Protocol of the Session on April 10, 2014

Eine rückwirkende Veränderung der Förderrichtlinien ist nicht möglich. Da gibt es auch Regressforderungen. Allerdings heißt das nicht – das haben wir ja bei der letzten Sitzung gerade klargemacht –, dass ein finanzierter U3-Platz auf jeden Fall unbesetzt bleiben muss. In der Beantwortung ist nämlich klar ausgeführt:

„Wenn der U3-Bedarf erfüllt ist, kann der Platz mit Zustimmung des Jugendamtes mit einem Ü3-Kind besetzt werden.“

Ich wiederhole noch einmal: Die Planung und die Umsetzung war und ist Aufgabe der örtlichen Jugendhilfeplanung und – wie bei mir im Kreis Warendorf – natürlich des Kreisjugendamts. Da setzen sich auf Regionalkonferenzen Träger, Kreis und Kommunen zusammen, und es wird ein Kindergartenbedarfsplan erstellt. Das ist übliche Praxis. Die Kinder, die wir unterzubringen haben, sind ja da. Die fallen nicht vom Himmel.

Wenn es in dieser Planung und Umsetzung noch Probleme gibt, dann kann man ja die Taskforce anrufen. Und das ist uns auch noch einmal dargestellt worden. Wenn es zu Problemen kommt, wird direkt mit den Jugendämtern vor Ort nach Lösungen gesucht.

Frau Kollegin.

Ich komme zum Schluss, Herr Präsident!

Wir nehmen das Problem ernst, wir handeln und sind auf einem guten Weg, die Betreuung im Land dem Bedarf entsprechend auszubauen. Da werden wir nicht nachlassen. Aber diesen Antrag hier und heute lehnen wir ab. – Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Frau Watermann-Krass. – Für die CDU-Fraktion spricht Frau Kollegin Milz.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe heute Morgen wirklich überlegt, ob es eine gute Idee ist, dass wir heute hier erneut die immer gleichen Argumente austauschen.

(Ingrid Hack [SPD]: Das ist sehr klug von Ihnen gewesen, dass Sie das mal überle- gen!)

Sie, die Mitglieder der Regierungsfraktionen und der Regierung selbst, sagen: Es ist gut. – Wir, die Mitglieder der Oppositionsfraktionen sagen: Es ist nicht alles gut. – Jeder identifiziert dann seinen Schuldigen und man geht zur Tagesordnung über.

Wem haben wir damit aber geholfen? – Ganz sicher nicht den betroffenen Kindern, den Eltern, den Erzieherinnen, den Trägern oder den Jugendämtern. Diejenigen, die sich für unsere Debatten wirklich interessieren, können seit Monaten in unseren Protokollen – egal ob Ausschuss-, Anhörungs- oder Plenarprotokollen – nachlesen, dass Sie sagen, dass der Rechtsanspruch sowohl für U3 als auch für Ü3 erfüllt ist, und wir dann wieder sagen: Ja, mag sein, aber nur unter Qualitätseinbußen mit vollen Gruppen.

Man kann nachlesen, dass Sie sagen, dass ein Ü3Kind natürlich auf einen geförderten U3-Platz kann, wenn kein weiterer Bedarf für U3-Kinder im jeweiligen Jugendamtsbezirk ist, und wir sagen: Ja, das mag sein. Das klappt dann, wenn es sich nicht um ein Zuzugsgebiet oder eine Flächengemeinde handelt.

Man kann auch noch nachlesen, dass Sie sagen, die Eltern würden nicht gedrängt, ihr Kind früher als gewollt in einer Einrichtung anzumelden, damit es einen Platz hat, wenn es drei Jahre alt wird, und wir sagen: Ja, das mag sein. Offiziell tut das auch niemand – inoffiziell aber schon.

Und man kann schließlich nachlesen, dass Sie sagen, die Situation gehe nicht zulasten der Tagespflege, und wir sagen: Ja, das mag sein. Aber die Tagespflege muss immer mehr Ü3-Kinder behalten, die keinen Platz in einer Einrichtung finden, obwohl das nicht die Intention der Tagespflege ist.

Noch einmal die Frage: Wir haben beide recht mit unseren Argumenten. Aber wem hilft das? – Nicht den betroffenen Kindern, den Eltern, den Erzieherinnen, den Trägern oder den Jugendämtern.

Wir haben in unserem Antrag nur zwei Bitten formuliert: Die Landesregierung möge zusammen mit Bund und Kommunen für eine bedarfsgerechte Umsetzung beider Rechtsansprüche sorgen und auf praktikable wie flexible Lösungen im Sinne einer gelingenden Vereinbarkeit von Familie und Beruf hinwirken.

