Wegen dieser Kosten müssen hier in NordrheinWestfalen Kassenkredite aufgenommen werden. Das sind mittlerweile mehr als 25 Milliarden €. Das ist mehr als die Hälfte der bundesweiten Kassenkredite.
Der Bund hat diese rot-grünen Fehler im Jahr 2011 korrigiert und sich schrittweise der Kosten der Grundsicherung angenommen. Das ist und wird die größte Kommunalentlastung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sein. Damit werden die Kommunen von 2012 an bis zum Jahr 2020 um mehr als 50 Milliarden € entlastet. Für NRW bedeutet diese Entlastung in 2014 rund 1,35 Milliarden €. Das ist übrigens dreimal mehr, als das Land selber in den Stärkungspakt Stadtfinanzen real einbringt.
Der Bund leistet diese Hilfe dauerhaft, unbefristet und inklusive aller Steigerungen. Hier habe ich noch nicht einmal die sonstigen kommunalen Entlastungen der Bundesregierung bei der U3
Kinderbetreuung, bei den Kosten der Unterkunft und Heizung oder auch bei den Entflechtungsmitteln, die weiter gezahlt werden, eingebaut.
Zusätzlich hinzu kommt die zugesagte Soforthilfe des Bundes ab dem Jahr 2015 in Höhe von 1 Milliarde € bei der Eingliederungshilfe. Die Bundesregierung hat das gerade mit ihrem Eckwertebeschluss zum Ausdruck gebracht und damit auch Klarheit in die Diskussion.
Diese Entlastung soll zunächst vorübergehend im Wege der Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer vorgenommen werden, ehe die Kommunen letztlich im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes, welches ja 2016 eingebracht werden soll, dauerhaft mit 5 Milliarden € entlastet werden sollen. Für NRW ist das eine wertvolle Entlastung: immerhin 240 Millionen € ab dem nächsten Jahr. Ich denke, das hilft.
Auch wenn es sicherlich von uns allen anders gewünscht wäre: Der Koalitionsvertrag – und das hat auch Herr Abruszat eben bestätigt – enthält entgegen anderslautenden Äußerungen keine Vereinbarung zur zeitlichen Schiene.
Bei den Koalitionsverhandlungen wäre übrigens laut einer Pressemitteilung des KPV-Bundesvorsitzenden, MdB Liebing, vom 17. März ein Mehr für die Kommunen erreichbar gewesen.
Man kann auch noch an der einen oder anderen Stelle darüber diskutieren, ob die notwendige Entlastung der Kommunen über die Eingliederungshilfe richtig ist.
Für mich ist das eher fraglich, weil die Verteilung bzw. die Kostenträgerschaft in den Bundesländern sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Während die Kommunen in Nordrhein-Westfalen 100 % und da
mit alles bei der Eingliederungshilfe tragen müssen – nicht umsonst geht es den Kommunen schlecht –, werden in anderen Bundesländern, wie Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Hol
stein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt oder Brandenburg, die Kosten ganz oder teilweise von den Ländern getragen. Daher stellt sich die Frage, wie die Entlastung bei den Kommunen ankommen soll.
Fazit ist, meine Damen und Herren: Der Bund ist und bleibt ein verlässlicher Partner der Kommunen. Die Kommunen sind ein Gewinner der Großen Koalition. Das ist an vielen positiven Zahlen deutlich feststellbar.
Auch wir von der CDU-Landtagsfraktion stehen selbstverständlich weiterhin zu dem gemeinsamen Landtagsbeschluss vom 29. Oktober 2010.
Meine Damen und Herren, die gerade angesprochenen Zahlen und Informationen belegen: Die kommunalfreundliche Politik der Bundesregierung wird fortgesetzt. Die regierungstragenden Fraktionen von Rot-Grün hier im Landtag sind allerdings auch gefordert, ihren eigenen Beitrag zu leisten und einen ganzheitlichen Ansatz zu bringen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Kuper. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Mostofizadeh.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin schon einigermaßen beeindruckt von allen meinen Vorrednern, die heute vorgetragen haben, welche Windungen und Schwingungen zur Beurteilung verschiedener Sachverhalte hier an den Tag gelegt worden sind.
