Das Thema „Altschuldenfonds“ greift genau diese beiden Thematiken aus unserer Sicht auf und belegt das Thema etwas mehr als das, was der Koalitionsvertrag in Berlin dazu sagt. Er sagt auf Seite 95, dass das Thema „Altschuldenfonds“ in Verbindung mit dem Solidarpakt neu aufgegriffen werden muss, und wir als kommunale Politiker und als Landespolitiker verbinden damit nicht zu Unrecht eine Erwartungshaltung, die zu einer Entlastung für die Zeit nach dem Solidarpakt, der im Jahr 2019 auslaufen wird, führen muss.
Finanzielle Handlungsspielräume sichern. Finanzielle Handlungsspielräume zu schaffen, haben wir in den vergangenen Jahren zuallererst als Landesgesetzgeber auf der kommunalen Ebene versucht.
Ich will nicht zu sehr ins Detail gehen. Aber wir haben im „Aktionsplan Stadtfinanzen“ das Gemeindefinanzierungsgesetz entsprechend finanziell aufgebessert. Wir haben über den Stärkungspakt bis zum Jahr 2021 perspektivisch die Vorstellung, 4 Milliarden € als echte Landeshilfe zur Verfügung zu stellen. Wir sind aktuell dabei jedes Jahr strukturell – ich betone: strukturell – die Kommunen um 1,3 Milliarden € besserzustellen, als es in der vorvergangenen Legislaturperiode der Fall war.
Damit haben wir den Raubzug durch die kommunalen Kassen zurückgenommen, haben deutliche Verbesserungen gemacht, und zwar vor allen Dingen nicht zulasten anderer Kommunen. Ich erinnere in dem Zusammenhang auch noch einmal – wenn ich in Richtung CDU schaue – an Ihren Vorschlag „KomPasS I“ und „KomPasS II“, wo Sie gesagt haben, wir könnten das Gemeindefinanzierungsgesetz ruhig dazu nutzen, um besonders von Überschuldung betroffenen Kommunen zu helfen.
Es geht um einen Kraftakt, der zu guter Letzt auch an unseren Beschluss vom Oktober 2010 anschließt. Ich will noch einmal daran erinnern, dass wir dort eine Sondersitzung des Plenums durchgeführt und fast einvernehmlich festgestellt haben, dass wir einen Kraftakt für die kommunalen Haushalte und die Landeshaushalte auf den Weg bringen müssen, wobei wir eine Gesamtverantwortung von Kommunen, von Ländern, aber auch des Bundes sehen.
Der Koalitionsvertrag gibt dafür einen Anknüpfungspunkt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Anknüpfungspunkt ist uns aber nicht genug.
Deshalb bringen wir einen ganz konkreten Vorschlag auf den Weg – und das erwarten wir auch von der Landesregierung –, nämlich die Altschulden sowohl der Kommunen als auch der Länder zu
bündeln, um mehr Gestaltungsfreiheit zu erlangen und durchaus auch einige Überlegungen aus dem Solidarpakt aufzugreifen, der jedoch eine Verteilung nach Himmelsrichtung vorsieht. Wir müssen stärker in die Bedürftigkeit kommen. Und das betrifft viele westdeutsche Flächenländer. Dies müssen wir aufgreifen, um die aufgezeigte Entlastung zu erreichen.
Ich möchte noch Folgendes ergänzen: Wir bestehen auf einer direkten Abstimmung. Denn ich glaube, es wird Zeit, zu versuchen, den Koalitionsvertrag in Berlin zu beeinflussen. Darüber hinaus ist es notwendig, Interpretationen zu liefern. Wir werden morgen auch noch an anderer Stelle zu einem anderen Tagesordnungspunkt über diese Interpretationen reden. Wir halten es für ein geeignetes Instrument, und ich bitte um Unterstützung für diesen Antrag. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Hübner. – Für die zweite antragstellende Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen, spricht der Kollege Krüger.
Meine Herr Präsident! Damen und Herren! Das werden wir tun. Ich würde gerne an die Ausführungen von Herrn Hübner anknüpfen. Man kann jetzt eine Verbindung zum Landeshaushalt und der Verschuldung des Landes mit rund 120 Millionen € herstellen.
Es sind 120 Milliarden €, Millionen wäre schön. – Man kann sich aber auch noch einmal die Finanzsituation der Kommunen ansehen. Wir haben eine Antwort darauf gegeben, meine Damen und Herren, wie wir mit der Finanzsituation und dem Thema „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ umgehen wollen. Und unsere Botschaft war: Wir wollen erreichen, dass in diesem Zusammenhang bis 2020 ausgeglichene Verhältnisse hergestellt werden, ohne dass es dieser Landeshilfen bedarf.
Damit ist noch keine Antwort darauf gegeben, wie denn die Verbindlichkeiten, die in früheren Jahren angehäuft worden sind, abgebaut werden können. Allein Essen hat über 3 Milliarden € an Verbindlichkeiten und an Kassenkrediten mittlerweile mehr als 2 Milliarden €. Und wenn man sich die Herausforderungen anschaut, die mit der Schuldenbremse ab 2020 einhergehen, dann muss man auch eine Antwort darauf geben, wie die Altschulden zu begleichen sind.