Ich habe mir im März noch einmal einen Monat Zeit genommen, eine ganze Anzahl von Einrichtungen zu besuchen. Sie wissen, dass ich einmal Aus

schussvorsitzende war. Ich kenne jede Menge. Da kann ich tatsächlich einfach so hingehen. Da ist dann auch keine Presse dabei, sodass niemand seine Worte auf die Goldwaage legen muss. Und wir alle wissen auch voneinander, dass wir schweigen, dass die Vertraulichkeit also wirklich gewahrt wird, und dass wir einander zuhören.

Da wird einem dann zum Beispiel von verzweifelten Eltern berichtet, die gerne ein Geschwisterkind in der gleichen Einrichtung angemeldete hätten, was dann aber leider nicht ging – mit all den Koordinierungsproblemen, die das für Eltern mit sich bringt. Da wird vom Burn-out des Personals berichtet, welches durch die Überbelegung und auch dauerkranke Kolleginnen am Rande der Belastbarkeit ist. Wenn Stellen ausgeschrieben werden, kommt entweder niemand oder jemand, der eigentlich nicht will, der nicht kann oder der nicht zum Team passt.

Man erfährt von den Bitten der Jugendämter und auch dem Druck der örtlichen Politik – gerade während der heißen Phase des diesjährigen Kommunalwahlkampfes –, noch mehr Wunder zu vollbringen, was die Unterbringung von Einzelfällen angeht, nämlich die Überbelastung zu akzeptieren.

Man hört auch die Klagen der Träger, die ihre Aufgabe gerne machen, aber immer öfter mit dem Gedanken spielen, sich der Bürde zu entledigen und Einrichtungen an städtische oder andere Träger abzugeben, damit man sich nicht mehr mit Zweckbindungen, Personalkalkulationen, Richtlinien von

Bund und Land oder Bürokratie an sich quälen muss.

Und man spricht mit Eltern, die ihrem Unmut gerne auch einmal Luft machen würden, da sie sich trotz Dementis unter Druck gesetzt fühlen, ihr Kind frühzeitig, nur mit Zeitvertrag oder mit mehr Stunden als gewünscht anzumelden, aber Sorge haben, dann als Querulanten verschrien zu sein und damit letztlich ihrem Kind zu schaden oder nirgendwo einen Platz zu bekommen.

Da nicht helfen zu können, tut wirklich weh. Wenn viele öffentlich schweigen, kann man natürlich hoffen, dass alles gut ist. Man kann aber auch zu der Erkenntnis kommen, dass jede und jeder einen ganz persönlichen guten Grund für ihr oder sein Schweigen hat und daher doch nicht alles gut ist.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

In diesem Sinne bitte ich Sie, unserem Antrag doch zuzustimmen. – Danke.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Milz. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Asch.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal bin ich der Kollegin Andrea Milz dankbar, dass sie versucht, diese in der Tat etwas eingefahrenen Rituale aus dem Ausschuss jetzt mit einer moderateren Tonlage aufzuweichen. Wir haben uns im Ausschuss – inklusive der Anhörung – dreimal mit diesem Thema befasst, wobei sich zeigt: Es geht nicht um die Frage, wer recht hat, sondern es geht um die Frage, wer zuständig ist.

Es war eine ganz gute Fügung, weil wir – gottlob – die Anhörung vor der Debatte im Plenum gehabt haben. Die Sachverständigen haben sehr eindeutig erklärt:

Erstens. Dieser Antrag geht ins Leere.

Zweitens. Die Vorschläge, die gemacht werden, sind untauglich. Schlimmer noch: Sie setzen sich über Recht und Gesetz hinweg, indem Sie nämlich – das schlagen Sie ja vor – das Vergaberecht außer Kraft setzen wollen.

Ich will Ihnen dazu zwei Zitate von den Sachverständigen vorlesen. Ich habe mir zwei ausgesucht, die nicht in dem Ruf stehen, unbedingt immer der Landesregierung nach dem Mund zu reden. Der eine Sachverständige ist Reiner Limbach, Geschäftsführer des Landkreistages, der sagt: Das von der CDU beschriebene Problem der nicht ausreichenden Zahl von Ü3-Plätzen und damit fehlender Kapazitäten an der Nahtstelle von U3 und Ü3 ist sicherlich nicht landesweit und flächendeckend. – Das Gegenteil steht im CDU-Antrag!

