Kommunen ist ernst zu nehmen. Eine grundlegende Reform ist anzugehen. Auf die Refinanzierung muss an der Stelle verzichtet werden. Im System der Kommunalfinanzen brauchen wir deutlich mehr Anreize für eine eigenverantwortliche Politik und eine eigenverantwortliche Stärkung der Finanzkraft der jeweiligen Kommune.
Von daher ist es Zeit, an diesem Paket etwas zu ändern. Jetzt ist noch Zeit, daran etwas zu ändern. Machen Sie das entsprechend! – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Die Ironie hören Sie bei mir sicher heraus. Allerdings bin ich froh, dass Sie bei der CDU offensichtlich einen Meinungswandel vollzogen haben. Dafür gibt es zwei Indikatoren. Der erste Indikator ist: Sie haben von einer Reform gesprochen, die Sie mit diesem Antrag zur Evaluation verbinden würden. Das bedeutet, vom Grundsatz her begrüßen Sie, dass die Landesregierung seit 2010 den richtigen Weg eingeschlagen hat.
Für den zweiten Indikator darf ich mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren. Die CDU Bottrop meldete gestern: „Die CDU Bottrop steht zum Stärkungspakt.“ Mit Frau Kollegin Bunse, die gerade bei einer Besuchergruppe aus Gladbeck und Bottrop ist, konnte ich das noch einmal vertieft diskutieren. Sie signalisiert: Es ist ein geeignetes Instrumentarium für die Stadt Bottrop, um als freiwillig am Stärkungspakt teilnehmende Kommune bis zum Jahr 2018 den Haushaltsausgleich zu erreichen.
Ich finde das gut. Sie vollziehen damit einen Richtungswechsel und erkennen an, dass wir keinen rudimentären Ansatz verfolgt haben.
Sie fokussieren sich in Ihrer Rede sehr stark auf Ihren Antrag. Er ist an vielen Stellen ganz locker an der Sache vorbeigeschrieben und stellt falsche Fakten in unterschiedliche Zusammenhänge.
Wir haben einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt. Ich darf Sie daran erinnern, dass die Städte und Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2014 nichts für die Konsolidierung des Landeshaushaltes bezahlen. Ich erinnere Sie noch einmal gerne daran, dass sowohl der Vorwegabzug, der damals in Höhe von 150 Millionen € pro Jahr geleistet wurde, wie auch der Vier-Siebtel-Anteil an der Grunderwerbsteuer zur Konsolidierung des Landeshaushaltes eingesetzt worden ist. Sie haben komplett die Augen vor dem Dilemma der Kommunalfinanzen verschlossen, in dem wir uns heute bewegen.
Wir haben uns im nächsten Schritt den Stärkungspakt vorgenommen und insgesamt 61 Städte dafür identifiziert. Dies geschah im Übrigen nicht nach irgendwelchen Kriterien. Sie haben in Ihrem Antrag selbst geschrieben, das Kriterium sei die Einwohnerzahl. Eine sachlichere Auseinandersetzung bei Ihnen würde zumindest ergeben, dass es nicht die Einwohnerzahl ist, sondern das Kriterium der bilanziellen Überschuldung, die im Planungszeitraum einer Stadt erreicht worden ist. Es hat nichts mit der Einwohnerzahl zu tun. Auch an diesem Punkt sind Sie in Ihrer Argumentation beim Stärkungspakt relativ schief.
Die damit erreichten Wirkungen sind sogar noch einmal überprüft worden. Wir haben das Kriterium der strukturellen Lücke nicht nur festgeschrieben, sondern haben es wenige Monate danach noch einmal überprüft. Sie haben einen Ausflug nach Wuppertal und Oberhausen gemacht, um zu hinterfragen, wieso diese Kommunen eine Verlängerung bekommen haben. Vielleicht hängt das damit zusammen, dass bei der Überprüfung der strukturellen Lücke herausgekommen ist, dass Oberhausen wesentlich weniger Zuwendungen aus dem Stärkungspakt bekommt, weil die strukturelle Lücke kleiner ist. Dann muss man einer Stadt die Chance geben, seriös neu zu planen, um einen strukturellen Ausgleich zu erreichen. Gleiches gilt für Wuppertal.
Was nicht geht, ist – Herr Schick war zu dem Thema ja schon einmal im Kommunalausschuss –, das mit Altena gleichzusetzen. In Ihrem Antrag haben Sie nicht geschrieben, dass es aufgrund der steigenden Steuerkraft der Stadt Altena weniger Schlüsselzuweisungen gibt. Es ist aber eine steigende Steuerkraft festzustellen, und das hat im Gemeindefinanzierungsgesetz immer etwas mit Schlüsselzuweisungen zu tun. Die Stadt Altena hat durch die Neuberechnung nicht weniger, sondern in der Summe 200.000 € mehr zur Verfügung gestellt bekommen. Deshalb ist es nicht einzusehen, dass wir Altena anders behandeln als andere Städte.