Insofern ist das – um Herrn Hübners Ausführungen aufzugreifen –, was der Koalitionsvertrag in diesem Zusammenhang ansatzweise benennt, mit Leben zu erfüllen bzw. über die Landesregierung sicherzustellen, dass wir einen solchen Fonds einrichten können. Wir brauchen ihn. Er ist von zentraler Be
deutung. Er ist als Ergänzung zur Schuldenbremse zwingend notwendig. Darüber hinaus brauchen wir ihn als Handlungsspielraum für notwendige Investitionen sowohl in den Kommunen als auch in den Ländern.
Wir haben in diesem Antrag auch etwas zur Finanzierung gesagt. Sie wissen, dass der Solidarpakt und der damit einhergehende Solidaritätszuschlag 2019 auslaufen. Wir stellen uns vor, in diesem Zusammenhang einen solchen Altschuldenfonds über eine Ergänzungsabgabe zu finanzieren. Gedacht ist dabei an eine Übernahme der Zinsen der Länder als auch der Kommunen. Es muss ein verbindlicher Tilgungsfahrplan mit den Beteiligten vereinbart werden. Und je nachdem, wie man das Modell ausgestaltet, wird das zu einer Entlastung von circa 10 bis 15 Milliarden € pro Jahr führen.
Ich denke, es macht Sinn, an diesem Punkt anzusetzen. Deshalb würde ich mich freuen, wenn Sie sich das noch einmal zu Gemüte führen würden. Dies gilt vor allem im Zusammenhang mit der Diskussion, die wir gerade zum Thema „Kosten der Unterkunft“ geführt haben, und richtet sich besonders an Herrn Nettekoven – der jetzt nicht im Hause ist – und Co. Daher würde ich mich freuen, wenn wir in diesem Zusammenhang zu einer gemeinsamen Beschlussfassung kommen würden. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Krüger. – Für die CDU-Fraktion spricht der Kollege Jung. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Hübner, Herr Krüger, schön, dass wir heute Ihre inhaltliche Positionierung und die der Landesregierung gehört haben. Herr Krüger, ich darf Sie ein klein wenig korrigieren. Die Landesschulden belaufen sich mittlerweile auf fast 140 Milliarden €; genau genommen sind es 137 Milliarden €.
Lange haben wir auf Ihre Positionierung warten müssen. Unsere Fraktion hat schon vor einem Jahr einen umfangreichen Antrag für eine Reform des Länderfinanzausgleichs und der bundesstaatlichen Finanzbeziehungen vorgelegt. Die Eckpunkte durfte ich damals im Januar 2013 hier im Plenum vortragen. Grundlage unseres Antrags war ein einstimmiger Beschluss der haushalts- und finanzpolitischen Sprecher der CDU/CSU in allen deutschen Landesparlamenten. Erstmals überhaupt haben sich Vertreter von Gebern und Nehmern auf einen neuen Ausgleichsmechanismus verständigt.
Unser Antrag sieht unter anderem mehr Leistungsanreize, eine Bundeshauptstadthilfe, einen demografischen Ausgleichsfaktor, den Abbau von weiteren Mischfinanzierungen – natürlich unter Berücksichtigung von Konnexität und Subsidiarität – sowie
ein schärferes Sanktionsregiment vor. Außerdem sprechen wir uns für die Einberufung einer Föderalismuskommission III zur Neuordnung der BundLänder-Finanzbeziehung aus. Diese soll auch die Fragen zum Abbau der bestehenden Altschulden und der Zinslasten beantworten. Insgesamt haben wir uns bei allen Überlegungen von dem Kerngedanken leiten lassen, dass die gesamtstaatliche Solidarität erhalten bleibt.
Vor zwei Wochen hat der Finanzminister der Presse die Eckpunkte der rot-grünen Landesregierung vorgestellt. In den vergangenen Wochen hatten wir im Haushalts- und Finanzausschuss die Gelegenheit, mit ihm darüber zu diskutieren. Es wird Sie sicherlich nicht überraschen, dass einige Forderungen mit unseren Eckpunkten übereinstimmen.
Interessant fand ich allerdings in der Aussprache, dass es dem Finanzminister offenbar nicht um die Frage ging, wie Nordrhein-Westfalen seine Leistungsfähigkeit und seine Steuerkraft steigern kann. Es ging nicht darum, wie man die Wirtschaftskraft ankurbeln oder den Standort NRW stärken kann.
Nein, es ging um etwas ganz anderes. NRW soll kommunikativ Geberland werden. Dann hätte man vielleicht statt eines Effizienzteams eine PR-Agentur engagieren sollen.
Offenbar spielen die einzelnen Mechanismen des Länderfinanzausgleichs in den Überlegungen auch nur eine nachgeordnete Rolle.Hauptsache, der Umsatzsteuerausgleich wird zukünftig mit in die Länderfinanzen eingerechnet. Herr Minister, das ist vielleicht eher Schönrechnerei oder Window Dressing.