Herr Limbach weiter: Man kann dieses Problem schon gar nicht lösen, indem man erklärt, das Zuwendungsrecht müsse weg oder gar rückwirkend angepasst werden. Das ist völlig unrealistisch.

Meine Damen und Herren, auch Frau Dr. Carola Schneider vom Landschaftsverband Rheinland sagt: Das Zuwendungsrecht ist hierbei ganz eindeutig. Kein Ü3-Kind darf auf einen U3-Platz gesetzt werden. - Das ist die Realität.

Die müssen Sie auch als CDU-Fraktion anerkennen, die solche Vorschläge macht. Sie können sich nicht einfach über das Vergaberecht hinwegsetzen. Das würde im Übrigen bedeuten, dass wir im Land völliges Chaos hätten. Zum einen würde uns der Landesrechnungshof das nicht durchgehen lassen. Stellen Sie sich zum anderen vor: Jede Kommune, die für einen Kinderspielplatz Geld bekommt, sagt: Nein, wir nehmen das Geld und finanzieren damit eine Straße! – Es kann doch nicht wirklich in Ihrem Sinne sein, dass Mittel, die zielgerichtet bewilligt werden, für ganz andere Aufgabenbereiche verwandt werden.

Damit hier keine weitere Legendenbildung betrieben wird: Herr Hafke, Sie haben mir im Ausschuss immer vorgehalten, ich würde das Problem nicht sehen. Natürlich gibt es dieses Problem in einigen

Kommunen. Das habe ich immer wieder gesagt. Natürlich gibt es örtlich das Problem an der Schnittstelle zwischen U3 und Ü3.

Allerdings – das haben uns die Sachverständigen ganz deutlich gesagt – ist es so: Diese Probleme sind vor Ort zu regeln, weil sie vor Ort, kommunal und hausgemacht sind, weil sie nämlich in den Kommunen auftreten, die viel zu spät in den Ausbau der Krippenplätze eingestiegen sind.

Das wissen wir auch, und das müssen Sie sich sagen lassen: Das sind in der Mehrzahl die CDUgeführten Gemeinden, die bis weit in das neue Jahrtausend hinein gemeint haben, man brauche diese Krippenplätze nicht – wir kennen diese Diskussionen, die vor Ort in den Räten geführt wurden – und dass die Kinder besser zu Hause bei der Mutter aufgehoben seien.

Hätten alle Kommunen mit Inkrafttreten der Vorhaltepflicht und dem Tagesbetreuungsausbaugesetz rechtzeitig angefangen, Krippenplätze in ausreichendem Maße zur Verfügung zu stellen, hätten wir dieses Problem jetzt nicht. Das haben uns die Sachverständigen durch die Bank weg eindeutig erklärt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Eins gehört auch noch zur Wahrheit: Hätte die CDU während ihrer Regierungszeit den U3-Ausbau per Haushaltsgesetz nicht jedes Jahr gedeckelt – das haben wir als damalige Opposition jedes Mal moniert –, wären die Probleme vor Ort erst gar nicht entstanden. Ich erinnere beispielsweise daran, dass die Stadt Köln 2009 400 U3-Plätze beantragt hatte, die sie von der CDU-geführten Landesregierung nicht bezuschusst bekommen hat. Das war die Realität während Ihrer Regierungszeit, Hürden, die Sie für Träger und Kommunen aufgebaut haben.

Meine Damen und Herren, die Ministerin hat in den Ausschussberatungen sehr deutlich erklärt: Wenn der U3-Betreuungsbedarf im Bezirk eines Jugendamtes erfüllt ist, kann jedes Ü3-Kind auf einen U3geförderten Platz kommen. Dann gibt es überhaupt keine Hürden. Diese Flexibilität ist gegeben.

Wir erkennen: Ihr Antrag entbehrt jeglicher Grundlage. Ich hätte mir eigentlich vorgestellt und gewünscht, dass Sie den Antrag nach der Sachverständigenanhörung zurückziehen. Das haben Sie nicht gemacht. Deswegen müssen wir ihn hier und jetzt ablehnen. – Ich danke Ihnen!

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Hafke.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau

Asch, ich war eigentlich ganz froh, dass Sie mit dem Satz begonnen haben, die Rituale einmal sein zu lassen. Das war aber wahrscheinlich nur der erste Satz. Danach haben Sie so wie immer weitergemacht und weiter draufgehauen, statt über die Probleme zu diskutieren.

(Beifall von der FDP, der CDU und den PIRATEN)