Herr Kuper, das wiederum verleiht mich zu der Einschätzung, dass die Bezirksregierungen sehr wohl sehr gut arbeiten. Sie behandeln Ungleiches nämlich nicht gleich, sondern arbeiten sehr systematisch
orientiert. Es gibt einen Rechtfertigungsdruck gegenüber den Städten, die die besonderen Zuweisungen aus dem Stärkungspakt nicht erhalten. Das erhöht auch die Legitimation der Städte, die das einzuhalten haben. Da haben die Bezirksregierungen, die in dem Fall auch die kreisangehörigen Städte überwachen, aus meiner Sicht bisher sehr gute Arbeit geleistet.
Ich komme noch einmal zu der Einwohnerzahl zurück. Sie haben herrlich daran vorbeigeredet. Es ist aber in Ihrem Antrag niedergeschrieben. 20 % werden übrigens nach der Einwohnerzahl verteilt. Ich bin den Kollegen von der FDP dankbar. Wir haben uns damals konsensual darauf verständigt. – Der Kollege Abruszat ist noch gar nicht da.
Ich will das aber auch nicht zu weit führen. Letztlich sind 20 % nach Einwohnerschlüssel über alle hinweg verteilt worden und 80 % nach der strukturellen Lücke. – So weit der Stärkungspakt. Ein paar Bemerkungen zu Ihren Ausführungen habe ich gemacht.
Von Ihrer Seite wird gern behauptet, es hätte nichts mit dem Druck der Landesregierung in NordrheinWestfalen zu tun, dass wir eine Entlastung bei der SBG-XII-Grundsicherung erreicht haben. Ich habe Ihnen schon einmal die entsprechenden Dokumente aus dem Bundesrat dazu vorgetragen. Die Bundesregierung hat das eben nicht freiwillig getan. Es ist nur dem erbitterten Widerstand der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zu verdanken, dass die Entlastung bei der SGB-XII-Grundsicherung in diesem Jahr in ganz erheblichem Maße fließt.
Darüber hinaus gehört zu dem Gesamtkonzept natürlich auch die Anpassung, die wir in der Gemeindeordnung vorgenommen haben. Auch das gehört in das Gesamtkonzept, das von Ihnen infrage gestellt worden ist, bei dem wir den Städten für die Haushaltssanierungskonzepte bzw. Haushaltssanierungspläne zehn Jahre Zeit geben, um sich wirtschaftlich zu verhalten. Dies wurde auch durch Erlasse vonseiten des MIK begleitet, sodass man wirtschaftliche Maßnahmen auch in schwierigen Finanzsituationen tätigen kann.
Zu guter Letzt gehört auch dazu, dass es natürlich um Eigenhilfe geht. Sie erwecken allerdings bei der Eigenhilfe hier einen Eindruck, der aber wirklich vom Tisch zu wischen ist. Denn Sie waren – so denke ich zumindest – häufiger im Kommunalausschuss dabei, als wir über die Ergebnisse der GPA gesprochen haben, die sich sehr genau angeguckt hat, auf welchen Ebenen es zu den systematischen
Sie wissen ganz genau, dass ausgeführt worden ist, dass zwei Drittel nicht durch die Ertragsseite erbracht, sondern auf der Aufwandsseite seitens der Städte reduziert werden. Das ist ein Kraftakt, der Anerkennung verdient, Herr Kuper. Es ist nicht in Ordnung, dass Sie das einfach so vom Tisch wischen und so tun, als ob wir nur mit Steuererhöhungen arbeiten würden. Das ist überhaupt nicht richtig.
Allenfalls ein Drittel in dem gesamten Betrachtungszeitraum geht über die Ertragssteigerung, sprich: über Steuer- und Gebührenerhöhungen. Der Eindruck, den Sie im Antrag erwecken wollen, ist ein völlig anderer. Von daher muss ich Ihren Antrag leider entschieden zurückweisen.
Ich möchte gerne zugestehen, dass es mich überrascht hat, dass Sie das System reformieren wollen, sich sozusagen auf unsere Seite stellen wollen, mit guten Vorschlägen kommen wollen. Aber ich denke, dass das, was Sie als Defizit des Stärkungspakts ausgemacht haben, dem entspricht, wie Ihr Antrag ist, nämlich relativ undurchdacht. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Damen, meine Herren! Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Herr Präsident! Michael Hübner, du hast mit den Worten begonnen: Das war eine beeindruckende Rede. Ich fand die nicht beeindruckend. Aber wir wollen die Ausführungen von Herrn Kuper nicht nach seiner Rede beurteilen. Sie ist auch ein wenig von der Tagesverfassung abhängig. Da hängt man auch schon mal durch.
Mir geht das auch schon mal so. Insofern habe ich durchaus Verständnis und will es auch nicht zum Maßstab machen. Ich will das, was er als Anliegen vorgetragen hat, nach dem bewerten, was er in diesem Zusammenhang als Antrag eingebracht hat. Bevor wir das machen, sollten wir uns erst einmal auf eine gemeinsame Ausgangslage verständigen. Die haben Sie auch in Ihrem Antrag angesprochen.