Mit dem vorliegenden Antrag fordern SPD und Grüne eine isolierte Maßnahme – einen Altschuldenfonds auf Bundesebene für die Schulden der Länder und der Kommunen.
Punkt 1. Sie erwähnen an keiner Stelle die nordrhein-westfälischen Zahlen, die Herr Krüger eben etwas niedriger angesetzt hatte, nämlich mit 140 Milliarden € und zusätzlich 50 Milliarden € kommunale Schulden. Dieses schlechte Zeugnis für die Regierung will man offensichtlich unter den Teppich kehren.
In der vor Kurzem veröffentlichten Statistik von Destatis hat NRW zum Ende des vergangenen Jahres mit den Extrahaushalten sogar 241 Milliarden € Schulden. Das ist ein Drittel der Schulden der Länder und Kommunen bei einem Bevölkerungsanteil von NRW von etwa 20 %. Ich bin mir nicht ganz si
cher, wie der Bund und die anderen Bundesländer mit Ihrer Forderung nach Solidarität umgehen, denn Solidarität ist keine Einbahnstraße. Herr Minister, wo wollen Sie denn solidarisch sein? Was ist uns verborgen geblieben?
Punkt 2 betrifft Ihre Forderung, dass der Bund im Gegenzug ab 2020 die Zinszahlungen und Altschulden der Länder übernimmt. Was sollte den Bund denn dazu veranlassen – nur, dass Sie jetzt Haushaltsfinanzierung und Haushaltskonsolidierung anwenden? – Entschuldigung, aber die Schuldenbremse greift ab 2020 auch in NRW. Auch Sie, Herr Minister, müssen Sie dann einhalten. Ich kann verstehen, dass Sie versuchen, für sich eine Positionierung zu finden. Aber eine segmentierte Vorfestlegung bei einem solch komplexen Thema wie dem Länderfinanzausgleich und den bundesstaatlichen Finanzbeziehungen können wir nicht unterstützen.
Sie haben beim Koalitionsvertrag im Bund mitverhandelt und die Föderalismuskommission III mitbeschlossen, Herr Minister. Es wäre doch ehrlicher gewesen, uns rechtzeitig darüber zu informieren. Wir werden jedenfalls bei dieser Einzelfrage nicht zustimmen und den Antrag ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der zentrale Punkt Ihres Forderungskatalogs ist objektiv unrichtig, nämlich dass es eine zwingende Koinzidenz eines Altschuldentilgungsfonds und der Schuldenbremse gibt. Die Schuldenbremse ist verabredet. Es gibt ein Neuverschuldungsverbot ab dem Jahr 2020.
Herr Kollege, Sie können brüllen, wie Sie wollen, aber gegen die Verfassung kommen Sie nicht an. – Da gab es einen breiten politischen Konsens. Das steht sowieso fest, und da es von Land zu Land ein unterschiedliches Interesse daran gibt, wie mit dieser Situation umzugehen ist – verschiedene Länder haben jetzt schon Überschüsse und zahlen ihre eigenen Schulden zurück –, kann man jedenfalls nicht daran anknüpfen und die Schuldenbremse wieder infrage stellen.
Dass es bei den Finanzbeziehungen zwischen den Ländern sowie zwischen Bund und Ländern Diskussionsbedarf gibt, haben wir in der Tat in den letzten Wochen ausführlich miteinander besprochen. Da gibt es Punkte, bei denen nach meinem Kenntnisstand alle Fraktionen der Auffassung waren, die Landesregierung sei zu beauftragen, sich im Zu
sammenhang mit den landesspezifischen Interessen, die Nordrhein-Westfalen hat, mit anderen Bundesländern ins Benehmen zu setzen, und die Aspekte, die sich gerade für die nordrhein
westfälischen Finanzbeziehungen in der letzten Zeit als nicht vorteilhaft erwiesen haben, bei den Verhandlungen ins Gespräch zu bringen und zu schauen, ob man dafür bessere Lösungen findet.
An sich darf aber die Legitimation der Schuldenbremse 2020 und damit des von da an auf Dauer wirkenden Neuverschuldungsverbots nicht in Abhängigkeit von anderen Leitentscheidungen gestellt werden, die auch sicherlich nicht alle Bundesländer in gleicher Weise wollen.
Wir haben mit den Ergebnissen der Föderalismuskommission eine ganz wichtige Leitentscheidung bekommen, nämlich Nullverschuldung statt Neuverschuldung. Das Ganze muss ab 2020 so oder so gelten. Es darf nicht durch das Einfordern weiterer Unterstützungsmaßnahmen konditioniert werden.
Sie fordern in Ihrem Antrag neue Konzepte für einen Haftungsverbund zwischen Bund und Ländern, die Fortschreibung des Soli-Volumens, nur eben für andere Zwecke, ab dem Jahr 2020 und auch einen Zwangsmechanismus, bei dem es keine Opting-outRegelungen gibt. Vielmehr sollen hier bei einer sehr unterschiedlichen Interessenlage für alle einheitlich generelle Regelungen für die Zukunft getroffen werden.