Um es klarzustellen: Ich finde es nicht in Ordnung, dass die schwarz-rote Koalition in Berlin in der Frage des Zeitpunktes der Entlastung Fragen offen lässt.
Doch, es ist offen. Herr Barthle, CDU-Obmann im Haushaltsausschuss, sagt: frühestens 2018. Wir können auch gar nicht verstehen, warum die Kommunen sich so aufregen. Denen geht es so gut wie nie zuvor.
Das steht im krassen Widerspruch zu dem, was Herr Kuper hier im Landtagsplenum und im kommunalpolitischen Ausschuss in den letzten Monaten vorgetragen hat. Das ist nicht in Ordnung.
Zweitens. Herr Kollege Körfges, es ist völlig richtig, dass man die Frage der fachlichen Einbindung der Eingliederungshilfe sorgfältig diskutiert. Es ist auch nicht in Ordnung, das alleine auf fiskalische Entlastung abzustellen.
Was aber nicht passieren darf – deswegen ist ja unsere Einigung hier im Landtag auch so wichtig –, ist, dass die fachliche Frage genutzt wird, um den zeitlichen Aspekt so weit nach hinten zu schieben, dass man sich dahinter verstecken kann. Das darf natürlich auch nicht passieren.
Deswegen ist es wichtig, dass die Landesregierung ein klares Signal vom Parlament bekommt. Wir wollen die schnellstmögliche Entlastung. Wir von den Grünen hätten uns das sicherlich sehr schnell vorstellen können. Wir haben daran zu arbeiten. Die Bundesregierung hat schnellstmöglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der diese fachlichen Aspekte ausarbeitet und auch die finanzielle Entlastung vor Ort ankommen lässt. Denn die ist notwendig, um andere sozialpolitisch notwendige Entlastungen auch in den Kommunen wirklich werden zu lassen.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, wie nonchalant Sie von der Partei, die die Kommunen bis 2010 bekämpft hat – das muss ich schon sagen –,
Fraktion im Landschaftsverband Westfalen-Lippe: Der sagt nämlich 2012 in Bezug auf das Thema „Eingliederungshilfe“ etwas anderes als Ihr Antrag zur Aktuellen Stunde suggeriert. Sie schreiben nämlich:
„Auf Initiative der früheren schwarz-gelben Koalition übernimmt der Bund seit Anfang 2014 die vollständigen Kosten für die Grundsicherung im Alter.“
Die FDP-Fraktion beim LWL begrüßt die Ankündigung dieses Bundesleistungsgesetzes auch, wenn die Verantwortungsübernahme durch den Bund bedauerlicherweise erst durch die Diskussion um den Fiskalpakt erreicht worden ist.
Herr Kollege Abruszat, ein Zitat werde ich Ihnen auch nicht vorenthalten. Das hat nämlich Ihr Vorgänger, Herr Kollege Engel, noch immer auf seiner Homepage stehen. Das ist sehr schön, dass er die nicht gelöscht hat und die immer noch frei zur Verfügung steht. Er sagte im kommunalpolitischen Ausschuss 2010:
„Die betroffenen Kommunen brauchen einen „Masterplan“, den sie zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern entwickeln, um über die Parteigrenzen hinweg den Einstieg in eine nachhaltige Finanzpolitik zu schaffen.“
„Geradezu kontraproduktiv von SPD und Grünen ist es, den klammen Kommunen ihre Hilflosigkeit einzureden.“
Einzureden, Herr Kollege! Die sind also gar nicht hilflos, sondern SPD und Grüne reden denen die Hilfslosigkeit noch ein. Das nimmt diesen Städten und Gemeinden den letzten Schwung, um den Mentalitätswechsel zu erreichen.
Soviel zur Kompetenz und finanzpolitischen Einschätzungsfähigkeit von Herrn Dr. Wolf und Herrn Engel in ihrer aktiven Regierungszeit, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP.